naturblau werthaltige kommunikation und strategie im marketing vortrag tzk impulse 2013

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+++ Marketing für Start-Ups - werthaltige Kommunikationsstrategien +++ +++ Dipl. Designer (FH) Ralph J. Schiel +++ +++ TZK - Vortragsreihe IMPULSE +++ Konstanz, 20.03.2013 +++ +++ naturblau - werthaltige Markenführung +++ Blarerstr. 56 +++ 78462 Konstanz +++ +++ Tel: +49-7531-282 48 90 +++ Fax: +49-7531-282 48 99 +++ [email protected] +++ www.naturblau.de +++ blog.naturblau.de +++ +++ Geschäftsleitung: Ralph J. Schiel +++ USt-IdNr.: DE281458270 +++ Amtsgericht Konstanz +++

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Der Vortrag gibt einen Kurzüberblick über zukunftsweisende Marketingstrategien für die speziellen Anforderungen und Chancen bei Start Up Unternehmen. Inhalte sind u.a.: Ziel- und Zielgruppendefinition, nachhaltige Positionierung und Differenzierung eines Unternehmens und Markenpräsenz. Wie kann ein Jungunternehmen zielführende Kommunikation bei Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und Geldgebern sicher stellen. Warum Bio-Bullshit-Bingo keinen Sinn macht und warum Werte wichtiger als Margen sind. An Hand von Praxisbeispielen werden unterschiedliche Lösungswege aufgezeigt. Ralph J. Schiel ist diplomierter Kommunikationsdesigner der Fachhochschule Konstanz und Geschäftsleiter der Werthaltigkeitsagentur naturblau+++ (http://www.naturblau.de). Seit rund 10 Jahren beschäftigt er sich mit nachhaltiger Markenführung und verantwortungsvollem Marketing. Bei den Wirtschaftsjunioren Konstanz-Hegau leitet er den Arbeitskreis Innovation und Ressourcen, ist dabei die Regionalgruppe Konstanz bei der Gemeinwohl-Ökonomie mit auf zu bauen und engagiert sich u.a. bei Wirtschaft Pro Klima, B.A.U.M. e.V., Transition Initiative Bodensee und Clean Energy Projekt.

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Page 1: naturblau Werthaltige Kommunikation und Strategie im Marketing Vortrag TZK Impulse 2013

+++ Marketing für Start-Ups - werthaltige Kommunikationsstrategien +++

+++ Dipl. Designer (FH) Ralph J. Schiel +++

+++ TZK - Vortragsreihe IMPULSE+++ Konstanz, 20.03.2013 +++

+++ naturblau - werthaltige Markenführung +++ Blarerstr. 56 +++ 78462 Konstanz ++++++ Tel: +49-7531-282 48 90 +++ Fax: +49-7531-282 48 99 +++ [email protected] +++ www.naturblau.de +++ blog.naturblau.de +++

+++ Geschäftsleitung: Ralph J. Schiel +++ USt-IdNr.: DE281458270 +++ Amtsgericht Konstanz +++

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 2

+++ Worüber ich zuletzt geweint habeZahl der Tränen

1000

800

600

400

200

0Untergangder Titanic

SchindlersListe

Full MetalJacket

Sissihat Heimweh

Bambis Mutterstirbt

01. Was kann Marketing?

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 3

+++ Emotionalisierung bewegt mehr als nackte Fakten

01. Was kann Marketing?

Quelle: Walt Disney , 1942, Filmstill, http://forum.bodybuilding.com/showthread.php?t=150678403

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 4

„Marketing muss das Herz ansprechen, der Kopf sollte danach aber trotzdem anerkennend nicken.“ (Dr. Katharina Frosch)

01. Was kann Marketing?

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 5

„Es ist wieder einmal an der Zeit, uns die wichtigste aller Fragen zu stellen: Welchem Zweck dient ein Unternehmen?“

(Handy, 2002)

02. Hintergrund

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Wirtschaft, die nur auf Geldgewinn ausgerichtet ist, ist „wi-dernatürlich“. Eine Gemeinschaft ist auf das „gerechte Gute“ verpflichtet, das „ihr zuträglich ist“ (= Gemeinwohl).

Aristoteles, „Politik, Buch III, Kap 12, 384 - 322 v. Chr

02. Hintergrund

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 7

Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebens-haltung aller Volksschichten.

Art. 151, Bayrische Verfassung, 1946

02. Hintergrund

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„Der Mensch ist berufen, (…) seine Gaben (…) zu seinem und der anderen Wohl zu enfalten.“

Art. 1, Verfassung von Baden-Württemberg

„Die Schweizerische Eidgenossenschaft (…) fördert die ge-meinsame Wohlfahrt.“

Art. 2, Schweizer Bundesverfassung

„Die oberste Staatsaufgabe ist die Förderung der gesamten Volkswohlfahrt.“

Art. 14, Verfassung Liechtenstein

02. Hintergrund

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 9

03. Definitionen

03.1 Begriff Marketing

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-Pol

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BrandingControlling

Balanced Score Card

Markt- und Meinungsforschung

Wettbewerbs- Handels- & Patentrecht

Betriebs- und Volkswirtschaftliche Bedingungen

Marketinggebäude Bodo Wiska, Berlin, August 2006, unter GNU-FDL gestellt

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 10

03. Definitionen

03.2 Begriff Nachhaltigkeit

„Dauerhafte (nachhaltige) Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befrie-digen können“

Definition gemäß dem Brundtland-Bericht 1987

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03. Definitionen

03.3 Begriff Werthaltigkeit

nachhaltigkeit wirtschaftlichkeit

++werthaltigkeit

+ +

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 12

04. Marketingaktivitäten04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik

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BrandingControlling

Balanced Score Card

Markt- und Meinungsforschung

Wettbewerbs- Handels- & Patentrecht

Betriebs- und Volkswirtschaftliche Bedingungen

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 13

04. Marketingaktivitäten04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik04.1.1 Die Macht des Mainstream

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+ Schwarmdummheit

„Je länger ein Kollektiv an der Lösung herumdoktert, desto falscher wird die kollektive Antwort ausfallen.“

Die Neigung, seine eigene Meinung nach den Meinungsumfragen zu richten.

