jku europe 03/13 ausgabe 02

12
03 /13 Ausgabe 02 02 EDITORIAL 03 INSTITUT FüR EUROPARECHT 04 VERöFFENTLICHUNGEN 05 PERSONALIA 06 AKTUELLER BEITRAG 08 VERANSTALTUNGEN 09 LEHRANGEBOT 2013 12 NEWSLETTER EUROPARECHTSWISSENSCHAFT UND -PRAXIS AN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITäT © iStockphoto charmedesign

Upload: jku-europe

Post on 12-Mar-2016

217 views

Category:

Documents


0 download

DESCRIPTION

Europarechtswissenschaft und -Praxis an der Johannes Kepler Universität

TRANSCRIPT

Page 1: JKU Europe 03/13 Ausgabe 02

03 /13Ausgabe 02

02 EDITORIAL

03 InsTITuT füR EuROpAREchT

04 VERöffEnTLIchungEn

05 pERsOnALIA

06 AKTuELLER BEITRAg

08 VERAnsTALTungEn

09 LEhRAngEBOT 2013

12 nEWsLETTER

EuroparEchtswissEnschaft und -praxis an dEr JohannEs KEplEr univErsität

© is

tock

phot

o c

harm

edes

ign

Page 2: JKU Europe 03/13 Ausgabe 02

| EuROpE2

EDITORIAL

„The flowing tide of Community law is coming in fast. It has not stopped at high water mark. It has broken the dykes and the banks. It has submerged the surroun-ding land. So much so that we have to learn to become amphibious if we wish to keep heads above water.“ (Lord Denning)

seit dem Eu-Beitritt überlagert und ver-drängt das unionsrecht das österreichische Recht bzw. determiniert dieses mehr oder weniger vollständig. Rechtsempirische untersuchungen zeigen, dass über 50 % der jährlichen Rechtsetzungsakte der-zeit schon europäischen ursprungs sind und 50 % der verbleibenden Rechtset-zungsakte durch europäische normen beeinflusst sind. Es ist kaum noch ein Rechtsbereich denkbar, der dieserart nicht unionsrechtlich „unterwandert“ ist.

InstItut für EuroparEcht

Dieser enormen Bedeutung des Rechts der Europäischen union hat die Linzer Jo-hannes Kepler universität früh Rechnung getragen. 1990 wurde unter der Leitung

von univ.-prof. Dr. Manfred Rotter ein Forschungsinsti-tut für Europarecht ein-gerichtet, das schließlich 1998 in ein „reguläres“ Institut der Rechtswissen-schaftlichen fakultät um-gewandelt wurde. schon seit 1992 ist dem Institut ein Europäisches Doku-mentationszentrum ange-schlossen, in dem sämt-liche Veröffentlichungen der Einrichtungen der Eu

zugänglich sind und das inzwischen in das Informationsnetz „Europe Direct“ einge-bunden ist.

profundE ausbIldung Im Eu-rEcht

Der englische Richter Lord Denning bringt es auf den punkt: Die Juristinnen und Juristen müssen eintauchen in das uni-onsrecht und darin schwimmen lernen – widrigenfalls der (prozessuale) unter-gang vorprogrammiert ist. Aus diesem grund ist das Institut für Europarecht an der Johannes Kepler universität engagiert darum bemüht, durch eine solide me-thodische Ausbildung die angehenden Juristinnen und Juristen der Linzer JKu im Europarecht mit dem erforderlichen Rüst-zeug für die vielfältigen Anforderungen in der praxis auszustatten. Im Kalenderjahr 2012 wurden dazu von den Institutsan-gehörigen insgesamt 500 stunden Lehre in den hörsälen (für das präsenzstudium) und studios (für das multimediale Rechts-studium) abgehalten, ca. 1.500 schriftliche und mündliche prüfungen bewertet und rund 80 Abschlussarbeiten (Dissertationen, Diplomarbeiten, Bachelorarbeiten) betreut.

noch brEItErE WahlmöglIchkEItEn In dEn studIEnplänEn

schon bislang war es den studierenden der Rechtswissenschaften an der JKu möglich, sich in einem eigenen Studienschwer-punkt „Internationales Recht“ in hoch-spezialisierten praxisbezogenen Bereichen des Europarechts, wie etwa dem Wettbe-werbs- und Vergaberecht, den Verfahren vor dem Eugh oder dem europäischen gesellschafts- und Kapitalmarktrecht zu vertiefen. seit Oktober 2012 kommt dazu für die Jus-studierenden an der JKu die Möglichkeit, in einem neu geschaffenen Studienschwerpunkt „Ausländisches Recht“ ohne jegliche Anrechnungsschwie-rigkeiten – und damit ohne studienzeitver-lust – Erfahrungen an ausländischen Universitäten in Rechtsfächern und sprachkursen zu sammeln.

EuropäIschE JurIstInnEn und JurIstEn

Europa braucht nämlich neben europä-

isch denkenden und handelnden politike-rinnen und politikern zudem europäische Juristinnen und Juristen. In der Rechtsge-schichte hat es sie bereits im Mittelalter ge-geben, von Bologna ausgehend. Welches Leitbild zeichnet sie aus? Zunächst haben sie das Dictum goethes umzusetzen: Wer keine fremde Sprache kennt, kennt nicht die eigene. Europäische Juristen müssen zudem selbstverständlich die grundsät-ze des unionsrechts beherrschen. Wei-ters sollen sie vergleichen können (also auch das ungleiche erkennen), über die eigene Rechtsordnung hinaus zusätzlich mindestens eine andere nationale Rechts-ordnung in Europa in den grundzügen kennen, sprachlich wie wissenschaftlich. schließlich sollte ihnen die Methodenlehre ebenso vertraut sein wie die grundlinien der europäischen Werte- und Kulturge-schichte. Der neue studienschwerpunkt „Ausländisches Recht“ schafft dafür die Voraussetzungen.

forschung an praktIschEn fragEstEllungEn

neben der methodischen Ausbildung europäischer Juristinnen und Juristen bil-det die wissenschaftliche forschung die zweite säule der Tätigkeiten des Insti-tuts für Europarecht der JKu. Grundla-genforschung wird dabei vor allem zur EU-Wirtschaftsverfassung betrieben, insbesondere zum Eu-Vergaberecht und zum Binnenmarktrecht. Die anwen-dungsorientierte Forschung am In-stitut trägt wiederum dazu bei, für die Wirtschaft, für gesellschaftliche Organi-sationen und für die rechtsberatenden Berufe fragen aus der täglichen europa-rechtlichen praxis zu beantworten.

