open lawmaking

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Open Lawmaking:Using Online-Consultations

Matthias Trénel

Zebralog GmbH & Co KG, Berlin

e-government 2.0 barcampBerlin, 28.08.2009

Über Zebralog: Esslingen 2001

zebralog - medienübergreifende dialoge 2

Über Zebralog: Stadt- & Regionalplanung

zebralog - medienübergreifende dialoge 3

Über Zebralog: Bürgerhaushalte

zebralog - medienübergreifende dialoge 4

Über Zebralog: BürgerForum

zebralog - medienübergreifende dialoge 5

Über Zebralog: E-Konsultationen

zebralog - medienübergreifende dialoge 6

Obama: Transparency and Open GovernmentMemorandum Memorandum for the heads of executive departments and

agencies

Principles

Transparency

Public participation

Collaboration

Develop Open Government Directive

Was ist Open Lawmaking?

....

Was sind Online-Konsultationen (OK)?

Verfahren von Verwaltungen im Regulierungsprozess

zum Einholen von Anregungen und Stellungnahmen mit Hilfe neuerMedien (Internet)

von Betroffenen, Endnutzern, Bürgern (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Unterschied zur Online-Umfrage

- offene Fragen / Bitte zur Kommentierung von Text

- stellt Transparenz her (Gesetzentwurf, Einsicht in Anregungenanderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer)

Beteiligungsformen

zebralog - medienübergreifende dialoge 10

B_rger,

NROs, Wirtschaft

Verwaltung,

Politik

Adressat

Adressat

initiiert

in itiiert

Eingaben, Beschwerden,

Petitionen, Anfechtungen

Transparenz

durch Dritte

Aktivismus, Kampagnen,

Lobbying

Kooperation

Konsultation

Information

Wahlen,

Abstimmungen

B_rgerbegehren,

Volksentscheide

Adressatin itiiert

Ziele von OKs Verbesserung der Entscheidungsgrundlage

Härtetest bzw. Probelauf für Gesetzentwurf

Vorbereitung auf Veränderungen

Stärkung des Vertrauens in die Behörde

Weitere Potenziale und Chancen Effektivitätssteigerung in Bezug auf

- bessere Gesetzgebung

- demokratische Legitimation

verhältnismäßig geringer Aufwand

Positive Sekundäreffekte:

- verbesserte hausinterne Kommunikation undKlärungsprozesse

- höhere Arbeitszufriedenheit durch „Abwechslung“

Rechtliche Rahmenbedingungen (D)

Durchführung von (Online-) Konsultationen wird durch dieGGO nicht vorgeschrieben

Leitfäden und Arbeitshilfen des BMI fürGesetzesfolgenabschätzung empfehlen die Konsultationvon Experten und Normadressaten

Seit 2006: Federführendes Ministerium kann Gesetz-entwurf im Internet veröffentlichen (GGO §48 Abs 3)

Rechtliche Rahmenbedingungen (EU)

Alle Rechtssetzungsverfahren der Kommission müsseneinen Konsultationsplan aufweisen (Prüfung durch denAusschuss für Folgenabschätzung)

Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards fürKonsultationsverfahren

- Veröffentlichung auf zentralem Internetportal

- Involvierung aller betroffenen Parteien

- Genügend Zeit für eine Stellungnahme

- Bestätigung des Eingangs von Stellungnahmen

- Veröffentlichung der Konsultationsergebnisse

Beispiel 1: Your Voice in Europe (EU)

Beispiel 2: regulations.gov (US)

Beispiel 1: Police Act Wiki (NZ)

Beispiel 4: E-Recht (A)

Beispiel 5: Novelle des UrhG

Beispiel 6: einmischen.sachsen-anhalt.de

Beispiel 7: Bürgerforum in BaWü

Beispiel 8: Nds-Heimrechtsreform

Beispiel 9: Nds-Dienstrechtsreform

Beispiel 10: e-konsultation.de (BMI)

Typen• Einfache Online-Konsultationen

– Gesetzentwurf zum Download

– Beteiligung per E-Mail

• Transparente Online-Konsultationen

– Beteiligung per Online-Formular

– Stellungnahmen und Antworten des Ministeriumssind öffentlich sichtbar

• Diskursive Online-Konsultationen

– Teilnehmer/innen können sich aufeinanderbeziehen

Welche Chancen & Risiken sehen Sie?

• ... • ...

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

trenel@zebralog.de

030 / 200 540 26-0

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