10. vorlesung rechnungslegung nach ifrs · 10.15 kriterium hgb ifrs rechnungslegungs-zweck...
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Finanzberichterstattung
10. Vorlesung
Rechnungslegung nach IFRS
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Patrick Willenbacher
10.2
• Grundlagen
• Bestandteile des Jahresabschlusses nach IFRS
• Grundsätze der IFRS
• Grundlegende Ansatzvorschriften
• Bilanzieller Ausweis
• Grundlegende Bewertungsvorschriften
Gliederung
10.3
• International Financial Reporting Standards
• internationale Rechnungslegungsvorschriften
• entwickelt vom International Accounting Standards Board
(IASB) in London
• Anwendung seit dem 01.01.2005 im Konzernabschluss
von kapitalmarktorientierten Unternehmen, die dem Recht
eines EU-Mitgliedstaates unterliegen, vorgeschrieben
Grundlagen
10.4
Konzernabschluss Einzelabschluss
kapitalmarkt-orientierte Unternehmen
Erstellung nach IFRS verpflichtend
Erstellung nach HGB verpflichtendMöglichkeit zur ergänzenden Aufstellung nach IFRS
nicht kapitalmarkt-orientierteUnternehmen
Wahlrecht zur Aufstellung nach IFRS oder HGB
Erstellung nach HGB verpflichtendMöglichkeit zur ergänzenden Aufstellung nach IFRS
Grundlagen
• Anwendung der IFRS in Deutschland:
10.5
• Vorteile der Bilanzierung nach IFRS:
Investoren erhalten vergleichbare, entscheidungsnützliche
Informationen über den Erfolg der Unternehmen
keine zeitaufwändigen Umrechnungen notwendig
Standardisierung der Rechnungslegung führt zu Zeit- und
Kostenersparnissen
Grundlagen
10.6
• Entwicklung der IFRS
Entwicklung der IFRS zunächst durch das IASC (International Accounting Standards Committee)→ Gründung des IASC am 29.06.1973
Ablösung des IASC durch die IASCF (IASC Foundation) am 06.02.2001
Umbenennung der IASC Foundation in IFRS-Foundation im März 2010
Wichtigstes Organ der IFRS-Foundation: IASB (International Accounting Standards Board)
IASB übernimmt unter anderem folgende Aufgaben: Verabschiedung von Standards und Interpretationen Kontaktaufnahmen zu nationalen Rechnungslegungsinstituten
Grundlagen
10.7
• Aufbau der IFRS
IFRS-System setzt sich zusammen aus:
Rahmenwerk (Framework) → nicht verbindlich
Standards → verbindlich
IAS (International Accounting Standard)
IFRS (International Financial Reporting Standard)
Interpretationen (Interpretations) → verbindlich
SIC (Standing Interpretations Committee)
IFRIC (International Financial Reporting Interpretations
Committee)
Grundlagen
10.8
FrameworkRahmenbedingungen
und konzeptionelle Grundlagen
StandardsIFRS und IAS
Inter-pretationen
IFRIC und SIC
allgemein
speziell
• Aufbau der IFRS
Grundlagen
10.9
• Aufbau der IFRS → Vergleich zwischen HGB und IFRS:
Deutsche Rechnungslegungsvorschriften: kurze,
allgemeingültige Formulierung → Geltung für eine Vielzahl von
Sachverhalten (Generalregelungen)
Vorteil: Kürze der Vorschriften
Nachteil: Auslegungsbedürftigkeit
IFRS: ausführliche und spezielle Formulierungen → Regelung von
Einzelfällen (Spezialregelungen)
Vorteil: genaue Regelung einzelner Sachverhalte
Nachteil: Wiederholungen, dadurch größerer Umfang der
Vorschriften
Grundlagen
10.10
• Aufbau der IFRS → Vergleich zwischen HGB und IFRS:
HGB
Beispiel: § 253 III HGB
„Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu
vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt
werden kann. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem
niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei
Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht
dauernder Wertminderung vorgenommen werden.“
Grundlagen
10.11
• Aufbau der IFRS → Vergleich zwischen HGB und IFRS:
HGB
Beispiel: § 253 III HGB
Keine Definitionen von:
Abschreibungsverfahren
Nutzungsdauer
beizulegendem Stichtagswert
„voraussichtlich dauernde Wertminderung“
Grundlagen
10.12
• Aufbau der IFRS → Vergleich zwischen HGB und IFRS
IFRS
Unterteilung des Anlagevermögens in drei Hauptgruppen:
IAS 16 (Property, Plant and Equipment): Vorschriften für
Sachanlagen
IAS 38 (Intangible Assets): Vorschriften für immaterielle
Vermögenswerte
IFRS 9 (Financial Instruments): Vorschriften für
Finanzinstrumente
Grundlagen
10.13
• Aufbau der IFRS → Vergleich zwischen HGB und IFRS
IFRS
Wichtige Bestandteile eines Standards (am Beispiel IAS 38):
Zielsetzung: Allgemeine Zielbeschreibung
Anwendungsbereich:
Für welche Posten gültig?
