counterparty credit risk

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Economy & Finance


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Immer wieder wird vom Kontrahentenausfallrisiko gesprochen. Fast jeder, der auch nur ansatzweise mit Regulatory Reporting (im deutschsprachigen Raum auch Meldewesen genannt) zu tun hat, benutzt diesen Begriff. Aber nicht jeder weiss, was genau er bedeutet. Dieser kleine Exkurs soll helfen, ein Verständnis fuer diesen Begriff, und was damit verbunden ist, zu entwickeln. Wir werden an dieser Stelle in loser Abfolge Begriffe erklaeren, die den Mitarbeitern im Meldewesen das Leben manchmal schwer machen. An dieser Stelle sei erwaehnt, dass diese Praesentationen nur fuer den deutschsprachigen Raum kreiert werden. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen entgegen. Moechten Sie mehr über unser Trainingsprogramm erfahren, schreiben Sie uns in Deutsch oder Englisch: [email protected]

TRANSCRIPT

Page 1: Counterparty Credit Risk

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Page 2: Counterparty Credit Risk

Begriffe und ihre BedeutungAbkürzung Englisch Lang Deutsch Lang

EE Estimated Exposure Geschätzte Forderungshöhe

CCR Counterparty Credit Risk Kontrahentenausfallrisiko

CVA Credit Valuation Adjustment (or) Credit Value Adjustment

Kreditbewertungsanpassung oder Anpassung einer Kreditbewertung

A-CVA Advanced Credit Valuation Adjustment

Fortgeschrittene CVA Berechnung (Artikel 383 CRR)

S-CVA Standard Credit Valuation Adjustment

Standard CVA Berechnung (Artikel 384 CRR)

CEM OEM

Current Exposure Method (or) Original Exposure Method

Marktbewertungsmethode

Proxy Spread (nur für A-CVA) Näherungswert für einen CDS Spread wenn dieser nicht vorhanden ist

Don‘t forget!

Page 3: Counterparty Credit Risk

Kontrahentenausfallrisiko – Counterparty Credit Risk

I‘m going to remember this!

Das Kontrahentenausfallrisiko – auch Gegenparteiausfallrisiko oder engl. Counterparty Credit Risk genannt – bezeichnet das Risiko, dass der Kontrahent eines Geschäfts vor der endgültigen Abwicklung der mit dem Geschäft verbundenen Zahlungen ausfallen könnte. !Weist eine Transaktion oder ein Portfolio von Transaktionen mit der betreffenden Gegenpartei zum Zeitpunkt des Ausfalls einen positiven wirtschaftlichen Wert auf, tritt ein Verlust ein. !Bei einem Darlehen ist nur die kreditgebende Bank einem Verlustrisiko ausgesetzt, das Kreditrisiko damit einseitig. Beim Kontrahentenausfallrisiko besteht ein zweiseitiges Verlustrisiko, da der Marktwert, aufgrund der Entwicklung der zugrundeliegenden Markt-faktoren, schwanken kann. Somit kann für eine Transaktion der Marktwert für den einen wie den anderen Kontrahenten positiv oder negativ sein.

Page 4: Counterparty Credit Risk

Derivative Finanzinstrumente - Kreditäquivalenzbetrag

Die Bewertung für derivative Finanzinstrumente leitet sich überwiegend von Preis, Preis-schwankungen und Preiserwartungen des zugrunde liegenden Basisinstruments (Underlying) ab. !Um diese Geschäfte mit einem bilanziellen Kredit vergleichbar und eine Größenordnung für beispielsweise die Kreditmeldungen verfügbar zu machen, ist für das Risiko eines Derivats ein äquivalenter Betrag zu finden. Der Kreditäquivalenzbetrag ist nach Teil 3 Titel II Kapitel 6 CRR (Gegenparteiausfallrisiko) zu ermitteln. Die Ermittlung des Kreditäquivalenzbetrages erfolgt gemäß Marktbewertungsmethode nach folgender Formel:

Marktwert + (Bemessungsgrundlage x Add–on–Faktor) = Kreditäquivalenzbetrag

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Add–on ist der Nominalwert des Derivats, der Add–on Faktor ergibt sich aus einer Multiplikatorentabelle (Artikel 274 Absatz 2 CRR) .

Für die Kreditmeldungen bedeutet das: Kreditäquivalenzbetrag bei Positivem Marktwert = Marktwert + Add on Kreditäquivalenzbetrag bei Negativem Marktwert = Add on

Perfectly clear!

Page 5: Counterparty Credit Risk

Credit Valuation Adjustment - Kreditbewertungsanpassung

Das CVA Risiko bezeichnet das Risiko, dass sich der positive Wiederbeschaffungswert mindert, weil sich die Kreditrisikoprämie (engl. credit spread oder credit risk premium) für die Gegenpartei erhöht, ohne dass sie ausfällt. Es wird eine Kapitalanforderung für potentielle Marktwertverluste im Zusammenhang mit einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kontrahenten berechnet. Die Berechnung des CVA Risikos erfolgt für außerbörslich gehandelte Derivate. !Die Kreditrisikoprämie ist eine ratingabhängige zusätzliche Zinsforderung zur Deckung des Ausfallrisikos im Kreditgeschäft.

Warum Berechnung einer CVA? !Ziel ist es, das bilaterale OTC Geschäft zurück zu drängen und das Banken ihr Derivategeschäft künftig ausschließlich über Zentrale Kontrahenten abwickeln. !Zum einen ist die Abwicklung über Zentrale Kontrahenten (Central Counterparty) für Banken mit höheren Kosten verbunden (Initial Margin, Variation Margin, Default Fund), reduziert aber auch das (Ansteckungs-)Risiko, sollte eine Gegenpartei ausfallen, da Risiken über den CCP und die ‚Gemeinschaft‘ aufgefangen werden.

That makes sense.

Page 6: Counterparty Credit Risk

Differenzierung der Begriffe

CVA Risiko CVA Charge

Das CVA Risiko ist – definiert in den CRR – „ …. ein Betrag zur Anpassung der Bewertung eines Portfolios von Geschäften mit einer Gegenpartei an die Bewertung zum mittleren Marktwert.“

Die CVA Charge – deutsch: Belastung, Kosten, Preis – ist die Berechnung des Betrages, der vom Eigenkapital abzuziehen ist.

Anmerkung: Die CRR spricht von einem CVA Risiko und ausschließlich in der Englischen Version der CRR wird hinsichtlich einer Übergangregelung und der zu erstellenden Regulatorischen Technischen Standards von einer ‚CVA Risk Charge‘ gesprochen. In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung dieses Begriffes auf die Eigenkapitalreduzierung anzuwenden. Im Final Draft zur CVA wird dagegen der Begriff CVA Charge verwendet.

Hey, the penny has dropped!

Page 7: Counterparty Credit Risk

Richtlinien und Gesetzliche Grundlagen für die CVA

Basel III Rahmenwerk

D Anwendungsbereiche

A - Kontrahentenrisiko

VIII – CVA-Eigenkapitalanforderungen

Teil II - Risikodeckung

Capital Requirements Regulation - CRR

Teil 3 - Eigenmittelanforderungen

Titel VI – Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer Anpassungen der Kredit-bewertung (CVA Risiko) Artikel 381 – Artikel 386

Delegated Regulation (EU) Nr. 526/2014 vom 12. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungs-standards für die Ermittlung eines Näherungswerts für die Risikoprämie und für die Bestimmung begrenzter kleinerer Portfolios für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung

OMG, sounds complicated.

Page 8: Counterparty Credit Risk

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