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Formalitäten zur Einstellung von Personen mit

N-, F oder B-Ausweis

21. November 2019

Raphael StraussAsylInfo / jobs4refugees.ch

Stellenmeldepflicht bei den RAV

Zum Beispiel- Servicehilfskräfte, Hilfsköche, Küchengehilfen….- Maler und verwandte Berufe, Gipser, Trockenbauer- Hilfsarbeiter im Gemüse- und Obstbau- Betonierer und verwandte Berufe, Baukonstruktion- Hilfsarbeiter im Gartenbau- Gabelstaplerfahrer- …und einige mehr

Die definitive Liste wird im Dezember 2019 publiziert.

Ausführliche Informationen und komplette Liste im Internet unter: arbeit.swiss > Arbeitgeber > Stellenmeldepflicht

- Senkung des Schwellenwertes per 1.1.2020 auf 5%- Stellenmeldepflicht ist in jedem Fall vorgängig zu beachten

Ausweise im Ausländerbereich

C-Ausweis: Niederlassungsbewilligung (dauerhaft, keine Arbeitsbewilligung notwendig)B-Ausweis: Aufenthaltsbewilligung. In der Regel keine Arbeitsbewilligung notwendig.

EU/EFTA mit Ausweis C, B, L oder G: Stellenwechsel i.d.R. bewilligungsfreiEU/EFTA ohne Aufenthaltsbewilligung:

< 90 Tage: Online-Meldung durch Arbeitgeber bei Amt für Wirtschaft> 90 Tage: Arbeitnehmer/in meldet sich bei Wohngemeinde

Bei Fragen: Amt für Wirtschaft, 031 633 58 10, info.arbeit@vol.be.ch

https://www.youtube.com/watch?v=jkNV4kqrCFE

Nein, vorläufig Aufgenommene haben bereits seit 2008 Zugang zum Arbeitsmarkt. Seit 2019 ist aber die Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht ersetzt worden

Über 90% der vorläufig Aufgenommenen bleiben dauerhaft in der Schweiz!

❖ Dürfen Personen mit F-Ausweis erst seit 2017 arbeiten?

❖Müssen «vorläufig Aufgenommene» bald wieder gehen?

Bauer Ramser und die Eritreer – was stimmt?

Ausweise im Asyl- und Flüchtlingsbereich

N-AusweisLaufendes Asylverfahren

F-AusweisVorläufig aufgenommen als Ausländer/in. Über 90% bleiben dauerhaft in der Schweiz

F-AusweisVorläufig aufgenommen als Flüchtling

B-AusweisAnerkannte Flüchtlingemit AsylAblehnung UND

Wegweisung ausder Schweiz Flüchtlinge dürfen in der Schweiz bleiben.

Flüchtlingssozialdienste Caritas oder SRK

Asylsozialhilfestellen, z.B. Heilsarmee Flüchtlingshilfe

Gemeinde

(Asyl-)Sozialhilfe: Zuständigkeiten bis Mitte 2020

Anerkennung als Flüchtling

Lange Zeit in CH

N-Ausweis F-Ausweis Ausländer/in Nothilfe

F-Ausweis als Flüchtling B-Ausweis als Flüchtling

F-Ausweis > 7 Jahre B-Ausweis > 5 Jahre

❖ Integrationsförderung erst nach Asylentscheid

❖ Nach Entscheid steht berufliche Integration im Mittelpunkt

❖ Fördern…. Sprachkurse, Qualifizierung, Arbeitseinsätze…

❖ …und Fordern: Verpflichtung zur Integration (Situationsanalyse,

Integrationsplan, Zielvereinbarungen, Sanktionen…)

❖ Grundsätzlich: Die Sozialhilfestelle ist für die Steuerung des

Integrationsprozesses zuständig und kann Auskunft geben!

Aktuelles Integrationsverständnis

Erwerbstätigkeit im Asyl- und FlüchtlingsbereichAusweise F und B

❖ Die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden. Keine Branchenbeschränkungen.

❖ Meldepflicht: Seit Januar 2019 ist die Bewilligungspflicht durch eine einfache Meldepflicht ersetzt

Angaben:- Personalien Arbeitnehmer- Angaben Arbeitgeber - Angaben zur Tätigkeit (insbes. Branche, Beschäftigungsgrad und Lohn)

❖ Nach erfolgter Meldung darf die Stelle angetreten werden

Meldeformular: https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/arbeit/asylbereich/meldeformular-erwerbstaetigkeit-d.pdfOder: https://www.jobs4refugees.ch/informationen

Erwerbstätigkeit im Asyl- und FlüchtlingsbereichAusweise F und B

❖ Vorlehre und berufliche Grundbildung (EBA / EFZ): Meldepflichtig, ansonsten dasselbe Vorgehen wie bei Schweizerinnen und Schweizern auch.

