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Smart and Inclusive Solutions for a Better Life in Urban Districts Innovationswettbewerb (Open Call) zu sensorbasierten Lösungen im EU-Projekt Smarter Together Version: 1.0 This project has received funding from the European Union’s Horizon 2020 research and innovation programme under grant agreement No 691876

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Smart and Inclusive

Solutions for a Better

Life in Urban Districts

Innovationswettbewerb

(Open Call) zu sensorbasierten

Lösungen im EU-Projekt

Smarter Together

Version: 1.0

This project has received funding from the

European Union’s Horizon 2020 research and

innovation programme under grant agreement

No 691876

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 2

Inhaltsverzeichnis

Ausgangslage München .................................................................................................................. 4 1.

1.1 Smarter Together – Gemeinsam an der Zukunft bauen .......................................................... 4

1.2 Smarte Lösungen Technologie ................................................................................................ 5

1.3 Rahmenparameter, Ziele des Teilprojekts ............................................................................... 6

Reallabore und Sensoren ................................................................................................................ 8 2.

2.1 Reallabore ............................................................................................................................... 8

2.1.1 Münchner Sonderlichtmast LM10SC ............................................................................... 8

2.1.2 Münchner Sonderlichtmast LM3SC (Stufe 2: Grünzug) ................................................... 9

2.2 Datensammlung der Messwerte ............................................................................................. 9

2.2.1 Datenübertragung über JSON-REST-Schnittstelle ............................................................ 9

2.2.2 Datenübertragung über MQTT-Export-Tool .................................................................. 10

2.3 Sensorbasierte Lösungen und Ausbaustufen......................................................................... 11

Rahmenparameter und Nutzungsbedingungen ............................................................................ 13 3.

3.1 Rahmenparameter für die Anbringung der Sensoren ............................................................ 13

3.2 Nutzungsbedingungen Sonderlichtmaste .............................................................................. 14

Nutzung der erhobenen Daten/Informationen ............................................................................. 18 4.

4.1 Messungen und geforderte Datenübertragung in die SDP .................................................... 18

4.2 Ergebnisdarstellung .............................................................................................................. 19

4.2.1 Auswertung und Ergebnisdarstellung auf Standard-Devices (Mobile Endgeräte (Android,

iOS und übliche Standardwebbrowser) ......................................................................................... 19

4.2.2 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der Smart Data Platform................................. 19

4.2.3 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der SmartCityApp (WebApp) .......................... 19

Betrieb und Wartung der angebotenen Lösung ............................................................................ 20 5.

5.1 Aufstellung und Inbetriebnahme .......................................................................................... 20

5.2 Beschreibung der Schnittstellen zur Kommunikation ............................................................ 20

5.2.1 Drahtgebundene Netzwerkschnittstelle („LAN“) gemäß IEEE 802.3 („Ethernet“) .......... 20

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 3

5.2.2 Drahtlose Netzwerkschnittstelle („WLAN“) gemäß IEEE 802.11n/ac ............................. 21

5.2.3 Sicherheitseinstellungen ............................................................................................... 21

5.2.4 Server Hosting oder direkt in die SDP oder Cloud-Lösung ............................................. 22

5.2.5 Option zur Integration der sensorbasierten Lösung in die SmartCityApp ...................... 22

5.3 Monitoring und Betrieb ........................................................................................................ 22

5.4 Wartung, laufende Kosten und Aufwände ............................................................................ 22

5.5 Schutzmechanismen ............................................................................................................. 23

5.6 Abbau, Entsorgung ................................................................................................................ 23

Kommerzieller Teil ........................................................................................................................ 24 6.

6.1 Mengengerüst / Aufstellungsplan ......................................................................................... 24

6.2 Bereitstellungskosten der Lösung ......................................................................................... 24

6.3 Betriebskosten der Lösung .................................................................................................... 24

6.4 Sonstige Dienstleistungen ..................................................................................................... 24

6.5 Optionen ............................................................................................................................... 24

Ablauf des Ausschreibungsverfahrens .......................................................................................... 25 7.

7.1 Durchführung der öffentlichen Ausschreibung ..................................................................... 25

7.2 Projektdauer und Zeitschiene ............................................................................................... 28

7.3 Sonstige Rahmenbedingungen .............................................................................................. 28

7.4 Kontaktdaten ........................................................................................................................ 28

Anlagen ........................................................................................................................................ 29 8.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 4

Ausgangslage München 1.

