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VERBUND-Austrian Power Grid AG
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380kV –Leitungsprojekte der APG
FfE
10. und 11. November 2005
Herbert Lugschitz, APG
2
xx
xx
xx
Hochspannungsnetz der APG
TAUERN
D
St. Peter
OBER-SIELACH
Hessenberg
ERNSTHOFENWIEN
SÜDOST
Bisam-berg
Ternitz
Lienz
50405 3020100 km
CZ
SK
H
SLO
I
CH
Westtirol
Zell amZiller
Bürs
Obermooweiler
MemmingenLeupolz
Kainachtal
Südburgenland
Dürnrohr
Meiningen
Pradella
Salzach
Pongau
Kaprun
PleintingPirach
AltheimSimbach
Aschach
Wallsee
YbbsfeldHausruck
Pyhrn
Weißenbach
SoverzenePodlog
Maribor
Oststeiermark
Slavetice
Kle-dering
Sokolnice
GyörGyör
Neusiedl
Hauptstufe
Transportrechte der APGauf Fremdleitungen
220-kV-Leitung der APG
380-kV-Leitung der APG
Umspannwerk im Fremdeigentum
geplantes Umspannwerk der APG
Umspannwerk der APG
Klaus
Etzersdorf
Salzach-Neu
220 kV
380 kV + 220 kV
380 kV + 220kV
380380//220220--kVkV
Betrieb
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Fachbeiträge
Aufbau der UVP - Einreichunterlagen
A.) Genehmigungsantrag
Zusammenfassung
• Technische Alternative Erdkabel
• Trassenvarianten
• Vorhabensbeschreibung
• Abfallwirtschaft
• Energiewirtschaft (inkl. „Nullvariante“)
• Verkehr
• Schall
• Sicherheitstechnik und Störfallbetrachtung
• Elektromagnetische Felder
• Luft und Klima
• Boden und Landwirtschaft
• Mensch –Humanmedizin
• Geologie, Hydrogeologie und Wasser
• Biotope- und Ökosysteme
• Forstwirtschaft
• Raumordnung
B.) Technische Einreichunterlagen
C.) Umweltverträglichkeitserklärung(UVE)
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UVE –Umwelt Verträglichkeits Erklärung
1 Eingabe = 24 Ordner84 Eingaben = 2.016 Ordner 65.000 Stunden
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Was steht im Umweltverträglichkeitsgutachten ?
Das UV - Gutachten stellt dar
die Auswirkungen des Vorhabens nach dem Stand der Technik und demStand der Wissenschaften, Alternativen
Zusammenfassung der umfangreichen Einzelgutachten
fachliche Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen und Einwänden
Berücksichtigung des Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutzes
fachliche Aussagen zu den erwarteten Auswirkungen des Vorhabens aufden gesamten Raum
die Berücksichtigung öffentlicher Konzepte und Pläne
Stellungnahmen zur Nachhaltigkeit
Ausbleiben der Vorhaben (Nullvariante)
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Gesamtbewertung in der UVP
„Es ist nicht Ziel eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens, aus den vomProjektwerber geprüften Alternativen die „umweltverträglichste“auszuwählen bzw. diebeste mögliche Lösung zu finden, sondern das eingereichte Projekt aufUmweltverträglichkeit zu prüfen. Zur Beurteilung steht somit ausschließlich daskonkrete eingereichte Vorhaben.“
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befürchtete Auswirkungen von EMF
„In einer Reihe von Stellungnahmen wird die Befürchtung subjektiverSymptome wie Kopfschmerzen, Hirnleistungsschwäche, Tremor,Bewegungsstörungen, Schwindel, Schlafstörungen, Hyperaktivität,Nervosität, Herzjagen und Erregungszustände des Herz-Kreislauf-Systems, Hypotonie, Herz-Kreislauf-Störungen, Potenzstörungen, Krebs,Immunschwäche, Leukämie bei Kindern, etc. geäußert und in einigen Fällenauf Grenzwerte in Russland und China verwiesen.“
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Technische Alternative Erdkabel
Die APG untersuchte drei Arten der Verlegung
drei parallele Künettenein gemeinsamer
KabelgrabenKabelgang
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Grundsätzliche Annahmen
kein Detailprojekt
grundlegende Annahmen für dieBeurteilung des Bodens und derTopographie im Projektgebiet
Annahmen basieren auf dertypischen Boden-Verteilung imProjektgebiet.
keine UVP-Pflicht für Kabel
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Natureingriff
Baustraße
Bereits in der Bauphase wirdfür eine Kabelleitung einewesentlich größere Menge Erdeaufgegraben und bewegt als für dieErrichtung von Freileitungsmasten.
Diese Bauphase ist mindestensdoppelt so lang wie bei einerFreileitung.
Es wird die gesamte Vegetationentlang der Kabelstrecke entfernt.Das wiederholt sich alle 30 - 40Jahre.
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- Kürzere Lebensdauer erfordert Neuinstallation nach 40 Jahren- Höhere Kosten für Verlegung, Kabel, Muffen, Hilfseinrichtungen,
Kompensationseinrichtungen, Kühlung- Reparaturen dauern Wochen oder Monate- dynamisches Verhalten langer Kabel im Netzbetrieb ungünstig- Betriebsführung nur mit vollständiger Überwachung der Kabel möglich- Die Eingriffe in die Umwelt sind insgesamt größer als durch die
Freileitung (Grundwasser, Flächenbedarf, Forst, Landwirtschaft, etc.)