+ Beipiel: Politik - insbes. im Wahljahr 2013

+++ Start-Ups +++keine bestehenden - vermeindlich - unternehmerischen Zwänge

04. Marketingaktivitäten04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik04.1.1 Die Macht des Mainstream

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Gegenläufiger Weg

Weg von der bequemen Mehrheitsmeinung, hin zu einem eigenen Standpunkt. Offensiv vertretene und gelebte Überzeugungen.

„Die Kunden wissen erst was sie wollen, wenn man es ihnen zeigt.“(Steve Jobs)

Das Gegenteil von Kundenorientierung und Marktforschung ist Mut und Autorität.

+++ Start-Ups +++Me-too sucks. Nur besonders kreative & innovative Unternehmen ha-ben die geringste Mortalitätsrate.

04. Marketingaktivitäten04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik04.1.1 Die Macht des Mainstream

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„Wer der Herde folgt, läuft immer nur Ärschen hinterher.“

Quelle: http://www.spassmusssein.net/tag/lauft-arschen-hinterher/

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+ Qualität im Herstellungsprozess+ Ernähren jeden Beteiligten im Herstellungsprozess+ Land- und Energieverbrauch

+ Langlebigkeit+ Umweltverträglichkeit

+ emotionale Beziehung zwischen Mensch und den ihn umgebenden Dingen+ Geschichte zu dem Produkt erzählen können+ mehrWert generieren

04. Marketingaktivitäten04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik04.1.2 Qualität beim Produkt

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Qualität setzt sich durch

Quelle: http://pix.ilikr.net/just-a-little-joke-foto-sent-by-claudi-milz-thanx/8957.html

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04. Marketingaktivitäten04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik04.1.3 Produktkreisläufe – cradle to grave

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04. Marketingaktivitäten04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik04.1.4 Ressourcen

· globales Wachstum (insb. der Schwellenländer)· weltweit steigende Nachfrage nach Rohstoffen· Rohstoffverknappung· Preissteigerung

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 21

04. Marketingaktivitäten04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik04.1.4 Ressource Energie

· globales Wachstum (insb. der Schwellenländer)· weltweit steigende Energienachfrage· fossile Energiestoffverknappung· Preissteigerung

Quelle: http://www.schurwald-solar.de/Energiebedarf/body_energiebedarf.html

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 22

04. Marketingaktivitäten04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik04.1.4 Ressource Wasser

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 23

Produktion

biologischerKreislauf

für Verbrauchsprodukte

biologischer Abbau

Pflanzen Produkt

biologischerNährstoff Nutzung

04. Marketingaktivitäten04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik04.1.5 cradle to cradle - biologisch

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 24

Produktion

technischerKreislauf

für Gebrauchsprodukte

Rücknahme

ProdukttechnischerNährstoff

Nutzung

04. Marketingaktivitäten04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik04.1.5 cradle to cradle - technisch

+++ Start-Ups +++Vorausschauende Strategie zu Reccourcen und Dienstleitungen, wel-chen endlich sind und wie alternative Formen möglich sind.

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 25

„Wer in einer begrenzten Welt an unbegrenztes exponentielles Wachstum glaubt, ist entweder ein Idiot oder ein Ökonom.“

Kenneth Boulding, Ökonom

copyright © wikipedia.org

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 26

04. Marketingaktivitäten04.2 Preispolitik

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BrandingControlling

Balanced Score Card

Markt- und Meinungsforschung

Wettbewerbs- Handels- & Patentrecht

Betriebs- und Volkswirtschaftliche Bedingungen

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 27

So müssen Produkte mit Zukunftsperspektive sein:· weniger· wertvoller· teurer· fairer-> also preiswerter

Wertvolle Produkte produzieren, handeln und kaufen, statt billige.Nachhaltigere Produkte, sind in der Konsequenz die preis-werteren Produkte.

+++ Start-Ups +++In Zukunft werden sich nur noch extrem billige oder extrem wertvolle Produkte verkaufen lassen. Der Zwischenbereich schrumpft.

04. Marketingaktivitäten04.2 Preispolitik04.2.1 Preisgestaltung

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 28

+++ Start-Ups +++Banken verleihen Regenschirme. Außer wenn es regnet.

04. Marketingaktivitäten04.2 Preispolitik04.2.2 Finanzierung

„Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: Nicht im-mer zu Deinen Ungunsten.“Josef Ackermann

„Leistung aus Leidenschaft“+ Renditestreben von 25 Prozent

auf das Eigenkapital+ beim Kunden 1-2 Prozent auf

Spareinalgen

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Vorteile regionale Banken

Stärken die Region und . . .+ schaffen Ausbildungs- und Arbeitsplätze,+ unterstützen Vereine, Schulen und Kindergärten,+ vergeben regionale Aufträge,+ zahlen Steuern in der Region,+ beraten vor Ort im persönlichen Gespräch,+ schaffen Vertrauen durch Nähe.

04. Marketingaktivitäten04.2 Preispolitik04.2.2 Finanzierung

©Mau Mau

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Vorteile nachhaltig wirtschaftende „grüne“ Banken

+ zielgerichtet sozial-ökologischen Investitionen+ umfassende Transparenz+ Bei Geldanlage sind Unternehmen oder Staaten tabu, die mit der Herstellung von Waffen und Atomkraftwerken, mit Kinderarbeit oder genveränderten Pflanzen und Saatgut Gewinne machen.+ man kann bei jedem Bezahlvorgang zeigen, dass man bei einer „grünen Bank“ ist

04. Marketingaktivitäten04.2 Preispolitik04.2.2 Finanzierung

http://www.utopia.de/ratgeber/gruenes-banken-brevier-alternative-bankinstitute

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Web der conactor GbR1 Geltungsbereich1.1 conactor erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals vorgelegt worden sind.1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur wirksam, wenn conactor sie schriftlich bestätigt.1.3 Neufassungen der AGB von conactor werden Bestandteil dieses Vertrages, wenn der Auftraggeber ihnen nicht nach einer Frist von zwei Wochen nach der Möglichkeit zur Kenntnisnahme widerspricht.

