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Stand 09.08.2010 Allianz Bank, Zweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AG Preis- und Leistungsverzeichnis Allianz Bank www.allianz-bank.de

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Stand 09.08.2010 Allianz Bank, Zweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AG

Preis- und Leistungsverzeichnis

Allianz Bank

www.allianz-bank.de

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Preis- und Leistungsverzeichnis

▶ Allgemeine Informationen zur Bank

▶ Kapitel APreise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale, Reisezahlungsmittel, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)

▶ Kapitel BPreise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Ein-/Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

▶ Kapitel CPreise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden

▶ Kapitel DSonderkonditionen der Produktlinie für Berechtigte aus Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen

▶ Kapitel EUmrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden

Allgemeine Informationen zur Bank 1

▶ Name und Anschrift der BankAllianz BankZweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AGKöniginstraße 2880802 München

▶ Kommunikation mit der BankPostanschrift: Allianz BankPostfach 20 06 6480006 MünchenTel.: 01802/100 130 2

▶ Zuständige AufsichtsbehördeBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtGraurheindorfer Straße 10853117 Bonn

▶ Eintragung im Handelsregister Amtsgericht: Oldenburg (Oldb.)Handelsregister-Nummer: HRB 3003

▶ VertragsspracheMaßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Deutsch

Für in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen.Der Kunde trägt alle Auslagen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder in seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut).

1 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Bank ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz oder dem Kontoauszug2 6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Mobilfunk max. 0,42 EUR/Minute

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A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden

(Kontoführung, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale, Reisezahlungsmittel, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)

▶ I. Persönliche Konten1. Preismodelle für Privatkonten

Kontoführung Rechnungsabschluss vierteljährlich

Servicekonto OK Für junge Leute bis zum Alter von 25 Jahren1

Sie zahlen monatlich einen Preis von und können dafür folgende Leistungen nutzen:

0,00 Euro

• Allianz girocard (Maestro Karte) für Kontoinhaber • Zahlungsverkehr (Inlands-, SEPA2- und EU-Standardüberweisungen2,

Lastschrifteinlösungen, Abbuchungsaufträge, Scheck- und Lastschrift-einreichungen)

• Daueraufträge: Einrichtung, Änderung, Löschung, Ausführung • Allianz Bank Online-Banking

Servicekonto OK für Berechtigte aus Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen3

Für junge Leute bis zum Alter von 27 Jahren 0,00 Euro

• Allianz girocard (Maestro Karte) für Kontoinhaber • Zahlungsverkehr (Inlands-, SEPA2- und EU-Standardüberweisungen2,

Lastschrifteinlösungen, Abbuchungsaufträge, Scheck- und Lastschrift-einreichungen)

• Daueraufträge: Einrichtung, Änderung, Löschung, Ausführung • Allianz Bank Online-Banking

Servicekonto Basis Sie zahlen monatlich einen Preis von und können dafür folgende Leistungen nutzen:

7,50 Euro

• Allianz girocard (Maestro Karte) für Kontoinhaber • Zahlungsverkehr (Inlands-, SEPA2- und EU-Standardüberweisungen2,

Lastschrifteinlösungen, Abbuchungsaufträge, Scheck- und Lastschrift-einreichungen)

• Daueraufträge: Einrichtung, Änderung, Löschung, Ausführung • Allianz Bank Online-Banking

Servicekonto Online und Servicekonto Online für Berechtigte aus Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen3

Sie zahlen monatlich bei einem Geldeingang4 auf dem Konto im Monat

• ab 650 Euro 0,00 Euro• unter 650 Euround können dafür folgende Leistungen nutzen:

4,95 Euro

• Allianz girocard (Maestro Karte) für Kontoinhaber • Beleglosen Zahlungsverkehr

(Inlands-, SEPA2- und EU-Standardüberweisungen2,Lastschrifteinlösungen, Abbuchungsaufträge, Lastschrifteinreichungen)

• Daueraufträge: Einrichtung, Änderung, Löschung, Ausführung • Allianz Bank Online-Banking

Für folgende beleghafte Buchungen berechnen wir – nach Abzug von jeweils einem Freiposten im Monat – pro Buchung

1,50 Euro

• Überweisungsaufträge auf Vordrucken (Inlands-, SEPA2- und EU-Standardüberweisung2)

• Scheck- und Lastschrifteinreichungen

Konto für Jedermann und Pfändungsschutzkonto Sie zahlen monatlich einen Preis vonund können dafür folgende Leistungen nutzen:

7,50 Euro

• Allianz girocard (Maestro Karte) für Kontoinhaber • Zahlungsverkehr (Inlands-, SEPA2- und EU-Standardüberweisungen2,

Lastschrifteinlösungen, Abbuchungsaufträge, Scheck- und Lastschrift-einreichungen)

• Daueraufträge: Einrichtung, Änderung, Löschung, Ausführung • Allianz Bank Online-Banking

Für folgende beleghafte Buchungen berechnen wir pro Buchung 1,50 Euro

• Überweisungsaufträge auf Vordrucken (Inlands-, SEPA2- und EU-Standardüberweisung2)

• Scheck- und Lastschrifteinreichungen

1 Bei Erreichen der Altersgrenze wird das Servicekonto OK auf das Servicekonto Online umgestellt.2 siehe B.II.2.3 siehe Kapitel D4 z. B. Lohn- und Gehalts-, Renten- und Pensionseingänge. Ausgenommen sind Wertpapierumsätze, Zins- und Dividendengutschriften und Überträge von eigenen bei uns geführten Konten.

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2. Kontoauszug

Kontoauszug in vereinbarter Art und Häufigkeit im Kontoführungs-entgelt enthalten

Zusendung von nicht abgerufenen Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden 1,50 Euro

Ausfertigung von Duplikaten von Kontoauszügen und Belegen auf Verlangen des Kunden (soweit die Bank ihre Informationspflichten bereits erfüllt hatte)

1,50 Euro

▶ II. Einlagenkonten1. Sparkonto mit Sparbuch-Karte

je zusätzliche Sparbuch-Karte für Bevollmächtige 6,50 Euro p.a.

Kündigung/Sperrung der Sparbuch-Karte1 6,50 Euro

Zur Verfügungstellung einer Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden bei

Änderung des Namens des Karteninhabers 6,50 Euro

nicht von der Bank zu vertretender Beschädigung oder Verlust 6,50 Euro

2. TagesgeldKonto

Ausfertigung von Duplikaten von Kontoauszügen und Belegen auf Verlangen desKunden (soweit die Bank ihre Informationspflichten bereits erfüllt hatte)

1,50 Euro

3. Tagesgeld-Abrechnungskonto

Ausfertigung von Duplikaten von Kontoauszügen und Belegen auf Verlangen desKunden (soweit die Bank ihre Informationspflichten bereits erfüllt hatte)

1,50 Euro

4. Allianz Bank Sparschatz

Vorfälligkeitspreis für Allianz Bank Sparschatz 1/4 des jeweiligen Habenzinssatzes

▶ III. Regelleistungen bei PrivatkreditenBeispiel: Barkaufkredite siehe Preisaushang

▶ IV. Sonderleistungen im Kreditgeschäft

1. Kreditbearbeitung

Zweitschrift/Nachdruck von Jahreskontoauszügen auf Kundenwunsch2 10,00 Euro

Unterjährige (außerplanmäßige) Kreditlinien-/Saldenbestätigung auf Kundenwunsch zusätzl. zum Jahreskontoauszug3 25,00 Euro

