radar bulletin oktober 2021 (01.10. 28.10.2021)

10
1/10 Radar Bulletin April 2022 (01.04.202228.04.2022) Zweck des Radar Bulletins: Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für die Schweiz früh erkannt und kommuniziert werden. Das Radar Bulletin erscheint monatlich. Hinweis: Bei einem drohenden oder bestehenden Tierseuchenereignis in der Schweiz gelten die etablierten Kommunikati- onswege des Ereignismanagements innerhalb des Veterinärdienstes Schweiz. Gesichtete Quellen: ADIS, AHO, BLV, Defra, PAFF Committee, FLI, Healthmap, MediSYS, OIE, ProMED, DIS- CONTOOLS, EFSA und weitere. Definitionen der Ampelsymbole: Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist gross, oder sie tritt bereits auf. Es werden konkrete Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen. Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist mittel. Erhöhte Aufmerksam- keit ist angezeigt. Es werden situativ Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen. Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist klein. Die Situation ist jedoch auffällig und muss im Auge behalten werden. Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände sind noch nicht notwendig. Die Tierseuche/-krankheit hat bereits die Schweiz erreicht. 2 Mt 1 Mt Akt. Meldungen HPAI Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI): Lage in Europa und anderen Regio- nen. ASP Afrikanische Schweinepest (ASP): Lage in Europa und anderen Regionen. Kurzmeldungen und Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin März 2022 MKS Maul- und Klauenseuche (MKS): Ausbrüche in Israel und der Türkei. -- -- Kleiner Beuten- käfer Kleiner Beutenkäfer: Fälle in Italien. -- Newcastle (ND) Ausbruch in Schweden. Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz Früherkennungsprogramm Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in der Schweiz

Upload: others

Post on 30-May-2022

0 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Radar Bulletin Oktober 2021 (01.10. 28.10.2021)

1/10

Radar Bulletin April 2022 (01.04.2022– 28.04.2022)

Zweck des Radar Bulletins:

Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen

und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche

Risiken für die Schweiz früh erkannt und kommuniziert werden. Das Radar Bulletin erscheint monatlich. Hinweis:

Bei einem drohenden oder bestehenden Tierseuchenereignis in der Schweiz gelten die etablierten Kommunikati-

onswege des Ereignismanagements innerhalb des Veterinärdienstes Schweiz.

Gesichtete Quellen: ADIS, AHO, BLV, Defra, PAFF Committee, FLI, Healthmap, MediSYS, OIE, ProMED, DIS-

CONTOOLS, EFSA und weitere.

Definitionen der Ampelsymbole:

Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist gross, oder sie tritt bereits auf. Es werden konkrete Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen.

Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist mittel. Erhöhte Aufmerksam-keit ist angezeigt. Es werden situativ Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen.

Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist klein. Die Situation ist jedoch auffällig und muss im Auge behalten werden. Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände sind noch nicht notwendig. Die Tierseuche/-krankheit hat bereits die Schweiz erreicht.

2 M

t

1 M

t

Akt.

Meldungen

HPAI Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI): Lage in Europa und anderen Regio-

nen.

ASP Afrikanische Schweinepest (ASP): Lage in Europa und anderen Regionen.

Kurzmeldungen und Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin März 2022

MKS Maul- und Klauenseuche (MKS): Ausbrüche in Israel und der Türkei.

-- -- Kleiner Beuten-

käfer Kleiner Beutenkäfer: Fälle in Italien.

-- Newcastle (ND) Ausbruch in Schweden.

Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz

Früherkennungsprogramm Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in der Schweiz

Page 2: Radar Bulletin Oktober 2021 (01.10. 28.10.2021)

2/10

Krankheit Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) – Lage in Europa, Amerika, Asien

Situation

Die folgende Karte zeigt die in ADIS sowie an die OIE gemeldeten HPAI-Fälle bei Hausgeflügel und Wildvögeln:

aktuelle Fälle vom 01.03.2022 bis 25.04.2022 in blau und rot, ältere Fälle vom 01.10.2021 bis 28.02.2022 in

grau.

Erklärung zur Kartenlegende: Geflügel = zu kommerziellen Zwecken gehaltenes (Haus-)Geflügel; Zoovögel / andere Vögel =

andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel.