2 Vertragsschluss2.1 Angebote von conactor sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggebern und conactor kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch conactor zustande.2.2 conactor ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihr kostenlos angebotene Leistungen einzustellen, ohne dass dem Auftraggebern hieraus Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche erwachsen.2.3 conactor berechnet die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

3 Kündigung3.1 Bei Verträgen mit fester Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt unberührt.3.2 Ein außerordentlicher Kündigungsgrund besteht insbesondere für die jeweils andere Vertragspartei, wenn:3.2.1 Seitens eines Dritten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners gestellt, das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;3.2.2 der Vertragspartner die Verletzung einer wesentliche Verpflichtung (Kardinalpflicht) aus dem Vertragsverhältnis trotz Abmahnung fortsetzt;3.2.3 der Vertragspartner mit einer geschuldeten Leistung trotz Mahnung und Fristsetzung von mindestens vier Wochen schuldhaft in Verzug ist.

4 Urheberrecht und Nutzungsrechte4.1 Alle von conactor erbrachten Arbeiten (z.B. Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings, Fotografien, etc.) unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.4.2 Sämtliche über die urheberrechtlich geschützten Arbeiten conactors erteilten Aufträge sind auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werken gerichtet.4.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von conactor weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.4.4 conactor überträgt dem Auftraggebern die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen u. verauslagten Fremdkosten.4.5 conactor behält sich vor, den Auftraggebern im Rahmen eigener Public Relations, z.B. in ihrer Auftraggeberliste, zu nennen und die Auftragsarbeiten (z.B. in Portfolios, Bücher, im Webspace, etc.) zu publizieren.4.6 conactor hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt conactor zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. 4.7 Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder Dritter haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

5 Pflichten des Auftraggeber5.1 Zu Beginn des Auftrages stellen conactor und der Auftraggeber ein individuelles, auftragsbezogenes Lasten- und Pflichtenheft zusammen. Dieses wird Bestandteil des Auftrages.5.2 Der Auftraggeber hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen in digitaler Form an conactor unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Leistungszeit für conactor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen, soweit solche Vertragsgegenstand sind, vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Auftraggeber für den eventuellen Missbrauch.5.3 Die Belästigung anderer Internet-Nutzer ist nicht gestattet. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlung ist untersagt.5.4 Der Auftraggeber trägt für alle Informationen und sämtliches Material, das er conactor im Rahmen der Vertragsausführung überlässt die alleinige Verantwortung. Inhalte des Auftraggebers sind für conactor fremde Inhalte im Sinne von §§ 8 ff. Teledienstgesetz.

6 Pflichten conactors6.1 Die Dienstleistung conactor beinhaltet die Planung und Programmierung von Internetseiten für die Onlinenutzung.6.2 Der Umfang und die Fälligkeit der geschuldeten Dienstleistung ergibt sich direkt aus dem Vertrag.6.3 Weitere Vertragspflichten conactors ergeben sich aus dem auftragsbezogenen Lasten- und Pflichtenheft.

7 Vergütung7.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer zu zahlen sind.7.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.7.3 Werden die Arbeiten conactors für einen anderen Zweck oder in einem größeren Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist conactor berechtigt, die Vergütung für die zusätzlichen Nutzungen nach zu berechnen.7.4 Sämtliche Tätigkeiten conactors sind kostenpflichtig, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dies gilt auch für Entwürfe und sonstige Vorarbeiten.7.5 Nutzt der Auftraggeber einen Entwurf oder eine Vorarbeit nicht oder nicht in dem geplanten Umfang, so ist conactor dennoch berechtigt, die vereinbarte Vergütung hierfür zu berechnen.7.6 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Erstellung oder Verschaffung von Entwürfen oder sonstigen Vorarbeiten, ist nicht branchenüblich.

8 Sonderleistungen, Fremdleistungen, Auslagen und Spesen8.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.8.2 Die Arbeitszeit wird in „25er“-Zeiteinheiten erfaßt [15 Minuten = 0,25 Std.]. Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit ist 30 Minuten [0,5 Std.]8.3 conactor ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, conactor entsprechende Vollmacht zu erteilen.8.4 Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen [z.B. Kosten für Bildrechte, Fotoshootings, Lektorat/ Korrektorat, Belichtung, Feinscan, Proofs oder Druckaufträge/Überwachung, Kurierkosten, etc.], die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.8.5 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt conactor nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.8.6 Fremdkosten, die conactor auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt.8.7 Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.8.8 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von conactor abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, conactor im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 8.9 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck, Farb-Booklets, Farbausdrucke, Präsentationspappen, Folien etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.8.10 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

9 Fälligkeit der Vergütung, Zurückbehaltungsrecht, Verzug9.1 Die Vergütung ist bei Abnahme des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar.9.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung fällig.9.3 Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als einem Monat (Anm.: längeren Zeitraum konkret angeben) so ist conactor berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung der Hälfte der beauftragen Arbeiten (Anm.: m.E. besser „nach der ersten Präsentation“ oder „nach der Entwurfsphase“ oder einem ähnlichen konkreten Zeitpunkt).9.4 Bei Zahlungsverzug ist conactor berechtigt, den Zugang des Auftraggebers auf das von conactor erstellte Angebot im Internet bis zum Eingang der Zahlung zu sperren. Verzugszinsen werden in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinsatz fällig. Das Recht zur Geltendmachung eines nachweisbar höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.

10 Eigentum an Leistungen10.1 An Entwürfen und Reinzeichungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.10.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.10.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 10.4 Die von conactor dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Originale und Computerdaten, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung conactors geändert werden.10.5 conactor ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat conactor dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung conactors geändert werden.10.6 Sollte der Kunde die Herausgabe der Daten wünschen, auch bei Kündigung des Vertrages, wird zwischen den Parteien ein Entgelt für den mit der Herausgabe zusammenhängenden Zeitaufwand fällig.

11 Korrekturen, Freigabe11.1 Die erste Korrektur wird nicht in Rechnung gestellt. Alle anderen Leistungen (jede weitere Korrektur, Autorenkorrekturen, Korrekturen nach neuem Briefing und Korrekturen nach bereits erfolgter Freigabe oder Abnahme etc.) werden je nach Aufwand berechnet.11.2 Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.11.3 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische, funktionsmäßige und inhaltliche Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Die Freigabe stellt die Abnahme der Leistungen conactors i.S.d. § 640 BGB dar.11.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen/abgenommenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und anderen Arbeiten entfällt jede Haftung conactors.

12 Produktionsüberwachung12.1 Die Produktion wird von conactor nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist conactor ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.12.2 Übernimmt conactor die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei conactor von der Haftung frei.12.3 conactor kann Personen oder Drittfirmen [z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios] - die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden - ablehnen, wenn für conactor deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.

