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Die Gestaltung von projektbezogenen Versicherungsverträgen für Ingenieurbüros
11. Juni 2015, Velden
Prepared byAon Risk Solutions I AffinityAkad.Vkfm. Peter Artmann
Aon Risk Solutions | AffinityAkad. Vkfm. Peter Artmann 2
INHALTE
1. AUFGABEN
2. DECKUNGSUMFANG
3. ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH (wie lange ?)
4. ÖRTLICHER GELTUNGSBEREICH (wo ?)
5. GENERELLER VERSICHERUNGSVERTRAG oder
PROJEKTVERSICHERUNG?
1. AUFGABEN
Weiters übernimmt der Versicherer auch die Kosten, die durch gerichtliche und außergerichtliche Aktivitäten entstehen.
Befriedigung begründeter Ansprüche (Schadenzahlung)
Abwehr unbegründeter Ansprüche von Dritten (also „eine gewisse Rechtsschutzfunktion“)
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2. Der Begriff „Deckung“ und „Haftung“
Es muss zunächst geklärt werden, ob der Versicherer dem Versicherungsnehmer
Deckung zu geben hat, d.h., ob ein unter Versicherungsschutz fallender Versicherungsfall
vorliegt.
Man spricht von der Prüfung der „Deckungsfrage“. Wenn Deckung gegeben ist,
setzt die Haftungsfrage ein, d.h., die Frage, wie weit der Versicherungsnehmer
dem geschädigten Dritten haftet.
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VN VRVersicherungsschutz aufgrund des Versicherungsvertrages
(Vertragsinhalt: AHTB 1975)
Prämie = Gegenleistung des Versicherungsnehmers für Gefahrtragung durch Versicherer
G
Versicherungsnehmer (Schädiger)
Geschädigter
HAFTUNG
= Schadenersatz,
wenn im Gesetz
vorgesehen
LEISTUNGEN DES VERSICHERERS
Er ersetzt anstelle des VN
(=Schädiger) den Schaden
ODER
Wehrt den Anspruch bei zu
Unrecht behaupteten
Schadenersatzansprüchen ab
=„Doppelfunktion“ der
Haftpflichtversicherung!
Schadenersatzanspruch
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SCHADENARTEN
Personenschäden
- Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen und deren Folgen
Sonstige Schäden sind:– Sachschäden (Beschädigung, Vernichtung, Verlust oder
Abhandenkommen von körperlichen Sachen und deren Folgen) und
– Reine Vermögensschäden (Schäden, die weder auf einen Personenschaden, noch auf einen Sachschaden zurückzuführen sind).
90 % aller Planungsschäden stellen reine Vermögensschäden darIn einer etwaigen Haftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherungfür einen Bürobetrieb wären grundsätzlich reine Vermögensschädennicht vom Deckungsumfang umfasst.
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3. WIE LANGE ? ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH
Verstoßtheorie (Verursachungstheorie)
Der Versicherungsschutz ist gegeben, wenn der Verstoß im Zeitraum eines Jahresvor dem Beginn der Versicherung (Vorhaftungszeit) oder während der aufrechten Versicherungslaufzeit gesetzt wurde. Der Versicherungsschutz ist nicht gegeben wenn die Geltendmachung des Anspruches des Dritten nach Ablauf von einem Jahr nach Beendigung des Versicherungsvertrages erfolgt (Nachhaftungszeitraum).
1.1.2015 Vertragslaufzeit 1.1.2025
…………………
Vorhaftung(bis 1.1.2014)
…………………
Nachhaftung(bis 1.1.2026)
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ACHTUNG ! VERTRAGSSTORNO
1.1.2015
1.5.2017 (Planungsfehler)
Storno 1.1.2025
…………………Vordeckung(bis 1.1.2014)
…………………Nachdeckung(bis 1.1.2026)
Erläuterung: der Planungsfehler (Verstoß) v. 1.5.2017 wird
am 1.3.2028 vom Planungsbüro beim Versicherer angemeldet.
1.1.2025 1.1.2035
…………………Vordeckung(bis 1.1.2024)
…………………Nachdeckung(bis 1.1.2036)
AUS BEIDEN VERTRÄGEN KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ !
A)
B)
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STORNOGRÜNDE
Ablaufkündigung
Kündigung im Schadenfall
Risikowegfall
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LÖSUNGEN ZUR SEITE 7
A)Unbegrenzte Nachdeckung
B) Vordeckung ab 1.1.2014
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4. WO ? ÖRTLICHER GELTUNGSBEREICH
Europa geographisch Österreich inkl. Deutschland, Liechtenstein, Schweiz und Italien
Weltweit exkl. USA/Kanada
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GENERELLER VERSICHERUNGSVERTRAG
ODER
PROJEKTBEZOGENE DECKUNG
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5.