Auch wenn im Berichtszeitraum weiterhin zahlreiche Länder aus Europa Ausbrüche bzw. Fälle von HPAI bei

Hausgeflügel und Wildvögeln gemeldet haben, sind die Ausbruchsmeldungen im Vergleich zum Vormonat ins-

gesamt stark zurückgegangen. Der dominierende Stamm war wie im Vormonat H5N1, alle Nachweise bei Wild-

vögeln sowie alle Nachweise bei Hausgeflügel, bis auf 2 Fälle mit H5, stammten von diesem Subtyp.

Hausgeflügel

Frankreich bleibt weiterhin das am stärksten betroffene Land und hatte über 200 Ausbrüche im Berichtszeitraum

zu verzeichnen, was allerdings eine Reduktion gegenüber dem Vormonat darstellt. Die Ausbrüche fanden im

Westen des Landes, von Nordfrankreich bis in südliche Gebiete Frankreichs, statt, jedoch ohne grenznahe Aus-

brüche zur Schweiz.

Neu haben Ungarn 15 und die Niederlande 2 Fälle gemeldet. Ausbrüche wurden weiterhin von Bulgarien (3),

Deutschland (2 Ausbrüche aus den nördlichen Landesteilen), Grossbritannien (2), Polen (2), Italien (1 Aus-

bruch aus dem Gebiet Emilia-Romagna) und Tschechien (1) gemeldet.

Wildvögel

Die meisten Fälle haben die Niederlande (29) gemeldet. Deutschland hat noch 18 Fälle gemeldet, bis auf ein

Fall bei München, waren alle anderen aus den nördlichen Landesteilen. Frankreich meldete 14 Fälle. Weitere

Meldungen kamen aus Dänemark (5), Spanien und Griechenland (je 4), Norwegen (3), Belgien (3), Litauen

(3) und aus Schweden (2). Finnland, Island, England, Polen, Ungarn, Bulgarien und Österreich (im Osten

des Landes) haben je einen Fall gemeldet.

Mit Nachweisen von H5N1 aus den USA, Kanada und Japan zirkuliert HPAI weiterhin auch in anderen Weltre-

gionen.

Page 3: Radar Bulletin Oktober 2021 (01.10. 28.10.2021)

3/10

Krankheit Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) – Lage in Europa, Amerika, Asien

Kommentar

Insgesamt sind die Fallzahlen in Europa und anderen Regionen rückläufig, auch wenn HPAI-Fälle bei Wildvö-

geln und Ausbrüche bei Hausgeflügel weiterhin in ganz Europa und auch anderen Weltregionen gemeldet wer-

den.

Nachdem Frankreich als Massnahmen zusätzlich zum Standstill eine präventive Keulung im März 2022 durch-

geführt hatte, sind die Fallzahlen beim Geflügel im Berichtsraum deutlich zurückgegangen. Auch die Nieder-

lande haben im Berichtszeitraum eine präventive Keulung veranlasst.

Gemäss globalem saisonalen Trend ist sich das HPAI-Geschehen allmählich am Beruhigen, dies ist auch aus

dem OIE-Lagebericht zu entnehmen. Aufgrund der anhaltenden Nachweise bei Wildvögeln appelliert die OIE

dennoch an die Länder, ihre Überwachungsaktivitäten, Biosicherheitsmassnahmen und Meldedisziplin weiter

hoch zu halten. Zur gleichen Einschätzung kommt die EFSA in ihrem letzten HPAI-Quartalsbericht.

Folgen für die

Schweiz

Die Gefahr des Auftretens von AI in der Schweiz hat sich gegenüber dem letzten Monat verringert. Jedoch sind

nach wie vor gute Biosicherheitsmassnahmen auf Geflügelbetrieben wichtig. Aktuelle Informationen zur Situa-

tion in der Schweiz und zu Biosicherheitsmassnahmen sind zu finden unter Vogelgrippe und Geflügel halten /

Krankheiten, wie auch eine Infografik für Geflügelhalter.

Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen

empfohlen. Seit dem letzten Radar Bulletin März 2022 wurden keine Ausschlussuntersuchungen auf AI durch-

geführt.

