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1 Schützen Sie Ihre Ideen Eine Einführung in die Welt des geistigen Eigentums 2 2 Übersicht über geistige Eigentumsrechte Schutzrecht Wofür? Wie? Urheberrechte Originäre schöpferische oder künstlerische Werke Marken Charakteristische Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen Benutzung und/oder Eintragung Eingetragenes Design Früher Geschmacksmuster Eintragung* Patente / Gebrauchsmuster Neue technische Erfindungen Anmeldung und Prüfung / Eintragung Betriebs- geheimnisse Äußere Gestaltung Wertvolle Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind Angemessene Geheimhaltungs- maßnahmen Besteht automatisch © European Patent Academy

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1

Schützen Sie Ihre Ideen

Eine Einführung in die Welt des geistigen Eigentums

22

Übersicht über geistige EigentumsrechteSchutzrecht Wofür? Wie?

UrheberrechteOriginäre schöpferische

oder künstlerische Werke

MarkenCharakteristische

Bezeichnung von Warenoder Dienstleistungen

Benutzung und/oder

Eintragung

EingetragenesDesign

Früher Geschmacksmuster

Eintragung*

Patente /Gebrauchsmuster

Neue technische Erfindungen

Anmeldung und Prüfung /

Eintragung

Betriebs-geheimnisse

Äußere Gestaltung

Wertvolle Informationen, die nicht öffentlich

bekannt sind

AngemesseneGeheimhaltungs-

maßnahmen

Bestehtautomatisch

© European Patent Academy

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Geistiges Eigentum “en masse” bei einem Mobiltelefon

Marken:

• Hergestellt von “Apple”, “Sony“, “Huawei”

• Produkt “Iphone“, “C7” “xperia”

• Software “Android", “Windows“ etc.

• 3D –Marke

Patente:

• Datenverarbeitungsmethoden

• Hardwarekomponenten

• Software Datenverarbeitungsmethoden

• chemische Zusammensetzungen

Urheberrecht:

• Software Code

• Klingeltöne

• “Oberfläche” der Apps

• BedienungsanleitungGeschmacksmuster:

• Form des Mobiltelefons

• Bedienelemente des Mobiltelefons Betriebsgeheimnisse

44

Beispiele für wertvolle geistige Eigentumsrechte

Coca-Cola®

Apple® iPhone®

Optional

DNA-Kopierverfahren

Harry Potter

Sofortbildkamera

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3

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Die Bedeutung des geistigen Eigentums

• Wichtiger Teil des Betriebsvermögens in der Wissensgesellschaft

– Der schwedische Stahlhersteller Sandvik bezieht seinen Wert zu

20 % aus geistigem Eigentum!

• Rentablere Finanzierung für Innovationsprojekte

– Ohne geistiges Eigentum wären viele Innovationsprojekte nicht

rentabel, weil jeder die Ergebnisse nach Belieben kopieren könnte.

• Schutz für innovative Kleinunternehmen

– Dolby® Laboratories

– W. L. Gore & Associates (Gore-Tex®)

• Voraussetzung für die öffentliche Zugänglichmachung geistigen

Eigentums unter kontrollierten Bedingungen

– Linux (GPL): Verbesserungen müssen ebenfalls kostenlos sein!

66

Marke ist eine Verbindung eines Zeichens mit Waren /DL

soll gut erinnerbares Identifikationsmittel sein,

soll dem Produkt durch eine positive Assoziation dem Produkt einen Startvorsprung beim Konsumenten vermitteln

soll bei wachsendem Vertrauen den Konsumenten zum „Wiederholungstäter“ machen

Wortmarke

Bildmarke

Wort-/Bildmarke

3-dim. Marke

Mercedes®

Positionsmarke

Hörmarke

Kennfadenmarke

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4

77

Marke

Entstehung

• Benutzung

Nachteil: Nachweis der Entstehung des Markenschutzes schwierig

• Eintragung

Nachteil: Nutzung wird öffentlich und es gibt möglicherweise Folgekosten durch Widersprüche oder zivilgerichtliche Auseinandersetzungen,

Laufzeit:

beliebig verlängerbar

nach 5 J kann der Nachweis der Benutzung erforderlich werden

88

Eine Marke wird nur dann registriert, wenn Sie u.a.

