open lawmaking
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Open Lawmaking:Using Online-Consultations
Matthias Trénel
Zebralog GmbH & Co KG, Berlin
e-government 2.0 barcampBerlin, 28.08.2009
Über Zebralog: Esslingen 2001
zebralog - medienübergreifende dialoge 2
Über Zebralog: Stadt- & Regionalplanung
zebralog - medienübergreifende dialoge 3
Über Zebralog: Bürgerhaushalte
zebralog - medienübergreifende dialoge 4
Über Zebralog: BürgerForum
zebralog - medienübergreifende dialoge 5
Über Zebralog: E-Konsultationen
zebralog - medienübergreifende dialoge 6
Obama: Transparency and Open GovernmentMemorandum Memorandum for the heads of executive departments and
agencies
Principles
Transparency
Public participation
Collaboration
Develop Open Government Directive
Was ist Open Lawmaking?
....
Was sind Online-Konsultationen (OK)?
Verfahren von Verwaltungen im Regulierungsprozess
zum Einholen von Anregungen und Stellungnahmen mit Hilfe neuerMedien (Internet)
von Betroffenen, Endnutzern, Bürgern (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Unterschied zur Online-Umfrage
- offene Fragen / Bitte zur Kommentierung von Text
- stellt Transparenz her (Gesetzentwurf, Einsicht in Anregungenanderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
Beteiligungsformen
zebralog - medienübergreifende dialoge 10
B_rger,
NROs, Wirtschaft
Verwaltung,
Politik
Adressat
Adressat
initiiert
in itiiert
Eingaben, Beschwerden,
Petitionen, Anfechtungen
Transparenz
durch Dritte
Aktivismus, Kampagnen,
Lobbying
Kooperation
Konsultation
Information
Wahlen,
Abstimmungen
B_rgerbegehren,
Volksentscheide
Adressatin itiiert
Ziele von OKs Verbesserung der Entscheidungsgrundlage
Härtetest bzw. Probelauf für Gesetzentwurf
Vorbereitung auf Veränderungen
Stärkung des Vertrauens in die Behörde
Weitere Potenziale und Chancen Effektivitätssteigerung in Bezug auf
- bessere Gesetzgebung
- demokratische Legitimation
verhältnismäßig geringer Aufwand
Positive Sekundäreffekte:
- verbesserte hausinterne Kommunikation undKlärungsprozesse
- höhere Arbeitszufriedenheit durch „Abwechslung“
Rechtliche Rahmenbedingungen (D)
Durchführung von (Online-) Konsultationen wird durch dieGGO nicht vorgeschrieben
Leitfäden und Arbeitshilfen des BMI fürGesetzesfolgenabschätzung empfehlen die Konsultationvon Experten und Normadressaten
Seit 2006: Federführendes Ministerium kann Gesetz-entwurf im Internet veröffentlichen (GGO §48 Abs 3)
Rechtliche Rahmenbedingungen (EU)
Alle Rechtssetzungsverfahren der Kommission müsseneinen Konsultationsplan aufweisen (Prüfung durch denAusschuss für Folgenabschätzung)
Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards fürKonsultationsverfahren
- Veröffentlichung auf zentralem Internetportal
- Involvierung aller betroffenen Parteien
- Genügend Zeit für eine Stellungnahme
- Bestätigung des Eingangs von Stellungnahmen
- Veröffentlichung der Konsultationsergebnisse
Beispiel 1: Your Voice in Europe (EU)
Beispiel 2: regulations.gov (US)
Beispiel 1: Police Act Wiki (NZ)
Beispiel 4: E-Recht (A)
Beispiel 5: Novelle des UrhG
Beispiel 6: einmischen.sachsen-anhalt.de
Beispiel 7: Bürgerforum in BaWü
Beispiel 8: Nds-Heimrechtsreform
Beispiel 9: Nds-Dienstrechtsreform
Beispiel 10: e-konsultation.de (BMI)
Typen• Einfache Online-Konsultationen
– Gesetzentwurf zum Download
– Beteiligung per E-Mail
• Transparente Online-Konsultationen
– Beteiligung per Online-Formular
– Stellungnahmen und Antworten des Ministeriumssind öffentlich sichtbar
• Diskursive Online-Konsultationen
– Teilnehmer/innen können sich aufeinanderbeziehen
Welche Chancen & Risiken sehen Sie?
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