schützen sie ihre ideen - ahrweiler · apple ®iphone® optional ... Überprüfung der...
TRANSCRIPT
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Schützen Sie Ihre Ideen
Eine Einführung in die Welt des geistigen Eigentums
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Übersicht über geistige EigentumsrechteSchutzrecht Wofür? Wie?
UrheberrechteOriginäre schöpferische
oder künstlerische Werke
MarkenCharakteristische
Bezeichnung von Warenoder Dienstleistungen
Benutzung und/oder
Eintragung
EingetragenesDesign
Früher Geschmacksmuster
Eintragung*
Patente /Gebrauchsmuster
Neue technische Erfindungen
Anmeldung und Prüfung /
Eintragung
Betriebs-geheimnisse
Äußere Gestaltung
Wertvolle Informationen, die nicht öffentlich
bekannt sind
AngemesseneGeheimhaltungs-
maßnahmen
Bestehtautomatisch
© European Patent Academy
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Geistiges Eigentum “en masse” bei einem Mobiltelefon
Marken:
• Hergestellt von “Apple”, “Sony“, “Huawei”
• Produkt “Iphone“, “C7” “xperia”
• Software “Android", “Windows“ etc.
• 3D –Marke
Patente:
• Datenverarbeitungsmethoden
• Hardwarekomponenten
• Software Datenverarbeitungsmethoden
• chemische Zusammensetzungen
Urheberrecht:
• Software Code
• Klingeltöne
• “Oberfläche” der Apps
• BedienungsanleitungGeschmacksmuster:
• Form des Mobiltelefons
• Bedienelemente des Mobiltelefons Betriebsgeheimnisse
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Beispiele für wertvolle geistige Eigentumsrechte
Coca-Cola®
Apple® iPhone®
Optional
DNA-Kopierverfahren
Harry Potter
Sofortbildkamera
© European Patent Academy
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Die Bedeutung des geistigen Eigentums
• Wichtiger Teil des Betriebsvermögens in der Wissensgesellschaft
– Der schwedische Stahlhersteller Sandvik bezieht seinen Wert zu
20 % aus geistigem Eigentum!
• Rentablere Finanzierung für Innovationsprojekte
– Ohne geistiges Eigentum wären viele Innovationsprojekte nicht
rentabel, weil jeder die Ergebnisse nach Belieben kopieren könnte.
• Schutz für innovative Kleinunternehmen
– Dolby® Laboratories
– W. L. Gore & Associates (Gore-Tex®)
• Voraussetzung für die öffentliche Zugänglichmachung geistigen
Eigentums unter kontrollierten Bedingungen
– Linux (GPL): Verbesserungen müssen ebenfalls kostenlos sein!
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Marke ist eine Verbindung eines Zeichens mit Waren /DL
soll gut erinnerbares Identifikationsmittel sein,
soll dem Produkt durch eine positive Assoziation dem Produkt einen Startvorsprung beim Konsumenten vermitteln
soll bei wachsendem Vertrauen den Konsumenten zum „Wiederholungstäter“ machen
Wortmarke
Bildmarke
Wort-/Bildmarke
3-dim. Marke
Mercedes®
Positionsmarke
Hörmarke
Kennfadenmarke
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Marke
Entstehung
• Benutzung
Nachteil: Nachweis der Entstehung des Markenschutzes schwierig
• Eintragung
Nachteil: Nutzung wird öffentlich und es gibt möglicherweise Folgekosten durch Widersprüche oder zivilgerichtliche Auseinandersetzungen,
Laufzeit:
beliebig verlängerbar
nach 5 J kann der Nachweis der Benutzung erforderlich werden
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Eine Marke wird nur dann registriert, wenn Sie u.a.
• nicht freihaltebedürftig
• und unterscheidungskräftig (Herkunftshinweis) ist.
Doublemint für Kaugummi
MEGAFORM für Körperpflegemittel, Bekleidung
fashion4EVA für Bekleidung
La Dolce Vita für Beherbergung
SAUGAUF für StaubsaugerbeutelRIGIDITE für Verbundwerkstoffe
CHANGE für Tabakwaren
Viva La Money für Finanzw. Frucht Frisch für konserviertes Obst
JURAWERK für Rechtsberatung
Habt Ihr kein Zuhause für Datenträger
First German für Computersoftware
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Was sagen Sie?