Jku EuropE #2

Mit der „JKu Europe“, deren zweite Ausgabe Ihnen hiermit vorliegt, wird wieder in kompakter form über die Ent-wicklungen der Linzer Europarechtswis-senschaft und -praxis berichtet.

Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen

Assoz. univ.-prof. Dr. franz Leidenmühler

EDITORIAL

IMPRESSUM:

„JKu Europe“, erscheint jährlich mit

einer Auflage von 1.900 stück.

hrsg.: Assoz. univ.-prof. Dr. franz

Leidenmühler, Institut für Europarecht,

Altenberger straße 69, A-4040 Linz

gestaltung: DEcEnTRAL cnD gmbh

fotos: Zoe*fotografie, istockphoto

bzw. privat

Druck: BTs Druck gmbh, holthausstraße

2, 4209 Engerwitzdorf

Kontakt: [email protected]

Assoz. Univ.-Prof.

Dr. Franz Leidenmühler

Institutsvorstand

Page 3: JKU Europe 03/13 Ausgabe 02

EuROpE | 3

InsTITuT füR EuROpAREchT

Im abgelaufenen Wintersemester ist es dem Institut für Europarecht gelungen, Dominik Düsterhaus, im Juristischen Dienst der EU-Kommission verantwort-lich für fragen des europäischen umwelt-rechts, zu einer gastvorlesung an die JKu zu holen. Im Rahmen der Vorlesung aus dem internationalen umweltrecht erhielten die studierenden vom Kommissionsexper-ten einen aktuellen Einblick in die Rechts-wege im europäischen Umweltrecht sowie die funktion der öffentlichkeit bei der umweltaufsicht und konnten zudem Interessantes über den Juristischen Dienst der Eu-Kommission erfahren.

fIschE klagEn nIcht …

Die natur hat keine stimme und kann keine Rechtsmittel gegen ihre Zerstö-rung ergreifen. und auch die Aufsichts-möglichkeiten der Eu-Kommission, die als „hüterin der Verträge“ zur Durch-setzung der umweltrechtlichen Vor-gaben des unionsrechts verantwortlich ist, sind begrenzt.

… schon gar nIcht vor gErIcht

Eine sinnvolle Delegation der Umwelt-aufsicht an die Öffentlichkeit und die gerichte setzt voraus, dass der Allge-meinheit, jedenfalls aber zumindest den einschlägigen ngOs, rechtliche Mecha-nismen zur Verfügung gestellt werden, damit diese Verletzungen ihrer Rechte auf umweltinformation bzw. auf Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsver-fahren überprüfen lassen können. Dahin-gehende, v.a. in der Aarhus-Konvention vorgesehene Behelfe sind allerdings in der Eu bislang noch nicht für alle umwelt-rechtlichen probleme einheitlich geregelt. Einzelne Mitgliedstaaten, darunter auch österreich, stellen beispielsweise hohe An-forderungen an das für ein Verfahren not-wendige „rechtliche Interesse“.

dEr JurIstIschE dIEnst dEr Eu-kommIssIon

Dominik Düsterhaus gab den interes-sierten studierenden auch die gelegen-heit, sich über die Tätigkeit im Juristischen Dienst der Eu-Kommission zu informieren. Der Juristische Dienst ist Rechtsberater und Anwalt der EU-Kommission und unterstützt diese bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften sowie bei ihrer Aufga-be als „hüterin der Verträge“. neben ei-ner breit angelegten Beratungsfunktion für die Kommission (jährlich werden dem Kollegium rund 14.000 stellungnahmen übermittelt) ist ausschließlich der Juristische Dienst bevollmächtigt, die Kommission beim Eugh, den gATT- und WTO-Arbi-trageinstanzen oder nationalen gerichten (in jährlich mehr als 1.200 Rechtssachen) zu vertreten. seine Mitglieder kommen aus allen Mitgliedstaaten, damit sämtliche Rechtsordnungen und Amtssprachen ab-gedeckt sind.

Das Institut für Europarecht widmet sich neben dem forschungs- und Lehrbetrieb auch der Öffentlichkeitsinformation zu fragen der europäischen Integration. Aus diesem grund ist seit 1992 an das Institut ein Europäisches Dokumenta-tionszentrum (EDZ) angeschlossen. Das EDZ an der Johannes Kepler universität Linz ist eine von neun derartigen Instituti-onen in österreich (Eu-weit gibt es als Teil des Eu-Informationsnetzes EuropeDirect über 400 EDZ an universitäten und for-schungseinrichtungen).

InformatIonsnEtzWErk

Die EDZ in den einzelnen Mitgliedstaaten der Eu bilden das älteste und mitglieder-stärkste Informationsnetzwerk innerhalb der Europäischen union. EDZ werden unter Mitwirkung der Europäischen Kom-mission gewöhnlich an Universitäten

eingerichtet, an denen zu Fragen der europäischen Integration gelehrt und geforscht wird. Die EDZ unterstützen die Wissenschaftseinrichtungen dabei, Lehre und forschung zu fragen der europä-ischen Integration zu fördern und weiter-zuentwickeln und ermutigen sie, sich aktiv an der Europa-Debatte zu beteiligen. Da-rüber hinaus unterstützen sie die öffent-lichkeit dabei, sich über die politik der Eu zu informieren. sie erhalten von den Insti-tutionen der Eu alle wichtigen Veröffent-lichungen, um sie Interessierten zugäng-lich zu machen. Alle Bürgerinnen und Bürger können die EDZ aufsuchen, um die publikationen der Eu einzusehen. so sol-len durch das EDZ an der Johannes Kepler universität alle über die Eu verfügbaren Dokumente für den Wissenschaftsbe-trieb, als Grundlage für studentische Arbeiten, aber auch für die Allgemein-heit zugänglich gemacht werden.

EInglIEdErung In dIE bIblIothEksdatEnbank

Das EDZ an der JKu arbeitet eng mit der uni-versitätsbibliothek zusammen. seine Bestän-de werden mittlerweile kontinuierlich elek-tronisch aufgenommen und sind vollständig über die Linzer Bibliotheksdatenbank recherchierbar. Wissenschaftliche Verant-wortliche des EDZ an der JKu Linz ist univ.-Ass. Dr. Claudia Winkler.