Bei klinischen Anzeichen, welche auf eine Infektion mit AI hinweisen, ist unverzüglich das zuständige kantonale

Veterinäramt zu verständigen. Ein dringender klinischer Verdacht auf AI liegt vor, wenn folgende Kriterien gege-

ben sind, ohne dass andere Ursachen in Frage kommen: Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um >20%

während 3 Tagen, Rückgang der Legeleistung >20% während 3 Tagen mit Schalenaufhellung, Anstieg der Mor-

talitätsrate auf >3% in einer Woche, klinische Anzeichen oder Sektionsbefunde mit Hinweisen auf AI und/oder

epidemiologische Hinweise auf Kontakte mit einem AI-Seuchenfall.

Die Überwachung von Wildvögeln ist wichtig für das Erkennen einer allfälligen Viruszirkulation. Personen, die auf

tote oder kranke Wildvögel stossen, sind gebeten, diese nicht zu berühren und der zuständigen Wildhut bzw.

dem zuständigen Veterinäramt zur Bergung und Untersuchung zu melden. Eine Zusammenstellung der in der

Schweiz untersuchten Wildvögel ist auf der BLV-Webseite zu finden.

In der EU legt der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 (zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss EU

2022/623) die Schutz- und Überwachungszonen fest. Die betroffenen Gebiete des Vereinigten Königreiches und

die sich daraus ergebenden Einfuhrbeschränkungen für Geflügel und deren Produkte werden über die Durchfüh-

rungsverordnung (EU) 2021/404 (zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2022/678) und die

Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 (zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2022/363) ge-

regelt. Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der

aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das BLV informiert auf der Webseite

Schutzmassnahmen über die geltenden Bestimmungen. Die Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich (mit Aus-

nahme von Nordirland) richtet sich nach der Verordnung des EDI über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren

und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS-EDI).

Quellen / Links ADIS, OIE-Wahis, OIE, AHO, DEFRA, PAFF Für weitere Informationen siehe BLV und FLI

Page 4: Radar Bulletin Oktober 2021 (01.10. 28.10.2021)

4/10

Krankheit Afrikanische Schweinepest (ASP) – Lage in Europa, Asien

Situation

Karte ASP: Vom 1. März 2022 bis 25. April 2022 im ADIS sowie an die OIE gemeldete ASP-Fälle bei Wild- und

Hausschweinen. Die aktuellen Restriktionszonen in betroffenen EU-Ländern sind hier ersichtlich, Details bezüg-

lich Italien auch hier.

Hausschweine

Aus Rumänien wurden im Berichtszeitraum 16 Ausbrüche gemeldet. Alle Ausbrüche waren in Beständen mit

weniger als 100 Tieren.

Wildschweine

Nach dem ersten Auftreten der ASP bei Wild-

schweinen auf Italiens Festland am 07.01.2022

wurden im Berichtszeitraum weitere 27 Fälle im

Piemont und im südlich angrenzenden Ligurien

bestätigt. Alle positiven Wildschweine befinden

sich in der Sperrzone II (Stand 26.04.2022: 61

im Piemont, 40 in Ligurien, siehe Karte).

Weitere Informationen zur Situation in Italien

sind unter IZSPLV und hier zu finden.

Im April 2022 (Stand: 25.04.2022) meldeten Deutschland (85) und Polen (79) die meisten ASP-Fälle beim Wild-

schwein. Aus Deutschland wurden 26 Fälle aus Brandenburg und 55 Fälle aus Sachsen gemeldet. Diese Fälle

stammen aus bereits zuvor betroffenen Arealen. Vier weitere Fälle wurden aus Mecklenburg-Vorpommern, Land-

kreis Ludwigslust-Parchim, gemeldet.

Page 5: Radar Bulletin Oktober 2021 (01.10. 28.10.2021)

5/10

Krankheit Afrikanische Schweinepest (ASP) – Lage in Europa, Asien

Allerdings war in beiden Ländern die Anzahl an Meldungen deutlich geringer als im Vormonat. Auch aus allen

anderen europäischen Ländern wurden deutlich weniger ASP-Fälle in Wildschweinen gemeldet als in den Mona-

ten davor. In Estland wurde sogar nur ein Fall beim Wildschwein gemeldet. Mit 61 Fällen wurden aus der Slowa-

kei erneut verhältnismässig viele Fälle berichtet. Zu den weiteren Nachweisen in Europa siehe Tabelle ASP.

