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Wir bitten um Beachtung der besonderen Hinweise auf den letzten Seiten dieser Studie. NORD/LB-Research-Portal PROFI Bloomberg-Kürzel: NRDR <GO> Fixed Income Research Financial Special 12. November 2015 Nachranganleihen im regulatorischen Umfeld

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Page 1: Fixed Income Research Financial Special · 11/12/2015  · Intesa Sanpaolo KBC Group Lloyds Banking Group Nordea Bank RBS Group SEB Société Générale Swedbank UniCredit CET 1 Aufbau

Wir bitten um Beachtung der besonderen Hinweise auf den letzten Seiten dieser Studie.

NORD/LB-Research-Portal PROFI Bloomberg-Kürzel: NRDR <GO>

Fixed Income Research

Financial Special 12. November 2015

Nachranganleihen im regulatorischen Umfeld

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Financial Special 12. November 2015

NORD/LB Fixed Income Research

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Financials Nachranganleihen im regulatorischen Umfeld

Analystin:

Michaela Hessmert

Banken haben enorme

Fortschritte bei der

Kapitalisierung erzielt

Seit der Finanzmarktkrise haben europäische Institute durch erhöhte regula-

torische Anforderungen einen besonderen Fokus auf die Verbesserung ihrer

Kapitalisierung gelegt. Basel III verlangt von den Banken insbesondere höhe-

re Quoten beim harten Kernkapital (CET 1 Quote). Zudem wurden bestimmte

Kapitalpuffer etabliert (neben dem Kapitalerhaltungspolster sollen Institute

auch einen antizyklischen Kapitalpuffer einführen, der 0% bis zu 2,5% betra-

gen kann). Global systemrelevante Banken haben außerdem einen G-SIB

Puffer von 1,0% bis 3,5% zu erfüllen. Der höchste zusätzliche Puffer liegt

derzeit bei 2,5%. Damit müssen Banken eine weitaus höhere Gesamtkapital-

quote erfüllen, als dies vor der Krise der Fall war. Im Oktober 2015 hat zu-

dem der Einheitliche Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Me-

chanism, SSM) der EZB die Kapitalanforderungen aus der Säule 2 für die

122 beaufsichtigten europäischen Institute ab 2016 im Schnitt zusätzlich um

30bp angehoben. Die meisten Institute erfüllen trotz der Basel III Übergangs-

regelungen bereits heute die für 2019 geforderten Kapitalquoten. Einen

Schub in Puncto Kapitalisierung lösten in diesem Zusammenhang vor allem

das Comprehensive Assessment der EZB sowie der EBA Stresstest in 2014

aus. Im Vorfeld und im Nachgang haben die europäischen Banken ihre Kapi-

talquoten teilweise massiv erhöht. Dies geschah sowohl durch Ausgabe von

Aktien als auch durch Emission von Additional Tier 1 und Tier 2 Kapital. In

dieser Studie wollen wir einen besonderen Fokus auf Nachranganleihen le-

gen, welche im aktuellen regulatorischen Umfeld eine gewisse Renaissance

erleben, die sich aus unserer Sicht neben den speziellen Anforderungen der

Aufsicht unter anderem aus der regulatorischen Benachteiligung von unbesi-

cherten Bankanleihen (Senior Unsecured Bonds) ergibt.

Basel III Übergangsbestimmungen

Phasen 2015 2016 2017 2018 2019

Leverage Ratio Beobachtungsphase bis Jan. 2017 Offenlegung ab 2015

Integration in

Säule 1

Mindestanforderung für hartes Kernkapital (CET 1)

4,5% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5%

Kapitalerhaltungspolster / Capital Conservation Buffer (CCB)

0,625% 1,25% 1,875% 2,5%

Mindestanforderung für CET 1 plus CCB

4,5% 5,125% 5,75% 6,375% 7,0%

Schrittweise Erhöhung der Abzüge vom CET 1*

40% 60% 80% 100% 100%

Mindestanforderung für Kernkapital

6,0% 6,0% 6,0% 6,0% 6,0%

Mindestanforderung für Gesamtkapital

8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0%

EK-Instrumente, die nicht mehr zum Kern- bzw. Ergänzungskapital zählen

Laufen seit 2013 über einen 10-Jahres-Zeitraum schrittweise aus

Mindestanforderung für Gesamtkapital plus CCB

8,525% 9,25% 9,875% 10,5%

Liquidity Coverage Ratio 60% 70% 80% 100% 100%

Net Stable Funding Ratio Einführung als

Mindeststandard

* Einschl. Beträgen über dem Grenzwert für vorgetragene Steuerrückerst., Bedienungsrechten von Hypotheken und Anlagen in Finanzwerten Quelle: BIS, NORD/LB Fixed Income Research

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Financial Special 12. November 2015

NORD/LB Fixed Income Research

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Aufbau CET 1 Quote von 2011 bis H1/2015 ausgewählter Institute in %

2,70

3,59

0,38

1,55

2,38

1,84

5,53

3,37

2,40

1,05

5,56

6,00

3,11

5,70

1,62

4,99

2,59

8,48

2,01

0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00

BBVA

Banco Santander

Barclays Plc

BNP Paribas

Commerzbank

Crédit Agricole

Deutsche Bank

DNB

Erste Group Bank

HSBC Holdings

Intesa Sanpaolo

KBC Group

Lloyds Banking Group

Nordea Bank

RBS Group

SEB

Société Générale

Swedbank

UniCredit

CET 1 Aufbau von 2011 bis H1 2015

Quelle: SNL, NORD/LB Fixed Income Research

CET 1 Quote per H1/2015 ausgewählter Institute in %

0,00

5,00

10,00

15,00

20,00

25,00

CET 1 Ratio H1/2015

Quelle: SNL, NORD/LB Fixed Income Research

Banken sind

krisenresistenter geworden

Seit der Finanzmarktkrise wurde eine Vielzahl von regulatorischen Anforde-

rungen auf den Weg gebracht. Diese befinden sich entweder in einer Über-

gangsphase zur Vollumsetzung, sind bereits umgesetzt oder noch in einem

Konsultationsprozess. Neben dem Aufbau der Kapitalisierung lag ein weiterer

Fokus auf der Verschuldungsquote (Leverage Ratio), der Mindestliquiditäts-

quote (Liquidity Coverage Ratio) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net

Stable Funding Ratio). Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Banken der

Eurozone erheblich krisenfester und schockresistenter geworden sind.

Verlustbeteiligung von

Nachranganleihen

Vor Einführung der BRRD war eine Verlustbeteiligung von Nachranganleihen

nur möglich, wenn das Institut nach dem Konkursrecht liquidiert wurde. Mit

der Einführung der BRRD ist eine Beteiligung von Nachrangpapieren auch

bei einer Restrukturierung oder Abwicklung des Institutes vorgesehen. Damit

verschlechtert sich bezogen auf den Krisenfall das Risikoprofil von Nach-

ranganleihen.