• nicht freihaltebedürftig

• und unterscheidungskräftig (Herkunftshinweis) ist.

Doublemint für Kaugummi

MEGAFORM für Körperpflegemittel, Bekleidung

fashion4EVA für Bekleidung

La Dolce Vita für Beherbergung

SAUGAUF für StaubsaugerbeutelRIGIDITE für Verbundwerkstoffe

CHANGE für Tabakwaren

Viva La Money für Finanzw. Frucht Frisch für konserviertes Obst

JURAWERK für Rechtsberatung

Habt Ihr kein Zuhause für Datenträger

First German für Computersoftware

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5

99

Was sagen Sie?

PatOrg für Patentverwaltungssoftware

Happiness für Kosmetik

Vizekusen für Durchführung von Sportveranstaltungen �

1010

Zurück zum Patent - Kleines Zahlenspiel

• Weltweit sind derzeit mehr als 5 Millionen Patente in Kraft.

• Jedes Jahr werden ca. 1.700.000 Erfindungen weltweit neu zum Patent angemeldet.

• Pro Jahr werden beim DPMA über 50.000 und beim EPA über 240.000 Patentanmeldungen angemeldet.

• Für jede Erfindung wird durchschnittlich in vier Ländern Patentschutz beantragt.

• Patente werfen schätzungsweise über die Vergabe von Lizenzen weltweit mindestens 300 Mrd. US$ an Einnahmen ab, mehr als zehnmal so viel wie 1990.

• Für Patentrecherchen hat das EPA Zugriff auf 60 Millionen Dokumente aus über 70 Ländern.

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6

1111

Optional

Pate

ntd

oku

men

te

Wichtige Entdeckung Veröffentlichungsjahr

FahrradSupraleiter Zahnbürste

Wir sind von Patenten umgeben

1212

Anmeldezahlen ausgewählter Patentämter

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7

1313

CHINA und die Auswirkung der „Fünf“-Jahres-Pläne

1414

Das Patentsystem als "gesellschaftlicher Vertrag"

Offenbarungder

Erfindung

Erlangungausschließlicher

Rechte

… damit andere daraus lernen

und Verbesserungen vornehmen können!

© European Patent Academy

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8

1515

Was kann patentiert werden?

Erfindungen, die …

neu für die Welt sind, (d. h. die noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurden)

erfinderisch sind, (d. h. die keine "naheliegende" Lösung darstellen)

gewerblich anwendbar sind.

1616

Keine patentierbaren Erfindungen sind:

• Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden

• ästhetische Formschöpfungen

• Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen

• die Wiedergabe von Informationen

• Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde

• Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren

• Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizier-verfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden

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9

1717

Was ist davon doch patentierbar?• Ein Patentanspruch, der ausschließlich auf einen der

vorgenannten aufgeführten Gegenstand gerichtet ist, wird nicht als Erfindung angesehen und ist daher nicht patentfähig, aber ...

• das gilt nur, wenn sich der Patentanspruch auf diese Gegenstände oder Tätigkeiten "als solche" bezieht.

• Ein Patentanspruch, der sowohl patentierbare, technische als auch vom Patentschutz ausgeschlossene, nicht technische Gegenstände enthält, kann als Erfindung angesehen werden und letztlich doch patentierbar sein.

Beispiel Computerprogramm: es fällt nicht unter das

Patentierungsverbot, wenn es beim Ablauf auf einem Computer

einen weiteren "technischen Effekt" bewirkt, der über die "normale"

physikalische Wechselwirkung zwischen dem Programm

(Software) und dem Computer (Hardware) hinausgeht.

1818

Wann gilt eine Erfindung als "neu"?• Wenn sie am Tag der Einreichung der Patentanmeldung neu ist, also nicht

zum Stand der Technik gehört .

• "Stand der Technik" ist alles, was vor dem Anmeldetag der Patentanmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist .

• Die Erfindung darf vor dem Tag der Einreichung der Patentanmeldung nicht offenbart worden sein.

Zu beanspruchende Verbindung:

Bekannte Verbindung:

Photographischen Neuheitsbegriff

Freie Säure = Methylester

Neuheit ist zu bejahen!