Tabelle ASP:

Gemeldete ASP-Ausbrüche/-Fälle bei Haus- (HS) und Wildschweinen (WS) vom 1. Februar 2022 bis 25. April 2022 (Quelle: ADIS, OIE-WAHIS).

Die Zahlen bei Hausschweinen bezie-hen sich auf Betriebe, bei Wildschwei-nen auf Einzeltiere.

Die Fallzahlen im April 2022 werden sich

aufgrund von Nachmeldungen nach Re-

daktionsschluss voraussichtlich noch er-

höhen.

Feb. 2022 Mär. 2022 Apr. 2022

HS WS HS WS HS WS

Bulgarien 0 28 0 11 0 3

Deutschland 0 213 0 187 0 85

Estland 0 11 0 2 0 1

Italien (exkl. Sardi-

nien)

0 18 0 34 0 20

Lettland 0 85 0 118 0 18

Litauen 0 100 0 154 0 52

Moldova 0 3 0 0 0 0

Nordmazedonien 0 0 0 7 0 0

Polen 0 350 0 349 0 79

Rumänien 44 136 30 70 16 23

Serbien 0 6 0 0 0 0

Slowakei 0 132 0 99 0 61

Ukraine 1 2 0 0 0 0

Ungarn 0 89 0 148 0 39

Gesamt 45 1173 30 1179 16 381

Kommentar

Hausschweine

Das weitere Ausbleiben von ASP-Ausbrüchen in Hausschweinen ausserhalb Rumäniens ist ein gutes Zeichen

und gibt Hoffnung für den Kampf gegen die Seuche. Ausbleibende Meldungen aus der Ukraine sind allerdings

aufgrund der momentanen Kriegssituation vermutlich wenig verlässlich.

Wildschweine

Die niedrige Anzahl an ASP-Fällen in Wildschweinen ist vermutlich saisonal bedingt und deckt sich mit Meldun-

gen im April der vergangenen Jahre. Im April werden üblicherweise deutlich weniger Tiere gejagt. Somit ist

ebenfalls davon auszugehen, dass auch andere jagdliche Aktivitäten im April verringert sind und es zu einer

geringeren Auffindungsrate verstorbener Tiere kommt.

In Italien wurden einige Fälle weiter westlich gefunden (innerhalb der Sperrzone II). Zuvor hatten zwei Autobah-

nen (mit Nord-/Südausrichtung) die gefundenen Fälle geografisch abgegrenzt. Massnahmen in der Sperrzone

II, der Sperrzone I (um die Sperrzone II) und anderen Regionen Italiens sind hier zu finden (Quelle: PAFF).

Das FLI stellt einen Film zur Illustrierung der räumlichen Ausbreitung der ASP zur Verfügung.

Folgen für die

Schweiz

Für die Schweiz ist das Risiko einer Einschleppung der ASP hoch. Das Seuchengeschehen in Norditalien zeigt

analog zu den ersten Fällen in Belgien im September 2018, dass plötzlich weit von bisher infizierten Gebieten

Fälle auftreten können.

Es wird eindringlich vom Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch aus betroffenen Gebieten abgera-

ten. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt haltbar, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern.

Nach Jagdreisen in betroffenen Gebieten müssen Schuhwerk, Kleidung, Gerätschaften und Fahrzeuge vor der

Rückkehr sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden (siehe auch mehrsprachige Informationsmaterialien auf der

BLV-Webseite).

Schweinehalter sind zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmassnahmen aufgerufen (siehe Merkblätter für

Schweinehalter sowie Hobbyhaltungen von Schweinen). Tierhalter können mittels folgendem Tool ihre Biosi-

cherheit überprüfen: Gesunde Nutztiere – Biosicherheits-Check (gesunde-nutztiere.ch). SGD Mitglieder können

zudem auch dieses Tool verwenden: ASP Risikoampel Schweiz | SUISAG.