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Financial Special 12. November 2015

NORD/LB Fixed Income Research

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iTraxx Senior Financial vs. iTraxx Subordinated Financial Index

0

100

200

300

400

500

600

700

BP

iTraxx Subordinated Financial iTraxx Senior Financial

Stand: 11. November 2015 8:18 CET Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research

Repricing noch nicht

abgeschlossen

Die hohen Risikoaufschläge nach dem Zusammenbruch von Lehman

Brothers und der darauf folgenden Finanzmarktkrise haben sich wieder deut-

lich reduziert. Allerdings sind wir davon überzeugt, dass die Vorkrisenniveaus

(um 20bp für den iTraxx Senior Financial zwischen 30bp und 40bp für den

iTraxx Subordinated Financial) perspektivisch nicht mehr erreicht werden,

weil sich das Umfeld für Financials nachhaltig verändert hat. Wir gehen da-

von aus, dass die derzeitigen Spreads von rund 70bp für den iTraxx Senior

Financial und etwa 150bp für den iTraxx Subordinated Financial noch nicht

das neue „Gleichgewichtsniveau“ reflektieren. Unserer Auffassung nach sind

die regulatorischen Einflussfaktoren nicht hinreichend eingepreist. Wir erwar-

ten jedoch nicht einen massiven Anstieg von den aktuellen Niveaus, da die

Institute erheblich robuster geworden sind und daher die Wahrscheinlichkeit

einer Restrukturierung oder Abwicklung geringer ist. Insbesondere in Bezug

auf die Aufsichtsarbeit hat sich viel getan. Der Aufsichts- und Überwa-

chungsprozess hat sich nachhaltig verbessert. Während vor der Finanz-

marktkrise seitens der Aufsichtsbehörden tendenziell reagiert wurde, ist die

„neue“ Aufsicht proaktiv und hat das Handwerkzeug, um über die verschie-

denen Ebenen der Beaufsichtigung frühzeitig in Bankprozesse einzugreifen

(Stichwort: Supervisory Review and Evaluation Process / SREP, Stresstests,

Ad-hoc Supervisory Judgement, Crisis Management Groups). Im Bedarfsfall

kann die Aufsicht über frühzeitige Interventionsmaßnahmen beispielsweise

der Bank das Auszahlen von Dividenden verbieten, Änderungen in der Ge-

schäftsführung erzwingen, risikobehaftete Geschäfte einstellen lassen und

noch eine Vielzahl weiterer Schritte einleiten.

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Financial Special 12. November 2015

NORD/LB Fixed Income Research

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EZB-Geldpolitik beeinflusst

Risikospreads

Das aktuelle Spreadniveau von Senior und Subordinated Bonds ist unserer

Meinung nach mittelbar durch die expansive Notenbankpolitik verzerrt (Nied-

rigzinsniveau und Ankaufprogramme). Investoren sind in diesem Umfeld auf

der verzweifelten Suche nach Investment-Alternativen und Rendite (search

for yield), wovon der Credit-Markt im Allgemeinen durch sinkende Spreads

profitiert. Wir erwarten ein weiteres Repricing von Senior und Subordinated

Bonds in der Zukunft, das sich jedoch durch das anhaltende Niedrigzinsni-

veau nur sehr moderat durchsetzen wird. In einer potenziellen Zinswende

sehen wir perspektivisch das größte Risiko für die Asset Kategorie Finan-

cials. Im Folgenden wollen wir die regulatorischen Einflussfaktoren näher

beleuchten.

Bail-in Regime verlagert das

finanzielle Risiko bei einer

Bankenschieflage vom

Steuerzahler auf die

Gläubiger

Während die Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD; Abwicklungs-

richtlinie) bereits seit Ende 2014 in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales

Recht umgesetzt sein sollte (noch nicht alle Länder haben dies getan und die

EU-Kommission hat im Mai 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen

einige Länder eingeleitet), ist für das Bail-in Regime grundsätzlicher Start der

1. Januar 2016. Im Rahmen einer nationalen Umsetzung hat Deutschland

das Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) eingeführt und damit die

Haftungskaskade geändert (siehe dazu auch das Financial Special vom

25.09.2015 „Update Abwicklungsmechanismusgesetz“). In Deutschland gilt

das geänderte Insolvenzrecht ab 1. Januar 2017.

Drei Wege führen zum Ziel

der Gläubigerbeteiligung

Während sich Deutschland ebenso wie Italien für eine gesetzliche Lösung

(statutory approach) entschieden haben, wobei Deutschland eine Nachran-

gigkeit von Senior Bankanleihen gegenüber anderen unbesicherten Verbind-

lichkeiten eingeführt hat, wohingegen Italien eine Bevorzugung von Einlagen

implementiert hat, zog Spanien die Variante der vertraglichen Nachrangigkeit

(contractual subordination) von Senior Unsecured Bonds vor und kreierte

damit eine weitere Asset Kategorie (Tier 3 Anleihen). Die so genannte struk-

turelle Nachrangigkeit (structural subordination) von Senior Bonds betrifft

Länder deren Banken Holding-Strukturen aufweisen wie beispielsweise in

Großbritannien oder einige Gruppen in Benelux. Auch die Schweiz hat sich

für diese Variante entschieden, bei der die Senior Anleihen, die über die Hol-

dinggesellschaft emittiert werden, eine strukturelle Nachrangigkeit aufweisen.

Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit hoch ein, dass die Vorgehensweise von

Deutschland mit der statutory subordination in Europa größtenteils adaptiert

wird, da es sich um eine vergleichsweise pragmatische Lösung handelt, um

den TLAC-Anforderungen (total loss absorbing capacity; siehe Folgeseiten)

gerecht zu werden. Der Aufbau von Holding Company Strukturen (HoldCo)

wäre bei weitem komplizierter und teurer und der spanische Weg der vertrag-

lichen Nachrangigkeit umfasst nicht alle ausstehenden Senior Unsecured

Bonds, sondern nur die neu emittierten und ist zudem wenig transparent.