InfORMATIOnsnETZWERK:

EuROpÄIschEs DOKuMEnTATIOns- ZEnTRuM (EDZ) An DER JKu

Öffnungszeiten:Montag – freitag (werktags)

8.30 – 24.00 uhr

samstag – sonntag 10.00 – 18.00 uhr

Tel.: +43/732/2468-3548

fax.: +43/732/2468-23540

e-mail: [email protected]

Kontakt:Johannes Kepler universität Linz

Institut für Europarecht

EuropeDirect EDZ Linz

Altenberger straße 69,

A - 4040 Linz, Juridicum,

stiege B, 3. stock

gAsTVORLEsung VOn ExpERTEn Aus Eu-KOMMIssIOn:

uMWELTAufsIchT DuRch DIE ALLgEMEInhEIT

Dominik Düsterhaus vom Juristischen Dienst der EU-Kommission

Page 4: JKU Europe 03/13 Ausgabe 02

| EuROpE4

Dieser sammelband, zugleich erster Band der neuen im nWV editierten Instituts-schriftenreihe, vereint die schriftlichen fassungen der Vorträge, die am 11. Österreichischen Eu-roparechtstag im Oktober 2011 in Linz gehalten wurden. Renommierte Rechtswissenschafter und praktiker

diskutieren in ihren Beiträgen The-menstellungen, die in Aktualität und Brisanz weit über das Recht der Eu-ropäischen union hinausreichen. Die spannweite der abgehandelten fra-gen reicht dabei von Neuerungen in der Gerichtsarchitektur der EU über aktuelle Entwicklungen des Wettbewerbsrechts und der Grund-freiheiten des Binnenmarktes bis hin zur Diskussion um ein System des europäischen Haftungsrechts und strittige Grundrechtsfragen rund um die union als Raum der freiheit, der sicherheit und des Rechts.

VERöffEnTLIchungEn

Leidenmühler/Eder/Leingartner/Winkler (Hrsg.)Grundfreiheiten – Grundrechte – Euro-päisches Haftungs-recht (Beiträge zum 11. Österreichischen Europarechtstag 2011 in Linz)ISBN: 978-3-7083-0861-6 328 Seiten; broschiertLadenpreis: € 48,--

Das rechtzeitig zum Wintersemester 2013 erscheinende neue Lehrbuch „EUROPARECHT – Die Rechtsord-nung der Europäischen Union“ wird den studierenden einen überschau-baren und strukturierten Behelf zur Begleitung der Lehrveranstaltung aus dem Europarecht und zur prüfungs-vorbereitung an die hand geben. Prof. Leidenmühler und sein Team legen dabei ein besonderes didaktisches Augenmerk auf die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses von Struktur und funktionsweise der Rechtsordnung der Europäischen uni-on. Das Beherrschen der Methode

ist die unabdingbare Voraussetzung für ein Verinnerlichen der Besonder-heiten dieser supranationalen norm-enordnung, wie es für die Bewältigung der fachprüfung und vor allem in der weiteren folge der Anforderungen der praxis vonnöten ist. Einblicke in die aktuelle Judikatur des Eugh und Testsequenzen zur überprüfung des Erlernten lockern das Lehrmaterial auf bzw. runden es ab.

IM ERschEInEn: LInZER EuROpAREchTsLEhRBuch

LInZER EuROpAWIssEnschAfTLIchE schRIfTEn

Viktor HautmannSpielverlust und EuroparechtRecht und Praxis der EU, Bd. 2Vorauss. Erscheinen: Mai 2013, 200 S.

PEDELL

Franz Leiden-mühlerEUROPA-RECHT – Die Rechtsord-nung der Europäischen UnionStudienbuchVorauss. Erscheinen: September 2013,350 S.

Als Band 2 der schriftenreihe wird voraus-sichtlich im Mai 2013 eine Analyse des österreichischen Glücksspielgesetzes im Lichte der rezenten Eugh-Judikatur erscheinen.

claudia Winkler, universitätsassistentin am Institut für Europarecht der JKu, nimmt den immer noch heiß umstrit-tenen Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (societas privata Europaea) aus 2008 zum Anlass, einen kritischen Blick auf den regulatorischen Wettbewerb zwischen den gesellschaftsrechtsord-nungen der Eu-staaten zu werfen. Die

spE stellt den Versuch der Eu dar, die unionsweite Mobilität vor allem von KMu zu erleichtern und damit der Eugh-Judikatur von centros bis car-tesio Rechnung zu tragen. Dr. Winkler kommt zur provozierenden conclu-sio, dass „regulatory competition“ – im Europäischen gesellschaftsrecht derzeit ohnehin mehr Mythos denn Realität – durch die künftige spE eher behindert denn gefördert wird.

AKTuELLEs ZuR EuROpÄIschEn pRIVATgEsELLschAfT

IM ERschEInEn: BAnD 2 ZuR gLücKsspIELJuDIKATuR DEs Eugh!

Page 5: JKU Europe 03/13 Ausgabe 02

EuROpE | 5

pERsOnALIA

WILLKOMMEn AM EuROpAREchTsInsTITuT:

univ.-Ass. Mag. Bianca Wögerbau-er verstärkt seit Oktober 2012 als Ka-renzvertretung für die an der harvard Law school weilende Dr. claudia Winkler das Europarechts-Team. Ihre schwerpunkte liegen im Bereich des Rechts der Wirtschafts- und Wäh-rungsunion sowie der Grundfrei-heiten des Binnenmarktes.

Mag. Bianca Wögerbauer

Sandra Grafeneder unterstützt seit kurzem als Mitarbeiterin im Lehr-betrieb die breite Lehrtätigkeit des Instituts für Europarecht. Darüber hinaus widmet sie sich im Rahmen ihrer Diplomarbeit haftungsfragen im internationalen umweltrecht.

Sandra Grafeneder

Ehrendoktorat für Em. O.Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Heribert Franz Köck, M.C.L.

Am 20. Jänner 2012 wurde dem langjährigen Dekan und ehemaligen Vorstand des Instituts für Europa-recht (2005-2009), Em. O.univ.-prof. Dr. DDr. h.c. heribert franz Köck, M.c.L. von der „1. Dezember 1918“ universität von Alba Iulia (Rumänien) im Rah-men einer feierlichen Ehrenpromotion das Ehrendok-torat verliehen.

Ordensverleihung an ehemaligen Institutsvor-stand Prof. Rotter

Der ehemalige Vorstand des Instituts für Europarecht (1992-2004), univ.-prof. i.R. Dr. Manfred Rotter, wurde am 31. Mai 2012 mit dem österreichischen Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse vom Bundespräsi-denten ausgezeichnet. Die Verleihung erfolgte im Rah-men eines Empfangs in der österreichischen Botschaft in prag durch den österreichischen Botschafter Dr. fer-dinand Trauttmansdorff. Ausgezeichnet wurde das au-ßerordentlich hohe Engagement um die österreichisch-tschechischen Beziehungen in Wissenschaft und Lehre, insb. seine langjährige Tätigkeit als stellvertretender Vor-sitzender der Wissenschafts- und Erziehungskooperation Aktion österreich-Tschechische Republik.