Page 6: Radar Bulletin Oktober 2021 (01.10. 28.10.2021)

6/10

Krankheit Afrikanische Schweinepest (ASP) – Lage in Europa, Asien

Bei unklaren Symptomen sollten Schweinehalter unverzüglich ihren Bestandestierarzt beiziehen, der diese mit-

tels Ausschlussuntersuchung auf ASP abklären kann. Seit dem letzten Radar Bulletin März 2022 wurden auf

12 Betrieben Ausschlussuntersuchungen auf ASP durchgeführt. Alle Ergebnisse waren negativ.

Das IVI hat ein Video «Afrikanische Schweinepest - Klinische Symptome bei Schweinen - Wie und wann rea-

gieren?» erstellt.

Schweizweit werden tot aufgefundene Wildschweine sowie Abschüsse von kranken Tieren und Unfallwild im

Rahmen des nationalen Früherkennungsprogramms ASP Wildschwein untersucht. Seit dem letzten Radar Bul-

letin März 2022 wurden 17 Wildschweine im Früherkennungsprogramm untersucht, mit negativem Ergebnis.

In der EU legt die Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung

(EU) 2022/587) die geltenden Gebiete mit erhöhtem Risiko einer Verschleppung der Seuche (Teile I-III) fest.

Zwischenzeitlich wurden die geregelten Gebiete Italiens mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/440 auch

in den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 aufgenommen. In der Karte mit geregelten Gebie-

ten ist das betroffene Gebiet Italiens nun ebenfalls rosa (Teil II und blau (Teil I).

Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen

Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen. Das BLV in-

formiert auf der Webseite Schutzmassnahmen über die geltenden Bestimmungen.

Quellen /

Links

FAO, OIE, ProMED, ADIS, PAFF,

EFSA, EMPRES-i

Für weitere Informationen siehe BLV, FLI, Brandenburg, Sachsen,

Mecklenburg-Vorpommern, IZSPLV.

EU-Kommission: Karte mit geregelten Gebieten und interaktive Karte.

Interaktive Karten zum Geschehen in Polen und Lettland.

Kurzmeldungen und aktualisierte Meldungen vom Radar Bulletin März 2022

Maul- und Klauen-

seuche (MKS)

Seit dem Radar Bulletin vom März 2022 wurden 10 weitere Ausbrüche von MKS aus Israel (davon

8 im Distrikt HaZafon) gemeldet. Es handelt sich nach wie vor um Serotyp O/ME-SA/Panasia-

2/ANT-10 (OIE). Dieser Virusstamm unterscheidet sich von dem in den letzten Jahren in Israel iso-

lierten Stamm, wurde aber schon in den letzten Jahren in Nachbarländern (Jordanien und den Be-

setzten Palästinensischen Gebieten) isoliert. Es wird vermutet, dass die verwendeten Impfstoffe

weniger wirksam sein könnten und es selbst bei vollständig geimpften Rindern zu Morbidität und

dem Auftreten klinischer Symptome kommen kann. Dies erfordert die Anwendung strenger Biosi-

cherheits- und Präventionsmassnahmen (Quelle: ProMED).

Die Türkei hat 1 Ausbruch im April gemeldet sowie 10 Ausbrüche nachgemeldet, die bereits im

März 2022 bestätigt worden waren (ADIS).

Für die Schweiz besteht ein permanentes Risiko einer Einschleppung von MKS vor allem aus der

Türkei und den nordafrikanischen Ländern Algerien, Ägypten, Libyen, Marokko und Tunesien, wo

die Seuche endemisch ist.

EuFMD stellt ein Lernvideo (in Englisch) zur Verfügung, um LandwirtInnen in Gebieten zu sensibili-

sieren, die derzeit frei von MKS sind.

Die Reisehinweise und die Fachinformation des BLV sind zu beachten. Die wichtigsten Informatio-

nen rund um die Seuche sind auch auf dem Merkblatt Maul- und Klauenseuche zu finden. Seit dem

letzten Radar Bulletin März 2022 wurden 2 Ausschlussuntersuchungen auf MKS durchgeführt.

Kleiner

Beutenkäfer

Im April 2022 meldete Italien zwei Fälle von Aethina tumida in Sentinelvölkern in der Reggio

Calabria. Diese sind die ersten Fälle des Jahres 2022.

Seit 2014 ist der Käfer in der Reggio Calabria im Süden Italiens etabliert. Die Sentinelvölker dienen

der Verbesserung der Überwachung in der betroffenen Region (IZSVe).