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Financial Special 12. November 2015

NORD/LB Fixed Income Research

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bail

in v

ia w

rite

do

wn

or

con

ve

rsio

n BRRD German statutory approach (AbwMechG)

CET 1 capital CET 1 capital

AT 1 capital AT 1 capital

Tier 2 capital Tier 2 capital

Subordinated debt Subordinated debt

Other eligible liabilities (tradeable senior unsecured debt, deriva-tives, structured notes, promissory loans, other unsecured senior

claims, interbank deposits maturing >7 days) Tradeable Senior Unsecured incl. Promissory loans (SSD)

Unsecured deposits of individuals and SMEs

Other eligible liabilities (derivatives, structured notes, other unsecured senior claims, interbank deposits maturing >7days)

Unsecured deposits of individuals and SMEs

excluded from bail in

Privileged, secured, insured claims i.g. covered bonds, deposits covered by DGS

Privileged, secured, insured claims i.g. covered bonds, deposits covered by DGS

Quelle: BRRD, NORD/LB Fixed Income Research

Auswirkungen des Bail in

auf Senior-Bonds und

Subordinated Bonds

Mit der BRRD wurde das finanzielle Risiko einer Bankenabwicklung vom

Steuerzahler auf die Anteilseigner und Gläubiger einer Bank verlagert. Die

Richtlinie schreibt vor, dass im Krisenfall mindestens 8% der Verluste vom

Eigenkapital und den Verbindlichkeiten der Bank getragen werden müssen.

Erst danach darf sich der einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution

Fund; SRF) an der Stützung des Institutes beteiligen. Je höher also der so

genannte Bail-in-Puffer ist, desto vermeintlich stärker sind Senior Anleihen

vor einer Verlustbeteiligung geschützt. Während also die Entscheidung Seni-

or Anleihen zur Verlustkompensation heranzuziehen zu einer Spreadauswei-

tung führt, kann der Bail-in-Puffer das Widening etwas dämpfen.

Aufbau eines Bail in-Puffers

schafft Anreiz zur Emission

von Subordinated Bonds

Wenn sich durch das Bail-in-Regime in der Tendenz die Spreads von Senior

Unsecured Bonds denen von Subordinated Bonds annähern, ist für die Insti-

tute ein Anreiz geschaffen, vermehrt Subordinated Bonds zu emittieren, um

damit den Bail-in-Puffer zu erhöhen. In der Konsequenz müsste sich das in

den Spreads für Senior Unsecured Bonds auswirken, da eine Verlustteilnah-

me im Krisenfall geringer wahrscheinlich wird. Banken sorgen also durch

Emission von Subordinated Bonds dafür, dass ihre Refinanzierungsquelle

Senior Unsecured Bonds vergleichsweise preiswert bleibt.

Emission von Subordinated Bonds 2013 bis YTD ASW-Spread Senior vs. Subordinated Financial

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

FR IT DE AT BE NL

in M

io. EU

R

Emission Subordinated Bonds > EUR 250MM

-15

35

85

135

185

235

285

335

385

435

485

0 2 4 6 8 10 12 14

As

se

t s

wa

p s

pre

ad

in

bp

Maturity years

Senior Financials SUB Bloomberg Search: Collateral Type: Subordinated Bonds, Currency: Euro, Maturity Type: Bullet, Coupon Type: Fixed Coupon, Coupon Frequency: Annual, Amount Outstanding: EUR 250MM Stand: 05.11.2015 Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research

Stand: 12.11.2015 Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research

Haftungskaskaden im Vergleich: BRRD vs. AbwMechG

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NORD/LB Fixed Income Research

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ISP

IM 2

.855 0

4/2

3/2

5

RB

IAV

6 1

0/1

6/2

3

BF

CM

3 0

9/1

1/2

5

ISP

IM 3

.928 0

9/1

5/2

6

ISP

IM 6

5/8

09/1

3/2

3

LB

BW

3 5

/8 0

6/1

6/2

5

RF

LB

NI 5

7/8

11/2

7/2

3

ISP

VIT

5.3

5 0

9/1

8/1

8

BA

CR

ED

5 3

/4 0

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3

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WA

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1/8

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3

BP

CE

GP

4 5

/8 0

7/1

8/2

3

RA

BO

BK

3 7

/8 0

7/2

5/2

3

BF

CM

3 0

5/2

1/2

4

HE

SL

AN

2 1

/2 1

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4

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GP

2 1

/4 0

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2/2

5

BP

CE

GP

2 7

/8 0

9/3

0/2

4

HE

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2 0

6/2

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5

HE

SL

AN

4 1

1/0

6/2

3

0

100

200

300

400

500

600

700

AS

W i

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ints

Asset swap spread as at issue Asset swap spread as of 11 Nov

Stand: 11. November 2015 8:25 CET Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research

Minimum Requirement for

Eligible Liabilities - MREL

Damit bei einem Bail-in die Institute über ausreichend verlustabsorbierende

Eigenmittel und Verbindlichkeiten verfügen, hat die BRRD Mindestanforde-

rungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (mini-

mum requirements for eligible liabilities; MREL) gesetzt. Am 28. November

2014 hat die EBA ein Konsultationspapier zu technischen Regulierungsstan-

dards über MREL veröffentlicht. Die MREL werden als Verhältnis von Eigen-

mitteln und anrechnungsfähigen Verbindlichkeiten zu Eigenmitteln und Ge-

samtverbindlichkeiten des Instituts errechnet. Kriterien für die MREL-

Festlegung:

Abwickelbarkeit des Institutes entsprechend der Abwicklungsziele

Verlustabsorption und Wiederherstellung einer harten Kernkapitalquote

zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie zum Erhalt eines

ausreichenden Marktvertrauens in das Institut

Ersatz für eventuell im Abwicklungsplan vom Bail-in ausgeschlossene

Verbindlichkeiten

Größe, Geschäftsmodell, Refinanzierungsmodell und Risikoprofil des

Instituts

Potentieller Beitrag des Einlagensicherungssystem zur Finanzierung der

Abwicklung

Auswirkungen auf die Finanzstabilität bei Ausfall des Institutes

(Ansteckungsgefahr)

Der einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution

Mechanism; SRM) als zuständige Abwicklungsbehörde für die systemrele-

vanten Banken in der Eurozone wird voraussichtlich im Januar 2016 über die

jeweiligen institutsspezifischen MREL-Quoten entscheiden (keine pauschale

Mindestanforderung!). Elke König, die Chefin des einheitlichen Abwicklungs-

gremiums (Single Resolution Board; SRB) äußerte sich jüngst, dass die

MREL-Quoten voraussichtlich bei mindestens 8% liegen werden. Da für die

europäischen global systemrelevanten Banken neben der MREL-Quote auch

die Anforderungen des Financial Stability Boards (FSB) in Bezug auf die Ver-

lustabsorbtionsfähigkeit (total loss absorbing capacity; TLAC) erfüllt werden

muss, strebt das SRB an, MREL kompatibel zu TLAC auszugestalten.