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1919

Wann gilt eine Erfindung als “erfinderisch"?

• Eine Erfindung gilt als auf erfinderischer Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den FACHMANN

nicht in naheliegender Weise durch Kombination aus dem Stand der Technik ergibt.

• „FACHMANN“: Der Fachmann ist ein im technischen Gebiet Tätiger mit durchschnittlichem

Wissen und Können. Er hat Zugang zu allem, was zum Stand der Technik gehört.

Gibt es Chancen eine per se naheliegende Erfindungen erfinderisch zu machen?

2020

Beispiel einer Erfindungsstory

Zu beanspruchende Verbindung

Bekannte Verbindung

Technischer Effekt

(a) Schmerzstillend (beide)(b) Verbesserte Stabilität in

der Anwendung (nur neue Verbindung)

Frage: Gibt es einen Hinweis im Stand der Technik, dass ein Ester eine erhöhte Stabilität gegenüber einer Säure aufweist? Nein!!!!!!

Erfolgversprechende Erfindungsstory: Es wird auf die verbesserte Stabilität und nicht auf die schmerzstillende Wirkung abgestellt. „Nebenwirkungen“ (d.h. Wirkungen, die „neben“ der aus dem Stand der Technik bekannten Wirkung auftreten) können sehr wichtig sein!!!!!

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2121

Wer kann eine Patentanmeldung einreichen und ein Patent erlangen?

• Jede natürliche oder juristische Person und jede einer juristischen Person gleichgestellte Gesellschaft kann die Erteilung eines Patents beantragen.

• Die Patentanmeldung kann auch von gemeinsamen Anmeldern eingereicht werden.

• In der Anmeldung ist der Erfinder zu nennen.

• Das Recht auf das Patent steht dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger zu.

• Ist der Erfinder ein Arbeitnehmer, so bestimmt sich das Recht auf das Patent nach dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer überwiegend beschäftigt ist .

• Eine Erfindung, die für das normale Arbeitsgebiet eines Arbeitnehmers relevant ist, gehört im Allgemeinen dem Arbeitgeber.

• Der Arbeitnehmer kann - in Abhängigkeit vom Recht des betreffenden Staats - eine zusätzliche finanzielle Belohnung erhalten.

2222

Rechte aus dem Patent

• Recht, anderen zu untersagen, das Patent verletzende Produkte in

dem Land, in dem das Patent erteilt wurde, herzustellen, zu

benutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen oder zu importieren

Verkauf der Rechte oder Abschluss von Lizenzverträgen

Für bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag der Patentanmeldung

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2323

Richtig oder falsch?

„Wir haben ja ein Patent auf ein Produkt, deshalb dürfen wir das Produkt verkaufen.“

Das Patent verleiht nicht das Recht zur Nutzung der Erfindung!

Überprüfung der IP-Situation vor Angebot-/Marketing-AktivitätenÜberwachung und gegebenenfalls Einlegen von Einsprüchen

2424

a) Gestell zum Aufbewahren von Armbanduhren

b) Spielanleitung für ein Gesellschaftsspiel

c) Fan-Figur eines Löwen mit Aufschrift 1860 München

d) Verfahren zur Herstellung eines Granulats

Was kommt als Patent in Frage?

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2525

Wie sieht ein Patent aus?

• Bibliografische Angaben

– Erfinder, Inhaber, Anmeldetag, technische Klassifikation usw.

• Zusammenfassung

– ca. 150 Wörter als Recherchehilfe bei anderen Patentanmeldungen

• Beschreibung

– Zusammenfassung des Stands der Technik (d. h. bereits bekannter

Technologien)

– Aufgabe, die die Erfindung lösen soll

– Erläuterung und mindestens ein Beispiel für die Ausführung der Erfindung

• Ansprüche

– Definition des Umfangs des Patentschutzes

• Zeichnungen

– Illustration der Ansprüche und der Beschreibung

2626

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2727

Aufbau der Beschreibung

• Stand der Technik

– Teekanne mit einer Ausgießtülle

• Nachteil des Stands der Technik

– Zeitaufwand

• Zu lösende Aufgabe

– Zeitersparnis beim Eingießen

• Lösung

– zweite Ausgießtülle

• Vorteil der Erfindung

– geringerer Zeitaufwand beim Befüllen

mehrerer Tassen

2828

Was muss in einer Patentanmeldung offenbart werden?