Prof. Köck bei der Ehrenpromotion

Prof. Rotter und Botschafter Trauttmansdorff

AusZEIchnungEn füR EhEMALIgE InsTITuTsVORsTÄnDE

DAs InsTITuT füR EuROpAREchT gRATuLIERT DEn gEEhRTEn!

The first semester has passed in the twinkling of an eye. In only four months, packed with excitement for an

entire year, I have settled in cambridge with my LLM family, feeling as if I had been there and known them

forever. With my uruguayan flat mate and my best friends from India, Iceland and Ecuador I quickly got used

to a “150%-Lifestyle”. Life is overwhelming on all levels. Besides having 150% of the usual work and rea-

dings, we also fit 150% of social events, career talks and networking in our schedules. This means both, long

nights in and long nights out, with sleepy faces in class the next day. Explaining that many of the people you

sing karaoke with will be some sort of leaders in their countries in the future helps mummy to understand

why the party after the class is just as important as the class itself. And the next day you are buried in books

and cases again anyway.

getting used to the vast amount of readings is the most difficult part. comprehending, analyzing and

especially criticizing and questioning cases and law is taken to a whole new level in our courses and requires

an immense devotion of time to get into it. It quickly proved that being equipped with a European legal

education only, challenging and criticizing the law is not something I have been trained in or am particularly

good at. soon exam results will show if I have succeeded in adapting to this completely diametrical method

of teaching and examining. I am, by nature, optimistic :-)

Anyhow more importantly, living in a community of 70 nations teaches me many other things in everyday

life. nothing is given. nothing is absolute. nobody is perfect. nobody is better. You learn to understand how

your own perceptions of the world are almost a joke, created from the narrow viewpoint of your own per-

spective, your country, your experiences – no matter how far you may have travelled, no matter how far you

may have come, there is always so much more out there. for your personal development it is simply priceless

to know how much you don’t.

You learn about yourself. Your place in the world. Your true values and convictions. Most importantly you

learn about people. how we are all equal, how we are all so different but really the same. how much we

need each other and how much what really counts in life are the people in it and the relationships you build.

understanding that, I am very much looking forward to another exciting semester of studies and meeting

new people at this social and intellectual melting pot called harvard Law school.

Love,

LETTER fROM hARVARD

Univ.-Ass. Dr. Claudia Winkler, zur Zeit Harvard Law School

Page 6: JKU Europe 03/13 Ausgabe 02

| EuROpE6

AKTuELLER BEITRAg

Ein Austritt oder Ausschluss einzel-ner EU-Staaten aus der Eurozone ist derzeit nicht vorgesehen und daher grundsätzlich nur durch eine (auf-wendige und langwierige) Vertrags-änderung möglich. Im aktuellen Bei-trag wird für den Fall, dass ein Staat freiwillig aus dem Währungsver-bund ausscheiden möchte oder eine qualifizierte Mehrheit für den Aus-schluss eines Staates aus der Euro-zone gegeben ist, erörtert, ob nicht doch auch ohne Vertragsänderung ein rechtlich geordneter (freiwilliger oder unfreiwilliger) Euro-Abschied eines Staates denkbar wäre.

ausgangsdIskussIon

Die finanzkrise hat in einigen Eu-staaten Diskussionen um eine Wiedereinfüh-rung der alten Währungen, die mit dem Eintritt in die dritte stufe der WWu zu-gunsten des Euro aufgegeben wurden, ausgelöst. neben oftmals populistisch motivierten Meinungskundgaben, die über einseitige Austritte oder erzwun-gene Ausschlüsse aus der Eurozone fa-

bulieren, gibt es auch durchaus ernst zu nehmende stimmen, die solche überle-gungen anstellen. so sieht das deutsche Bundesverfassungsgericht schon in sei-nem Maastricht-urteil den freiwilligen Rückzug aus der Währungsunion als ultima ratio an, wenn der stabilitätskurs nicht eingehalten wird. umgekehrt hat z.B. die deutsche Kanzlerin Angela Merkl vor dem hintergrund der griechenland-Krise gefordert, pro futuro die Möglich-keit des zwangsweisen Ausschlusses von staaten aus der Eurozone in den Vertrag aufzunehmen.

dIE WWu

Mit 1.1.1999 ist die Europäische union „unwiderruflich“ in die dritte stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWu) eingetreten. Die Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllten zu diesem

Zeitpunkt 11 Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, finnland, frankreich, Ir-land, Italien, Luxemburg, niederlande, österreich, portugal und spanien). Durch Ratsbeschlüsse kam es in der folge zu den Aufnahmen von griechenland (1.1.2001), slowenien (1.1.2007), Mal-ta und Zypern (1.1.2008), der slowakei (1.1.2009) und Estland (1.1.2011) in das gebiet der „Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist“. Damit umfasst die Eurozone heute 17 staaten. Weitere 8 staaten (Bulgarien, Lettland, Litauen, polen, Rumänien, schweden, Tsche-chien und ungarn) sind derzeit noch „Mitgliedstaaten mit Ausnahmere-gelung“. Auch alle künftig der union neu beitretenden staaten werden mit ihrem Beitritt automatisch diesen sta-tus erhalten. für diese staaten wird im Abstand von zwei Jahren, auf Antrag auch zwischendurch, geprüft, ob sie die Voraussetzungen für den Eintritt in die dritte stufe (sog. „Konvergenzkriterien“) erfüllen. Liegen die Voraussetzungen vor, so beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit über die Aufhebung der Aus-nahmeregelung und die Einführung des

Euro für den betreffenden Mitgliedstaat. Dieser ist damit verpflichtet, an der drit-ten stufe der WWu teilzunehmen, nöti-genfalls auch gegen seinen Willen.

Ausnahmen gibt es durch protokolle zum Vertrag von Maastricht für Dänemark und Großbritannien. sie sind selbst bei Erfüllung der Konvergenzkriterien nicht verpflichtet, den Euro einzuführen, außer sie teilen ihre entsprechende Absicht mit.

ausschEIdEn aus dEr EurozonE

Das unionsrecht regelt in extenso den Ein-tritt der Mitgliedstaaten in die dritte stufe der WWu. umgekehrt ist aber im gesam-ten Vertragswerk keinerlei Möglichkeit zum Ausscheiden eines staates aus der Eurozone, weder als freiwilliger Austritt noch als erzwungener Ausschluss, vor-

gesehen. Da-her soll für den fall, dass ein staat freiwillig a u s s c h e i d e n möchte oder eine qualifizierte

Mehrheit für den Ausschluss eines staates aus der Eurozone gegeben ist, untersucht werden, ob nicht doch ein rechtlich ge-ordnetes Verlassen der Eurozone auch ohne langwierige und aufwendige pri-märrechtsänderung denkbar wäre.