Spreadentwicklung Subordinated Bonds

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NORD/LB Fixed Income Research

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TLAC MREL

Anwendungsbereich G-SIB Alle europäischen Banken

Ansatz Mindeststandard Säule 1 Institutsspezifisch Säule 2

Bemessungsgrundlage RWA und Leverage Ratio Gesamtverbindlichkeiten

Höhe Mind. 16%-18% RWA / 6%-6,75% Leverage Ratio Festlegung durch Abwicklungsbehörde

Nachrangigkeit Ja Nein

Emittent Resolution Entity Einzelinstitut

Regulierung von Investoren Haltebeschränkungen für alle international aktiven

Banken Nein

Offenlegung Ja Nein

Gültig ab Januar 2019 (mit Übergangsfristen) 2016 (bis 48 Monate Übergangsfrist)

Quelle: Deutsche Bundesbank, NORD/LB Fixed Income Research

Total Loss Absorbing

Capacity - TLAC

Ebenso wie MREL soll über TLAC die Abwicklung einer Bank im Krisenfall

erleichtert werden und speziell bei den global systemrelevanten Banken dem

„too big to fail“ (TBTF) entgegengewirkt werden. Daher fordert das FSB in

Zusammenarbeit mit dem Basler Ausschuss ab 2019, dass Banken ein Min-

destvolumen an bestimmten verlusttragenden Verbindlichkeiten vorhalten

müssen. Am 9. November 2015 hat das FSB eine Pressemitteilung dazu

veröffentlicht und fordert ein TLAC in Höhe von mindestens 16% der RWAs

ab 2019 und mindestens 18% der RWAs per 2022. Außerdem muss das

Minimum TLAC 6% des Basel III Leverage Ratio Nenners per Januar 2019

ausmachen und mindestens 6,75% per 1. Januar 2022. Zu den Vorausset-

zungen, die Verbindlichkeiten erfüllen müssen, um anerkannt zu werden,

zählen ein unbesicherter Status und eine Restlaufzeit von mindestens einem

Jahr. Zudem dürfen die Papiere weder strukturiert noch kündbar sein. TLAC-

fähige Papiere müssen nachrangig zu nicht TLAC-fähigem Material sein und

mindstens 33% des TLAC soll aus Schuldinstrumenten bestehen. Eine Kon-

kretisierung der TLAC-Anforderungen erfolgt beim G20 Gipfel Mitte Novem-

ber 2015 in der Türkei. Mit TLAC werden die Kapitalanforderungen an global

systemrelevante Institute nochmals deutlich verschärft, da ausreichend nach-

rangige Fremdkapitalinstrumente vorgehalten werden müssen. Mit dem

AbwMechG wurde von Deutschland ein Weg gefunden, um die Bail- in Rege-

lungen mit den TLAC-Anforderungen des Financial Stability Boards in Ein-

klang zu bringen. Wie bereits beschrieben gibt es drei Wege damit sich Seni-

or Bonds zum TLAC-Kapital qualifizieren: die gesetzliche, die vertragliche

und die strukturelle Nachrangigkeit.

Neue Kapitalanforderungen TLAC und MREL

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NORD/LB Fixed Income Research

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Gesamtkapitalanforderungen von G-SIBs ab 2018

0

5

10

15

20

25

30

Tota l Capi tal Requirement

%

Pillar 2 Add-on (possible)

Countercyclical Buffer (0%-2,5%)

G-SIB Buffer (1,0%-3,5%)

Capital Conservation Buffer (2,5%)

TLAC (8,0%-10,0%)

T2 (2,0%)

AT 1 (1 ,5%)

CET 1 (4,5%)

Quelle: BRRD, FSB, NORD/LB Fixed Income Research

Reaktion der

Ratingagenturen

Die Ratingagenturen haben auf die BRRD reagiert und die staatliche Unter-

stützungskomponente bei der Bewertung gestrichen. Andererseits trugen die

Agenturen der wachsenden verlustabsorptionsfähigen Passivseite Rechnung,

was die Widerstands- und Verlusttragfähigkeit der Institute grundsätzlich

erhöht.

Fazit Das Umfeld für Banken hat sich in den vergangenen Jahren massiv verän-

dert und dazu geführt, dass Investoren eine Neubewertung der Risikospreads

von Financials vornehmen mussten. Das betrifft sowohl Subordinated Bonds

als auch Senior Unsecured Bonds. Neben allen regulatorischen Benachteili-

gungen (z.B. fehlende LCR-Fähigkeit, Bail-in) muss jedoch herausgestellt

werden, dass die Emittenten erheblich krisenresistenter geworden sind und

die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bank überhaupt in das Stadium der Rest-

rukturierung / Abwicklung gerät, geringer geworden ist. Das liegt vorrangig an

den verschiedenen Ebenen der Beaufsichtigung (layers of supervision), die

der Aufsicht erlaubt, bereits frühzeitig eingreifen zu können. Im derzeitigen

Niedrigzinsumfeld stellen Financials aus Investorensicht sehr interessante

Möglichkeiten zur Generierung eines Rendite Pick-ups dar. Bei der Auswahl

von Subordinated und Senior Unsecured Bond sollte der Investor vor allem

eine ausreichende Kapitalisierung sowie die Risiken, dem sich das Institut

aussetzt, im Blick haben. Durch die regulatorischen Anforderungen dürften

die Institute in den kommenden Jahren verstärkt sowohl Subordinated als

auch Senior Unsecured Bonds in der Pipeline haben. Das größte Risiko für

die Asset Kategorie Financials insgesamt sehen wir perspektivisch in einer

Normalisierung der Zinslandschaft, wenn für Investoren wieder mehr Invest-

ment-Alternativen verfügbar sind.

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Financial Special 12. November 2015

NORD/LB Fixed Income Research

Seite 10 von 14

Anhang Ansprechpartner in der NORD/LB

Fixed Income Research

Michael Schulz Leitung +49 511 361-5309 [email protected]

Kai Niklas Ebeling Covered Bonds +49 511 361-9713 [email protected]

Fabian Gerlich Public Issuers +49 511 361-9787 [email protected]

Michaela Hessmert Banks +49 511 361-6915 [email protected]

Christopher Kief Corporates / Retail Products +49 511 361-4711 [email protected]

Melanie Kiene Banks +49 511 361-4108 [email protected]

Jörg Kuypers Corporates / Retail Products +49 511 361-9552 [email protected]

Matthias Melms Covered Bonds +49 511 361-5427 [email protected]

Sascha Remus Corporates / Retail Products +49 511 361-2722 [email protected]

Norman Rudschuck Public Issuers +49 511 361-6627 [email protected]

Martin Strohmeier Corporates / Retail Products +49 511 361-4712 [email protected]

Kai Witt Corporates / Retail Products +49 511 361-4639 [email protected]

Markets Sales

Carsten Demmler Leitung +49 511 361-5587 [email protected]

Institutional Sales (+49 511 9818-9440)

Uwe Tacke (Leitung) [email protected] Uwe Kollster [email protected]