13 Verbotenes Material Illegales, gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, pornographisches, rassistisches oder anderes verbotenes Material oder Anleitungen zu Straftaten dürfen nicht erstellt, angeboten, weitergeleitet oder veröffentlicht werden.

14 Recht zur Sperrung14.1 Wird dem Auftraggeber ein Verstoß gegen die gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen oder gegen die Gepflogenheiten des Internets vorgeworfen oder wird verbotenes Material gem. Ziffer 13 veröffentlicht, ist conactor berechtigt, jegliche Leistungen sofort einzustellen und die betroffene(n) Internetseite(n) bis zur Vorlage einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung aus dem Internet zu entfernen. Einer vorherigen Warnung oder Abmahnung bedarf es nicht.14.2 conactor ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren, sperren zu lassen und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde unter Verwendung der Leistungen von conactor sogenannte Spam-Mail versendet, die Gebräuche des Internets wiederholt missachtet oder versucht, sich unbefugt Zugang zu Systemen innerhalb des Internets zu verschaffen.14.3 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz gegen conactor wegen der Sperrung der Internetseite(n) wird auch im Falle der Zurückweisung des Vorwurfs eines Rechtsverstoßes nicht begründet.

15 Belegmuster Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren ist von vervielfältigten Werken conactor zehn bis zwanzig einwandfreie, ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.

16 Gewährleistung, Haftung16.1 conactor verpflichtet sich, Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene Inhalte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, etc. des Auftraggebers sorgfältig zu behandeln.16.2 Im Falle eines Sachmangels einer Werkleistung conactors, sind die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers zunächst auf Nachbesserung des Werkes beschränkt. Dies gilt nicht im Falle des wiederholten Scheiterns eines Nachbesserungsversuchs. Abweichungen in der künstlerischen Gestaltung gelten nicht als Sachmangel.16.3 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme/Ablieferung des Werks schriftlich gegenüber conactor geltend zu machen.16.4 conactor versichert, dass ihr keine Rechte Dritter bekannt sind, welche die vereinbarte Nutzung der von ihr ausgeführten Leistungen durch den Auftraggeber beeinträchtigen könnten. conactor übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass die Leistungen frei von Rechten Dritter sind.16.5 Die Haftung conactors für Mangelschäden oder Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzung, Verzug, Unmöglichkeit oder Delikt sowie die Haftung für Datenverlust beim Auftraggeber ist auf den Wert der Gegenleistung für den Auftrag beschränkt. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht aus dem Vertrag, wenn conactor grobes Verschulden zu Last fällt oder für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit des Auftraggebers. In jedem Fall ist die Haftung conactors auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.16.6 conactor verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine Haftung für Erfüllungsgehilfen übernimmt conactor jedoch nur im Falle eines groben Verschuldens leitender Erfüllungsgehilfen oder für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit des Auftraggebers. In diesem Fall ist die Haftung conactors auf den vorhersehbaren, typischen Schaden bei Werkleistungen der geschuldeten Art beschränkt.16.7 Sofern conactor notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von conactor. conactor haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 16.8 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für formale u. inhaltliche Fehler [z.B. Rechtschreibungen, Übersetzungen, Fakten] haftet conactor nicht.16.9 Für Geschäfte, die der Auftraggeber unter Nutzung der Leistungen conactors mit Dritten schließt, über nimmt conactor keine Haftung.16.10 conactor prüft die Kundenangaben nicht auf rechtliche, wettbewerbliche und urheberrechtliche Zulässigkeit. Die Freiheit von Ansprüchen Dritter wird von conactor nicht gewährleistet, soweit es nicht die Eigenleistung von conactor betrifft.

17 Domains17.1 conactor haftet weder für die Inhalte der vom Auftraggeber gewünschten oder zur Verfügung gestellten Domain(s) noch dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind.17.2 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Zuweisung einer bestimmten Benutzer- oder Domainnamens besteht nicht.17.3 Wenn ein Dritter die Löschung, Aufgabe oder Herausgabe einer Domain oder Subdomain verlangt, ist conactor unverzüglich zu benachrichtigen. Conactor ist zur Aufgabe der Domain oder Subdomain berechtigt, wenn:17.3.1 der Dritte dies verlangt,17.3.2 der Auftraggeber sich nicht schriftlich verpflichtet, conactor von sämtlichen Ansprüchen, Aufwendungen und Schäden aus einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Dritten freizustellen und17.3.3 der Auftraggeber keine Prozesssicherheit für ein gerichtliches Verfahren über zwei Instanzen stellt.17.4 Der Auftraggeber stellt conactor von Ansprüchen Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer Domain oder Subdomain frei.

18 Gestaltungsfreiheit, Vorlagen18.1 Im Rahmen des übernommen Auftrages besteht für conactor Gestaltungsfreiheit. Abweichende Auffassungen zu der künstlerischen Gestaltung einer Leistung begründen keinen Sachmangel. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen in der künstlerischen Gestaltung, so hat er die Mehrkosten zu tragen. conactor behält den Vergütungsanspruch für bereits erbrachte oder begonnene Leistungen.18.2 conactor ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren, sperren zu lassen und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde unter Verwendung der Leistungen von conactor sogenannte Spam-Mail versendet, die Gebräuche des Internets wiederholt missachtet oder versucht, sich unbefugt Zugang zu Systemen innerhalb des Internets zu verschaffen.18.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung aller an conactor übergebenen Inhalte und Vorlagen berechtigt ist (z.B. Bildrecht, Rechte an Texten, Kennzeichen, etc.). Der Auftraggeber stellt conactor für alle etwaigen Ansprüche Dritter wegen einer unberechtigten Nutzung der übergebenen Vorlagen frei.

19 Datenschutzklausel Sämtliche der conactor übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss. conactor unterrichtet den Kunden hiermit in Sinne des BDSG von der Speicherung und maschinellen Verarbeitung seiner Firma und Anschrift.

20 Abtretungsverbot Der Auftraggeber ist zur Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis mit conactor nur mit deren Zustimmung oder nach rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung über den Bestand eines Anspruchs berechtigt.