Beachtung anderer Standards?
Inhalte:
Definitionen
Ansatz und Bewertung immaterieller Werte
Abschreibungen und Zuschreibungen
Grundlagen
10.14
• Aufbau der IFRS → Vergleich zwischen HGB und IFRS
IFRS
Wichtige Bestandteile eines Standards (am Beispiel IAS 38):
Angaben: notwendige Informationen im Anhang
In-Kraft-Treten: Zeitpunkt des verbindlichen Einsatzes
Weitere Teile: z. B. Anwendungshinweise
Grundlagen
10.15
Kriterium HGB IFRSRechnungslegungs-zweck
Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung
Anlegerschutz, investor-orientierte Zielsetzung
Rechnungslegungsziel Erhaltung der Haftungsmasse
decision usefulness
Hauptadressat Fremdkapitalgeber EigenkapitalgeberInformation ermöglichen über
Gewinnsituation zukünftige, geplante Einzahlungsüberschüsse
Generalklausel Vorsichtsprinzip fair presentationGewinnermittlung vorsichtig, verlustantizi-
pierend, Ansatz- und Bewertungswahlrechte
marktbezogen, realisti-scher, Tendenz zum „fair value accounting“
steuerliche Einflüsse Maßgeblichkeit keine unmittelbare Bindung zum Steuerrecht
Angabe- und Offenlegungspflichten
begrenzt sehr umfangreich
• Grundsätzliche Unterschiede zwischen HGB und IFRS
Grundlagen
10.16
Bestandteile des Jahresabschlusses nach IFRS
• Bilanz (balance sheet)
• Gesamtergebnisrechnung (statement of profit or loss and other
comprehensive income)
→setzt sich zusammen aus GuV-Rechnung und sonstigem Ergebnis
• Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity)
• Kapitalflussrechnung (statement of cash flows)
• Anhang (accounting policies and explanatory notes)
10.17
Grundsätze der IFRS
Prinzipien im Rahmenwerk
• Basisannahmen (underlying assumptions)
Unternehmensfortführung (going concern)
(Konzept der Periodenabgrenzung (accrual basis of accounting))
• Qualitative Anforderungen (qualitative characteristics)
Fundamentalgrundsätze
Relevanz (relevance)
glaubwürdige Darstellung (faithful representation)
Erweiterungsgrundsätze
Vergleichbarkeit (comparability)
Nachprüfbarkeit (verifiability)
Zeitnähe (timeliness)
Verständlichkeit (understandability)
10.18
Grundsätze der IFRS
Prinzipien im Rahmenwerk
• Basisannahmen (underlying assumptions)
Unternehmensfortführung (going concern):
Grundlage der IFRS-Rechnungslegung
Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Annahme der
Fortführung des Unternehmens
(Periodenabgrenzung (accrual basis))
10.19
Grundsätze der IFRS
Prinzipien im Rahmenwerk
• Qualitative Anforderungen (qualitative characteristics)
Fundamentalgrundsätze
Relevanz (relevance)
Ausweis entscheidungsrelevanter Informationen
Beachtung des Nebenkriteriums der Wesentlichkeit
(materiality)
glaubwürdige Darstellung (faithful representation)
neutrale (willkürfreie), fehlerfreie und vollständige Vermittlung
von Informationen
10.20
Grundsätze der IFRS
Prinzipien im Rahmenwerk
• Qualitative Anforderungen (qualitative characteristics)
Erweiterungsgrundsätze
Vergleichbarkeit (comparability)
Informationen sollen Zeitvergleiche und Betriebsvergleiche
ermöglichen
Nachprüfbarkeit (verifiability)
In Bilanz und Gesamtergebnisrechnung erfasste
Sachverhalte müssen nachweisbar sein
10.21
Grundsätze der IFRS
Prinzipien im Rahmenwerk
• Qualitative Anforderungen (qualitative characteristics)
Erweiterungsgrundsätze
Zeitnähe (timeliness)
Zeitnahe Berichterstattung, dadurch Aktualität der
Informationen
Verständlichkeit (understandability)
Sachverständiger Bilanzleser muss notwendige
Informationen entnehmen können
10.22
Grundsätze der IFRS
Prinzipien in Standards
Periodenabgrenzung (accrual basis)
Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu dem
Berichtszeitraum, in dem sie entstanden sind
Realisationsprinzip (realisation principle)
Ausweis von Erträgen aus Kaufverträgen nach Übertragung
maßgeblicher Risiken und Chancen
keine Verfügungsmacht mehr durch Verkäufer
10.23
Grundlegende Ansatzvorschriften
• Aktivierung von Vermögensgegenständen (assets) bzw. Passivierung
von Schulden (liabilities) folgt einem zweistufigem Verfahren:
1. Stufe: Definition für einen Vermögensgegenstand bzw. eine
Schuld muss erfüllt sein
2. Stufe: Ansatzkriterien „Wahrscheinlichkeit“ („probability“) und
„verlässliche Bewertung“ („reliable measurement“) müssen erfüllt
sein
• Aktvierungs- bzw. Passivierungspflicht besteht nur bei Erfüllung aller
Voraussetzungen
• Bei einigen Posten Ergänzung der Ansatzpflichten durch weitere
Kriterien
10.24
Grundlegende Ansatzvorschriften
• Definitionen:
Vermögensgegenstand (asset):
„Eine Ressource, über die ein Unternehmen auf Grund
vergangener Ereignisse verfügt und von der künftig der Zufluss
wirtschaftlichen Nutzens erwartet wird“. (Buchholz, R. (2012), S. 54)
Schuld (liability):
„Eine gegenwärtige Verpflichtung aus Ereignissen der
Vergangenheit, von deren Erfüllung ein Ressourcenabfluss erwartet
wird, der einen wirtschaftlichen Nutzen verkörpert“.