• Es ist wenigstens ein Weg zur Ausführung der Erfindung im Einzelnen anzugeben.

• Die Informationen müssen so deutlich offenbart sein, dass ein Fachmann die Erfindung ausführen kann - "ausreichende Offenbarung".

• Die offenbarten Informationen werden in der Patentschrift veröffentlicht, so dass jeder davon profitieren kann.

• Die Offenbarung der Erfindung als Gegenleistung für das Schutzrecht kann auch als eine Art "Tauschgeschäft" gesehen werden.

Achtung: Die Offenbarung kann nicht nachträglich ergänzt werden

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2929

Was Sie nicht tun dürfen, wenn Sie ein Patent anmelden wollen

Holen Sie sich schnellstmöglich professionellen Rat!

Melden Sie an, bevor andere es tun!

Keine Veröffentlichung vor der Anmeldung,

d. h. keine Artikel, Pressemitteilungen, Konferenzvorträge/

-poster/-protokolle, Blogeinträge usw.

Kein Verkauf von Produkten, die die Erfindung beinhalten, vor der Anmeldung

Kein Vortrag und keine Präsentation vor der Anmeldung ohne eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung

3030

Sachprüfung

Das Patenterteilungsverfahren

AnmeldungRecherche-bericht

Veröffentlichungder Anmeldung

Bekanntmachungdes Hinweises

auf die Erteilung

Ende derEinspruchs-frist

Zurücknahme?

18 Monate

ca. 4 - 5 Jahre 9 Monate

Optional

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3131

RecherchedeutscheErstanmeldung Zeit

Priorität

Recherche-ergebnis8 Monate 18 Monate

Veröffentlichung

Weitere Auslands-

anmeldungen

Prioritätsjahr

Recherche Prüfung Patent

Zerfall in nationale Patenteder europäischen

Staaten

Laufzeitbeginn: 20 Jahre

Entstehung einerPatentfamilie

Nationale Anmeldung in USA, China usw.

Europäische Anmeldung

PCT Anmeldung Zerfall in nationale

Patentanmeldungen

Prüfung Patent

30 Monate12 Monate

Laufzeitbeginn: 20 Jahre

3232

• Ausschlussrecht ermöglicht Investitionen und eine höhere Investitionsrendite

• starkes, durchsetzbares Recht

• macht die Erfindung handelbar (Lizenzierung)

• Erfindung wird Wettbewerbern offengelegt (nach 18 Monaten)

• kann teuer sein

• Patent erst nach der Erteilung durchsetzbar (kann 4 bis 5 Jahre dauern)

Vor- und Nachteile einer Patentierung

Vorteile Nachteile

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Alternativen zur Patentierung

• billig• hindert andere an der Patentierung

derselben Erfindung

• bietet keine Ausschlussrechte • Erfindung wird Wettbewerbern

offengelegt

• billig (abgesehen von Geheimhaltungskosten)

• Erfindung wird nicht offengelegt

• kein Schutz vor Reverse Engineering/Doppelerfindungen

• schwer durchzusetzen• "Geheimnisse" werden oft ziemlich

schnell bekannt

• es muss nichts unternommen werden

• bietet keine Ausschlussrechte• Wettbewerber erfahren oft Einzelheiten

Offenbarung der Information (Veröffentlichung)

Geheimhaltung (Betriebsgeheimnis)

Nichts tun

3434

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3535

Wert europäischer Patente

Patentwert in EUR

Pate

nta

nte

il in

%

Optional

3636

25 % aller Forschungs- und Entwicklungs-aufwendungen ...

… werden jährlich für Erfindungen verschwendet, die bereits erfunden

worden sind.

Beginnen Sie mit Forschung und Entwicklung erst, wenn Sie

recherchiert haben!

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3737

Optional

3838

An anderer Stelle veröffentlicht

Viele Informationen sind nur in Patenten verfügbar

In Patenten veröffentlicht

80 % finden sich nur in Patenten!

Wo veröffentlichen um Geheimhaltung bemühte Wettbewerber ihre Forschungs-und Entwicklungsergebnisse?