PatOrg für Patentverwaltungssoftware
Happiness für Kosmetik
Vizekusen für Durchführung von Sportveranstaltungen �
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Zurück zum Patent - Kleines Zahlenspiel
• Weltweit sind derzeit mehr als 5 Millionen Patente in Kraft.
• Jedes Jahr werden ca. 1.700.000 Erfindungen weltweit neu zum Patent angemeldet.
• Pro Jahr werden beim DPMA über 50.000 und beim EPA über 240.000 Patentanmeldungen angemeldet.
• Für jede Erfindung wird durchschnittlich in vier Ländern Patentschutz beantragt.
• Patente werfen schätzungsweise über die Vergabe von Lizenzen weltweit mindestens 300 Mrd. US$ an Einnahmen ab, mehr als zehnmal so viel wie 1990.
• Für Patentrecherchen hat das EPA Zugriff auf 60 Millionen Dokumente aus über 70 Ländern.
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1111
Optional
Pate
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Wichtige Entdeckung Veröffentlichungsjahr
FahrradSupraleiter Zahnbürste
Wir sind von Patenten umgeben
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Anmeldezahlen ausgewählter Patentämter
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CHINA und die Auswirkung der „Fünf“-Jahres-Pläne
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Das Patentsystem als "gesellschaftlicher Vertrag"
Offenbarungder
Erfindung
Erlangungausschließlicher
Rechte
… damit andere daraus lernen
und Verbesserungen vornehmen können!
© European Patent Academy
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Was kann patentiert werden?
Erfindungen, die …
neu für die Welt sind, (d. h. die noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurden)
erfinderisch sind, (d. h. die keine "naheliegende" Lösung darstellen)
gewerblich anwendbar sind.
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Keine patentierbaren Erfindungen sind:
• Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden
• ästhetische Formschöpfungen
• Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen
• die Wiedergabe von Informationen
• Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde
• Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren
• Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizier-verfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden
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1717
Was ist davon doch patentierbar?• Ein Patentanspruch, der ausschließlich auf einen der
vorgenannten aufgeführten Gegenstand gerichtet ist, wird nicht als Erfindung angesehen und ist daher nicht patentfähig, aber ...
• das gilt nur, wenn sich der Patentanspruch auf diese Gegenstände oder Tätigkeiten "als solche" bezieht.
• Ein Patentanspruch, der sowohl patentierbare, technische als auch vom Patentschutz ausgeschlossene, nicht technische Gegenstände enthält, kann als Erfindung angesehen werden und letztlich doch patentierbar sein.
Beispiel Computerprogramm: es fällt nicht unter das
Patentierungsverbot, wenn es beim Ablauf auf einem Computer
einen weiteren "technischen Effekt" bewirkt, der über die "normale"
physikalische Wechselwirkung zwischen dem Programm
(Software) und dem Computer (Hardware) hinausgeht.
1818
Wann gilt eine Erfindung als "neu"?• Wenn sie am Tag der Einreichung der Patentanmeldung neu ist, also nicht
zum Stand der Technik gehört .
• "Stand der Technik" ist alles, was vor dem Anmeldetag der Patentanmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist .
• Die Erfindung darf vor dem Tag der Einreichung der Patentanmeldung nicht offenbart worden sein.
Zu beanspruchende Verbindung:
Bekannte Verbindung:
Photographischen Neuheitsbegriff
Freie Säure = Methylester
Neuheit ist zu bejahen!
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1919
Wann gilt eine Erfindung als “erfinderisch"?
• Eine Erfindung gilt als auf erfinderischer Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den FACHMANN
nicht in naheliegender Weise durch Kombination aus dem Stand der Technik ergibt.
• „FACHMANN“: Der Fachmann ist ein im technischen Gebiet Tätiger mit durchschnittlichem
Wissen und Können. Er hat Zugang zu allem, was zum Stand der Technik gehört.