ErzWungEnEr ausschluss

Der Ausschluss eines staates aus der Eurozone ist in den Verträgen nicht vor-gesehen. Ein solcher Ausschluss aus der dritten stufe der WWu würde, auf den rechtlichen Kern reduziert, einer Annullie-rung des jeweiligen Ratsbeschlusses über die Aufhebung der Ausnahmeregelung (bzw. bei den 11 Erstländern des Ratsbe-schlusses aus 1998) bedürfen. Dann wäre der betreffende Mitgliedstaat wieder ein „Mitgliedstaat mit Ausnahmeregelung“.

Der Ratsbeschluss über die Aufhebung der Ausnahmeregelung, also ob ein Mit-gliedstaat die Konvergenzkriterien erfüllt, ist einer Rechtmäßigkeitsprüfung im Rahmen einer nichtigkeitsklage vor dem EuGH zugänglich, was zu seiner Ungül-tigkeitserklärung führen könnte, je-

AusTRITT unD AusschLuss Aus DER EuROZOnE ?

REchTLIchE RAhMEnBEDIngungEn

© is

tock

phot

o c

harm

edes

ign

Page 7: JKU Europe 03/13 Ausgabe 02

EuROpE | 7

AKTuELLER BEITRAg

doch nur innerhalb der in Art. 263 AEuV vorgesehenen Zwei-Monats-frist. Allen-falls wäre denkbar, die Rechtmäßigkeit auch über diese frist hinaus im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens (Art. 267 AEuV) vom Eugh prüfen zu lassen.

für den fall, dass der entsprechende Ratsbeschluss durch Täuschungshand-lungen seitens des betreffenden staates erwirkt wurde (z.B. geht für den fall grie-chenlands aus einem EuROsTAT-Bericht aus dem Jahr 2004 hervor, dass zwischen 1997 und 1999 falsche Angaben über das staatliche haushaltsdefizit gemeldet wurden, was inzwischen auch von der griechischen Regierung eingeräumt wor-den ist – aufgrund der tatsächlichen Zah-len hätte griechenland den Euro nicht einführen dürfen), ließe sich diskutieren, ob nicht unter Verweis auf allgemeine Rechtsgrundsätze der durch Täuschung zustande gekommene Rechtsakt auch über die Anfechtungsfrist hinaus als nichtig anzusehen ist (wiederum auf den fall griechenlands bezogen stellte sich aber das problem, dass auf seiten der union der griechische schwindel seit 2004 bekannt ist, aber keinerlei sankti-onen gesetzt wurde – die unwirksamkeit des Beschlusses könnte damit geheilt worden sein).

schließlich liefert die Rechtstheorie gute Argumente, dass der Aufnahme-beschluss durch jenes Organ, das ihn gefasst hat – im gegebenen fall der Rat – durch gleichförmigen Beschluss auch wieder aufgehoben werden kann (con-trarius actus), selbst wenn dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

Die Annullierung des Ratsbeschlusses über die Aufhebung der Ausnahmere-gelung für einen Mitgliedstaat käme damit einem Ausschluss des staates von der dritten stufe der WWu gleich. Trotz fehlens einer eindeutigen vertraglichen Regelung wäre dieserart ein rechtlich geordnetes (unfreiwilliges) Verlas-sen der Eurozone möglich.

frEIWIllIgEr austrItt

Auch der freiwillige Austritt eines staates aus der Eurozone ist im Vertragswerk

nicht explizit vorgesehen. Eine solche einseitige Austrittsmöglichkeit lässt sich auch nicht damit argumentieren, dass seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon in Art. 50 EuV ein Austritt aus der union insgesamt vorgesehen ist und daher im sinne eines größenschlusses ein Austritt aus der Währungszone bei gleichzeitigem Verbleib in der uni-on jedenfalls möglich sein müsste, da dies dem tragenden gedanken der Eu als Rechtsgemeinschaft widersprechen würde. Wiederum wäre eine rechtlich geordnete Vorgangsweise ausschließlich im Wege der Aufhebung des Ratsbe-schlusses über die Mitgliedschaft in der dritten stufe der WWu möglich. Von den besprochenen Möglichkeiten der Beseiti-gung des Ratsbeschlusses käme diesfalls nur der contrarius actus in Betracht, dazu kommt natürlich der unionsrechtlich un-bestrittenermaßen zulässige Weg über eine Vertragsänderung.

konsEquEnzEn

Das Ausscheiden eines Mitgliedstaates aus der Eurozone bedeutet nun aber nicht etwa ein Ausscheiden aus der WWu als solcher. Der betreffende staat würde vielmehr automatisch wieder den status eines „Mitgliedstaates mit Ausnahmeregelung“ einnehmen – und könnte bzw. müsste nach erneuter Er-füllung der Konvergenzkriterien wieder in die dritte stufe der WWu eintreten. Durch den Weiterverbleib des betref-fenden staates im rechtlichen gefüge der WWu insgesamt bleiben aber auch die von einem Ausscheiden aus der Eurozo-ne möglicherweise erwarteten positiven Effekte begrenzt. Zum einen bestehen auch (und vor allem) gegenüber „Mit-gliedstaaten mit Ausnahmeregelung“ Solidarpflichten, sofern sie von erheb-lichen Zahlungsbilanzschwierigkeiten betroffen sind. Der Ausschluss eines vom staatsbankrott bedrohten Mitglieds aus der Eurozone würde also nichts daran ändern, dass dessen probleme eine An-gelegenheit der gesamten union bleibt. Zum anderen würden sich auch die eine eigene Währung möglicherweise erhofften (Abwertungs-)spielräume für den betreffenden staat in engen gren-zen halten. Denn die „Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung“ haben ihre

Wechselkurspolitik als „Angelegen-heit von gemeinsamem Interesse“ zu behandeln. Damit wäre eine nach der Rückkehr zur eigenen Währung nahelie-gende steigerung der Wettbewerbsfä-higkeit durch Währungsabwertung nur in sehr begrenztem umfang möglich: Die staaten dürfen sich keinesfalls durch unangemessene Wechselkurse Wettbe-werbsvorteile verschaffen. Bedenkt man dazu noch die mit einer Währungsneu-einführung – die zudem nur vorüber-gehend, bis zum erneuten Eintritt in die dritte stufe der WWu wäre – all-gemein verbun-denen probleme (man denke nur an die zivil- und kollisionsrecht-lichen Fragen des „Währungs-statuts“ von Ver-trägen!), so stellt sich schon alleine vor dem hinter-grund der Rechts-lage die frage der s innhaf t igke i t des Ausscheidens eines staates aus der Eurozone. Kommt hinzu, dass nach jüngst von der prognos Ag im Auftrag der Bertelsmann-stiftung erstell-ten volkswirtschaftlichen prognosen ein Euro-Austritt einzelner südeuropäischer staaten aufgrund von Dominoeffekten eine weltweite Wirtschaftskrise aus-lösen könnte. Aus diesem grunde er-scheint es zweifelhaft, ob die Einführung eines speziellen Verfahrens zum Austritt/Ausschluss eines staates aus der Euro-zone durch Änderung der vertraglichen grundlagen der union ratsam ist. Dieses würde zwar einerseits zu Rechtssicher-heit beitragen, andererseits aber die uni-onspolitische Maxime der „unumkehr-barkeit des Euro“ konterkarieren und könnte damit möglicherweise eine ne-gative ökonomische Signalwirkung haben.