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3939

Lösungen aus Patentdokumenten

10 %geschützt

90 %frei nutzbar

Viele großartige Lösungen finden Sie hier kostenlos!

Patentansprüche verstehen

Heizelement für eine Waschmaschine

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4141

Patentansprüche verstehen

Erfindung:

Ein Heizelement für eine Waschmaschine, die kostengünstig und kompakt ist und zu einemgeringeren Wasserverbrauch beiträgt.

Das Heizelement ist ein

Folienheizelement am Boden des

Laugenbehälters einer

Waschmaschine.

© European Patent Academy

42Schützen Sie Ihre Ideen 42

Die Erfindung

Wie können Sie diese Erfindung vor Nachahmung

schützen?

Ein Heizelement für eine Waschmaschine, die kostengünstig und

kompakt ist und zu einem geringeren Wasserverbrauch beiträgt.

• "kostengünstig", "zu einem geringeren Wasser-

verbrauch beiträgt"

→ zu unpräzise und subjektiv

• "kompakt"

= technische Funktion → Patent

© European Patent Academy

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4343

Um diese Erfindung zu patentieren, müssen Sie sie beanspruchen!

Nein, damit wird die technische Aufgabe genannt. Aufgaben können nicht patentiert werden, sondern nur spezifische Lösungen.

Welche technischen Merkmale lösen die Aufgabe und machen das Heizelement kompakt?

Verhindern Sie, dass jemand Ihr Patent umgeht, indem er etwas anderes als Wasser erwärmt oder das Heizelement an einer anderen Stelle nicht genau am Boden des Laugenbehälters anordnet.

Patentanspruch: "Heizelement für eine Waschmaschine, die kompakt ist ... "

Patentanspruch: "Waschmaschine mit einem Heizelement zum Erwärmen von Wasser im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement am Boden des Laugenbehälters angeordnet und in seiner Form an diesen angepasst ist."

44Schützen Sie Ihre Ideen 44

Um diese Erfindung zu patentieren, können Sie beanspruchen:

Patentanspruch: "Waschmaschine mit einem Heizelement zum Erwärmen

eines Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das

Heizelement im Laugenbehälter angeordnet und in seiner Form an

diesen angepasst ist."

Eine Recherche zum Stand der Technik wird zeigen, ob die beanspruchte Erfindung tatsächlich neu ist.

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4545

Ergebnis der Recherche zum Stand der Technik

Bei der Recherche zum Stand der Technik wurde ein Dokument ermittelt,

das ein ähnliches Heizelement für eine Waschmaschine zeigt.

"… gekrümmte Platte

aus elektrisch

isolierendem Material,

wobei zumindest an

einer Oberfläche ein

elektrisch leitendes

Material aufgebracht

ist ..."

© European Patent Academy

4646

Vergleich der beiden Erfindungen

Beanspruchte Erfindung EP 0 352 499 A2

"Waschmaschine mit einem

Heizelement zum Erwärmen

eines Mediums im Laugen-

behälter der Waschmaschine,

wobei das Heizelement im

Laugenbehälter angeordnet und

in seiner Form an diesen

angepasst ist."

"Die Heizeinrichtung ... ist

entlang der unteren Wand ... des

Behälters in einem

zweckmäßigen Abstand davon

angebracht."

"… Folienheizelement ..., das am

Laugenbehälter befestigt und in

seiner Form an diesen angepasst

ist"

• Neu ("Folienheizelement" und "am

Laugenbehälter befestigt" sind nicht in EP

... offenbart.)

• Erfinderische Tätigkeit (technische

Wirkung: niedrigerer Wasserpegel im

Laugenbehälter möglich)

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4747

Anspruch zum Schutz der ErfindungEinzureichender Anspruch:

"Waschmaschine mit einem Folienheizelement zum

Erwärmen eines Mediums im Laugenbehälter der

Waschmaschine, wobei das Heizelement am

Laugenbehälter befestigt und in seiner Form an diesen

angepasst ist."

© European Patent Academy

4848

Verwendung abhängiger Ansprüche für besseren Schutz

Durch einen unabhängigen (breiteren)

Anspruch kann verhindert werden,

dass das Patent umgangen wird.