Unterjährige (außerplanmäßige) Zinsbescheinigung auf Kundenwunsch zusätzl. zum Jahreskontoauszug3 25,00 Euro

Nachträgliche Kreditvertragsänderung auf Kundenwunsch, z. B. Änderung der Auszahlungsvoraussetzungen 100,00 Euro

Nachträgliche Umstellung der Tilgungsvereinbarung auf Kundenwunsch, z. B. von annuitätisch in endfällig 100,00 Euro

Neuregelung der Schuldübernahme/-entlassung auf Kundenwunsch, z. B. bei Trennungs-/Scheidungsvereinbarungen 250,00 Euro

Indikative Berechnung von Vorfälligkeitsentgelt innerhalb der Bindungsfrist auf Kundenwunsch ohne anschließende Darlehensablösung4 50,00 Euro

Gesamtbearbeitungsentgelt für Darlehensablösung innerhalb der Bindungsfrist 250,00 Euro

1 entgeltfrei, wenn die Kündigung/Sperrung der Karte auf Umständen beruht, die von der Bank zu verantworten sind2 entgeltfrei, wenn die Zweitschrift/der Nachdruck aus Umständen erforderlich wird, die von der Bank zu vertreten sind3 pro zu bestätigendem Jahr und Unterkonto4 wird bei der tatsächlichen Ablösung innerhalb der Bindungsfrist mit dem Gesamtbearbeitungsentgelt verrechnet

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2. Sicherheitenbearbeitung

Einsichtnahme in Register oder Abholung eines Registerauszugs für den Kunden, z. B. Grundbuch, Katasteramt, Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister, Luftfahrzeugrolle, Schiffsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister

25,00 Euro

Austausch und (außerplanmäßige) Freigabe von Sicherheiten (mit Ausnahme von Grundpfandrechten) sowie nachträgliche Sicherheitenvertragsänderung auf Kundenwunsch

100,00 Euro

3. Grundpfandrechte

Rangänderung, Abtretungen (auch Teilabtretung), Austausch, Pfandfreigabe auf Kundenwunsch 150,00 Euro

Treuhänderische Verwaltung von Grundschulden1 100,00 Euro

Verwahrung von Grundschuldbriefen und/oder Überwachung von Grundpfandrechten ohne Kreditengagement (mit Ausnahme der treuhänderischen Verwaltung von Grundschulden)

150,00 Euro p. a.

Bearbeitung von eingehenden und ausgehenden Treuhandaufträgen (z. B. Teil- und Komplettablösung durch Drittinstitute)2 250,00 Euro

4. Zessionen und Sicherungsübereignungen

Abschluss von Zessions- und Sicherungsübereignungsverträgen (SÜ) auf Wunsch des Kunden3 150,00 Euro

Austausch des Sicherungsgutes bei bereits abgeschlossenen Zessions- und SÜ-Verträgen auf Wunsch des Kunden3 150,00 Euro

Zessions- und SÜ-Prüfung, z. B. Vor-Ort-Prüfung des Sicherungsgutes, sowie Überwachungstätigkeiten im Zusammenhang mit Zessions- und SÜ-Verträgen, z. B. Prüfung eingereichter Bestandslisten

75,00 Euro je Arbeits stunde, mind. 150,00 Euro

Kfz-Übereignung (je Fahrzeug) 75,00 Euro

Aushändigung des Kfz-Briefes zur Abmeldung, Wiederanmeldung und sonstige Eintragungen im Kfz-Brief des übereigneten Fahrzeugs 75,00 Euro

5. Auskünfte

Einholung einer allgemeinen Bankauskunft im Inland 29,75 Euro

Einholung einer allgemeinen Bankauskunft im Ausland 35,00 Euro

6. Bank an Bank Auskünfte

Auskünfte an Kreditkartenorganisationen 17,85 Euro

Anfrage von POZ-Unternehmen 17,85 Euro

Anfrage von anderen Banken 29,75 Euro

7. Avale (Inland)

Maschinelle Urkundenerstellung 60,00 Euro

Manuelle Urkundenerstellung 110,00 Euro

Nachträgliche Änderung in der Urkunde auf Kundenwunsch, z. B. Anpassung des Bürgschaftsbetrages 50,00 Euro

Direktversand der Urkunde an Dritte 10,00 Euro

Faxversand der Urkunde vorab 5,00 Euro

Versand per Kurierdienst 35,00 Euro

Verlust der Avalurkunde: Ausstellung/Einholung einer Freistellungserklärung4 75,00 Euro

Avalprovision p. a. 2,00 - 3,25 % 4, 5

1 einmalige Belastung2 Ausnahme: Ablösung einer Drittbank durch uns3 nicht bei Krediten aus öffentlichen Förderprogrammen4 Orientierungswerte, abhängig von Avalhöhe, Laufzeit und Besicherung5 mindestens 25,00 Euro

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▶ V. Sonstiges1. Bestätigungen/Aufstellungen/Bescheinigungen

Erträgnisaufstellung 17,85 Euro

Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung Berechnung erfolgt nach Aufwandmind. 11,00 Euro

Bestätigung einer durchgeführten Zahlung (z. B. aufgrund von Daueraufträgen, Ausführungsbestätigungen z. L. Notaranderkonten) 11,00 Euro

Bestätigung von Zinsgutschriften oder Zinsbelastungen in einfacher Form 11,00 Euro

2. Zweitschriften/Nachforschungen/Adressermittlungen

Ersatz-Steuerbescheinigungen1 pro Blatt 5,50 Euro

mind. 15,50 Euro

Ermittlung einer neuen Kundenadresse (zuzüglich fremde Kosten)2 5,50 Euro

Aufstellung über Kontoumsätze älter als 6 Monate3 32,00 Euro/Std.

mind. 5,00 Euro

Im Kundenauftrag durchgeführte Nachforschungen4 • ob nach erfolgter Überweisung die Gutschrift beim Empfänger ordnungsgemäß erfolgt ist• nach dem Auftraggeber einer Überweisung• nach dem Scheckaussteller bzw. Scheckeinreicher

11,00 Euro

3. Nachlass

• Sicherung des Nachlasses für Erben • Nachlassaufteilung, sofern die Bank diese im Kundenauftrag selbst vornimmt

Berechnung erfolgt nach Aufwand

Richtwerte in % des Nachlass volumens

bis 10.000 Euro 0,4

bis 50.000 Euro 0,3

bis 250.000 Euro 0,2

über 250.000 Euro 0,1

4. InternetBanking (HBCI)

USB-Stick 6,00 Euro

Bestellung/Nachbestellung Chipkarte 10,00 Euro

USB-Chipkartenleser ohne Tastatur und ohne Display 24,00 Euro

USB-Chipkartenleser Trust mit Tastatur und Display 49,00 Euro

5. Abtretung/Verpfändung

Abtretung, Verpfändung (einschl. Mietkaution) von Sparkonten 15,00 Euro

Depotsperren z.G. Dritter pro Depot 15,00 Euro

6. Sonstiges

Bearbeitungspreis pro Druckauftrag für auf Wunsch des Kunden erstellte standardisierte Vordrucke, Scheckhefte und Überweisungsaufträge mit kundenspezifischen Ergänzungen

5,50 Euro

Vertrag zugunsten Dritter 5,00 Euro

1 entgeltfrei, wenn die Ersatz-Steuerbescheinigung aus Umständen erforderlich wird, die von der Bank zu verantworten sind2 entgeltfrei, wenn die Adressenermittlung aus Umständen erforderlich wird, die von der Bank zu verantworten sind3 entgeltfrei, wenn die Aufstellung über die Kontoumsätze aus Umständen erforderlich wird, die von der Bank zu verantworten sind4 entgeltfrei, wenn die Nachforschungen aus Umständen erforderlich werden, die von der Bank zu verantworten sind

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B. Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten

(Ein-/Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

▶ I. Barauszahlungen und Bareinzahlungen1. Geschäftstage für Bareinzahlungen Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Vornahme von Bareinzahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme:• Sonnabende• 24. und 31. DezemberDie Filialen der Bank stehen nicht zur Entgegennahme von Einzahlungen zur Verfügung. Einzahlungen können nur an Einzahlautomaten der Bank vorgenommen werden.