Gibt es Chancen eine per se naheliegende Erfindungen erfinderisch zu machen?
2020
Beispiel einer Erfindungsstory
Zu beanspruchende Verbindung
Bekannte Verbindung
Technischer Effekt
(a) Schmerzstillend (beide)(b) Verbesserte Stabilität in
der Anwendung (nur neue Verbindung)
Frage: Gibt es einen Hinweis im Stand der Technik, dass ein Ester eine erhöhte Stabilität gegenüber einer Säure aufweist? Nein!!!!!!
Erfolgversprechende Erfindungsstory: Es wird auf die verbesserte Stabilität und nicht auf die schmerzstillende Wirkung abgestellt. „Nebenwirkungen“ (d.h. Wirkungen, die „neben“ der aus dem Stand der Technik bekannten Wirkung auftreten) können sehr wichtig sein!!!!!
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2121
Wer kann eine Patentanmeldung einreichen und ein Patent erlangen?
• Jede natürliche oder juristische Person und jede einer juristischen Person gleichgestellte Gesellschaft kann die Erteilung eines Patents beantragen.
• Die Patentanmeldung kann auch von gemeinsamen Anmeldern eingereicht werden.
• In der Anmeldung ist der Erfinder zu nennen.
• Das Recht auf das Patent steht dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger zu.
• Ist der Erfinder ein Arbeitnehmer, so bestimmt sich das Recht auf das Patent nach dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer überwiegend beschäftigt ist .
• Eine Erfindung, die für das normale Arbeitsgebiet eines Arbeitnehmers relevant ist, gehört im Allgemeinen dem Arbeitgeber.
• Der Arbeitnehmer kann - in Abhängigkeit vom Recht des betreffenden Staats - eine zusätzliche finanzielle Belohnung erhalten.
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Rechte aus dem Patent
• Recht, anderen zu untersagen, das Patent verletzende Produkte in
dem Land, in dem das Patent erteilt wurde, herzustellen, zu
benutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen oder zu importieren
Verkauf der Rechte oder Abschluss von Lizenzverträgen
Für bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag der Patentanmeldung
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2323
Richtig oder falsch?
„Wir haben ja ein Patent auf ein Produkt, deshalb dürfen wir das Produkt verkaufen.“
Das Patent verleiht nicht das Recht zur Nutzung der Erfindung!
Überprüfung der IP-Situation vor Angebot-/Marketing-AktivitätenÜberwachung und gegebenenfalls Einlegen von Einsprüchen
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a) Gestell zum Aufbewahren von Armbanduhren
b) Spielanleitung für ein Gesellschaftsspiel
c) Fan-Figur eines Löwen mit Aufschrift 1860 München
d) Verfahren zur Herstellung eines Granulats
Was kommt als Patent in Frage?
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Wie sieht ein Patent aus?
• Bibliografische Angaben
– Erfinder, Inhaber, Anmeldetag, technische Klassifikation usw.
• Zusammenfassung
– ca. 150 Wörter als Recherchehilfe bei anderen Patentanmeldungen
• Beschreibung
– Zusammenfassung des Stands der Technik (d. h. bereits bekannter
Technologien)
– Aufgabe, die die Erfindung lösen soll
– Erläuterung und mindestens ein Beispiel für die Ausführung der Erfindung
• Ansprüche
– Definition des Umfangs des Patentschutzes
• Zeichnungen
– Illustration der Ansprüche und der Beschreibung
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2727
Aufbau der Beschreibung
• Stand der Technik
– Teekanne mit einer Ausgießtülle
• Nachteil des Stands der Technik
– Zeitaufwand
• Zu lösende Aufgabe
– Zeitersparnis beim Eingießen
• Lösung
– zweite Ausgießtülle
• Vorteil der Erfindung
– geringerer Zeitaufwand beim Befüllen
mehrerer Tassen
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Was muss in einer Patentanmeldung offenbart werden?
• Es ist wenigstens ein Weg zur Ausführung der Erfindung im Einzelnen anzugeben.