21 Künstlersozialkasse Die von conactor erbrachten Leistungen können künstlerische Inhalte aufweisen und entsprechende Beitragspflichten bei der Künstlersozialkasse (KSK) auslösen. Mögliche von der KSK erhobene Beitrage, trägt der Kunde (Auftraggeber). Sowohl auf die Beitragspflicht als auch auf die Erhebung möglicher Beiträge durch die KSK hat conactor keinen Einfluss.

22 Schlussbestimmungen22.1 Erfüllungsort ist der Sitz conactors.22.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder aufgrund dieses Vertrages ist Konstanz, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder ein juristische Person des öffentlichen Rechts ist.22.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).22.4 Mündliche Nebenabrede sowie Zusicherungen, die den Gegenstand des Vertrages erweitern, benötigen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Stand: März 2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der conactor GbR1. Geltungsbereich1.1 conactor erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingun- gen. Diese haben auch Geltung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals vorgelegt worden sind.1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur wirksam, wenn conactor sie schriftlich bestätigt.1.3 Neufassungen AGB von conactor werden Bestandteil dieses Vertrages, wenn der Auftraggeber ihnen nach einer Frist von zwei Wochen nach der Möglichkeit zur Kenntnisnahme nicht widerspricht.

2. Vertragsschluss2.1 Angebote von conactor sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und conactor kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags des Auftraggebers durch conactor zustande.2.2 conactor ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihr kostenlos angebotene Leistungen einzustellen, ohne dass dem Auftrag- geber hieraus Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche erwachsen.2.3 conactor berechnet die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte3.1 Alle von conactor erbrachten Arbeiten (z.B. Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings, Fotografien, etc.) unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.3.2 Sämtliche über die urheberrechtlich geschützten Arbeiten von conactor erteilten Aufträge sind auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werken gerichtet.3.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von conactor weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.3.4 conactor überträgt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogener Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen u. verauslagten Fremdkosten.3.5 conactor behält sich vor, den Auftraggebern im Rahmen eigener Public Relations, z.B. in ihrer Auftraggeberliste, zu nennen und die Auftragsarbeiten (z.B. in Portfolios, Büchern, im Webspace, etc.) zu publizieren.3.6 conactor hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt conactor zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.3.7 Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder Dritter haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

4. Vergütung4.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.4.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.4.3 Werden die Arbeiten von conactor für einen anderen Zweck oder in einem größeren Umfang als ursprünglich ver- einbart genutzt, so ist conactor berechtigt, die Vergütung für die zusätzlichen Nutzungen nach zu berechnen.4.4 Sämtliche Tätigkeiten von conactor sind kostenpflichtig, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes verein- bart. Dies gilt auch für Entwürfe und sonstige Vorarbeiten. 4.5 Nutzt der Auftraggeber einen Entwurf oder eine Vorarbeit nicht oder nicht in dem geplanten Umfang, so ist conac- tor dennoch berechtigt, die vereinbarte Vergütung hierfür zu berechnen.4.6 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Erstellung oder Verschaffung von Entwürfen oder sonstigen Vorarbeiten, ist nicht branchenüblich.

5. Sonderleistungen, Fremdleistungen, Auslagen und Spesen5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.5.2 Die Arbeitszeit wird in „25er“-Zeiteinheiten erfaßt [15 Minuten = 0,25 Std.]. Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit ist 30 Minuten [0,5 Std.].5.3 conactor ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, conactor entsprechende Vollmacht zu erteilen.5.4 Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen [z.B. Kosten für Bildrechte, Fotoshootings, Lektorat/Korrektorat, Belichtung, Feinscan, Proofs oder Druckaufträge/ Überwachung, Kurierkosten, etc.], die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.5.5 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt conactor nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.5.6 Fremdkosten, die conactor auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt.5.7 Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.5.8 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von conactor abgeschlossen wer den, verpflichtet sich der Auftraggeber, conactor im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 5.9 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck, Farb-Booklets, Farbausdrucke, Präsentationspappen, Folien etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.5.10 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Fälligkeit der Vergütung6.1 Die Vergütung ist bei Abnahme des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar.6.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung fällig.6.3 Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als einem Monat, so ist conactor berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftrags- erteilung, 1/3 nach nach der Entwurfsphase.6.4 Bei Zahlungsverzug kann conactor Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt7.1 An Entwürfen und Reinzeichungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertra gen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.2 Originale dürfen nur mit Zustimmung von conactor geändert werden.7.3 conactor ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber heraus- zugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat conactor dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von conactor geändert werden.7.4 Sollte der Kunde die Herausgabe der Daten wünschen, auch bei Kündigung des Vertrages, wird zwischen den Parteien ein Entgelt für den mit der Herausgabe zusammenhängenden Zeitaufwand fällig.

8. Korrekturen, Freigabe8.1 Die erste Korrektur wird nicht in Rechnung gestellt. Alle anderen Leistungen (jede weitere Korrektur, Autorenkorrekturen, Korrekturen nach neuem Briefing und Korrekturen nach bereits erfolgter Freigabe oder Abnahme etc.) werden je nach Aufwand berechnet.8.2 Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische, funktionsmäßige und inhaltliche Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Die Freigabe stellt die Abnahme der Leistungen von conactor i.S.d. § 640 BGB dar.8.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen/abgenommenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und anderen Arbeiten entfällt jede Haftung von conactor.

9. Produktionsüberwachung9.1 Die Produktion wird von conactor nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist conactor ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.9.2 Übernimmt conactor die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach bestem Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei conactor von der Haftung frei.9.3 conactor kann Personen oder Drittfirmen [z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios] - die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden - ablehnen, wenn für conactor deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.

10. Belegmuster Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren ist von vervielfältigten Werken conactor zehn bis zwanzig einwandfreie, ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.