Julia Bleser [email protected] Gabriele Schneider [email protected]

Thorsten Bock [email protected] Dirk Scholden [email protected]

Christian Gorsler [email protected]

Sales Sparkassen & Regionalbanken (+49 511 9818-9400)

Christian Schneider

(Leitung) [email protected] Stefan Krilcic [email protected]

Oliver Bickel [email protected] Martin Koch [email protected]

Tobias Bohr [email protected] Bernd Lehmann [email protected]

Kai-Ulrich Dörries [email protected] Jörn Meißner [email protected]

Marc Ehle [email protected] Lutz Schimanski [email protected]

Sascha Goetz [email protected] Brian Zander [email protected]

Fixed Income / Structured Products Sales Europe (+352 452211-515)

René Rindert (Leitung) [email protected] Patricia Lamas [email protected]

Morgan Kermel [email protected] Laurence Payet [email protected]

Corporate Sales

Schiffe / Flugzeuge +49 511 9818-8150 Firmenkunden +49 511 9818-4003

Immobilien / Strukturierte Finanzierung

+49 511 9818-8150 FX/MM +49 511 9818-4006

Syndicate / DCM (+49 511 9818-6600)

Thomas Cohrs (Leitung) [email protected] Julien Marchand [email protected]

Annika Haß [email protected] Andreas Raimchen [email protected]

Axel Hinzmann [email protected] Udo A. Schacht [email protected]

Thomas Höfermann [email protected] Marco da Silva [email protected]

Alexander Malitsky [email protected] Lutz Ulbrich [email protected]

Financial Markets Trading

Corporates +49 511 9818-9690 Collat. Mgmt / Repos +49 511 9818-9200

Covereds / SSAs +49 511 9818-8040 Cust. Exec. & Trading +49 511 9818-9480

Financials +49 511 9818-9490 Frequent Issuers +49 511 9818-9640

Governments +49 511 9818-9660 Structured Products +49 511 9818-9670

Länder & Regionen +49 511 9818-9550

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Financial Special 12. November 2015

NORD/LB Fixed Income Research

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Disclaimer

Diese Finanzanalyse (nachfolgend als „Analyse“ bezeichnet) ist von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE

(„NORD/LB“) erstellt worden. Die für die NORD/LB zuständigen Aufsichtsbehörden sind die Europäische Zentralbank („EZB“), Sonne-

mannstraße 20, D-60314 Frankfurt am Main, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht („BaFin“), Graurheindorfer Str. 108,

D-53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, D-60439 Frankfurt am Main. Sofern Ihnen diese Analyse durch Ihre Sparkasse überreicht

worden ist, unterliegt auch diese Sparkasse der Aufsicht der BaFin und ggf. auch der EZB. Eine Überprüfung oder Billigung dieser Prä-

sentation oder der hierin beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist grundsätzlich nicht

erfolgt.

Diese Analyse richtet sich ausschließlich an Empfänger in Deutschland (nachfolgend als „relevante Personen“ oder „Empfänger“ be-

zeichnet). Die Inhalte dieser Analyse werden den Empfängern auf streng vertraulicher Basis gewährt und die Empfänger erklären mit der

Entgegennahme dieser Analyse ihr Einverständnis, diese nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der NORD/LB an Dritte

weiterzugeben, zu kopieren und/oder zu reproduzieren. Die in dieser Analyse untersuchten Werte sind nur an die relevanten Personen

gerichtet und andere Personen als die relevanten Personen dürfen nicht auf diese Analyse vertrauen. Insbesondere darf weder diese

Analyse noch eine Kopie hiervon nach Japan, Kanada oder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in ihre Territorien oder Besitz-

tümer gebracht oder übertragen oder an Mitarbeiter oder an verbundene Gesellschaften in diesen Rechtsordnungen ansässiger Emp-

fänger verteilt werden.

Diese Analyse wurde in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes und der Verordnung

über die Analyse von Finanzinstrumenten erstellt. Der Bereich Research der NORD/LB ist in organisatorischer, hierarchischer, funktio-

neller und örtlicher Hinsicht unabhängig von Bereichen, die für die Emission von Wertpapieren und für Investment Banking, für den

Wertpapierhandel (einschließlich Eigenhandel) mit und Verkauf von Wertpapieren und für das Kreditgeschäft verantwortlich sind.

Diese Analyse und die hierin enthaltenen Informationen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und werden ausschließ-

lich zu Informationszwecken bereitgestellt. Es ist nicht beabsichtigt, dass diese Analyse einen Anreiz für Investitionstätigkeiten darstellt.

Sie wird für die persönliche Information des Empfängers mit dem ausdrücklichen, durch den Empfänger anerkannten Verständnis be-

reitgestellt, dass sie kein direktes oder indirektes Angebot, keine individuelle Empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf, Halten oder

Verkauf sowie keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und keine

Maßnahme, durch die Finanzinstrumente angeboten oder verkauft werden könnten, darstellt.

Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen sind Quellen entnommen, die von der

NORD/LB für zuverlässig erachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, kann

die NORD/LB keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen überneh-

men. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Analyse geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturtei-

le der Analysten der NORD/LB dar. Veränderungen der Prämissen können einen erheblichen Einfluss auf die dargestellten Entwicklun-

gen haben. Weder die NORD/LB, noch ihre Organe oder Mitarbeiter können für die Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der

Informationen oder für einen Renditeverlust, indirekte Schäden, Folge- oder sonstige Schäden, die Personen entstehen, die auf die

Informationen, Aussagen oder Meinungen in dieser Analyse vertrauen (unabhängig davon, ob diese Verluste durch Fahrlässigkeit dieser

Personen oder auf andere Weise entstanden sind), die Gewähr, Verantwortung oder Haftung übernehmen.

Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Währungskurse, Kursschwankungen der

Finanzinstrumente und ähnliche Faktoren können den Wert, Preis und die Rendite der in dieser Analyse in Bezug genommenen Finan-

zinstrumente oder darauf bezogener Instrumente negativ beeinflussen. Die Bewertung aufgrund der historischen Wertentwicklung eines

Wertpapiers oder Finanzinstruments lässt sich nicht zwingend auf dessen zukünftige Entwicklung übertragen.

Diese Analyse stellt keine Anlage-, Rechts-, Bilanzierungs- oder Steuerberatung sowie keine Zusicherung dar, dass ein Investment oder

eine Strategie für die individuellen Verhältnisse des Empfängers geeignet oder angemessen ist, und kein Teil dieser Analyse stellt eine

persönliche Empfehlung an einen Empfänger der Analyse dar. Auf die in dieser Analyse Bezug genommenen Wertpapiere oder sonsti-

gen Finanzinstrumente sind möglicherweise nicht für die persönlichen Anlagestrategien und -ziele, die finanzielle Situation oder indivi-

duellen Bedürfnisse des Empfängers geeignet.