MÖGLICHKEITEN DER GESTALTUNG VONPROJEKTBEZOGE NEN VERSICHERUNGSVERTRÄGEN FÜR INGENIEURBÜROS
EXCEDENT
projektbezogene
Erhöhung
DIC/DIL/DD
Summen-Konditions- und
Ausfallschutzdeckung
STAND ALONE
Projektdeckung ohne Bezug zu
Basisdeckungen
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EXCEDENT (projektbezogene Erhöhung)
Hier wird die Versicherungssumme des Basisvertrages (z.B. € 500.000,-) für ein bestimmtes Projekt entsprechend erhöht (z.B. € 1 Mio. nach € 500.000,--).
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DIC/DIL/DD (Summen-, Konditions- und Ausfallschutzdeckung inkl. Drop-Down
Diese Versicherungsform ermöglicht es, projektbezogen mit einer bestimmten
Versicherungssumme Versicherungsschutz zu zeichnen, unter Berücksichtigung
der vorhandenen Basisversicherungsverträge.
Folgendes kann im projektbezogenen Versicherungsvertrag ausgeglichen werden:
der mangelnde Deckungsschutz, eine etwaige zu geringe Versicherungssumme oder die bereits verbrauchte Versicherungssumme (Aggregate-limit)
Diese Form der Versicherungsvertragsgestaltung wird vielfach bei Großprojekten
angewandt, wo eine Arbeitsgemeinschaft und Subplaner mit sehr unterschiedlichen
Basisversicherungsverträgen einheitlichen Versicherungsschutz benötigen.
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STAND ALONE (Projektdeckung ohne Bezug zu Basisdeckungen)
Hier wird projektbezogen ohne Berücksichtigung etwaiger Basisversicherungsverträge Versicherungsschutz beantragt.
Wird hauptsächlich bei jenen Projekten angewandt, wo der Bauherr meist zur Gänze die Projektprämie bezahlt. Vielfach auch bei Projekten im Ausland.Abdeckung des Konkursrisikos der ARGE-Partner!
Bei dieser Versicherungsform sollten die Vereinbarungen eines Kündigungsschutzes im Schadenfall obligatorisch sein(wird durch uns standardmäßig auch bei projektbezogenen Excedentenhaftpflicht-Versicherungsverträgen und DIC/DIL Verträgen vereinbart).
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PROJEKTBEZOGENE DECKUNG
Folgende Informationen werden benötigt:
Kurze Beschreibung (Neubau, Umbau, Anbau, Zubau) des Projektes inklusive der örtlichen Lage
Beschreibung Ihrer Planungstätigkeit Angabe der Herstellungskosten des Projektes / Bauproduktionswert Projekthonorar von Ihnen exkl. MWSt bzw. die Ihrer Subplaner Planungsdauer Baudauer Höhe der gewünschten oder vorgeschriebenen Pauschalversicherungssumme Etwaige Besonderheiten (z.B. eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Ziviltechniker,
einem ausländischen Planer, usw.) Sollten Subplaner von Ihnen beauftragt werden, weil Sie z.B. als Generalplaner tätig
sind, ist auch die Nennung dieser erforderlich bzw. die Übermittlung von Kopien derer Berufshaftpflichtversicherungs- / Planungshaftpflichtversicherungsverträge
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WICHTIG!
Kündigungsverzicht
Prüfung der Versicherungsvorgaben im Werkvertrag– Versicherungssumme– Selbstbehalt– Nachhaftung– örtlicher Geltungsbereich– Aggregate Limit– Besonderheiten
Business Unit/Tier 2 (Mandatory) | Market/Division/Tier 3 (Optional) | Practice Group/Tier 4 (Optional)Proprietary & Confidential (Optional) | Date (Optional) 18
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AON KONTAKT
Peter ArtmannAkad. Vkfm., Director Affinity AustriaAon Jauch & Hübener GmbH1110 Wien, Geiselbergstraße 17+43 (0)5 7800 - 159peter.artmann@aon-austria.at
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Anschrift: Aon Jauch & Hübener GmbHGeiselbergstraße 171110 Wien, Österreich+43 (0)5 7800 – 0aon@aon-austria.at
Firmenbuch-Nr.: FN37374m (HG Wien)Vermittlerregister Nr.: 990 000688F01/08www.versicherungsvermittler.brz.gv.at
Beschwerdemöglichkeit:Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend1011 Wien, Stubenring 1
Aon is a Principal Partner of Manchester United.
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