Abhängige (spezifischere)

Ansprüche sind so formuliert, dass

sie potenzielle patentverletzende

Produkte genau erfassen.

Hauptanspruch

Spezifischer Anspruch A

Spezifischer Anspruch B

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4949

Beim EPA eingereichte Anmeldung

Anspruch 2: Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienheizelement auf die Innenseite des Laugenbehälters aufgeklebt ist.

Anspruch 3: Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienheizelement integraler Bestandteil des Laugenbehälters ist und beim Spritzgießen des Laugenbehälters in diesen eingebracht wurde.

Anspruch 1:

Waschmaschine mit einem Folienheizelement zum Erwärmen eines Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement am Laugenbehälter befestigt und in seiner Form an diesen angepasst ist.

Das EPA wird seine eigene Recherche zum Stand der Technik durchführen und dann beurteilen, ob die BEANSPRUCHTE Erfindung neu und nicht naheliegend ist.

© European Patent Academy

5050

Vom EPA ermittelter zusätzlicher Stand der Technik

DE 100 25 539 A1:

"Heizeinrichtung ... umfassend ein Folienheizelement (1) ..., die am

Bottich/Laugenbehälter (7) einer Waschmaschine befestigt und daran

angepasst ist ..."

"Heizeinrichtung für ein Haushaltsgerät"

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5151

Stellungnahme des EPA

Anspruch des Anmelders:

"Waschmaschine mit einem Folienheizelement zum Erwärmen eines Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement am Laugenbehälter befestigt und in seiner Form an diesen angepasst ist."

Dies wurde bereits in

DE 100 25 539 A1 dargestellt.

Antwort des EPA:Bitte ändern Sie Ihre Ansprüche, wenn Sie Schutz für Ihre Erfindung wünschen!

Heizeinrichtung ...

umfassend ein

Folienheizelement (1) ...,

das am Laugenbehälter (7)

einer Waschmaschine

befestigt und daran

angepasst ist ...

DE 100 25 539 A1

© European Patent Academy

5252

Vertiefte Analyse

Hat das EPA wichtige Merkmale der Erfindung übersehen?

Erwiderung des Anmelders:

Änderungen an der Anmeldung, Erläuterung des Zusammenhangs zwischen Erfindung und Stand der Technik

Wie können die Ansprüche so geändert werden, dass sie die Erfindung als neu wiedergeben (unter Berücksichtigung des gesamten Stands der Technik)?

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53Schützen Sie Ihre Ideen 53

außen auf den Laugenbehälter aufgeklebt

kompakt + ausgezeichnete Wärme-übertragung + einfacher Zusammen-bau mit weniger Bauteilen

beim Spritzgießen

Folienheizelement

in ihrer Form an denLaugenbehälter angepasst

Vergleich der Erfindung mit dem Stand der Technik

Technische Merkmale der Erfindung

EP 0 352 499 A2 DE 100 25 539 A1

Vorteile/technisches Ergebnis

Nein

Nein Nein

Nein

Nein Nein

5454

Ergebnis der Analyse

Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, ein Folienheizelement am Boden des Laugenbehälters einer Waschmaschine zu befestigen und es daran anzupassen.

In der vorliegenden Erfindung wird jedoch nahegelegt, dass das Folienheizelement beim Spritzgießen des Laugenbehälters in diesen eingebracht werden kann.

Diese spezielle Art, das Folienheizelement am Laugenbehälter zu befestigen, ist nicht bekannt und und erzeugt einen neuen, einzigartigen Nutzeffekt.

Es gibt im Stand der Technik keinen Hinweis darauf, ein Folienheizelement zu verwenden und es beim Spritzgießen des Laugenbehälters in diesen einzubringen.

→ Das Erfordernis der erfinderischen Tätigkeit ist erfüllt!

Der Anspruch muss geändert werden, um ihn von DE 100 25 539 A1 zu unterscheiden.

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55Schützen Sie Ihre Ideen 55

Neuer Anspruch

"Waschmaschine mit einem Folienheizelement zum Erwärmen eines

Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das

Heizelement am Laugenbehälter befestigt und in seiner Form an

diesen angepasst ist,

dadurch gekennzeichnet, dass

das Folienheizelement integraler Bestandteil des Laugenbehälters ist

und beim Spritzgießen des Laugenbehälters in diesen eingebracht

wurde."