2. Entgelte für Barauszahlungen

Auszahlung mit

am Schalter

der Allianz Bank eines anderen Zahlungsdienstleisters im EWR1 in

eines anderen Zahlungsdienstleisters außerhalb des EWR in

Euro anderer Währung Euro anderer Währung

Allianz VISA CardAllianz MasterCardAllianz MasterCard Prepaid

entfällt3 3 % der Auszahlung, mind. 5,11 Euro2

3 % der Auszahlung, mind. 5,11 Euro zzgl. 1 % vom Kartenumsatz2

3 % der Auszahlung, mind. 5,11 Euro zzgl. 1 % vom Kartenumsatz2

3 % der Auszahlung, mind. 5,11 Euro zzgl. 1 % vom Kartenumsatz2

Allianz girocard der Allianz Bank

entfällt3 entfällt3 entfällt3 entfällt3 entfällt3

Allianz Sparbuch-Karte4 der Allianz Bank entfällt3 entfällt3 entfällt3 entfällt3 entfällt3

Maestro Karten, girocard oder zugelas-senen Kundenkarten sonstiger in- und ausländischer Zahlungsdienstleister

entfällt3 Preisinformation bei kartenausgebendem Zahlungsdienstleister

MasterCard, VISA CARD, Plus-, Cirrus- und American Express Karten entfällt3 Preisinformation bei kartenausgebendem Zahlungsdienstleister

Auszahlung mit

am Geldautomaten

der Allianz Bank

folgender Zahlungsdienstleister in Deutschland Zahlungsdienstleistern ausserhalb Deutschlands in

OLB, Commerzbank, Dresdner Bank, Deut-sche Bank, Postbank, Unicredit Bank/Hypo-vereinsbank, und deren Tochterunternehmen sonstige Euro anderer Währung

Allianz VISA CardAllianz MasterCardAllianz MasterCard Prepaid

2 % der Aus-zahlung, mind. 5,11 Euro2

2 % der Auszahlung, mind. 5,11 Euro2

2 % der Auszahlung, mind. 5,11 Euro2

2 % der Auszahlung, mind. 5,11 Euro zzgl. 1 % vom Kartenumsatz2

2 % der Auszahlung, mind. 5,11 Euro zzgl. 1 % vom Kartenumsatz2

Allianz girocardder Allianz Bank

kostenlos kostenlos 1 % der Auszahlung, mind. 4,95 Euro2

kostenlos5 kostenlos5

Allianz Sparbuch-Karte4 der Allianz Bank kostenlos kostenlos 1 % der Auszahlung, mind. 4,95 Euro2

entfällt entfällt

Maestro Karten, girocard oder zugelas-senen Kundenkarten sonstiger in- und ausländischer Zahlungsdienstleister6

Preisinformation bei kartenausgebendem Zahlungsdienstleister

MasterCard, VISA CARD, Plus-, Cirrus- und American Express Karten Preisinformation bei kartenausgebendem Zahlungsdienstleister

1 EWR=Europäischer Wirtschaftsraum. Hierzu gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island

2 Wird zusammen mit dem ggf. in Euro umgerechneten Verfügungsbetrag eingezogen3 Am Schalter mit dieser Karte nicht möglich4 In Fremdwährung oder außerhalb Deutschlands mit dieser Karte nicht möglich5 Nur an Geldautomaten mit Maestro-Symbol möglich6 Für Kunden der Commerzbank, Dresdner Bank, Deutsche Bank, Postbank, Unicredit Bank / HypoVereinsbank, OLB und deren Tochterunternehmen kostenfrei

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▶ II. Überweisungen1. Geschäftstage für ÜberweisungenGeschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Überweisungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme:• Sonnabende• 24. und 31. Dezember• Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.B. Karneval, Betriebsversammlung) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig vorher bekannt gemacht wurden.

2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen2

2.1 Überweisungsaufträge

2.1.1 Annahmefrist(en) für ÜberweisungsaufträgeDen Geschäftsstellen/Filialen müssen beleghafte Überweisungsaufträge während ihrer jeweiligen Öffnungszeiten an den Geschäftstagen der Bank zugehen.

Annahmefristen für beleglose3 Aufträge• beleglose Aufträge im Inlandszahlungsverkehr (DTA): 16.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank• beleglose Aufträge im Auslandszahlungsverkehr (DTAZV), SEPA-Aufträge und EU-Standardüberweisungen: 14.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank

2.1.2 AusführungsfristenDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:

2.1.2.1 Überweisungsaufträge in Euro

Belegloser Überweisungsauftrag3 Drei Geschäftstage

Beleghafter Überweisungsauftrag Vier Geschäftstage

SEPA-ÜberweisungsauftragVoraussetzungen: • Der Überweisende hat IBAN4 des Zahlungsempfängers und den BIC5 des

Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angegeben.• Das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers nimmt am SEPA-Überweisungs-

verfahren6 teil

Zwei Geschäftstage

2.1.2.2 Überweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen

Belegloser Überweisungsauftrag3 Vier Geschäftstage

Beleghafter Überweisungsauftrag Vier Geschäftstage

1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island

2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Kronen, Lettischer Lats, Litauischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Slowakische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint

3 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking oder Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift4 IBAN ist die Abkürzung für „International Bank Account Number“ (=internationale Kontonummer)5 BIC ist die Abkürzung für „Bank Identifier Code“ (=Bankidentifikationscode)6 Die Bank nimmt am SEPA-Überweisungsverfahren teil, wonach die Überweisungsausführungsfrist maximal zwei Bankgeschäftstage beträgt. SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum

(Single Euro Payments Area). Die angegebene Ausführungsfrist setzt aber voraus, dass auch das Kreditinstitut des Begünstigten am SEPA-Überweisungsverfahren teilnimmt. Nähere Informationen erteilt die Bank auf Nachfrage.

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2.1.3 Entgelte für die Ausführung von ÜberweisungsaufträgenHinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit den Preisen für ein Kontoführungs-Komplettpaket (Servicekonto Basis, Servicekonto OK) abgegolten oder in der Kontoführungsgrundgebühr enthalten ist (Servicekonto Online, Konto für Jedermann, Pfändungsschutzkonto) (siehe Kapitel A.I.1.)