ZUM WEITERLESEN:Albrecht, Austritt aus der Euro-Zone – Vertragliche gestaltungsmöglichkeiten für unternehmen mit Vertragspartnern in Krisenstaaten, ZIp 2012, 1059 ff.

Behrens, Ist ein Ausschluss aus der Euro-Zone ausgeschlossen?, EuZW 2010, 121.

Herrmann, griechische Tragödie – der währungsverfassungsrechtliche Rahmen für die Rettung, den Austritt oder den Ausschluss von überschuldeten staaten aus der Eurozone, EuZW 2010, 413 ff.

Leidenmühler, Ist der Ausschluss grie-chenlands aus dem Euro-Raum rechtlich möglich?, Oön v. 20.2.2012, 8.

Petersen/Böhmer, Wirtschaftliche folgen eines Euro-Austritts der südeuropäischen Mitgliedsstaaten – Bertelsmann-stiftung, policy Brief 2012/06.

Page 8: JKU Europe 03/13 Ausgabe 02

| EuROpE8

VERAnsTALTungEn

Der EU-Vertrag definiert die Union als einen Verbund „europäischer“ Staaten. Aber wie weit reicht eigent-lich Europa? Ist es eine geographische Grenzziehung, ein politisches Kon-zept, ein Rechtsbegriff – oder kann Europa als kulturelle Idee verstan-den werden? Dieser Frage widmete sich Institutsvorstand Prof. Franz Lei-denmühler am 11. Februar 2013 vor breitem Publikum im Kepler Salon.

dEr kEplEr salon

Der Kepler salon steht seit dem Kultur-hauptstadtjahr 2009 für die spannende Begegnung der Linzerinnen und Linzer mit Wissenschaft. Im ehema-

ligen Wohnhaus Johannes Keplers in der Rathausgasse wird wissenschaftliches forschen und Arbeiten populär und un-terhaltsam vermittelt, ohne ambitionierte Ansprüche preiszugeben. Dialoge und an-geregte Diskussionen auf Augenhöhe ma-chen die Besucher zu fragenden und den Kepler salon als schaufenster im gesamten spektrum der Wissenschaften.

WIE WEIt rEIcht Europa?

nachdem Art. 49 EuV nur „europäischen staaten“ die Mitgliedschaft in der Eu er-öffnet, stellt sich dem Europarecht eine frage, die letztlich weit über das Recht-liche hinausgeht: Wo liegen die Gren-zen Europas? Am ural, dem Kaukasus oder dem Bosporus? Oder ist „Europa“ überhaupt kein geographischer Begriff? Während die aktuellen Beitrittskandidaten (Kroatien, Island, Montenegro, serbien, Mazedonien, Albanien) hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zu Europa unproblematisch erscheinen, und für die Türkei ihr „euro-päischer charakter“ schon in den 60er Jahren klargestellt wurde, beginnen die In-terpretationsfragen des Begriffs „Europa“ spätestens mit einem Beitritts-Antrag

eines der Kaukasus-Staaten. georgien, Armenien und Aserbaidschan spielen im europäischen fußballverband uEfA mit, beteiligen sich am Eurovisions-songcontest (gewinnen diesen fallweise sogar …) und sind Mitglieder des Europarates (der übri-gens als Aufnahmekriterium ebenfalls die Eigenschaft als „europäisch“ voraussetzt). Dennoch verneint in umfragen ein guter Teil der österreichischen Bevölkerung ganz spontan den „europäischen“ charakter dieser staaten!

facEttEnrEIchE dIskussIon

Was definieren WIR als europäisch, wie ist das selbstverständnis der Menschen in den betreffenden staaten, etwa des Kaukasus? Was macht Europa aus und was sind sei-ne Werte? und nach welchen Kriterien ist der Europa-Begriff nun tatsächlich auszule-gen? Alle diese fragen diskutierte der Vor-stand des Europarechtsinstituts der JKu, prof. Franz Leidenmühler, mit dem sehr engagierten publikum im Linzer Kepler sa-lon. Eines steht jedenfalls fest: Die frage wird aktuell bleiben, egal wie sich die Eu künftig weiter vergrößern wird.

„Europa trifft Uni“ – unter diesem Motto veranstaltet die Österreichische Gesellschaft für Europapolitik (Wien) in Kooperation mit der Tageszeitung KURIER seit 2011 die bundesweite Veranstaltungsserie Europa Club Uni. In ausgewählten Vorlesungen an ös-terreichischen Universitäten werden

aktuelle Debat-ten zur europä-ischen Integra-tion organisiert. Am 26. April 2012 gastierte der Eu-ropa Club Uni auf Einladung des Instituts für Euro-parecht in Linz.

ExpErtEndIskussIon In dEr EuroparEchts-vorlEsung

Der hörsaal 10 war voll belegt, als am 26. April 2012 auf Einladung des Insti-tuts für Europarecht der JKu der Europa Club Uni in Linz gastierte. Kein Wunder, das Thema „Finanzkrise, Bankenkrise, Schuldenkrise“ war topaktuell und die Referenten hochkarätig.

WIrtschaftsprofIs plädIErEn für „mEhr Europa“

unter der Moderation von Dr. Josef Ertl (KuRIER Oberösterreich) legte univ.-prof. Mag. Dr. Fritz Breuss (WIfO) die ökono-mischen grundlagen für die durchwegs juristisch vorgebildeten hörerinnen und

hörer von prof. Leidenmühlers hauptvor-lesung aus Europarecht, die den Rahmen für den Europa club uni abgab.

Im Anschluss wurde von Mag. Alois Steinbichler, cEO der Kommunalkredit Ag, mit einigen Mythen bezüglich der Bankenrettung aufgeräumt. sein Referat gipfelte in einem flammenden plädoyer für „mehr Europa“ – das aber mehr zu sein hat, als ein bloßer geldverteilungs-club.