• Die Informationen müssen so deutlich offenbart sein, dass ein Fachmann die Erfindung ausführen kann - "ausreichende Offenbarung".
• Die offenbarten Informationen werden in der Patentschrift veröffentlicht, so dass jeder davon profitieren kann.
• Die Offenbarung der Erfindung als Gegenleistung für das Schutzrecht kann auch als eine Art "Tauschgeschäft" gesehen werden.
Achtung: Die Offenbarung kann nicht nachträglich ergänzt werden
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2929
Was Sie nicht tun dürfen, wenn Sie ein Patent anmelden wollen
Holen Sie sich schnellstmöglich professionellen Rat!
Melden Sie an, bevor andere es tun!
Keine Veröffentlichung vor der Anmeldung,
d. h. keine Artikel, Pressemitteilungen, Konferenzvorträge/
-poster/-protokolle, Blogeinträge usw.
Kein Verkauf von Produkten, die die Erfindung beinhalten, vor der Anmeldung
Kein Vortrag und keine Präsentation vor der Anmeldung ohne eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung
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Sachprüfung
Das Patenterteilungsverfahren
AnmeldungRecherche-bericht
Veröffentlichungder Anmeldung
Bekanntmachungdes Hinweises
auf die Erteilung
Ende derEinspruchs-frist
Zurücknahme?
18 Monate
ca. 4 - 5 Jahre 9 Monate
Optional
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RecherchedeutscheErstanmeldung Zeit
Priorität
Recherche-ergebnis8 Monate 18 Monate
Veröffentlichung
Weitere Auslands-
anmeldungen
Prioritätsjahr
Recherche Prüfung Patent
Zerfall in nationale Patenteder europäischen
Staaten
Laufzeitbeginn: 20 Jahre
Entstehung einerPatentfamilie
Nationale Anmeldung in USA, China usw.
Europäische Anmeldung
PCT Anmeldung Zerfall in nationale
Patentanmeldungen
Prüfung Patent
30 Monate12 Monate
Laufzeitbeginn: 20 Jahre
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• Ausschlussrecht ermöglicht Investitionen und eine höhere Investitionsrendite
• starkes, durchsetzbares Recht
• macht die Erfindung handelbar (Lizenzierung)
• Erfindung wird Wettbewerbern offengelegt (nach 18 Monaten)
• kann teuer sein
• Patent erst nach der Erteilung durchsetzbar (kann 4 bis 5 Jahre dauern)
Vor- und Nachteile einer Patentierung
Vorteile Nachteile
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3333
Alternativen zur Patentierung
• billig• hindert andere an der Patentierung
derselben Erfindung
• bietet keine Ausschlussrechte • Erfindung wird Wettbewerbern
offengelegt
• billig (abgesehen von Geheimhaltungskosten)
• Erfindung wird nicht offengelegt
• kein Schutz vor Reverse Engineering/Doppelerfindungen
• schwer durchzusetzen• "Geheimnisse" werden oft ziemlich
schnell bekannt
• es muss nichts unternommen werden
• bietet keine Ausschlussrechte• Wettbewerber erfahren oft Einzelheiten
Offenbarung der Information (Veröffentlichung)
Geheimhaltung (Betriebsgeheimnis)
Nichts tun
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3535
Wert europäischer Patente
Patentwert in EUR
Pate
nta
nte
il in
%
Optional
3636
25 % aller Forschungs- und Entwicklungs-aufwendungen ...
… werden jährlich für Erfindungen verschwendet, die bereits erfunden
worden sind.
Beginnen Sie mit Forschung und Entwicklung erst, wenn Sie
recherchiert haben!
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3737
Optional
3838
An anderer Stelle veröffentlicht
Viele Informationen sind nur in Patenten verfügbar
In Patenten veröffentlicht
80 % finden sich nur in Patenten!
Wo veröffentlichen um Geheimhaltung bemühte Wettbewerber ihre Forschungs-und Entwicklungsergebnisse?
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3939
Lösungen aus Patentdokumenten
10 %geschützt
90 %frei nutzbar
Viele großartige Lösungen finden Sie hier kostenlos!