2.1.3.1 Überweisung in der KontowährungBei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt folgende Entgelte:

Überweisungsmodalitäten

je Überweisung vom Girokonto Je kontoungebun-dene Überweisung

Als Eilüberweisung zusätzlich1

ÜberweisungsausgängeBeleghafte Überweisung

Beleglose Überweisung2

Per Dauer-auftrag

Bei formloser Erteilung3

Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl des Zahlungsempfängers in Euro an ein anderes Kreditinstitut

1,50 Euro 0,15 Euro 0,15 Euro

nicht angeboten nicht angeboten 15,50 Euro 5,50 Euro

Überweisung mit IBAN/BIC des Zahlungs empfängers in Euro an ein anderes Kreditinstitut

1,50 Euro 0,15 Euro 0,15 Euro

Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl des Zahlungsempfängers in Euro innerhalb der Bank

1,50 Euro 0,15 Euro 0,15 Euro

Überweisung mit IBAN/BIC des Zahlungs empfängers in Euro innerhalb der Bank

1,50 Euro 0,15 Euro 0,15 Euro

Überweisung mit IBAN/BIC des Zahlungs empfängers bis 50.000 Euro in die Schweiz

5,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro

SEPA-Überweisung/EU-Standardüberweisung mit einem Betrag über 50.000 Euro

25,00 Euro 25,00 Euro 25,00 Euro

Überweisung mit einem Betrag bis 50.000 Euro, bei fehlender oder mit fehlerhafter Angabe der IBAN des Begünstigten und/oder des BIC des Kreditinstituts des Begünstigten

Informationen finden Sie im Kapitel „Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums4 (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung5) sowie Überwei-sungen aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)“ (B. II. 3.1.3.2)

Überweisung mit nationaler Kundenkennung des Zahlungsempfängers (z.B. Bankcode), die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet

Überweisung mit IBAN/BIC des Zahlungsempfän-gers, die auf eine andere Währung eines EWR-Mit-glieds taates lautet

2.1.3.2 Überweisungsaufträge in einer anderen Währung als der Kontowährung

2.1.3.2.1 Entgeltpfl ichtigerBei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:• Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („0“ oder „SHA“)• Zahler trägt alle Entgelte („1“ oder „OUR“)

2.1.3.2.2 Höhe der EntgelteInformationen finden Sie im Kapitel „Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außer-halb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)“ (B. II. 3.1.3.2)

1 Eilüberweisung mit bzw. ohne Aviskennzeichen – gilt nicht für EU-Standardüberweisung2 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking oder Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift3 Z.B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,

Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island

5 Z.B. US-Dollar

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2.1.4 Sonstige Entgelte

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 15,00 Euro

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 5,00 Euro

Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 15,00 Euro

Reklamation einer SEPA-Überweisung 5,00 Euro

Separate Belastungsanzeige im Rahmen der EU-Standardüberweisung 1,50 Euro

Rückruf einer SEPA-Überweisung oder aller Überweisungen einer SEPA-Datei durch den Kunden 5,00 Euro

Bearbeitung einer nicht ausführbaren SEPA-Überweisung oder aller Überweisungen einer SEPA-Datei (z.B.: fehlerhafte IBAN des Begünstigten, fehler-hafter BIC des Kreditinstituts des Begünstigten)

5,00 Euro

Nachforschung im Zusammenhang mit der Ausführung einer Überweisung in einer anderen Währung als Euro pro Vorgang1 25,00 Euro

Erstellung einer Zweitschrift von einer Überweisung in einer anderen Währung als Euro auf Anforderung des Kunden pro Vorgang1 25,00 Euro

2.2 Entgelte bei eingehenden ÜberweisungenHinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit den Preisen für ein Kontoführungs- Komplettpaket (Servicekonto Basis, Servicekonto OK) abgegolten oder in der Kontoführungsgrundgebühr enthalten ist (Servicekonto Online, Konto für Jedermann, Pfändungsschutzkonto) (siehe Kapitel A.I.1.)

Bei einem Überweisungseingang werden folgende Entgelte berechnet:

Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl des Zahlungsempfängers in Euro 0,20 Euro

Überweisung mit IBAN/BIC des Zahlungsempfängers in Euro 0,20 Euro

Überweisung mit IBAN /BIC des Zahlungsempfängers bis 50.000 Euro aus der Schweiz 5,00 Euro

SEPA-Überweisung mit einem Betrag über 50.000 Euro 25,00 Euro

DTAZV bzw. EU-Standardüberweisung über 50.000 Euro 0,15 % min. 12,50 Euro max. 100,00 Euro

Überweisung mit einem Betrag bis 50.000 Euro, bei fehlender oder mit fehlerhafter Angabe der IBAN und/oder BIC des Zahlungsempfängers

Informationen finden Sie im Kapitel „Überweisungen innerhalb Deutsch-lands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung3) sowie Überweisungen aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)“ (B. II. 3.2.2)

Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl des Zahlungsempfängers, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet

Überweisung mit IBAN/BIC des Zahlungsempfängers, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet

Hinweis: Die Bank darf ihr Entgelt vor Erteilung der Gutschrift von dem übermittelten Überweisungsbetrag abziehen. In diesem Fall wird die Bank den vollständigen Überweisungsbetrag und ihr Entgelt getrennt ausweisen.

2.2.1 Sonstige Entgelte

Rückbuchung einer SEPA-Überweisung auf Veranlassung des Kreditinstituts des Begünstigten (z.B. Empfängerkonto existiert nicht) auf das Kundenkonto

5,00 Euro

Separate Gutschriftsanzeige im Rahmen der EU-Standardüberweisung 1,50 Euro

Erstellung einer Zweitschrift von einem Überweisungseingang in einer anderen Währung als Euro auf Anforderung des Kunden pro Vorgang1

25,00 Euro

Nachforschung im Zusammenhang mit der Ausführung einer Überweisung in einer anderen Währung als Euro1 25,00 Euro

1 Das Entgelt wird nicht erhoben, wenn eine Zweitschrift oder Nachforschung aufgrund eines fehlerhaften Verhaltens der beteiligten Banken erforderlich wurde2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,

Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island

3 Z.B. US-Dollar

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3. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums1 (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung2) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten3)

3.1 Überweisungsaufträge

3.1.1 Annahmefrist(en) für ÜberweisungenDen Geschäftsstellen/Filialen müssen beleghafte Überweisungsaufträge während ihrer jeweiligen Öffnungszeiten an den Geschäftstagen der Bank zugehen.