ErgEbnIssE

Resümierend bleiben zwei ganz zentrale folgerungen aus den Krisen: Entflechtung des Bankengeschäfts vom Investment-banking; Ausschöpfen des Vertragswerks zur Krisenbewältigung.

EuROpAREchT IM KEpLER sALOn: WIE WEIT REIchT EuROpA?

EuROpA cLuB unI In LInZ:

fInAnZKRIsE, BAnKEnKRIsE, schuLDEnKRIsE – hAT EuROpA DAZugELERnT?

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz LeidenmühlerInstitutsvorstand

Mag. Steinbichler und Dr. Ertl Prof. Breuss

EUROPA CLUB UNI AUCH 2013 WIEDER IN LINZ!

Am 2. Mai 2013 wird der Europa club

uni wieder im Rahmen der hauptvor-

lesung aus Europarecht an der JKu

gastieren. Am podium u.a. MEp prof.

Joe Weidenholzer.

Kontakt: [email protected]

Page 9: JKU Europe 03/13 Ausgabe 02

EuROpE | 9

Repetitorium Europarecht (2) – 145.289 (WH)Assoz. Univ.-Prof. Dr. FRANZ LEIDENMÜHLER

AG Europarecht (1) – 145.253Assoz. Univ.-Prof. Dr. FRANZ LEIDENMÜHLERMi, 06.03.2013, 16:30 – 18:00Mi, 20.03.2013, 16:30 – 18:00Mi, 10.04.2013, 16:30 – 18:00Mi, 24.04.2013, 16:30 – 18:00Mi, 15.05.2013, 16:30 – 18:00Mi, 05.06.2013, 16:30 – 18:00 (Klausur)

Übung Europarecht (2) – 141.016Univ.-Ass. Mag. JULIA EDERUniv.-Ass. Mag. LEA LEINGARTNERDi, 09.04.2013, 13:00 – 15:30Di, 16.04.2013, 13:00 – 15:30Di, 23.04.2013, 15:30 – 18:00 (Klausur)Di, 30.04.2013, 13:00 – 15:30Di, 07.05.2013, 13:00 – 15:30Di, 14.05.2013, 13:00 – 15:30Di, 28.05.2013, 15:30 – 18:00 (Klausur)Di, 04.06.2013, 13:00 – 15:30

Klausurenkurs Europarecht (2) – 145.252Univ.-Ass. Mag. JULIA EDERUniv.-Ass. Mag. LEA LEINGARTNERDi, 09.04.2013, 13:00 – 15:30Di, 16.04.2013, 13:00 – 15:30Di, 23.04.2013, 15:30 – 18:00 (Klausur)Di, 30.04.2013, 13:00 – 15:30Di, 07.05.2013, 13:00 – 15:30Di, 14.05.2013, 13:00 – 15:30Di, 28.05.2013, 15:30 – 18:00 (Klausur)Di, 04.06.2013, 13:00 – 15:30

LEhRVERAnsTALTungsAngEBOT ss 2013

Vorlesung Europarecht (3) – 141.020Assoz. Univ.-Prof. Dr. FRANZ LEIDENMÜHLEREm. O.Univ.-Prof. Dr. DDr.h.c. HERIBERT FRANZ KÖCK, M.C.L.Do, 14.03.2013, 10:15 – 12:45Do, 21.03.2013, 10:15 – 12:45Do, 11.04.2013, 10:15 – 12:45Do, 18.04.2013, 10:15 – 12:45Do, 25.04.2013, 10:15 – 12:45Do, 02.05.2013, 10:15 – 12:45 (Europa club uni)Do, 16.05.2013, 10:15 – 12:45Do, 23.05.2013, 10:15 – 12:45Do, 06.06.2013, 10:15 – 12:45Do, 13.06.2013, 10:15 – 12:45

Übung Europarecht (2) – 141.016Univ.-Ass. Mag. JULIA EDERUniv.-Ass. Mag. LEA LEINGARTNERMo, 08.04.2013, 12:45 – 15:15Mo, 15.04.2013, 12:45 – 15:15Di, 23.04.2013, 15:30 – 18:00 (Klausur)Mo, 29.04.2013, 12:45 – 15:15

Mo, 06.05.2013, 12:45 – 15:15Mo, 13.05.2013, 12:45 – 15:15Di, 28.05.2013, 15:30 – 18:00 (Klausur)Mo, 03.06.2013, 12:45 – 15:15

Klausurenkurs Europarecht (2) – 145.252Univ.-Ass. Mag. JULIA EDERUniv.-Ass. Mag. LEA LEINGARTNERMo, 08.04.2013, 12:45 – 15:15Mo, 15.04.2013, 12:45 – 15:15Di, 23.04.2013, 15:30 – 18:00 (Klausur)Mo, 29.04.2013, 12:45 – 15:15Mo, 06.05.2013, 12:45 – 15:15Mo, 13.05.2013, 12:45 – 15:15Di, 28.05.2013, 15:30 – 18:00 (Klausur)Mo, 03.06.2013, 12:45 – 15:15

Repetitorium Europarecht (1) – 141.010Univ.-Ass. Mag. LEA LEINGARTNERDo, 18.04.2013, 10:15 – 12:45fr, 19.04.2013, 10:15 – 12:45

Univ.-Ass.Mag. Bianca Wögerbauer

A. REchTsWIssEnschAfTLIchEs gRunDsTuDIuM

B. MuLTIMEDIA-sTuDIuM DER REchTsWIssEnschAfTEn

Univ.-Ass. Mag. Julia Eder

Univ.-Ass.Mag. Lea Leingartner

I. DIpLOMsTuDIuM REchTsWIssEnschAfTEn

Page 10: JKU Europe 03/13 Ausgabe 02

| EuROpE10

LEhRVERAnsTALTungsAngEBOT ss 2013

II. DOKTORATssTuDIuM REchTsWIssEnschAfTEn

III. BAchELORsTuDIuM WIRTschAfTsREchT

Vorlesung Binnenmarkt (2) – 141.013Assoz. Univ.-Prof. Dr. FRANZ LEIDENMÜHLERMi, 20.03.2013, 13:45 – 15:15Mi, 10.04.2013, 13:45 – 15:15Mi, 17.04.2013, 13:45 – 15:15Mi, 24.04.2013, 13:45 – 15:15Mi, 08.05.2013, 13:45 – 15:15Mi, 15.05.2013, 13:45 – 15:15Mi, 22.05.2013, 13:45 – 15:15Mi, 05.06.2013, 13:45 – 15:15Mi, 12.06.2013, 13:45 – 15:15

Mi, 19.06.2013, 13:45 – 15:15

Vorlesung Institutionelle Fragen (1) – 141.005A.Univ.-Prof. Dr. SIGMAR STADLMEIER, LL.M.