Zusammenfassung Technische Alternative
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SteiermarkleitungKostenfaktoren Kabel : Freileitung
10,28,41Kostenfaktor
KabelKabelgang
90km
KabelErdverlegung
90kmFreileitung
Der Vergleich Freileitung / Kabel muß für jedes Projekt neu angestelltwerden. Die unveränderte Übernahme von Aussagen ist nicht möglich.
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Magnetische Felder Kabel / Freileitung
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Vergleich des magnetischen Feldes Freileitung / Kabel an einem konkretenBeispiel, bei gleicher Übertragungsleistung
(Bezugspunkte 1m über Niveau)
Freileitung 5.8 µT
Kabel 15.7 µT
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Trassenverlauf Steiermarkleitung
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-100 -90 -80 -70 -60 -50 -40 -30 -20 -10 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 1000
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
32
34
36
38
40
h = 11 m
h = 12.5 m
h = 15 m
h = 20 m
h = 25 m
(c)Hirtler
Grenzwerte von IRPA, W elt-gesundheitsorganisation undÖNORM S 1119:
100 µT für 24 h Expos ition1000 µT f. kurzz. Expos i tion 3 x Al/St 635/117
19.8
26.615.2
h9
13.4
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L1
L2 L3 L1' L2'
L3'
E
Abhängigkeit d. magn. Flußdichte in Spannfeldmitte von der Seilhöhe h
Absta nd [m ] von de r T ra sse nm i tte
2 Systeme 380 kV Dreierbündel, I = 0,6 x Id (je System 2086 A)
B[µ
T]
Die APG bemüht sich bei der Trassenwahl, bewohnten Gebieten so weit wiemöglich auszuweichen (Raumplanung). Optische Beeinflussung und EMF sollengering gehalten werden.
Der österreichische Wert fürdas magnetische Feld (iminternationalen Einklang100 µT) wird beiWohnbebauungen imnormalen Betriebsfall mitgroßem Abstandeingehalten.
Planungsziele der APG für Freileitungen
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Planungsziele der APG für Freileitungen
Die Sachverständigen orientieren sich jedoch an der Schweizer NISV(1 µT zu Orten empfindlicher Nutzung). Zitat aus dem Bescheid 1.Instanz „Es wird daher empfohlen, den anlagenbezogenen Grenzwertvon 1µT für den projektgemäß maximalen Strom bei der nächstenWohnbebauung zum Ansatz zu bringen und sich gleichzeitig amMittelwert von 0,2µT zu orientieren“
Mehrere Einsprüche der APG: Die österreichischen Grenzwerte sindanzusetzen, nicht jene der Schweiz.
Aus der Tatsache, daß bei der Trassenwahl diegeringstmöglichen Werte angestrebt und erreicht wurden läßtsich keinesfalls ableiten, daß sich die APG am SchweizerVorsorgewert orientiert.
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Auswirkungen durch EMF
Zitat aus dem UV-Gutachten: „Falls einzelne Personen darüberhinausMaßnahmen setzen wollen, um ihre persönliche Exposition weiter zureduzieren, mag dies psychohygienisch sinnvoll sein, kann aber nichtals Richtschnur für allgemeine Entscheidungen dienen.“
aus der ÖVE/ÖNORM EN 50341:
5.6.1 Elektrische und magnetische Felder unter einer Freileitung
Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder werden in dieser Normnicht vorgegeben. Für diese Grenzwerte muß auf einschlägige in den NNAangegebene Normen und Sicherheitsregeln verwiesen werden.
(A-dev) AT1: Es gelten die Festlegungen der ÖNORM S 1119 (bzw. 8850).
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Baubewilligung zur Errichtung einer Lüftungsanlage füreine Textilreinigung
Forderung….. dass der Betrieb einer Chemisch-Putzerei - auf Grund des„schwer einschätzbaren gesundheitlichen Risikos“einer gesundheitlichenGefährdung der Nachbarschaft - aus „präventivmedizinischen Bestrebungen“mit einem strengen Vorsorgewert, ……. begrenzt werden müsse.
Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes:„Sollte die Beschwerdeführerin im Verfahren weiterhin anzweifeln, dass der im
medizinischen Gutachten angeführte „Vorsorgewert“von 0,1 mg/m³ TEC-Konzentration nicht die für das Geschäftsgebiet maßgebliche Grenze für diezumutbare Umweltbelastung ist, wird der medizinische Sachverständigenäher begründet darzulegen haben, ob eine über diesen Werthinausgehende Immissionsbelastung noch als örtlich zumutbareUmweltbelastung bezeichnet werden kann, und bejahendenfalls, beiwelchem Wert dies nicht mehr gesagt werden kann.“
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Gesamtbewertung im UV - Gutachten
„Im vorliegenden Fall belegt aber gerade die Betrachtung der Alternativen die dargelegteAnsicht, dass das eingereichte Vorhaben im Rahmen der Gesamtschau positiv zubewerten ist. Die unzweifelhaft zu erwartenden positiven Auswirkungen des Vorhabenslassen sich nämlich in anderer Weise nicht erreichen, da es
weder technische Alternativen, die im Hinblick auf ihre Auswirkungen günstigerzu beurteilen sind, noch
denkbare andere Trassenführungen, die nicht mit erheblicheren Auswirkungenverbunden sind, gibt.“
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