Annahmefristen für beleglose4 Aufträge • beleglose Aufträge im Inlandszahlungsverkehr (DTA): 16.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank• beleglose Aufträge im Auslandszahlungsverkehr (DTAZV), SEPA-Aufträge und EU-Standardüberweisungen: 14.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank

3.1.2 AusführungsfristenÜberweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

3.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen

3.1.3.1 Entgeltpfl ichtigerDer Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:• Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („0“ oder „SHA“)• Zahler trägt alle Entgelte („1“ oder „OUR“)• Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („2“ oder „BEN“)

Hinweis: Bei der Entgeltweisung „0“/„SHA“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.Bei der Entgeltweisung „2“/„BEN“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

3.1.3.2 Höhe der Entgelte

SEPA-Überweisung in die Schweiz mit einem Betrag bis 50.000,00 Euro 5,00 Euro

SEPA-Überweisung in die Schweiz mit einem Betrag über 50.000,00 Euro 25,00 Euro

Andere Überweisungen, das heißt auch Einlösung von Kundenschecks, mit denen eine Auslandszahlung erfolgte

Abwicklungsgebühr

bis 125,00 Euro 5,00 Euro

125,01 bis 250,00 Euro 10,00 Euro

250,01 Euro bis 8.335,00 Euro 12,50 Euro

darüber hinaus 0,15 %

ggf. zzgl. Konvertierungsentgelt (Courtage)

bis 125,00 Euro 2,00 Euro

ab 125,01 bis 250,00 Euro 2,50 Euro

ab 250,01 bis 14.000,00 Euro 3,50 Euro

darüber hinaus 0,025 %

Fax-Avise zusätzlich 15,00 Euro

TELE-Spesen (Telex/S.W.I.F.T.) zusätzlich 7,50 Euro

bei Scheckausstellungen auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich 5,00 Euro

Kosten der Auslandsbank zu Lasten Auftraggeber („1“/„OUR“), Nachbelastungen vorbehalten 0,1 %mindestens 12,50 Euromaximal 125,00 Euro

Telefon-Avis Zahlungseingänge 2,50 Euro

S.W.I.F.T.-Spesen Zahlungsausgang 2,00 EuroZahlungseingang 1,50 Euro

1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island

2 z.B. US-Dollar3 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (s. Fußnote 1) 4 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking oder Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift

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3.1.4 Sonstige Entgelte

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 15,00 Euro

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 5,00 Euro

Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 15,00 Euro

Erstellung einer Zweitschrift von einem Überweisungseingang auf Anforderung des Kunden pro Vorgang1 25,00 Euro

Nachforschung im Zusammenhang mit der Ausführung einer Überweisung1 25,00 Euro

3.2 Entgelte bei eingehenden Überweisungen aus Deutschland und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung3) sowie Überweisungen aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten4)

3.2.1 Entgeltpfl ichtigerWer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dem Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich:• Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („0“ oder „SHA“)• Zahler trägt alle Entgelte („1“ oder „OUR“)• Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („2“ oder „BEN“)Hinweis: Bei der Entgeltweisung „0“/„SHA“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.Bei der Entgeltweisung „2“/„BEN“ können von jedem der vorgeschalteten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

3.2.2 Entgeltpfl ichtigerBei der Entgeltweisung „0“/„SHA“ und „2“/„BEN“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:

SEPA-Überweisung aus der Schweiz mit einem Betrag bis 50.000,00 Euro 5,00 Euro

SEPA-Überweisung aus der Schweiz mit einem Betrag über 50.000,00 Euro 25,00 Euro

Andere Überweisungen, das heißt auch Einlösung von Kundenschecks, mit denen eine Auslandszahlung erfolgte

Abwicklungsgebühr

bis 125,00 Euro 5,00 Euro

125,01 bis 250,00 Euro 10,00 Euro

250,01 Euro bis 8.335,00 Euro 12,50 Euro

darüber hinaus 0,15 %

ggf. zzgl. Konvertierungsentgelt (Courtage)

bis 125,00 Euro 2,00 Euro

ab 125,01 bis 250,00 Euro 2,50 Euro

ab 250,01 bis 14.000,00 Euro 3,50 Euro

darüber hinaus 0,025 %

Fax-Avise zusätzlich 15,00 Euro

TELE-Spesen (Telex/S.W.I.F.T.) zusätzlich 7,50 Euro

Kosten der Auslandsbank zu Lasten Auftraggeber („1“/„OUR“) 0,1 %mindestens 12,50 Euromaximal 125,00 Euro

Telefon-Avis Zahlungseingänge 2,50 Euro

S.W.I.F.T.-Spesen Zahlungsausgang 2,00 EuroZahlungseingang 1,50 Euro

Hinweis: Die Bank darf ihr Entgelt vor Erteilung der Gutschrift von dem übermittelten Überweisungsbetrag abziehen. In diesem Fall wird die Bank den vollständigen Überweisungsbetrag und ihr Entgelt getrennt ausweisen.

1 Das Entgelt wird nicht erhoben, wenn eine Zweitschrift oder Nachforschung aufgrund eines fehlerhaften Verhaltens der beteiligten Banken erforderlich wurde2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,

Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island

3 Z.B. US-Dollar4 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (s. Fußnote 2)

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3.2.3 Sonstige Entgelte

Erstellung einer Zweitschrift von einem Überweisungseingang auf Anforderung des Kunden pro Vorgang1

25,00 Euro

Nachforschung im Zusammenhang mit der Ausführung einer Überweisung1 25,00 Euro

▶ III. Zahlungen aus Lastschriften1. Geschäftstage für Zahlungen aus Lastschriften an den ZahlungsempfängerGeschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen aus Lastschriften erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme:• Sonnabende• 24. und 31. Dezember• Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.B. Karneval, Betriebsversammlung) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der

Geschäftsstelle rechtzeitig vorher bekannt gemacht wurden.

2. EinzugsermächtigungslastschriftHinweis: Das nachfolgend aufgeführte Entgelt wird nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Einzugsermächtigungslastschriften bereits mit den Preisen für ein Kontoführungs-Komplettpaket (Servicekonto Basis, Servicekonto OK) abgegolten oder in der Kontoführungsgrundgebühr enthalten ist (Servicekonto Online, Konto für Jedermann, Pfändungsschutzkonto) (siehe Kapitel A.I.1.)

Lastschrifteinlösung 0,20 Euro

3. Abbuchungslastschrift

3.1 Ausführungsfristen für LastschriftzahlungenDie Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

3.2 EntgelteHinweis: Das nachfolgend aufgeführte Entgelt wird nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Einzugsermächtigungslastschriften bereits mit den Preisen für ein Kontoführungs-Komplettpaket (Servicekonto Basis, Servicekonto OK) abgegolten oder in der Kontoführungsgrundgebühr enthalten ist (Servicekonto Online, Konto für Jedermann, Pfändungsschutzkonto) (siehe Kapitel A.I.1.)

Abbuchungsauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 10,00 Euro

Lastschrifteinlösung 0,20 Euro

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift 5,00 Euro

Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Lastschriftzahlung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen 15,00 Euro

4. SEPA-Basislastschrift

4.1 Ausführungsfristen für LastschriftzahlungenDie Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

4.2 EntgelteHinweis: Das nachfolgend aufgeführte Entgelt wird nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Einzugsermächtigungslastschriften bereits mit den Preisen für ein Kontoführungs-Komplettpaket (Servicekonto Basis, Servicekonto OK) abgegolten oder in der Kontoführungsgrundgebühr enthalten ist (Servicekonto Online, Konto für Jedermann, Pfändungsschutzkonto) (siehe Kapitel A.I.1.)

Lastschrifteinlösung 0,20 Euro

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift 5,00 Euro

Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Lastschriftzahlung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen 15,00 Euro

1 Das Entgelt wird nicht erhoben, wenn eine Zweitschrift oder Nachforschung aufgrund eines fehlerhaften Verhaltens der beteiligten Banken erforderlich wurde

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5. SEPA-Firmenlastschrift

5.1 Ausführungsfristen für LastschriftzahlungenDie Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

5.2 EntgelteHinweis: Das nachfolgend aufgeführte Entgelt wird nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Einzugsermächtigungslastschriften bereits mit den Preisen für ein Kontoführungs-Komplettpaket (Servicekonto Basis, Servicekonto OK) abgegolten oder in der Kontoführungsgrundgebühr enthalten ist (Servicekonto Online, Konto für Jedermann, Pfändungsschutzkonto) (siehe Kapitel A.I.1.)