Vorlesung Europäisches Wettbe-werbs- und Vergaberecht (2) – 141.014Ass.-Prof. Dr. BIRGIT HASLINGER, LL.M.

Vorlesung Recht der Internationa-len Organisationen (2) – 138.049A.Univ.-Prof. Dr. SIGMAR STADLMEIER, LL.M.

Vorlesung Humanitäres Völkerrecht und Menschenrechtsschutz (1) – 138.274Hon.-Prof. Dr. Dr. h.c. ERICH KUSSBACH

AG Die Rechtsprechung der inter-nationalen Gerichtshöfe zu gender-spez. Rechtsproblemen (1) – 138.041Univ.-Ass. Mag. BIANCA WÖGERBAUER

Do, 02.05.2013, 09:00 – 13:00Fr, 03.05.2013, 14:00 – 18:00Sa, 04.05.2013, 09:00 – 13:00Mo, 13.05.2013, 17:15 – 18:15 (Klausur)

Seminar Europarecht für DissertantInnen (2) – 141.106Assoz. Univ.-Prof. Dr. FRANZ LEIDENMÜHLER

Di, 19.03.2013, 18:15 – 19:00 (Vorbesprechung)

Bachelor-Proseminar Europarecht für WirtschaftsjuristInnen (1) – 141.002Assoz. Univ.-Prof. Dr. FRANZ LEIDENMÜHLERDi, 19.03.2013, 17:15 – 18:00 (Vorbesprechung)

Binnenmarkt für Wirtschaftsjuri-stInnen (0,5) – 141.009Univ.-Ass. Mag. JULIA EDERFr, 15.03.2013, 12:45 – 18:45Fr, 22.03.2013, 12:45 – 18:45 Europäisches Wettbewerbsrecht

für WirtschaftsjuristInnen (1) – 141.003

Ass.-Prof. Dr. BIRGIT HAS-LINGER, LL.M.

Europäisches Verbraucherschutz-recht für WirtschaftsjuristInnen (1) – 141.004Assoz. Univ.-Prof. Dr. FRANZ LEIDENMÜHLERFr, 12.04.2013, 12:45 – 18:45Fr, 26.04.2013, 14:30 – 15:15

D. schWERpunKT LEgAL gEnDER sTuDIEs, AnTIDIsKRIMInIERung unD DIVERsITY

c. schWERpunKT InTERnATIOnALEs REchT

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz LeidenmühlerInstitutsvorstand

Page 11: JKU Europe 03/13 Ausgabe 02

EuROpE | 11

III. BAchELORsTuDIuM WIRTschAfTsREchT

Ruhri, Matthias: gesetzliche grundlagen für E-Business-gründungen im Europäischen Kontext (1/2012)

Stockinger, Konrad: Ein Europa, ein privatrecht? (2/2012)

Edelhofer, Michael: Völkerrechtliche Bedeutung und grün-de von ausländischen Direktinvestitionen (foreign Direct In-vestments) über Offshore financial centers (2/2012)

Eckmaier, Anita: Beschränkungen des Wettbewerbs: fest-stellung, Abstellung, sanktionierung von Kartellrechtsverstö-ßen im Recht der Eu (3/2012)

Mayer, Fabian: Die Implementierung der seveso II-Richtlinie in österreich unter Berücksichtigung des Industriestandortes Linz (3/2012)

Wögerbauer, Bianca: finanzhilfe und Euro-Rettungsschirm – Verstoß gegen Eu-Recht oder solidarische pflicht? (3/2012)

Hava, Angelika: Markenrechtliche Verletzungstatbestände durch einen Lohnabfüller (4/2012)

Bauer, Philipp: Die Bekämpfung des Menschenhandels – Völker- und unionsrechtlicher Rahmen (4/2012)

Anzengruber, Sarah: state Responsibility for genocide (5/2012)

Zeitlhofer, Julia: Auslandskrankenbehandlung im Eu-Recht (5/2012)

Renner, Bettina: Die Bedeutung der mittelbaren Diskrimi-nierung im unionsrecht (5/2012)

Hu, Qihua: staatshaftung für gerichtsentscheidungen bei auslegungsbedürftigem Recht (7/2012)

Horvat, Johanna: Die Rechte Drittstaatsangehöriger in der Eu (7/2012)

Püschel, Ulrich: Das Igh-gutachten zur unabhängigkeitser-klärung des Kosovo (8/2012)

Mairhofer, Nathalie: cartel settlements im europäischen Kartellrecht (9/2012)

Rifaj, Hykmete: Zur Aufenthaltsberechtigung Drittstaatsan-gehöriger in der Eu (9/2012)

Zeuner, Lisa: Vergabefreie Inhouse-geschäfte im europä-ischen Vergaberecht (9/2012)

Stöttinger, Johannes: Die aktuelle Rechtsprechung des EgMR zur überlangen Verfahrensdauer (9/2012)

Michel, Thomas: EMIR – neue regulatorische Anforde-rungen für den handel und die Abwicklung von OTc-Deri-vaten (9/2012)

Groiss, Sabine: compatibility of Black List and Blocking Measures against gaming Operators with European Law (10/2012)

Müllner, Manuel: strommarktliberalisierung in der Eu (10/2012)

Forstner, Caroline: Rechtsprobleme im Binnenmarkt für Arzneimittel (10/2012)

Thurner, Yvonne: Rechtshilfeübereinkommen in Verwal-tungssachen zwischen den Mitgliedstaaten der Eu (11/2012)

Pichler, Christian: Die Vereinbarkeit von Regelungen nati-onaler und internationaler fußballverbände mit den grund-freiheiten des unionsrechts (11/2012)

Kong, Lingyi: A comparative Analysis of commercial Arbi-tration in hong Kong and Mainland china (11/2012)

Benda, Melanie: sozialer Wohnbau und europäische Beihil-fenkontrolle (12/2012)

Tiefenthaler, Sandra: grenzüberschreitender Arbeitneh-mereinsatz in der Eu (12/2012)

Mayer, Alexander: Die gesellschaftsformen im Ärztegesetz (6/2012)

Hautmann, Viktor: spielverlust und Europarecht (1/2013)

IM JAhR 2012 AM InsTITuT ABgEschLOssEnE

DIpLOMARBEITEn:

IM JAhR 2012 AM InsTITuT ABgEschLOssEnE

DIssERTATIOnEn:

Page 12: JKU Europe 03/13 Ausgabe 02

falls sich Ihre Adresse geändert hat, bitte um Mitteilung an: [email protected]

österreichische post Ag Info.Mail Entgelt bezahlt – Retouren an Institut für Europarecht, Johannes Kepler universität Linz, Altenberger straße 69, 4040 Linz