11. Gewährleistung, Haftung11.1 conactor verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, etc. des Auftraggebers sorgfältig zu behandeln.11.2 Im Falle eines Sachmangels einer Werkleistung von conactor, sind die Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers zunächst auf Nachbesserung des Werkes beschränkt. Dies gilt nicht im Falle des wiederholten Scheiterns eines Nachbesserungsversuchs. Abweichungen in der künstlerischen Gestaltung gelten nicht als Sachmangel.11.3 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme/Ablieferung des Werks schriftlich gegenüber conactor geltend zu machen.11.4 conactor versichert, dass ihnen keine Rechte Dritter bekannt sind, welche die vereinbarte Nutzung der von ihr ausgeführten Leistungen durch den Auftraggeber beeinträchtigen könnten. conactor übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass das die Werkleistung frei von Rechten Dritter ist.11.5 Die Haftung von conactor für Mangelschäden oder Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzung, Verzug, Unmöglichkeit oder Delikt ist auf den Materialwert der Werkleistung beschränkt. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht aus dem Vertrag, wenn conactor grobes Verschulden zu Last fällt oder für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit des Auftraggebers. In jedem Fall ist die Haftung von conactor auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. 11.6 conactor verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine Haftung für Erfüllungsgehilfen übernimmt conactor jedoch nur im Falle eines groben Verschuldens leitender Erfüllungsgehilfen oder für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit des Auftraggebers. In diesem Fall ist die Haftung von conactor auf den vorhersehbaren, typischen Schaden bei Werkleistungen der geschuldeten Art beschränkt.11.7 Sofern conactor notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungs- gehilfen von conactor. conactor haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 11.8 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber über nimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für formale u. inhaltliche Fehler [z.B. Recht- schreibungen, Übersetzungen, Fakten] haftet conactor nicht.

12. Gestaltungsfreiheit, Vorlagen12.1 Im Rahmen des übernommen Auftrages besteht für conactor Gestaltungsfreiheit. Abweichende Auffassungen zu der künstlerischen Gestaltung einer Leistung begründen keinen Sachmangel. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen in der künstlerischen Gestaltung, so hat er die Mehrkosten zu tragen. conac- tor behält den Vergütungsanspruch für bereits erbrachte oder begonnene Leistungen.12.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann conactor eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann conactor auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.12.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung aller an conactor übergebenen Vorlagen berechtigt ist (z.B. Bild- recht, Rechte an Texten, Schriftlizenzen, Kennzeichen, etc.). Der Auftraggeber stellt conactor für alle etwaigen Ansprüche Dritter wegen einer unberechtigten Nutzung der übergebenen Vorlagen frei.

13. Abtretungsverbot Der Auftraggeber ist zur Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis mit conactor nur mit deren Zustimmung oder nach rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung über den Bestand eines Anspruchs berechtigt.

14. Künstlersozialkasse Die von conactor erbrachten Leistungen können künstlerische Inhalte aufweisen und entsprechende Beitragspflichten bei der Künstlersozialkasse (KSK) auslösen. Mögliche von der KSK erhobene Beitrage, trägt der Kunde (Auftraggeber). Sowohl auf die Beitragspflicht als auch auf die Erhebung möglicher Beiträge durch die KSK hat conactor keinen Einfluss.

15. Schlussbestimmungen15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).15.2 Erfüllungsort ist der Sitz von conactor.15.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder aufgrund dieses Vertrages ist Konstanz, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. 15.4 Mündliche Nebenabrede sowie Zusicherungen, die den Gegenstand des Vertrages erweitern, benötigen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.15.5 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Vertragslücke aufweisen, so wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirk- same Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das glei che gilt im Falle einer Lücke des Vertrages.

Stand: März 2010

04. Marketingaktivitäten04.2 Preispolitik04.3 Konditionspolitik - Bsp. AGB naturblau vorher

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„Vertrauen ist größer als die Rechtsabteilung.“

04. Marketingaktivitäten04.2 Preispolitik04.3 Konditionspolitik - Bsp. AGB naturblau vorher

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von naturblau+++

01. Die Basis:0.1 Die Grundlage der Geschäftsbeziehungen bildet beiderseitiges Vertrauen.01.2 Das Geschäftsgebaren fundiert auf den Werten ehrbaren Unternehmertums.

02. Wir von naturblau+++02.1 Wir unterstützen unseren Kunden, seine Marke, Produkte und Dienstleitungen darin, werthaltig und erfolgreich zu kommunizieren.02.2 Wir beachten faire Konditionen gegenüber Kunden, Lieferanten und Partnern.02.3 Preiswerte Qualität steht über Mainstream und Preisdruck.02.4 Wir setzen Ressourcen mit Bedacht und dauerhaft ein.02.5 Unser wirtschaftliches Handeln hat ein nachhaltiges Denken zur Grundlage.02.6 Berufliches und Privates stehen für uns im Einklang.

03. Das Miteinander:03.1 Gegenseitiger Respekt und beidseitige Wertschätzung stehen im Vordergrund.03.2 Die Partner legen Wert auf ehrliche, transparente und dauerhafte Geschäftsbeziehungen.03.3 Die Beteiligten begegnen sich partnerschaftlich und auf Augenhöhe.03.4 Die Projekte beruhen auf einer freiwilligen Geschäftsbeziehung.03.5 Geschäftliches und Menschliches werden miteinander verbunden.03.6 Die Vertragspartner fördern den Erfolg des jeweils Anderen.03.7 Die Projektpartner sollen voneinander profitieren.03.8 Das Ziel ist, gemeinsam Sinnvolles zu schaffen.03.9 Bei den gemeinsamen Projekten beachten die Geschäftspartner regionale Identitäten und den Erhalt tragfähiger, dezentraler Wirtschaftsstrukturen.03.10 Alle Beteiligten streben kontinuierlich nach Verbesserung und geben sich gegenseitig Hilfestellung.03.11 Die Beteiligten achten und fördern die Umsetzung von Umweltschutz- und Sicherheitsbestimmungen bei Lieferanten, Kunden und Partnern.03.12 Die Vertragspartner unterstützen sich gegenseitig darin, Umwelt-, Gesundheits- und Gesellschafts- aspekte in ihrem Tun zu berücksichtigen.