Lastschrifteinlösung 0,20 Euro

Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch den Zahler Einrichtung/Änderung/Aussetzung 10,00 Euro

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift 5,00 Euro

Bearbeitung der vom Kunden erklärten Zurücküberweisung einzelner Lastschriften am Belastungstag 5,00 Euro

Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Lastschriftzahlung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen 15,00 Euro

▶ IV. Zahlungskarten

1. Geschäftstage für Zahlungen der Bank aus Zahlungskartenverfügungen des Kunden an den ZahlungsempfängerGeschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen aus Zahlungskartenverfügungen des Kunden erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme:• Sonnabende• 24. und 31. Dezember• Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.B. Karneval, Betriebsversammlung) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich

der Geschäftsstelle rechtzeitig vorher bekannt gemacht wurden.Für Bargeldauszahlungen am Geldausgabeautomaten ist jeder Tag ein Geschäftstag.Hinweis: Die Geschäftstage können sich von den Öffnungszeiten der einzelnen Geschäftsstellen unterscheiden, die an der jeweiligen Geschäftsstelle ausgehängt sind. Der Kunde kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung der Geschäftstage betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bank.

2. girocard

2.1 Allgemein

je zusätzliche Allianz girocard für Bevollmächtige 6,50 Euro p. a.

Kündigung/Sperrung der Karte1 6,50 Euro

Zur Verfügungstellung einer Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden bei

Änderung des Namens des Karteninhabers 6,50 Euro

nicht von der Bank zu vertretender Beschädigung oder Verlust 6,50 Euro

Einsatz der Karte an Terminals von Handels- und Dienstleistungsunternehmen

in Fremdwährung innerhalb des EWR2 pro Zahlung 1,25 Euro

außerhalb des EWR pro Zahlung 1,25 Euro

Hinweis: Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel E. des Verzeichnisses

2.2 Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus girocard-Verfügungen des Kunden an den ZahlungsempfängerDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht:

Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Drei Geschäftstage

Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro Vier Geschäftstage

Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt

1 Entgeltfrei, wenn die Kündigung/Sperrung auf Umständen beruht, die von der Bank zu verantworten sind2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,

Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island

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3. Kreditkarten

3.1 MasterCard/VISA Card

3.1.1 Allgemein

Allianz VISA Card (jährlich) 30,00 Euro

Allianz MasterCard Prepaid (jährlich) 30,00 Euro1

Allianz MasterCard Gold Hauptkarte (jährlich) 80,00 Euro

Allianz MasterCard Gold Partnerkarte (jährlich) 60,00 Euro

Nachträgliche PIN-Ausstattung 5,00 Euro

Zur Verfügungstellung einer Ersatzkarte ohne PIN auf Wunsch des Kunden bei

Änderung des Namens des Karteninhabers 15,00 Euro

nicht von der Bank zu vertretender Beschädigung oder Verlust durch Karteninhaber 15,00 Euro

außerhalb Europas bei Zustellung per Kurier 20,00 Euro

Einsatz der Kreditkarten an Terminals von Handels- und Dienstleistungsunternehmen

in Fremdwährung innerhalb des EWR2 1 % vom Karten umsatz

außerhalb des EWR 1 % vom Karten umsatz

Hinweis: Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel E. des Verzeichnisses

3.1.2 Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus Kreditkarten-Verfügungen des Kunden an den ZahlungsempfängerDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht:

Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Drei Geschäftstage

Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro Vier Geschäftstage

Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt

▶ V. Scheckverkehr1. Scheckverkehr im Inland

1.1 Entgelte

Zusendung von Verrechnungsscheckvordrucken auf Kundenwunsch (je max. 100 Stück) 1,00 Euro

Schecksperre (Vormerkung/Abänderung) 11,00 Euro

Rückbelastung an den Einreicher (unabhängig davon, ob Retoure von anderer Bank oder unserem Hause eingeht)

Schecks bis 5.999,99 Euro (ohne Benachrichtigungspflicht) 5,50 Euro

Schecks ab 6.000,00 Euro (mit Benachrichtigungspflicht) 0,4 % der Schecksumme

Einlösung bzw. Einzug eines Schecks lautend auf Fremdwährung bzw. Auslandsschecks siehe B. V. 2.1

1.2 Wertstellungen

Scheckeinreichungen auf dem Konto Buchungstag + zwei Bankarbeitstage

Scheckeinlösungen Buchungstag

Rückschecks wegen Nichteinlösung auf dem Konto des Zahlungspflichtigen Tag der Belastung von anderer Seite, z.B. auf unserem LZB-Konto

1 Erstattung des Jahrespreises bei Kunden bis 25 Jahre bei mind. 500 EUR Umsatz p.a. (ohne Bargeldverfügungen)2 Zum EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,

Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island

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2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr

2.1 Entgelte

2.1.1 Scheckeinlösung lautend auf Fremdwährung oder Auslandschecks

Preis pro Scheck

bis 125,00 Euro 5,00 Euro

125,01 bis 250,00 Euro 10,00 Euro

250,01 Euro bis 8.335,00 Euro 12,50 Euro

darüber hinaus 0,15 %

ggf. zzgl. Konvertierungsentgelt (Courtage)

bis 12.500,00 Euro 5,00 Euro

darüber hinaus 0,05 %

jeweils zzgl. Auslagenpauschale zusätzlich 2,50 Euro

2.1.2 Scheckeinreichungen zur Gutschrift e.V. bzw. nach Eingang des Gegenwertes eingereichte Schecks lautend auf Fremdwährung oder Auslandsschecks

Preis pro Scheck

bis 125,00 Euro 5,00 Euro

125,01 bis 250,00 Euro 10,00 Euro

250,01 Euro bis 8.335,00 Euro 12,50 Euro

darüber hinaus 0,15 %

ggf. zzgl. Konvertierungsentgelt (Courtage)

bis 12.500,00 Euro 5,00 Euro

darüber hinaus 0,05 %

jeweils zzgl. Auslagenpauschale zusätzlich 2,50 Euro

2.1.3 Allgemein

Nachforschung im Zusammenhang mit einer Scheckzahlung1 25,00 Euro

2.2 Wertstellungen

Scheckeinreichungen auf dem Konto Buchungstag + zwei Bankarbeitstage

Scheckeinlösungen Buchungstag

Rückschecks wegen Nichteinlösung auf dem Konto des Zahlungspflichtigen Tag der Belastung von anderer Seite

1 Das Entgelt wird nicht erhoben, wenn die Nachforschung aufgrund eines fehlerhaften Verhaltens der beteiligten Banken erforderlich wurde

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C. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden

▶ I. Depot1. An- und Verkauf

Ausführung von Aufträgen an Börsen oder sonstigen Handelsplätzen (Kommission)

Inland Ausland

Aktien und vergleichbare Wertpapiere mit Stücknotierung (Investmentfonds, o. Ä.) 1,0 % vom Kurswert mind. 25,56 Euro