❖ Ausserkantonale Erwerbstätigkeit möglich. Vorläufig aufgenommene Ausländer/innen dürfen aber den Aufenthaltskanton nicht wechseln.

❖ Praktika und Arbeitseinsätze: Grundsätzlich möglich, Vorgaben zu Lohn und Praktikumsplan im Einzelfall abklären

❖ Schnuppern: Schnuppern für Schüler/innen bis zwei Wochen und für Erwachsene bis fünf Tage meldefrei. Info per Mail an Midi / AWI.* Keine Entlöhnung, UVG beachten.

ACHTUNG: Der Lohn muss mit der (Asyl-)Sozialhilfe verrechnet werden, so lange er nicht ausreichend ist, um von der Sozialhilfe abgelöst zu werden.

* Teilweise unterschiedliche Handhabung.

❖ Arbeitsverbot: 3 – 6 Monate nach Einreise und während dem Aufenthalt im Bundesasylzentrum

❖ Inländervorrang: Alle Personen mit «höherem» Ausweis haben Vorrang. Nachweis der Berücksichtigung durch Stellenausschreibung bei RAV und/oder Lena für Lehrstellen (www.erz.be.ch/lehrstelle)

❖ Arbeitsbewilligung: Stellenantrittsgesuch muss beim Migrationsdienst (MIDI) eingereicht werden. Gesuch unter www.pom.be.ch > Migration > Asyl > Arbeit

❖ Es besteht kein Anspruch auf Bewilligung. Relativ strikte Praxis; mehr Kulanz bei (Vor-)Lehrstellen

ACHTUNG: Bei negativem Asylentscheid erlischt eine allfällige Arbeitsbewilligung.

Erwerbstätigkeit im Asyl- und FlüchtlingsbereichAusweis N

Schwierigkeiten

Weitere Bemerkungen

❖ Befürchtete Bürokratie: vermuteter hoher Aufwand

❖ Zuständigkeitsdschungel, (zu) viele Ansprechstellen. Fehlende zentrale Ansprechstelle

❖ Unsicherheit bezgl. Aufenthaltsstatus, besonders bei der irreführenden Bezeichnung «vorläufige Aufnahme»

❖ Nicht überall einheitliche Regelungen (z.B. bei Praktika)

❖ Quellensteuerpflicht: Betrifft Personen ohne Niederlassungsbewilligung in der CH. Steuerrelevantes Einkommen je nach Tarifstufe ab CHF 1’551.-

Weitere Informationen und Unterstützung

Integrationsprogramme und Jobcoaches von Multimondo, Fachstelle Integration Biel, SRK, frac, Asyl Biel und Region u.v.m.

jobs4refugees.ch: Flyer, Informationen, individuelle Beratung und Infoanlässe für Arbeitgebende: 031 385 18 01, info@jobs4refugees.ch

Kanton: Amt für Wirtschaft (AWI):Info.arbeit@vol.be.ch, 031 633 58 10

Amt für Migration und Personenstand (MIP):midi.info@pom.be.ch, 031 633 53 15

CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN

AM ARBEITSMARKT

AGENDA

DIVERSITÄT AM ARBEITSMARKT

HERAUSFORDERUNGEN

CHANCEN

FRAGEN/ FEEDBACKS / OFFENE DISKUSSIONSRUNDE

Diversität ist ein Motor für Innovation!

Wer verschiedene Geschlechter, Altersgruppen, Herkünfte

und Haltungen zusammenbringt und diese von vornherein

mitdenkt, gestaltet eine Lebenswerte digitale Welt, in der

der Mensch im Mittelpunkt steht.

Optimismus und Mut braucht es heute mehr denn je!

Diversität am Arbeitsmarkt

Was ich nicht kenne - macht mir Angst!?

Kommunikation klar und auf einer Ebene?

Kulturell bedingtes Verhalten / Muster?

Verständnis vorhanden?

Gestik / Artikulation?

Erwartungshaltung?

Kompetente Führungspersonen im Betrieb?

Werte in den meisten CH-Unternehmungen:

Pünktlichkeit

Zuverlässigkeit

Ehrlichkeit und Treue

Respektvolles Verhalten

Erwartungshaltung - Eigen-/Initiative

Gute oder saubere Arbeit?!

Investition in die Zukunft mit Migrations-Hintergrund

Investition in die ideale Integration / Einführung / onBoarding?

Risikopotential für Reibungen im Team / Teamharmonie

Kulturmix im Team / Unternehmen

Ausbildungsniveau Ausland vs. Schweiz / EU

Arbeitsbewilligungen (begrenzt oder provisorisch)

Kontingente / Anmeldeverfahren von spezifischen Stellen

Administrativer Zusatzaufwand: Ämter/ Sozialinstitutionen

Herausforderungen

Was gewinnen wir, wenn wir wagen?

Enrichment (Bereicherung) auf allen Ebenen!