Ebenso wenig handelt es sich bei dieser Analyse im Ganzen oder in Teilen um einen Verkaufs- oder anderweitigen Prospekt. Dement-

sprechend stellen die in dieser Analyse enthaltenen Informationen lediglich eine Übersicht dar und dienen nicht als Grundlage einer

möglichen Kauf- oder Verkaufsentscheidung eines Investors. Eine vollständige Beschreibung der Einzelheiten von Finanzinstrumenten

oder Geschäften, die im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Analyse stehen könnten, ist der jeweiligen (Finanzierungs-) Do-

kumentation zu entnehmen. Soweit es sich bei den in dieser Analyse dargestellten Finanzinstrumenten um prospektpflichtige eigene

Emissionen der NORD/LB handelt, sind allein verbindlich die für das konkrete Finanzinstrument geltenden Anleihebedingungen sowie

der jeweilig veröffentlichte Prospekt und das jeweilige Registrierungsformular der NORD/LB, die insgesamt unter www.nordlb.de herun-

tergeladen werden können und die bei der NORD/LB, Georgsplatz 1, 30159 Hannover kostenlos erhältlich sind. Eine eventuelle Anlage-

entscheidung sollte in jedem Fall nur auf Grundlage dieser (Finanzierungs-) Dokumentation getroffen werden. Diese Analyse ersetzt

nicht die persönliche Beratung. Jeder Empfänger sollte, bevor er eine Anlageentscheidung trifft, im Hinblick auf die Angemessenheit von

Investitionen in Finanzinstrumente oder Anlagestrategien, die Gegenstand dieser Analyse sind, sowie für weitere und aktuellere Informa-

tionen im Hinblick auf bestimmte Anlagemöglichkeiten sowie für eine individuelle Anlageberatung einen unabhängigen Anlageberater

konsultieren.

Jedes in dieser Analyse in Bezug genommene Finanzinstrument kann ein hohes Risiko einschließlich des Kapital-, Zins-, Index-, Wäh-

rungs- und Kreditrisikos, politischer Risiken, Zeitwert-, Rohstoff- und Marktrisiken aufweisen. Die Finanzinstrumente können einen plötz-

lichen und großen Wertverlust bis hin zum Totalverlust des Investments erfahren. Jede Transaktion sollte nur aufgrund einer eigenen

Beurteilung der individuellen finanziellen Situation, der Angemessenheit und der Risiken des Investments erfolgen.

Die NORD/LB und mit ihr verbundene Unternehmen können an Geschäften mit den in dieser Analyse dargestellten Finanzinstrumenten

oder deren Basiswerte für eigene oder fremde Rechnung beteiligt sein, weitere Finanzinstrumente ausgeben, die gleiche oder ähnliche

Ausgestaltungsmerkmale wie die der in dieser Analyse dargestellten Finanzinstrumente haben sowie Absicherungsgeschäfte zur Absi-

cherung von Positionen vornehmen. Diese Maßnahmen können den Preis der in dieser Analyse dargestellten Finanzinstrumente beein-

flussen.

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Financial Special 12. November 2015

NORD/LB Fixed Income Research

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Soweit es sich bei den in dieser Analyse dargestellten Finanzinstrumenten um Derivate handelt, können diese je nach Ausgestaltung

zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses einen aus Kundensicht anfänglichen negativen Marktwert beinhalten. Die NORD/LB behält

sich weiterhin vor, ihr wirtschaftliches Risiko aus einem mit ihr abgeschlossenen Derivat mittels eines spiegelbildlichen Gegengeschäfts

an Dritte in den Markt abzugeben.

Nähere Informationen zu etwaigen Provisionszahlungen, die im Verkaufspreis enthalten sein können, finden Sie in der Broschüre „Kun-

deninformation zum Wertpapiergeschäft“. die unter www.nordlb.de abrufbar ist.

Die in dieser Analyse enthaltenen Informationen ersetzen alle vorherigen Versionen einer entsprechenden Analyse und beziehen sich

ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Analyse. Zukünftige Versionen dieser Analyse ersetzen die vorliegende Fassung.

Eine Verpflichtung der NORD/LB, die Informationen in dieser Analyse zu aktualisieren und/oder in regelmäßigen Abständen zu überprü-

fen, besteht nicht. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht gegeben werden.

Mit der Verwendung dieser Analyse erkennt der Empfänger die obigen Bedingungen an.

Die NORD/LB gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Weitere Informationen erhält der Empfänger

unter Nr. 28 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NORD/LB oder unter www.dsgv.de/sicherungssystem.

Vorkehrungen zur vertraulichen Behandlung von sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und

zum Umgang mit Interessenkonflikten

Die NORD/LB hat Geschäftsbereiche, die Zugang zu sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten haben können (Vertraulichkeitsbereiche),

funktional, räumlich und/oder durch dv-technische Maßnahmen von anderen Bereichen (z.B. dem NORD/LB-Research) abgeschottet.

Zusätzliche Informationen für Empfänger im Vereinigten Königreich

Die NORD/LB unterliegt einer teilweisen Regulierung durch die „Financial Conduct Authority“ (FCA) und die „Prudential Regulation

Authority“ (PRA). Details über den Umfang der Regulierung durch die FCA und die PRA sind bei der NORD/LB auf Anfrage erhältlich.

Diese Analyse ist “financial promotion“. Empfänger im Vereinigten Königreich sollten wegen möglicher Fragen die Londoner Niederlas-

sung der NORD/LB, Abteilung Investment Banking, Telefon: 0044 / 2079725400, kontaktieren.

Ein Investment in Finanzinstrumente, auf die in dieser Analyse Bezug genommen wurde, kann den Investor einem signifikanten Risiko

aussetzen, das gesamte investierte Kapital zu verlieren.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Frankreich

Die NORD/LB ist teilweise reguliert durch die „Autorité des Marchés Financiers“. Details über den Umfang unserer Regulierung durch

die zuständigen Behörden sind von uns auf Anfrage erhältlich.

Diese Analyse stellt eine Finanzanalyse i.S.v. Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2006/73/EG, Art. L.544-1 und R.621-30-1 des Französischen

Geld- und Finanzgesetzes dar und ist als Finanzanalyse gemäß der Richtlinie 2003/6/EG und 2003/125/EG zu qualifizieren.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Österreich

Keine der in dieser Analyse enthaltenen Informationen stellt eine Aufforderung oder ein Angebot der NORD/LB oder mit ihr verbundener

Unternehmen dar, Wertpapiere, Terminprodukte oder andere Finanzinstrumente zu kaufen oder zu verkaufen oder an irgendeiner Anla-

gestrategie zu partizipieren. Nur der veröffentlichte Prospekt gemäß dem Österreichischen Kapitalmarktgesetz kann die Grundlage für

die Investmententscheidung des Empfängers darstellen.