1,0 % vom Kurswert mind. 51,13 Euro

Ordererteilung per Internet (nur Inlandsausführung) 0,5 % vom Kurswert mind. 15,00 Euro

Renten und vergleichbare Wertpapiere mit Prozent-Notierung 0,5 % vom Kurswert (mind. vom Nennwert)mind. 25,56 Euro

0,5 % vom Kurswert (mind. vom Nennwert)mind. 51,13 Euro

Ordererteilung per Internet (nur Inlandsausführung) 0,25 % vom Kurswert(mind. vom Nennwert)mind. 15,00 Euro

Bezugsrechte, Teilrechte, Aktienspitzen, wenn Kurswert:

< 200,00 Euro 2,00 Euro 2,00 Euro

< 300,00 Euro 3,00 Euro 3,00 Euro

< 400,00 Euro 4,00 Euro 4,00 Euro

≤ 500,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro

> 500,00 Euro 1% vom Kurswertmindestens 25,56 Euro

1% vom Kurswertmindestens 51,13 Euro

Sonstige Wertpapiere (z. B. Optionsscheine) 1,0 % vom Kurswert mind. 38,35 Euro

1,0 % vom Kurswert mind. 76,69 Euro

Ordererteilung per Internet (nur Inlandsausführung) 0,5 % vom Kurswertmind. 15,00 Euro

Hinzu kommen an Dritte zu zahlende Auslagen (Börsen- und/oder Maklergebühren).

Vormerkungen von Aufträgen/Orders:

Vormerkung eines Limits, sofern Auftrag nicht am Tag der Erteilung ausgeführt werden kann 5,00 Euro

Änderung eines Auftrags (z. B. Änderung des Limits, der Gültigkeitsdauer etc.) 5,00 Euro

Zeichnungsaufträge bei Aktien-Neuemissionen 5,00 Euro

TeilausführungenKommt es infolge geringer Handelsvolumina oder aufgrund börsentechnischer Gründe zu einer oder mehreren Teilausführungen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet.

Geschäfte in Investmentfonds (Direktvertrieb) und Festpreisgeschäfte

Investmentanteile (Direktvertrieb) Ausgabe Rücknahme

Fonds der Allianz Global Investors (AGI) sowie weitere ausgewählte Investmentfonds anderer Anbieter

Ausgabepreis einschl. Ausgabeaufschlag Rücknahmepreis

Andere Emittenten, sofern nicht oben enthalten Ausgabepreis einschl. Ausgabeaufschlag zzgl. 1 % vom Kurswert, mind. 25,56 Euro im Inland und mind. 51,13 Euro im Ausland

1% vom Kurswert, mind. 25,56 Euro im Inland und mind. 51,13 Euro im Ausland

Soweit ein Festpreisgeschäft abgeschlossen wird (z. B. bestimmte Anleihen oder bankeigene Zertifikate), gilt der vereinbarte Festpreis, bei Renten zuzüglich aufgelaufener Zinsen, der die Handelsspanne der Bank einschließt. Die Bank ist berechtigt, bei Ausführung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren ihr Entgelt und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen.

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2. Depotverwahrung und -verwaltung

Depot

Entgelt für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren pro Jahr 0,154 % (inkl. 19 % USt.)mindestens 21,48 Euro (inkl. 19 % USt.)

Berechnungsgrundlage: Das Depotentgelt wird auf Basis des Depotkurswerts zum letzten Börsenhandelstag des Jahres berechnet und nachschüssig belastet.

Ausnahmen von der Depotentgeltberechnung: Allianz-Belegschaftsaktien innerhalb der gesellschaftlichen Sperre kostenlos

3. Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung

Wertpapier-Ein- und Auslieferungen

Auslieferungen 110,00 Euro je Posten (inkl. 19 % USt.)

Einlieferungen 110,00 Euro je Posten (inkl. 19 % USt.)

Gilt nur für Inlandsverwahrung. Ein- bzw. Auslieferungen aus Auslandsverwahrung wie Inlandsverwahrung, zuzüglich Fremdkosten

Kapitalveränderungen

Ausübung von Bezugsrechten max. Berechnung siehe Handelsgeschäft

• junge Aktien• Options-, Wandelanleihen• Genussscheine

Fremdkosten, sofern nicht von Emittenten getragen

Resteinzahlungen Siehe Handelsgeschäft

Ausübung von Options- und Wandelrechten

Trennung von Optionsscheinen je Posten

• gemäß Kundenauftrag 16,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

• gemäß Verwahrvorgang 11,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen/Ausübung von Wandelrechten Provision Spesen

• Aktien und Anleihen Siehe Handelsgeschäft 37,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

• Fremdwährungen 0,3 % 37,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien

Aus Kauf-Abrechnungen 2,98 Euro je Posten (inkl. 19 % USt.)

Bei Eintragung der OLB als Treuhänder 11,90 Euro je Posten (inkl. 19 % USt.)

Nur im Inland begebene Namensaktien. Im Ausland begebene Namensaktien werden in Wertpapierrechnung verwahrt.

Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit DoppelbesteuerungsabkommenBerechnung erfolgt je nach Aufwand, bzw. länderbezogenen Fremdkosten.

Depotaufstellung auf Kundenwunsch

Depotaufstellung

• ohne Wertberechnung kostenfrei

• mit Wertberechnung pro Gattung 1,00 Euro,mind. 13,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

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4. Dienstleistung außerhalb der Depotverwaltung

Einlösung von Kupons, sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist je Posten 0,60 %,mind. 12,00 Euro

Einlösung fälliger Wertpapiere, sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist nur im Wege der (gebührenpflichtigen) Einlieferung

Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch je Urkunde 6,00 Euro,mind. 30,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

Bogenerneuerung, sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist je Posten 13,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

Überprüfung von Wertpapier-Urkunden im Kundenauftrag je Urkunde 6,00 Euro,mind. 20,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

Jeweils zuzüglich fremder Kosten

▶ II. Allianz Bank Depot für Berechtigte aus Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen1

1. An- und Verkauf

Ausführung von Aufträgen an Börsen oder sonstigen Handelsplätzen (Kommission)

Inland Ausland

Aktien und vergleichbare Wertpapiere mit Stücknotierung (Investmentfonds, Optionsscheine o. Ä.)

0,50 % vom Kurswert, mind. 4,99 Euro

0,50 % vom Kurswert, mind. 8,99 Euro

Renten und vergleichbare Wertpapiere mit Prozent-Notierung 0,25 % vom Kurswert(mind. vom Nennwert), mind. 4,99 Euro

0,25 % vom Kurswert,(mind. vom Nennwert), mind. 8,99 Euro

Bezugsrechte, Teilrechte, Aktienspitzen, wenn Kurswert:

< 200,00 Euro 2,00 Euro 2,00 Euro

< 300,00 Euro 3,00 Euro 3,00 Euro

< 400,00 Euro 4,00 Euro 4,00 Euro

≤ 500,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro

> 500,00 Euro 0,5 % vom Kurswert,mindestens 4,99 Euro

0,5 % vom Kurswert,mindestens 8,99 Euro

Hinzu kommen an Dritte zu zahlende Auslagen (Börsen- und/oder Maklergebühren).