Da ab April wieder Bienen in die Schweiz importiert werden, steigt auch die Gefahr einer Ein-

schleppung des Kleinen Beutenkäfers in die Schweiz. Von Importen wird deshalb abgeraten.

Page 7: Radar Bulletin Oktober 2021 (01.10. 28.10.2021)

7/10

Kurzmeldungen und aktualisierte Meldungen vom Radar Bulletin März 2022

Um eine mögliche Einschleppung des kleinen Beutenkäfers in die Schweiz schnell zu erkennen,

wird auch in diesem Jahr von Mai bis Ende Oktober das Früherkennungsprogramm Apinella durch-

geführt.

Als Massnahme zur Verhinderung einer Einschleppung verbietet in der Schweiz die Verordnung

des BLV die Einfuhr von Bienen, Hummeln, unverarbeiteten Imkereinebenprodukten, gebrauchtem

Imkereimaterial oder für den menschlichen Verzehr bestimmten Wabenhonig aus Kalabrien und

Sizilien. Zusätzlich werden alle Bienenimporte in der Schweiz auf einen Befall mit dem Kleinen

Beutenkäfer kontrolliert.

Newcastle (ND)

Schweden meldete am 13. April 2022 einen ND-Ausbruch auf einem Betrieb mit 40’000

Legehennen in der Gemeinde Kristianstad. Die Hühner zeigten verminderte Legeleistung und

legten abnormale Eier. Nach dem Nachweis einer Infektion mit einer hochpathogenen Virus Vari-

ante wurde die Herde gekeult und weitere Bekämpfungsmassnahmen gemäss Verordnung (EU)

2020/687 durchgeführt (zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2021/1140). Die

Eintragsquelle ist unklar, es wird jedoch vermutet, dass es sich um einen Kontakt mit Wildvögeln

gehandelt hat

Auch in der Schweiz wurde im März 2022 im Kanton Jura ein Fall von ND in einem Betrieb mit

15’000 Legehennen bestätigt. Nach erfolgreicher Bekämpfung konnten die Massnahmen zur Ver-

hinderung der Weiterverbreitung am 19.04.2022 aufgehoben werden (mehr Informationen: BLV).

Wie bei der Aviären Influenza sollte grundsätzlich der Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvö-

geln vermieden werden.

Die Schweiz ist von der EUoffiziell frei von ND. Die Impfung gegen ND ist in der Schweiz verboten.

Bei der Einfuhr von Geflügel bzw. Bruteiern in die Schweiz muss darauf geachtet werden, dass die

Zusatzgarantien in Bezug auf ND erfüllt sind. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in

Geflügelbetrieben wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen.

Page 8: Radar Bulletin Oktober 2021 (01.10. 28.10.2021)

8/10

Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz

Eine Zusammenstellung der Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen auf die

hochansteckenden Tierseuchen Afrikanische und Klassische Schweinepest (ASP bzw. KSP), Maul- und

Klauenseuche (MKS), Aviäre Influenza und Newcastle Krankheit (AI/ND). Weitere Informationen zu den

Ausschlussuntersuchungen finden Sie auf der BLV-Webseite: ASP, KSP, MKS, AI und ND.

Abbildung AUS_1: Geographische Verteilung der Betriebe, von welchen im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 28. Ap-

ril 2022 Proben für Ausschlussuntersuchungen eingesandt wurden.

Tabelle AUS_1: Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen seit dem Radar Bulletin März 2022.

Im Rahmen des Programms PathoPig durchgeführte Ausschlussuntersuchungen werden in der Spalte

Einsender entsprechend gekennzeichnet.

Kanton Tierseuche Datum Probenahme Einsender Tierart Anzahl Tiere Ergebnis

SG ASP/KSP 25.03.2022 PathoPig Schwein 2 negativ

BE ASP/KSP 28.03.2022 PathoPig Schwein 3 negativ

TI ASP/KSP 28.03.2022 Kanton Schwein 1 negativ

ZH ASP/KSP 28.03.2022 PathoPig Schwein 2 negativ

VD ASP/KSP 29.03.2022 Labor Schwein 2 negativ

ZH ASP/KSP 30.03.2022 PathoPig Schwein 1 negativ

LU ASP/KSP 31.03.2022 PathoPig Schwein 1 negativ

SG ASP/KSP 31.03.2022 PathoPig Schwein 1 negativ

BE ASP/KSP 01.04.2022 PathoPig Schwein 1 negativ

FR MKS 01.04.2022 Tierarzt Rind 1 negativ

SG ASP/KSP 04.04.2022 PathoPig Schwein 2 negativ

SG ASP/KSP 08.04.2022 PathoPig Schwein 2 negativ

ZH ASP/KSP 11.04.2022 Labor Schwein 3 negativ

SG MKS 18.04.2022 Tierarzt Schaf 1 negativ

Übersicht

Page 9: Radar Bulletin Oktober 2021 (01.10. 28.10.2021)