Stand: Juni 2012

+++ naturblau - werthaltige Markenführung +++ Blarerstr. 56 +++ 78462 Konstanz ++++++ Tel: +49-7531-282 48 90 +++ Fax: +49-7531-282 48 99 +++ [email protected] +++ www.naturblau.de +++ blog.naturblau.de ++++++ Geschäftsleitung: Ralph J. Schiel +++ USt-IdNr.: DE281458270 +++ Amtsgericht Konstanz +++ +++ Sparkasse Singen-Radolfzell +++ Kto. 4452157 +++ BLZ 692 500 35 +++ IBAN: DE20 6925 0035 0004 4521 57 +++ BIC: SOLA DE S1SNG +++

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 33

Quelle: http://www.facebook.com/350.org/photos_stream

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 34

04. Marketingaktivitäten04.3 Distributionsspolitik

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BrandingControlling

Balanced Score Card

Markt- und Meinungsforschung

Wettbewerbs- Handels- & Patentrecht

Betriebs- und Volkswirtschaftliche Bedingungen

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04. Marketingaktivitäten04.3 Distributionspolitik04.3.1 Anspruchsgruppen

Stakeholder ist eine Person oder Gruppe , die ein berechtigtes Inter-esse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses oder Projektes hat. (An-spruchsgruppe)

nicht zu verwechseln mit:

Shareholder / Aktionär ist Inhaber eines in der Aktie verkörperten Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und damit mitglied-schaftlich an ihr beteiligt. Aktionäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

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04. Marketingaktivitäten04.3 Distributionsspolitik04.3.1 Anspruchsgruppen

Mitarbeiter

UnternehMenManager

eigentüMer

gesellschaft

staat

gläUbiger

kUnden

lieferanteninterne Stakeholder externe Stakeholder

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04. Marketingaktivitäten04.3 Distributionspolitik04.3.1 Anspruchsgruppen

© 2012 Steinbeis Universität Berlin, www.steinbeis-icrm.eu

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04. Marketingaktivitäten04.3 Distributionspolitik04.3.2 Verantwortung in Unternehmen

Ein verantwortungsvolles Unternehmen übernimmt freiwillig Verant-wortung für soziale, wirtschaftliche und ökologische Fragen, die mit ih-ren Stakeholdern zusammenhängen und setzt sich die Maximierung des Stakeholder Value zum Ziel.

-> Corporate Social Responsibility (CSR)Theorie des verantwortlichen Unternehmens und zugehöriger stakeholder

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04. Marketingaktivitäten04.3 Distributionspolitik04.3.2 Verantwortung in Unternehmen

„Corporate Social Responsibility (CSR) ist ein Konzept, bei dem Unternehmen soziale und ökologische Belange in ihren Geschäftsbetrieb und in ihr Zusammenwirken mit ihren Sta-keholdern auf freiwilliger Basis einbeziehen.“(Europäische Kommission, 2006)

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04. Marketingaktivitäten04.3 Distributionspolitik04.3.2 Verantwortung in Unternehmen

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 41

04. Marketingaktivitäten04.3 Distributionsspolitik04.3.3 Kunden

+ global oder regional agierend+ Werte und Ziele+ Unternehmen, die soziale, ökologische und ethische Grundsätze beachten+ Bsp. Bodenseeregion: Rüstung

Quelle: http://blogmopped.com/2013/01/12/random-collection/

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 42

+ Lieferanten faire Konditionen und Preise bieten

+ auf die Gegebenheiten bei den Lieferanten achten (door to door)

+ gesetzliche Regelungen zur Produktionskette

+ freiwillige Transparenz, z.B. auf Hangtags

+ regionale Lieferanten bevorzugen (Erhalt der örtlichen Wirtschaftskreisläufe, Arbeitsplätze, Geldfluss)

04. Marketingaktivitäten04.3 Distributionsspolitik04.3.4 Customer Suppy Chain Management

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 43

Globalisierte Wertschöpfungskette:

- ökologisch: Transport und Logistik, CO2, Öl, Umweltstandards

- ethisch: Arbeitsbedingungen, gerechte Löhne, Verteilungsgerechtig- keit, Gesundheit, Abhängigkeiten, Kulturverlust

- ökonomisch: Langlebigkeit, Investitionssicherheit, Werterhaltung

04. Marketingaktivitäten04.3 Distributionsspolitik04.3.5 Wertschöpfungskette Global

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naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 44

Regionalität:verbraucht weniger Energie und erhält Strukturen-> Identifikation und Stolz-> soziale Kontrolle-> Verantwortungsbewusstsein-> Versorgungssicherheit-> Dezentralität-> Vielfalt-> Stabilität

„Nimm nie die billigste Option und nimm von allen, die übrig gelieben, immer die Option, deren Produktionsort so nah wie möglich ist.“

04. Marketingaktivitäten04.3 Distributionsspolitik04.3.5 Wertschöpfungskette Regional

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Fallobst

Quelle: http://www.titanic-magazin.de/postkarten.html?&card=16249&cHash=3a947f8a364c6a6424e7e9d8524351e2

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Kom

mu

nik

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nsp

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Pro

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-Pol

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Pre

isp

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ik

Dis

trib

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ik

BrandingControlling

Balanced Score Card

Markt- und Meinungsforschung

Wettbewerbs- Handels- & Patentrecht

Betriebs- und Volkswirtschaftliche Bedingungen

04. Marketingaktivitäten04.4 Kommunikationspolitik

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04. Marketingaktivitäten04.4 Kommunikationspolitik04.4.1 Werbung

„O’Clock in the Morning“, 1963 von Ray NelsonVerfilmt von John Carpenter „Sie leben“,1988

Filmstill: They Live, 1988, Alive Films, Larry Franco Productions

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04. Marketingaktivitäten04.4 Kommunikationspolitik04.4.1 Werbung

tägliche Anleitung zum uneingeschränkten KonsumBsp. Shopping Mall, Konstanz, 2013

Foto: naturblau+++

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Gemeinwohl-bodensee.de

Wachstum � Wohlstand

Konsum < Gluck

Paybackkarte = 12% Mehrausgaben

Billigkauf ≈ Armutsforderung

..

..

04. Marketingaktivitäten04.4 Kommunikationspolitik04.4.2 Die Realität

Idee: naturblau+++

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+ PR-Methoden mit dem Ziel, ein Unternehmen verantwortungsvoller und ökologischer darzustellen als es tatsächlich ist.