Vormerkungen von Aufträgen/Orders:

Vormerkung eines Limits, sofern Auftrag nicht am Tage der Erteilung ausgeführt werden kann 2,50 Euro

Änderung eines Auftrags (z. B. Änderung des Limits, der Gültigkeitsdauer etc.) 2,50 Euro

Zeichnungsaufträge bei Aktien-Neuemissionen 2,50 Euro

TeilausführungenKommt es infolge geringer Handelsvolumina oder aufgrund börsentechnischer Gründe zu einer oder mehreren Teilausführungen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet.

1 siehe Punkt D

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Allianz Bank

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Geschäfte in Investmentfonds (Direktvertrieb) und Festpreisgeschäfte

Investmentanteile (Direktvertrieb): Ausgabe Rücknahme

Fonds der Allianz Global Investors (AGI) sowie weitere ausgewählte Investmentfonds anderer Anbieter

Ausgabepreis einschl. Ausgabeaufschlag Rücknahmepreis

Andere Emittenten, sofern nicht oben enthalten Ausgabepreis einschl. Ausgabeauf-schlag zzgl. 0,5 % vom Kurswert, mind. 4,99 Euro im Inland und mind. 8,99 Euro im Ausland

0,5 % vom Kurswert, mind. 4,99 Euro im Inland und mind. 8,99 Euro im Ausland

Soweit ein Festpreisgeschäft abgeschlossen wird (z. B. bestimmte Anleihen oder bankeigene Zertifikate), gilt der vereinbarte Festpreis, bei Renten zuzüglich aufgelaufener Zinsen, der die Handelsspanne der Bank einschließt. Die Bank ist berechtigt, bei Ausführung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren ihr Entgelt und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen.

2. Depotverwahrung und -verwaltung

FDL-Depot

Pauschalpreis je Depot pro Jahr (bei Vorliegen eines entgeltpflichtigen Depotbestandes) 17,26 Euro (inkl. 19 % USt.)

Berechnungsgrundlage: Der Pauschalpreis wird bei Vorliegen eines entgeltpflichtigen Bestandes zum letzten Börsenhandelstag des Jahres berechnet und nachschüssig belastet.

Ausnahmen von der Depotentgeltberechnung: Allianz-Belegschaftsaktien innerhalb der gesellschaftlichen Sperre kostenlos

3. Dienstleistung im Rahmen der Verwahrung

Wertpapier-Ein- und Auslieferungen

Auslieferungen 110,00 Euro je Posten (inkl. 19 % USt.)

Einlieferungen 110,00 Euro je Posten (inkl. 19 % USt.)

Gilt nur für Inlandsverwahrung. Ein- bzw. Auslieferungen aus Auslandsverwahrung wie Inlandsverwahrung, zuzüglich Fremdkosten.

Kapitalveränderungen

Ausübung von Bezugsrechten max. Berechnung siehe Handelsgeschäft

• junge Aktien• Options-, Wandelanleihen• Genussscheine

Fremdkosten, sofern nicht von Emittenten getragen

Resteinzahlungen Siehe Handelsgeschäft

Ausübung von Options- und Wandelrechten

Trennung von Optionsscheinen je Posten

• gemäß Kundenauftrag 16,00 Euro je Posten (inkl. 19 % USt.)

• gemäß Verwahrvorgang 11,00 Euro je Posten (inkl. 19 % USt.)

Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen/Ausübung von Wandelrechten Provision Spesen

• Aktien und Anleihen Siehe Handelsgeschäft 37,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

• Fremdwährungen 0,3 % 37,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien

Aus Kauf-Abrechnungen 2,98 Euro je Posten (inkl. 19 % USt.)

Bei Eintragung der OLB als Treuhänder 11,90 Euro je Posten (inkl. 19 % USt.)

Nur im Inland begebene Namensaktien. Im Ausland begebene Namensaktien werden in Wertpapierrechnung verwahrt.

Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit DoppelbesteuerungsabkommenBerechnung erfolgt je nach Aufwand, bzw. länderbezogenen Fremdkosten.

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Depotaufstellung auf Kundenwunsch

Depotaufstellung

• ohne Wertberechnung kostenfrei

• mit Wertberechnung pro Gattung 1,00 Euro,mind. 13,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

4. Dienstleistung außerhalb der Depotverwaltung

Einlösung von Kupons, sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist je Posten 0,60 %, mind. 12,00 Euro

Einlösung fälliger Wertpapiere, sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist nur im Wege der (gebührenpflichtigen) Einlieferung

Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch je Urkunde 6,00 Euro,mind. 30,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

Bogenerneuerung, sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist je Posten 13,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

Überprüfung von Wertpapier-Urkunden im Kundenauftrag je Urkunde 6,00 Euro,mind. 20,00 Euro (inkl. 19 % USt.)

Jeweils zuzüglich fremder Kosten.

D. Sonderkonditionen der Produktlinie für Berechtigte aus Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen

Unter Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen werden alle Banken, Fonds, Pensionsfonds, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen verstanden, jeweils inkl. deren verbundenen Gesellschaften – und deren Mehrheitsbeteiligungen

Berechtigter Personenkreis:• festangestellte Mitarbeiter aus Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen (auch Auszubildende)• Hauptberufliche Vertreter (§ 84 HGB)• Mitarbeiter des Hauptberuflichen Vertreters (§ 84 HGB)• (Vertreter-)Pensionäre• bei diesen vorgenannten Berechtigten sind inkludiert (Voraussetzung gemeinsamer Haushalt): die Ehegatten bzw. Partner aus eheähnlichen Lebensgemeinschaften, Kinder

(bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens jedoch bis zum Alter von 27 Jahren) sowie hinterbliebene Ehegatten bzw. Partner aus eheähnlichen Lebensgemeinschaften und Waisen (bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens jedoch bis zum Alter von 27 Jahren)

• Nebenberufsvertreter (§ 92 HGB) mit Folgeprovisionsanspruch (ohne Angehörige)

Entfall der Sonderkonditionen:Der Anspruch auf die Sonderkonditionen der Produktlinie für Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen entfällt, sobald die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Produktlinie nicht mehr gegeben sind. In diesem Fall wird die Bank die Kondition für das jeweilige Produkt auf die entsprechende allgemein geltende Kundenkondition umstellen. Für junge Leute mit Anspruch auf die Produktlinie fur Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen wird das „Servicekonto OK für Berechtigte aus Finanzdienstleistungsgruppenun-ternehmen“ bis zum Alter von 27 Jahren geführt. Besteht bei Erreichen der Altersgrenze weiterhin ein Anspruch auf die Produktlinie für Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen wird das Konto auf das „Servicekonto Online für Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen“ umgestellt. Besteht dieser Anspruch nicht mehr, erfolgt die Umstellung auf das „Servicekonto Online“.

E. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden

Kundengeschäfte in Fremdwährungen (zum Beispiel Zahlungsein- und -ausgänge) rechnet die Bank zu den bankarbeitstäglich um ca. 13.00 Uhr MEZ/MESZ ermittelten Geld- oder Briefkursen ab, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.1

1 Bei Ver- und Ankauf von Devisen, deren Abwicklung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis zum Abrechnungstermin nicht mehr möglich ist, behält sich die Bank vor, die Geld- und Briefkurse auf Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung an den internationalen Devisenmärkten gehandelten Kurse festzulegen.

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Allianz BankZweigniederlassung der Oldenburgischen Landesbank AG

Postfach 20 06 6480006 München AZ

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