Patentansprüche verstehen
Heizelement für eine Waschmaschine
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4141
Patentansprüche verstehen
Erfindung:
Ein Heizelement für eine Waschmaschine, die kostengünstig und kompakt ist und zu einemgeringeren Wasserverbrauch beiträgt.
Das Heizelement ist ein
Folienheizelement am Boden des
Laugenbehälters einer
Waschmaschine.
© European Patent Academy
42Schützen Sie Ihre Ideen 42
Die Erfindung
Wie können Sie diese Erfindung vor Nachahmung
schützen?
Ein Heizelement für eine Waschmaschine, die kostengünstig und
kompakt ist und zu einem geringeren Wasserverbrauch beiträgt.
• "kostengünstig", "zu einem geringeren Wasser-
verbrauch beiträgt"
→ zu unpräzise und subjektiv
• "kompakt"
= technische Funktion → Patent
© European Patent Academy
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4343
Um diese Erfindung zu patentieren, müssen Sie sie beanspruchen!
Nein, damit wird die technische Aufgabe genannt. Aufgaben können nicht patentiert werden, sondern nur spezifische Lösungen.
Welche technischen Merkmale lösen die Aufgabe und machen das Heizelement kompakt?
Verhindern Sie, dass jemand Ihr Patent umgeht, indem er etwas anderes als Wasser erwärmt oder das Heizelement an einer anderen Stelle nicht genau am Boden des Laugenbehälters anordnet.
Patentanspruch: "Heizelement für eine Waschmaschine, die kompakt ist ... "
Patentanspruch: "Waschmaschine mit einem Heizelement zum Erwärmen von Wasser im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement am Boden des Laugenbehälters angeordnet und in seiner Form an diesen angepasst ist."
44Schützen Sie Ihre Ideen 44
Um diese Erfindung zu patentieren, können Sie beanspruchen:
Patentanspruch: "Waschmaschine mit einem Heizelement zum Erwärmen
eines Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das
Heizelement im Laugenbehälter angeordnet und in seiner Form an
diesen angepasst ist."
Eine Recherche zum Stand der Technik wird zeigen, ob die beanspruchte Erfindung tatsächlich neu ist.
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4545
Ergebnis der Recherche zum Stand der Technik
Bei der Recherche zum Stand der Technik wurde ein Dokument ermittelt,
das ein ähnliches Heizelement für eine Waschmaschine zeigt.
"… gekrümmte Platte
aus elektrisch
isolierendem Material,
wobei zumindest an
einer Oberfläche ein
elektrisch leitendes
Material aufgebracht
ist ..."
© European Patent Academy
4646
Vergleich der beiden Erfindungen
Beanspruchte Erfindung EP 0 352 499 A2
"Waschmaschine mit einem
Heizelement zum Erwärmen
eines Mediums im Laugen-
behälter der Waschmaschine,
wobei das Heizelement im
Laugenbehälter angeordnet und
in seiner Form an diesen
angepasst ist."
"Die Heizeinrichtung ... ist
entlang der unteren Wand ... des
Behälters in einem
zweckmäßigen Abstand davon
angebracht."
"… Folienheizelement ..., das am
Laugenbehälter befestigt und in
seiner Form an diesen angepasst
ist"
• Neu ("Folienheizelement" und "am
Laugenbehälter befestigt" sind nicht in EP
... offenbart.)
• Erfinderische Tätigkeit (technische
Wirkung: niedrigerer Wasserpegel im
Laugenbehälter möglich)
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4747
Anspruch zum Schutz der ErfindungEinzureichender Anspruch:
"Waschmaschine mit einem Folienheizelement zum
Erwärmen eines Mediums im Laugenbehälter der
Waschmaschine, wobei das Heizelement am
Laugenbehälter befestigt und in seiner Form an diesen
angepasst ist."
© European Patent Academy
4848
Verwendung abhängiger Ansprüche für besseren Schutz
Durch einen unabhängigen (breiteren)
Anspruch kann verhindert werden,
dass das Patent umgangen wird.