(Buchholz, R. (2012), S. 54)
10.25
Grundlegende Ansatzvorschriften
• Ansatzkriterien:
Wahrscheinlichkeit (probability):
Bei Vermögensgegenständen muss Wahrscheinlichkeit des
Nutzenzuflusses mehr als 50 % betragen
Bei Schulden muss Wahrscheinlichkeit des Nutzenabflusses
mehr als 50 % betragen
verlässliche Bewertung (reliable measurement):
verlässliche Wertbestimmung für Vermögensgegenstände und
Schulden
10.26
Bilanzieller Ausweis
Aktiva PassivaA. Anlagevermögen
I. Immaterielle VermögenswerteII. SachanlagenIII. Als Finanzinvestition
gehaltene ImmobilienIV. FinanzanlagenV. aktive latente Steuern
B. UmlaufvermögenI. VorräteII. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und sonstigeForderungen
III. Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
IV. Aktive Rechnungsabgren-zungsposten
V. Zahlungsmittel und Zahlungs-mitteläquivalente
A. Kapital und RücklagenI. Gezeichnetes KapitalII. Rücklagen
B. langfristige SchuldenI. Langfristige finanzielle
VerbindlichkeitenII. Passive latente SteuernIII. Langfristige Rückstellungen
C. Kurzfristige SchuldenI. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
II. Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
III. Kurzfristige RückstellungenIV. Passive Rechnungsabgren-
zungsposten
10.27
Grundlegende Bewertungsvorschriften
• mögliche Bewertungsmaßstäbe:
historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Tageswert
Veräußerungswert
Barwert
10.28
Definitions- und Ansatzkriterien erfüllt
Bilanzansatz
Erstbewertung Folgebewertung
Kostenmodell Neubewertung
PlanmäßigeFortschreibung
ggf. Wert-korrektur
Wert-minderung
Wert-aufholung
Anschaffungs-kosten
Herstellungs-kosten
Grundlegende Bewertungsvorschriften
10.29
• Erstbewertung
Ermittlung der Anschaffungskosten:
Anschaffungspreis+ Anschaffungsnebenkosten (direkt zurechenbar)+ nachträgliche Anschaffungskosten+ Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen- Anschaffungspreisminderungen .
Anschaffungskosten
Grundlegende Bewertungsvorschriften
10.30
HGB & EStR IFRSEinzelmaterialkosten*) Pflicht PflichtFertigungseinzelkosten *) Pflicht PflichtSEK der Fertigung Pflicht PflichtMaterial- / Fertigungsgemeink. Pflicht Pflichtallg. herstellungsbez. Verwaltungsk. Wahl Pflichtallg. nicht herstellungsbez. Verwk. Wahl VerbotSEK Vertrieb Verbot VerbotVertriebsgemeinkosten Verbot Verbot
*) inkl. unechte Gemeinkosten
• Erstbewertung
Ermittlung der Herstellungskosten
Grundlegende Bewertungsvorschriften
10.31
Verringerung der AK bzw. HK um planmäßige Abschreibungenergibt den Buchwert
impairment testVergleich des Buchwertes mit dem erzielbaren Betrag
für den Vermögensgegenstand
erzielbarer Betrag > Buchwert
→ Ansatz zum Buchwert
erzielbarer Betrag < Buchwert→ außerplanmäßige Abschreibung
auf den erzielbaren Betrag
Wertmaßstäbe für erzielbaren Betrag (recoverable amount):• Nettoveräußerungswert (net realizable value) • Nutzwert (value in use)
Grundlegende Bewertungsvorschriften
• Folgebewertung
Anschaffungskostenmethode – Kostenmodell
10.32
• Folgebewertung
Neubewertungsmethode→ Ansatz zum fair value
fair value – beizulegender Zeitwert:Wert, zu dem ein Vermögensgegenstand zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht bzw. eine Schuld beglichen werden kann.
Erfassung der Wertänderung je nach Anwendungsfallerfolgswirksam oder erfolgsneutral
Gesamtergebnis-rechnung
Neubewertungs-rücklage
Grundlegende Bewertungsvorschriften