Aus Regulierungsgründen können Finanzprodukte, die in dieser Analyse erwähnt werden, möglicherweise nicht in Österreich angeboten

werden und deswegen nicht für Investoren in Österreich verfügbar sein. Deswegen kann die NORD/LB ggf. gehindert sein, diese Pro-

dukte zu verkaufen bzw. auszugeben oder Anfragen zu akzeptieren, diese Produkte zu verkaufen oder auszugeben, soweit sie für In-

vestoren mit Sitz in Österreich oder für Mittelsmänner, die im Auftrag solcher Investoren handeln, bestimmt sind.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Belgien

Die Bewertung individueller Finanzinstrumente auf der Grundlage der in der Vergangenheit liegenden Erträge ist nicht notwendigerweise

ein Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Empfänger sollten beachten, dass die verlautbarten Zahlen sich auf vergangene Jahre

beziehen.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Zypern

Diese Analyse stellt eine Finanzanalyse i.S.d. Abschnitts über Begriffsbestimmungen der Zypriotischen Richtlinie D1444-2007-01 (Nr.

426/07) dar. Darüber hinaus wird diese Analyse nur für Informations- und Werbezwecke zur Verfügung gestellt und stellt keine individu-

elle Aufforderung oder Angebot zum Verkauf, Kauf oder Zeichnung eines Investmentprodukts dar.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Dänemark

Diese Analyse stellt keinen Prospekt i.S.d. Dänischen Wertpapierrechts dar und dementsprechend besteht keine Verpflichtung, noch ist

es unternommen worden, sie bei der Dänischen Finanzaufsichtsbehörde einzureichen oder von ihr genehmigen zu lassen, da diese

Analyse (i) nicht im Zusammenhang mit einem öffentlichen Anbieten von Wertpapieren in Dänemark oder der Zulassung von Wertpapie-

ren zum Handel auf einem regulierten Markt i.S.d. Dänischen Wertpapierhandelsgesetzes oder darauf erlassenen Durchführungsver-

ordnungen erstellt worden ist oder (ii) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Anbieten von Wertpapieren in Dänemark oder der

Zulassung von Wertpapieren zum Handel auf einem regulierten Markt unter Berufung auf einen oder mehrere Ausnahmetatbestände

von dem Erfordernis der Erstellung und der Herausgabe eines Prospekts nach dem Dänischen Wertpapierhandelsgesetz oder darauf

erlassenen Durchführungsverordnungen erstellt worden ist.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Griechenland

Die in dieser Analyse enthaltenen Informationen beschreiben die Sicht des Autors zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und dürfen vom

Empfänger nicht verwendet werden, bevor nicht feststeht, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Verwendung zutreffend und aktuell sind.

Erträge in der Vergangenheit, Simulationen oder Vorhersagen sind daher kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Invest-

mentfonds haben keine garantierten Erträge und Renditen in der Vergangenheit garantieren keine Erträge in der Zukunft.

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NORD/LB Fixed Income Research

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Zusätzliche Informationen für Empfänger in Irland

Diese Analyse wurde nicht in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2003/71/EG (in der gültigen Fassung) betreffend Prospekte (die „Pros-

pektrichtlinie“) oder aufgrund der Prospektrichtlinie ergriffenen Maßnahmen oder dem Recht irgendeines Mitgliedsstaates oder EWR-

Vertragsstaates, der die Prospektrichtlinie oder solche Maßnahme umsetzt, erstellt und enthält deswegen nicht alle diejenigen Informati-

onen, die ein Dokument enthalten muss, das entsprechend der Prospektrichtlinie oder den genannten Bestimmungen erstellt wird.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Luxemburg

Unter keinen Umständen stellt diese Analyse ein individuelles Angebot zum Kauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf oder zur Abnahme von Finanzinstrumenten oder Finanzdienstleistungen in Luxemburg dar.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in den Niederlanden

Der Wert Ihres Investments kann schwanken. Erzielte Gewinne in der Vergangenheit bieten keinerlei Garantie für die Zukunft. (De

waarde van uw belegging kan fluctueren. In het verleden behaalde resultaten bieden geen garantie voor de toekomst).

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Polen

Diese Analyse stellt keine Empfehlung i.S.d. Regelung des Polnischen Finanzministers betreffend Informationen zu Empfehlungen zu

Finanzinstrumenten oder deren Aussteller vom 19.10.2005 dar.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Portugal

Diese Analyse ist nur für institutionelle Kunden gedacht und darf nicht (i) genutzt werden von, (ii) in irgendeiner Form kopiert werden für

oder (iii) verbreitet werden an irgendeine andere Art von Investor, insbesondere keinen Privatkunden. Diese Analyse stellt weder ein

Angebot noch den Teil eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von in der Analyse behandelten Wertpapiere dar, noch kann sie als eine

Anfrage verstanden werden, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, sofern diese Vorgehensweise für ungesetzlich gehalten werden

könnte. Diese Analyse basiert auf Informationen aus Quellen, von denen wir glauben, dass sie verlässlich sind. Trotzdem können Rich-

tigkeit und Vollständigkeit nicht garantiert werden. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle hierin enthaltenen Ansichten

bloßer Ausdruck unserer Recherche und Analyse, die ohne weitere Benachrichtigung Veränderungen unterliegen können.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Schweden

Diese Analyse stellt keinen Prospekt, kein öffentliches Angebot, kein sonstiges Angebot und keine Aufforderung (und auch keinen Teil

davon) zum Erwerb, Verkauf, Zeichnung oder anderen Handel mit Aktien, Bezugsrechten oder anderen Wertpapieren dar. Sie und auch

nur Teile davon dürfen nicht zur Grundlage von Verträgen oder Verpflichtungen jeglicher Art gemacht oder hierfür als verlässlich ange-

sehen werden. Diese Analyse wurde von keiner Regulierungsbehörde genehmigt. Jedes prospektpflichtige Angebot von Wertpapieren

erfolgt ausschließlich gemäß der EG-Prospektrichtlinie und diese Analyse ist nicht an Personen oder Investoren in einer Jurisdiktion

gerichtet, in der eine solche Analyse vollständig oder teilweise rechtlichen Beschränkungen unterliegt oder wo eine solche Analyse einen

zusätzlichen Prospekt, Registrierungen oder andere Maßnahmen erfordern sollte.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in der Schweiz

Diese Analyse wurde nicht von der Bundesbankenkommission (übergegangen in die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA am

01.01.2009) genehmigt.