Abhängige (spezifischere)
Ansprüche sind so formuliert, dass
sie potenzielle patentverletzende
Produkte genau erfassen.
Hauptanspruch
Spezifischer Anspruch A
Spezifischer Anspruch B
© European Patent Academy
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4949
Beim EPA eingereichte Anmeldung
Anspruch 2: Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienheizelement auf die Innenseite des Laugenbehälters aufgeklebt ist.
Anspruch 3: Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienheizelement integraler Bestandteil des Laugenbehälters ist und beim Spritzgießen des Laugenbehälters in diesen eingebracht wurde.
Anspruch 1:
Waschmaschine mit einem Folienheizelement zum Erwärmen eines Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement am Laugenbehälter befestigt und in seiner Form an diesen angepasst ist.
Das EPA wird seine eigene Recherche zum Stand der Technik durchführen und dann beurteilen, ob die BEANSPRUCHTE Erfindung neu und nicht naheliegend ist.
© European Patent Academy
5050
Vom EPA ermittelter zusätzlicher Stand der Technik
DE 100 25 539 A1:
"Heizeinrichtung ... umfassend ein Folienheizelement (1) ..., die am
Bottich/Laugenbehälter (7) einer Waschmaschine befestigt und daran
angepasst ist ..."
"Heizeinrichtung für ein Haushaltsgerät"
© European Patent Academy
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5151
Stellungnahme des EPA
Anspruch des Anmelders:
"Waschmaschine mit einem Folienheizelement zum Erwärmen eines Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement am Laugenbehälter befestigt und in seiner Form an diesen angepasst ist."
Dies wurde bereits in
DE 100 25 539 A1 dargestellt.
Antwort des EPA:Bitte ändern Sie Ihre Ansprüche, wenn Sie Schutz für Ihre Erfindung wünschen!
Heizeinrichtung ...
umfassend ein
Folienheizelement (1) ...,
das am Laugenbehälter (7)
einer Waschmaschine
befestigt und daran
angepasst ist ...
DE 100 25 539 A1
© European Patent Academy
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Vertiefte Analyse
Hat das EPA wichtige Merkmale der Erfindung übersehen?
Erwiderung des Anmelders:
Änderungen an der Anmeldung, Erläuterung des Zusammenhangs zwischen Erfindung und Stand der Technik
Wie können die Ansprüche so geändert werden, dass sie die Erfindung als neu wiedergeben (unter Berücksichtigung des gesamten Stands der Technik)?
© European Patent Academy
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53Schützen Sie Ihre Ideen 53
außen auf den Laugenbehälter aufgeklebt
kompakt + ausgezeichnete Wärme-übertragung + einfacher Zusammen-bau mit weniger Bauteilen
beim Spritzgießen
Folienheizelement
in ihrer Form an denLaugenbehälter angepasst
Vergleich der Erfindung mit dem Stand der Technik
Technische Merkmale der Erfindung
EP 0 352 499 A2 DE 100 25 539 A1
Vorteile/technisches Ergebnis
Nein
Nein Nein
Nein
Nein Nein
5454
Ergebnis der Analyse
Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, ein Folienheizelement am Boden des Laugenbehälters einer Waschmaschine zu befestigen und es daran anzupassen.
In der vorliegenden Erfindung wird jedoch nahegelegt, dass das Folienheizelement beim Spritzgießen des Laugenbehälters in diesen eingebracht werden kann.
Diese spezielle Art, das Folienheizelement am Laugenbehälter zu befestigen, ist nicht bekannt und und erzeugt einen neuen, einzigartigen Nutzeffekt.
Es gibt im Stand der Technik keinen Hinweis darauf, ein Folienheizelement zu verwenden und es beim Spritzgießen des Laugenbehälters in diesen einzubringen.
→ Das Erfordernis der erfinderischen Tätigkeit ist erfüllt!
Der Anspruch muss geändert werden, um ihn von DE 100 25 539 A1 zu unterscheiden.