5656

Das Patent wird schließlich erteilt

Antwort des EPA: erteilt!

© European Patent Academy

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5757

PatentverletzungAnsprüche aus dem erteilten Patent:

• Unterlassung

• Schadenersatz: Ausgleich der Differenz zwischen der Vermögenslage vor und nach der Patentverletzung gemäß § 249 BGB

– Entgangener Gewinn: Der Verletzte nutzt das Patent, hätte wahrscheinlich Gewinn erzielt und Patentverletzung ist ursächlich für den entgangenen Gewinn (Umsatzrückgang). Der Gewinn des Verletzers ist nicht maßgeblich.

– Lizenzanalogie: Anspruch auf angemessene Lizenzgebühr.

– Herausgabe des Verletzergewinns: Gewinn des Verletzers wurde kausal durch die Patentverletzung erzielt und nicht durch andere Maßnahmen (Werbung etc.)

• Preisgabe von Information (Auskunftsanspruch auf Vertriebswege, Rechnungslegung, Kalkulation etc.)

• Besichtigungsanspruch

• Vernichtung und

• strafrechtliche Ansprüche (Haftung als gesetzlicher Vertreter)

5858

Patentinhaber

Patentverletzung der Super-GAU?

Rechtsmängel-haftung (BGB oder

vertragliche Freistellung

Schaden und Folgeschäden

(Betriebsunterbrechung, Umrüstung)

KlageKlage

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5959

Ihr Mandant wird aus dem Patent

EP 1 425 198 B1 abgemahnt!

Verletzung ?

6060

Welche Auswege gibt es?• Keine Verletzung

Was sagen Sie?

wenn Nein:

Eine objektiv unberechtigte Verwarnung

stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetriebdar und macht den Abmahner schadensersatzpflichtig.

• Vorbenutzungsrecht

schwieriger Nachweis, gilt nur im eigenen Betrieb, nur national und nur für die konkret vorbenutzte Ausführungsform

• Mangelnde Rechtsbeständigkeit• Einspruch (kostengünstig, befristet)

• Nichtigkeitsklage mit der Option auf Aussetzung

• Schutzschrift zur Abwehr einer einstweiligen Verfügung

• Umgehungslösung für die Zukunft

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6161

System der Gerichtsverfahren in Patentsachen in DE

Patentverletzung Rechtsbestand

1. Instanz

• Landgericht

2. Instanz

• Oberlandesgericht

3. Instanz

• Bundesgerichtshof

1. Instanz

• DPMA

2. Instanz

• Bundespatentgericht

3. Instanz

• (Bundesgerichtshof)

1. Instanz

• Bundespatentgericht

2. Instanz

• Bundesgerichtshof

Frist 9 Monate Keine Fristbindung Keine Fristbindung

gg

f.

Au

sse

tzu

ng

Einspruch Nichtigkeit

6262

Kostenrisiko Patentverletzungsklage

Streitwert €1.000.000,00

€3.000.000,00

€5.000.000,00

1. Instanz 60.000,00 € 140.000,00 € 215.000,00 €

2. Instanz 70.000,00 € 160.000,00 € 250.000,00 €

3. Instanz 85.000,00 € 200.000,00 € 310.000,00 €

akkumuliert 215.000,00 € 400.000,00 € 775.000,00 €

Page 32: Schützen Sie Ihre Ideen - Ahrweiler · Apple ®iPhone® Optional ... Überprüfung der IP-Situation vor Angebot-/Marketing-Aktivitäten Überwachungund gegebenenfalls Einlegen von

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Ergebnis:

• Klären der Patentlage (Freedom-to-operate) ist enorm wichtig !!!!

• Marktbeobachtungspflicht

• Immer, wenn

– ein neues Erzeugnis vermarktet werden soll

– ein neues Verfahren benutzt werden soll

– ein laufendes Verfahren geändert werden soll

– bekannte, fremde oder eigene Produkte oder Zwischenprodukte für neue

Einsatzzwecke benutzt oder angeboten werden sollen,

ist zu prüfen, ob diese Handlungen in den Schutzbereich von Patenten Dritter

eingreifen

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