Kultureller Mix bringt Leben und Diversität in den Raum/Unternehmen

Sprachliche Barrieren schwinden / Neue Sprachen sprechen

Weltoffenheit wird gefördert

Neue Kunden / Neue Mitarbeiter / Neue Sympathieträger

Erweiterung der Sozialkompetenz

Hochmotivierte Mitarbeiter

Neue Ideen / Inspiration / Innovation

Chance/n

Damit die Unternehmungen auch in Zukunft überlebensfähig

sind, müssen sie flexibel, innovativ und agil bleiben!

NEUE WEGE SIND GEFRAGT - CHANCE!

Diverse Zusammenarbeiten zwischen den Institutionen,

Stiftungen, Gemeinden, Kantone, etc. wird in der Zukunft nicht

mehr weg zu denken sein.

Was passieren kann, wenn Privatwirtschaft und zBsp. NPO’s

oder Institutionen zusammenrücken…

…aus der Praxis: geleitetes und mitinitiiertes Projekt:

Zusammenarbeit auf nationaler Ebene zwischen Stiftung,

Personalvermittler, Regionale Arbeitsvermittlung, Arbeitsmarkt mit

dem Ziel „talentierte Erwerbslose gezielt auszubilden“ und so

den bestehenden Fachkräftemangel u.a. in der Uhrenbranche

abdecken zu können.

Diversität am Arbeitsmarkt

CHANCEN ENTSTEHEN WENN…

ZULASSEN - VERTRAUEN - HINGEBEN

KURZES INTEGRATIONSPRAKTIKUM - ZUSAMMENARBEIT MIT

POWERCODERS, DEAA CHALEH (INFORMATIKER - DAMASCUS)

DREAMS AND WISHES - MY JOURNEY FROM SYRIA TO SWITZERLAND

1. Was sind Eure grössten Herausforderungen zum Thema

Arbeitswelt?

2. Braucht es weitere Instanzen oder Instrumente um die

zukünftigen Herausforderungen überhaupt meistern zu

können?

3. Wo seht Ihr Eure Chance? Oder wie habt Ihr aus

Herausforderungen - Chancen kreiert?

Fragen in die Runde…

Jugendliche aus der Migration:

Brückenangebote des BBZ

31

Angebote des Berufsbildungszentrums für Junge

Migrant*innen

32

Sprachkurse Sprachniveau < A1

Alter: 17 bis 25 Jahre alt

Dauer: 6 Monate

BPI 1 / BPI 2 / BPA

Vorlehre (A2)

BPA – EFZ (A2 – B1)

BPI 1 Sprachniveau A1

Alter: 17 bis 25 Jahre alt

Dauer:1 Jahr

BPI 2 / BPA

Vorlehre (A2)

BPA – EFZ (A2 – B1)

Schule

BPI 2 Sprachniveau A2

Alter: 17 bis 25 Jahre alt

Dauer:1 Jahr

Vorlehre (A2)

BPA – EFZ (A2 – B1)

Schule

Das Programm

Ziele Schulkenntnisse: Erlernen/Verbesserung der Sprache und Mathematik (9-

11H)

Ziel der Berufswahl: Das Bildungssystem verstehen und eine passende

Ausbildung finden

☛ Kurse des BPI zweites Jahr:

33

Berufsfelder

Handwerk, Bau, Technik, Natur

4 Lektionen/Theorie4 Lektionen/Praxis

Administration, Gastronomie und

Gesundheit4 Lektionen/Theorie4 Lektionen/Praxis

Nach den Brückenangeboten…

• Eine Grundausbildung beginnen (BPA, EFZ, Schule)

• Eine Vorlehre beginnen

Oder…

• Ins SEMO oder SEMO plus eintreten

• Eine Stelle finden ohne vorangehende Ausbildung

34

Die grossen Herausforderungen

35

Für die Jugendlichen:

❑ In zwei Jahren lernen, was hier eingeschulte Jugendliche in 11 Jahren

lernen (falls sie vorher noch keine Schulbildung genossen haben)

❑ Verständnis und Akzeptanz für das schweizerische Bildungssystem

❑ Die Motivation und die Kraft für das regelmässige Besuchen der Kurse

aufbringen (Angst vor Wegweisung, Traumata…)

Für das BBZ:

❑ Die verschiedenen Sprachniveaus den Ausbildungsverantwortlichen

verständlich machen (A2? B1?...)

❑ Der politische und somit auch finanzielle Druck: mit weniger mehr

machen

Miteinbeziehung der Jugendlichen in Projekte

Beispiele von Zusammenarbeit:

• Projekt « sacs d’histoires » mit der HEP-BEJUNE

• Theaterstück « Migraaaants » mit dem französischen Gymnasium Biel

• Erneute Montage der Ausstellung « Questions d’amour » mit der Villa Ritter

36

Fragen?

37

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