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55Schützen Sie Ihre Ideen 55
Neuer Anspruch
"Waschmaschine mit einem Folienheizelement zum Erwärmen eines
Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das
Heizelement am Laugenbehälter befestigt und in seiner Form an
diesen angepasst ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Folienheizelement integraler Bestandteil des Laugenbehälters ist
und beim Spritzgießen des Laugenbehälters in diesen eingebracht
wurde."
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Das Patent wird schließlich erteilt
Antwort des EPA: erteilt!
© European Patent Academy
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5757
PatentverletzungAnsprüche aus dem erteilten Patent:
• Unterlassung
• Schadenersatz: Ausgleich der Differenz zwischen der Vermögenslage vor und nach der Patentverletzung gemäß § 249 BGB
– Entgangener Gewinn: Der Verletzte nutzt das Patent, hätte wahrscheinlich Gewinn erzielt und Patentverletzung ist ursächlich für den entgangenen Gewinn (Umsatzrückgang). Der Gewinn des Verletzers ist nicht maßgeblich.
– Lizenzanalogie: Anspruch auf angemessene Lizenzgebühr.
– Herausgabe des Verletzergewinns: Gewinn des Verletzers wurde kausal durch die Patentverletzung erzielt und nicht durch andere Maßnahmen (Werbung etc.)
• Preisgabe von Information (Auskunftsanspruch auf Vertriebswege, Rechnungslegung, Kalkulation etc.)
• Besichtigungsanspruch
• Vernichtung und
• strafrechtliche Ansprüche (Haftung als gesetzlicher Vertreter)
5858
Patentinhaber
Patentverletzung der Super-GAU?
Rechtsmängel-haftung (BGB oder
vertragliche Freistellung
Schaden und Folgeschäden
(Betriebsunterbrechung, Umrüstung)
KlageKlage
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5959
Ihr Mandant wird aus dem Patent
EP 1 425 198 B1 abgemahnt!
Verletzung ?
6060
Welche Auswege gibt es?• Keine Verletzung
Was sagen Sie?
wenn Nein:
Eine objektiv unberechtigte Verwarnung
stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetriebdar und macht den Abmahner schadensersatzpflichtig.
• Vorbenutzungsrecht
schwieriger Nachweis, gilt nur im eigenen Betrieb, nur national und nur für die konkret vorbenutzte Ausführungsform
• Mangelnde Rechtsbeständigkeit• Einspruch (kostengünstig, befristet)
• Nichtigkeitsklage mit der Option auf Aussetzung
• Schutzschrift zur Abwehr einer einstweiligen Verfügung
• Umgehungslösung für die Zukunft
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6161
System der Gerichtsverfahren in Patentsachen in DE
Patentverletzung Rechtsbestand
1. Instanz
• Landgericht
2. Instanz
• Oberlandesgericht
3. Instanz
• Bundesgerichtshof
1. Instanz
• DPMA
2. Instanz
• Bundespatentgericht
3. Instanz
• (Bundesgerichtshof)
1. Instanz
• Bundespatentgericht
2. Instanz
• Bundesgerichtshof
Frist 9 Monate Keine Fristbindung Keine Fristbindung
gg
f.
Au
sse
tzu
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Einspruch Nichtigkeit
6262
Kostenrisiko Patentverletzungsklage
Streitwert €1.000.000,00
€3.000.000,00
€5.000.000,00
1. Instanz 60.000,00 € 140.000,00 € 215.000,00 €
2. Instanz 70.000,00 € 160.000,00 € 250.000,00 €
3. Instanz 85.000,00 € 200.000,00 € 310.000,00 €
akkumuliert 215.000,00 € 400.000,00 € 775.000,00 €
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6363
Ergebnis:
• Klären der Patentlage (Freedom-to-operate) ist enorm wichtig !!!!
• Marktbeobachtungspflicht
• Immer, wenn
– ein neues Erzeugnis vermarktet werden soll
– ein neues Verfahren benutzt werden soll
– ein laufendes Verfahren geändert werden soll
– bekannte, fremde oder eigene Produkte oder Zwischenprodukte für neue
Einsatzzwecke benutzt oder angeboten werden sollen,
ist zu prüfen, ob diese Handlungen in den Schutzbereich von Patenten Dritter
eingreifen
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