9/10

Früherkennungsprogramm ASP Wildschwein

Eine Übersicht über die im Rahmen des Nationalen Früherkennungsprogramms ASP Wildschwein untersuchten

tot aufgefundenen, krank geschossenen oder verunfallten Wildschweine. Alle Untersuchungsresultate waren bis-

her negativ auf ASP. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der BLV-Webseite.

Abbildung ASP_1: Geographische Verteilung der Fundorte von Wildschweinen, von welchen im Zeitraum 1. Ja-

nuar 2022 bis 28. April 2022 Proben für die Untersuchung auf ASP eingesandt wurden.

Abbildung ASP_2: Anzahl untersuchter Funde von Wildschweinen von 1. Januar 2022 bis 28. April 2022 nach

Kanton.

Übersicht

Page 10: Radar Bulletin Oktober 2021 (01.10. 28.10.2021)

10/10

Tabelle ASP_1: Ergebnisse der im Früherkennungsprogramm ASP Wildschwein durchgeführten Untersuchun-

gen seit dem Radar Bulletin März 2022.

Kanton Datum Probenahme

Untersuchungsgrund Alterskategorie Anzahl Tiere Ergebnis

FR 29.03.2022 Klinisch krank Überläufer (subadult) 1 negativ

VD 30.03.2022 Unfallwild Adult 1 negativ

ZH 01.04.2022 Unfallwild Frischling, gestreift 1 negativ

ZH 01.04.2022 Unfallwild Frischling, gestreift 1 negativ

FR 03.04.2022 Klinisch krank Überläufer (subadult) 1 negativ

TI 05.04.2022 Totfund Frischling, rot 1 negativ

TI 05.04.2022 Klinisch krank Frischling, gestreift 1 negativ

TI 06.04.2022 Klinisch krank Überläufer (subadult) 1 negativ

FR 07.04.2022 Klinisch krank Überläufer (subadult) 1 negativ

FR 07.04.2022 Klinisch krank Frischling, rot 1 negativ

VD 07.04.2022 Unfallwild Adult 1 negativ

AG 09.04.2022 Totfund Frischling, rot 1 negativ

FR 09.04.2022 Klinisch krank Frischling, rot 1 negativ

TG 10.04.2022 Totfund Überläufer (subadult) 1 negativ

ZH 10.04.2022 Unfallwild Adult 1 negativ

FR 11.04.2022 Klinisch krank Frischling, rot 1 negativ

TG 11.04.2022 Unfallwild Frischling, rot 1 negativ

Redaktionelle Mitteilungen

Das Radar Bulletin wird vom BLV in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler Institut (FLI) erstellt. Das Radar

Bulletin erscheint in der Schweiz und in Deutschland in zwei unterschiedlichen Ausgaben. Die Beurteilungen der

Risiken durch die Tierseuchenereignisse und die Folgen werden länderspezifisch dargestellt. Das BLV und FLI

tragen jeweils die redaktionelle Gesamtverantwortung für die Ausgabe des Radar Bulletins ihres Landes.

Bei der hier vorliegenden Version handelt es sich um die Schweizer Ausgabe.

Die im Radar Bulletin verwendeten Länderbezeichnungen entsprechen den Kurzformen der Staatenbezeichnungen

gemäss der Liste des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Frühere Ausgaben des Radar Bulletins können auf der BLV-Webseite unter folgendem Link nachgelesen werden:

BLV - Radar Bulletin.

Möchten Sie künftig benachrichtigt werden, wenn das Radar Bulletin erscheint? Hier können Sie sich für den elekt-

ronischen Newsletter „Nutztiere“ des BLV anmelden.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter [email protected] zur Verfügung

Übersicht