+ Übernahme ökologischer Sprach- und Bildmuster„Nachhaltigkeit“, „Fairness“, „Umweltschutz“ oder „Zukunftsfähigkeit“ – Begriffe werden abstrakt/sinnentleert benutzt

+ Selektive Darstellung der Realität- Fakten meist nicht direkt falsch, aber auch nicht im Gesamtkontext eingeordnet- Relative Zahlen vs. absolute Zahlen- Modellprojekte vorgestellt, alles Negative ausgeblendet

04. Marketingaktivitäten04.4 Kommunikationspolitik04.4.3 Werbung Die Marketing-Konsequenz vieler Unternehmen: Greenwashing

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Nachhaltigkeit

Dialogaufbauen

Eigendynamik

CorporateSocial

Responsibility

neueKultur

Glaubwürdig-keitsphilosophie

commitment

Klimawandel

2000 Watt

Spaß amGuten

Multichannel-Marketing

MindsetChange

Wertschöpfungs-kette

Bioökonomie

Unique SellingPoint

ergebnis-orientiert

Lookand Feel

innovativ

Wert desMenschen

Point of Return of

Investment

Key PerformanceIndicator

Energie-effizienzklasse

Synergie-effekte

Zeitgeist

neuesDenken

04. Marketingaktivitäten04.4 Kommunikationspolitik04.4.3 Werbung Die Marketing-Konsequenz vieler Unternehmen: Greenwashing

+++ Greenwashin

g Bulls

hit Bin

go

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04. Marketingaktivitäten04.4 Kommunikationspolitik04.4.3 Werbung Die Marketing-Konsequenz vieler Unternehmen: Greenwashing

http://www.porsche.com/germany/models/cayenne/cayenne-turbo-s/

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04. Marketingaktivitäten04.4 Kommunikationspolitik04.4.3 Werbung Die Marketing-Konsequenz vieler Unternehmen: GreenwashingRWE Spot mit „Untertiteln“

http://www.greenpeace.de/themen/energie/nachrichten/artikel/rwe_emremichtig_emwemenig_emeemrneuerbare_energien/

http://www.youtube.com/watch?v=aTjHASBVA0Y

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05. Echte Nachhaltigkeit als Unterscheidungskriterium

05.1 Begriffsdefinition Werthaltige Kommunikation

ökologie

MarkenführUng

ökonoMie

+

++

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05. Echte Nachhaltigkeit als Unterscheidungskriterium

05.2 Werthaltige Kommunikation

ökonoMie

bereich des maximalen

nutzens

wachstUM &UMweltaspekte

effizienz &soziales UMfeld

soziales UMfeld &kUltUr engageMent

kUltUr

ökologie soziales

ökologie &kUltUraUstaUsch

strategischer fokus

+++

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+ Mitarbeiteridentifikation und -bindung+ Mitarbeiterzufriedenheit+ Verantwortungsbewusstsein+ Recruiting Tool für Bewerber+ Engagement+ Loyalität+ Stellung in der Familie

+++ Start-Ups +++Demografischer Wandel: In Zukunft werden sich die Mitarbeiter die Unternehmen aussuchen und nicht - wie jetzt noch - umgekehrt.

05. Echte Nachhaltigkeit als Unterscheidungskriterium05.3 Vorteile von unternehmerisch nachhaltigem Handeln05.3.1 intern

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+ Attraktivität für den Kunden erhöhen+ Vertrauen+ voneinander Profitieren+ dauerhafte Beziehungen+ Verbindung von geschäftlichem und menschlichem Teil+ gegenseitige Wertschätzung+ Fairness+ Freiwilligkeit

05. Echte Nachhaltigkeit als Unterscheidungskriterium05.3 Vorteile von unternehmerisch nachhaltigem Handeln05.3.2 in der Kundenbeziehung

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+ Ökonomische Vorteile (z.B. Preiseinsparungen, Gewinnsteigerung)+ Wettbewerbsvorteile (z.B. Profilierung und Differenzierung zum Mitbewerber, Vorbereitung auf zukünftige Herausforderungen)+ Positiver Imagetransfer (z.B. Ansehen erhöhen > neue Marktchancen)+ Moralische und ethische Aspekte+ Soziales Engagement (z.B. gute Reputation durch aktive Kommunikation)+ Ökologische Vorteile (z.B. CO2, Energie und Emissionen Einsparen)+ Ressourcenschonung (z.B. Abfallreduktion)+ Konkreter Nutzen für die Gesellschaft

05. Echte Nachhaltigkeit als Unterscheidungskriterium05.3 Vorteile von unternehmerisch nachhaltigem Handeln05.3.3 extern

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05. Echte Nachhaltigkeit als Unterscheidungskriterium05.3 Vorteile von unternehmerisch nachhaltigem Handeln05.3.4 neue Marketingformen

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05. Echte Nachhaltigkeit als Unterscheidungskriterium05.3 Vorteile von unternehmerisch nachhaltigem Handeln05.3.4 neue Marketingformen

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+++ naturblau - werthaltige Markenführung +++ Blarerstr. 56 +++ 78462 Konstanz ++++++ Tel: +49-7531-282 48 90 +++ Fax: +49-7531-282 48 99 +++ [email protected] +++ www.naturblau.de +++ blog.naturblau.de +++

+++ Geschäftsleitung: Ralph J. Schiel +++ USt-IdNr.: DE281458270 +++ Amtsgericht Konstanz +++

„Unser altes Wirtschaftssystem wird niemals wiederkommen. Es wird höchste Zeit ein neues zu bauen.“

Bill Clinton, FTD, 5. Oktober 2012

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Erfolgreich mit Nachhaltigkeit Das ganzheitliche Unternehmenskonzept der memo AG

06. Anhang06.1 Beispiele für vorbildlich agierende Unternehmen

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06. Anhang06.2 Beispiele für beitrittswerte Organisationen und Verbände

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HTTP://WWW.GEMEINWOHL-OEKONOMIE.ORGHTTP://WWW.DREHSCHEIBE-NACHHALTIGKEIT.DEHTTP://WWW.AVAAZ.ORGHTTP://WWW.BAUMEV.DEHTTP://WWW.NACHHALTIGKEITS-CHECK.DEHTTP://WWW.PAPIERNETZ.DEHTTP://WWW.TRANSITION-INITIATIVEN.DEHTTP://WWW.UTOPIA.DE

06. Anhang06.3 Linkliste

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06. Anhang06.4 Quellenangaben

+ Uli Burchardt: Ausgegeizt! - campus verlag, 2012+ Robert Paulmann: double loop - Verlag Hermann Schmidt, 2005+ Ernst Ulrich von Weizsäcke, Amory B. Lovins, L.Hunter Lovins:Faktor Vier - Knaur verlag, 1997+ Peter Zec, Burkhard Jacob: Der DesignWert - Red Dot edition, 2010+ Klaus Schmidt: Inclusive Branding - Luchterhand, 2003+ Claudia Langer: Die generation man müsste mal - droemer, 2012+ Al Gore: Eine unbequeme Wahrheit - Riemann Verlag, 2006