Die NORD/LB hält sich an die Vorgaben der Richtlinien der Schweizer Bankvereinigung über die Unabhängigkeit von Finanzanalysen (in

der jeweils gültigen Fassung).

Diese Analyse stellt keinen Ausgabeprospekt gemäß Art. 652a oder Art. 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts dar. Diese Ana-

lyse wird allein zu Informationszwecken über die in dieser Analyse erwähnten Produkte veröffentlicht. Die Produkte sind nicht als Be-

standteile einer kollektiven Kapitalanlage gemäß dem Bundesgesetz über Kollektive Kapitalanlagen (CISA) zu qualifizieren und unterlie-

gen daher nicht der Überwachung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Kanada

Diese Analyse wurde allein für Informationszwecke im Zusammenhang mit den hierin enthaltenen Produkten erstellt und ist unter keinen

Umständen als ein öffentliches Angebot oder als ein sonstiges (direktes oder indirektes) Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapie-

ren in einer Provinz oder einem Territorium Kanadas zu verstehen.

Keine Finanzmarktaufsicht oder eine ähnliche Regulierungsbehörde in Kanada hat diese Wertpapiere dem Grunde nach bewertet oder

diese Analyse überprüft und jede entgegenstehende Erklärung stellt ein Vergehen dar.

Mögliche Verkaufsbeschränkungen sind ggf. in dem Prospekt oder anderer Dokumentation des betreffenden Produktes enthalten.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Estland

Es ist empfehlenswert, alle Geschäfts- und Vertragsbedingungen der von der NORD/LB angebotenen Dienstleistungen genau zu prüfen.

Falls notwendig, sollten sich Empfänger dieser Analyse mit einem Fachmann beraten.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Finnland

Die in dieser Analyse beschriebenen Finanzprodukte dürfen, direkt oder indirekt, Einwohnern der Republik Finnland oder in der Republik

Finnland nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn in Übereinstimmung mit den anwendbaren Finnischen Gesetzen und Rege-

lungen. Speziell im Falle von Aktien dürfen diese nicht, direkt oder indirekt, der Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden – wie im

Finnischen Wertpapiermarktgesetz (746/2012, in der gültigen Fassung) definiert.

Der Wert der Investments kann steigen oder sinken. Es gibt keine Garantie dafür, den investierten Betrag zurückzuerhalten. Erträge in

der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.

Zusätzliche Informationen für Empfänger in Tschechischen Republik

Es gibt keine Garantie dafür, den investierten Betrag zurückzuerhalten. Erträge in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige

Ergebnisse. Der Wert der Investments kann steigen oder sinken.

Die in dieser Analyse enthaltenen Informationen werden nur auf einer unverbindlichen Basis angeboten und der Autor übernimmt keine

Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts.

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NORD/LB Fixed Income Research

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Die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben kann, wird durch die von den Handels-, Geschäfts-

und Abwicklungsabteilungen unabhängige Compliance-Stelle der NORD/LB überwacht. Diese neutrale Stelle kontrolliert täglich die von

der NORD/LB und ihren Mitarbeitern durchgeführten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese den Marktbedingungen entsprechen.

Die Compliance-Stelle kann evtl. erforderliche Handelsverbote und -beschränkungen aussprechen, um sicherzustellen, dass Informatio-

nen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben können, nicht missbräuchlich verwendet werden und um zu verhindern, dass vertrauliche

Informationen an Bereiche weitergegeben werden, die nur öffentlich zugängliche Informationen verwenden dürfen. Um Interessenkonflik-

te bei der Erstellung von Finanzanalysen zu verhindern, sind die Analysten der NORD/LB verpflichtet, die Compliance-Stelle über die

Erstellung von Studien zu unterrichten und dürfen nicht in die von ihnen betreuten Finanzinstrumente investieren. Sie sind verpflichtet,

die Compliance-Stelle über sämtliche (einschließlich externe) Transaktionen zu unterrichten, die sie auf eigene Rechnung oder für

Rechnung eines Dritten oder im Interesse von Dritten tätigen. Auf diese Weise wird die Compliance-Stelle in die Lage versetzt, jegliche

nicht-erlaubten Transaktionen durch die Analysten, wie Insiderhandel und Front- und Parallel Running, zu identifizieren. Bei der Erstel-

lung einer Finanzanalyse, bei der offen zu legende Interessenkonflikte innerhalb der NORD/LB Gruppe bestehen, werden Informationen

über Interessenkonflikte erst nach der Fertigstellung der Finanzanalyse von der Compliance-Stelle verfügbar gemacht. Eine nachträgli-

che Änderung einer Finanzanalyse kommt nur nach Einbindung der Compliance-Stelle in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die

Kenntnis dieser Interessenkonflikte das Ergebnis der Studie nicht beeinflusst. Weitere Informationen hierzu sind unserer Finanzanalyse

bzw. Interessenkonflikt-Policy zu entnehmen, die auf Nachfrage bei der Compliance Stelle der NORD/LB erhältlich ist.

Redaktionsschluss

12. November 2015 10:31h

Offenlegung möglicher Interessenkonflikte der NORD/LB nach § 34b Abs. 1 WpHG und § 5 FinAnV

Keine vorhanden.

Zusätzliche Angaben

Quellen und Kursangaben

Für die Erstellung der Finanzanalysen nutzen wir emittentenspezifisch jeweils Finanzdatenanbieter, eigene Schätzungen, Unter-nehmensangaben und öffentlich zugängliche Medien. Wenn in der Studie nicht anders angegeben, beziehen sich Kursangaben auf den Schlusskurs des Vortages. Im Zusammenhang mit Wertpapieren (Kauf, Verkauf, Verwahrung) fallen Gebühren und Provisionen an, welche die Rendite des Investments mindern.

Bewertungsgrundlagen und Aktualisierungsrhythmus

Für die Erstellung der Finanzanalysen verwenden wir jeweils unternehmensspezifische Methoden aus der fundamentalen Wert-papieranalyse, quantitative / statistische Methoden und Modelle sowie Verfahrensweisen aus der technischen Analyse. Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Analysen Momentaufnahmen sind und die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge ist. Die Bewertungsgrundlagen können sich jederzeit und unvorhersehbar ändern, was zu abweichenden Urteilen führen kann. Die vorstehende Studie wird unregelmäßig erstellt. Ein Anspruch des Empfängers auf Veröffentlichung von aktualisierten Studien besteht nicht.

Empfehlungssystematik und Empfehlungshistorie für die vorangegangenen 12 Monate

Positiv: Positive Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten.

Neutral: Neutrale Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten.

Negativ: Negative Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten.

Relative Value (RV): Relative Empfehlung gegenüber einem Marktsegment, einem einzelnen Emittenten oder Laufzeitenbereich.

Emittent / Anleihe Datum Empfehlung Anleihetyp Anlass