1.1 Smarter Together – Gemeinsam an der Zukunft bauen1

Intelligente und nachhaltige Lösungen für ein besseres Leben in städtischen

Quartieren

Die EU-Kommission hat München zusammen mit GrandLyon und Wien ausgewählt, um

richtungsweisende Smart City Lösungen zu erproben. In das Projektgebiet Neuaubing-

Westkreuz/Freiham mit seinen rund 30.000 Einwohnern werden bis Anfang 2019

innovative Ideen für die Stadt von Morgen konzipiert und realisiert und weitere 2 Jahre

beobachtet und analysiert. Der flächenmäßig größte und gleichzeitig am dünnsten

besiedelte Stadtteil Münchens ist das größte Stadtteil-Entwicklungsgebiet

Deutschlands. Im Rahmen des Projekts Smarter Together arbeitet die

Landeshauptstadt München gemeinsam mit zahlreichen Partnern aus Wirtschaft und

Wissenschaft an Lösungen für die lebenswerte Stadt der Zukunft.

Das Ziel ist, mit Hilfe neuester Technologie und intelligent genutzter Daten Antworten

auf die Zukunftsfragen der Stadtentwicklung zu finden. Dabei soll die Lebensqualität

der Bewohner verbessert, die Energieeffizienz von Wohnraum gesteigert und vernetzte

Mobilitätsangebote geschaffen werden. Die magische Zahl für München lautet „20“:

Die Maßnahmen des Münchner Smarter Together Projekts sollen mehr als 20 Prozent

CO2 einsparen, mehr als 20 Prozent erneuerbare Energien nutzen und die

Energieeffizienz um mehr als 20 Prozent steigern. Bis 2050 will München in Neuaubing-

Westkreuz sogar CO2-Neutralität erreichen.

Labor für die Zukunft der europäischen Stadt

Die Bewohnerinnen und Bewohner sind in einem breit aufgestellten Ko-

Gestaltungsprozess beteiligt, begleiten ausgewählte Maßnahmen im Quartier und

tragen durch Vorschläge und Ideen zu deren Verbesserung bei. In Workshops sollen

alltagstaugliche Anwendungen entstehen, die sich am Bedarf der Bürger orientieren

und ihre Lebensqualität verbessern. Dabei möchte die Stadt die richtige Balance

zwischen smarten Technologien und praktikablen Lösungen für den Alltag der

Menschen einhalten.

1 https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Arbeit-und-Wirtschaft/Europa/Smart-

Cities/Leuchtturm-Smarter-Together.html

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 5

Drei Handlungsfelder: Energie, Mobilität, Technologie

Neben der energetischen Sanierung von Wohnanlagen sind im Rahmen von Smarter

Together unter anderem intelligente Lichtmasten, multimodale 2 Mobilitätsangebote

und multifunktionale Quartiersboxen geplant sowie eine eigene smarte Quartiers-App,

die Angebote und Dienste im Quartier intelligent verknüpft und auf mobilen

Endgeräten nutzbar macht.

In den drei Handlungsfeldern Energie, Mobilität und Technologie ist Experimentieren

ausdrücklich erlaubt, ja sogar gewünscht: Sowohl die Landeshauptstadt München als

auch die im Projekt unterstützend bereitgestellten EU-Fördergelder sind Basis um Neues

auszuprobieren und diejenigen Ideen weiter auszubauen, die sich in der Praxis

bewähren (Motto „Stadt neu denken“). Diese Ideen können anschließend sowohl in

weiteren Stadtteilen Münchens als auch in anderen europäischen Städten –

insbesondere in den weiteren Partnerstädten des Projekts Venedig, Santiago de

Compostella und Sofia – umgesetzt werden.

1.2 Smarte Lösungen Technologie

Smart Data statt Big Data

Im Bereich Technologie steht die intelligente Nutzung von Informationen im

Mittelpunkt. Smart Data statt Big Data ist die Devise, also Klasse statt Masse. Die

Lösungen und dazu erforderliche Daten stehen im Zentrum.

Deshalb werden nur solche Daten gesammelt, ausgewertet und zur Verfügung

gestellt, die einen unmittelbaren Nutzen für die Bewohner oder die Stadt als Ganzes

haben. Datenschutz und Datensicherheit haben höchste Priorität. Ein

Anwendungsbeispiel sind intelligente Lichtmasten (Reallabore): Diese können über

Sensoren beispielsweise Informationen aus der Umwelt, Wetter, Infrastruktur oder auch

Verkehr erfassen.

Die Daten sind mögliche Basis für verschiedene Anwendungen und mobile Dienste –

auch in Echtzeit. Damit sollen Planungsaufgaben möglichst optimiert werden und

generell die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger ausgebaut werden.

Eine zentrale Maßnahme im Projekt Smarter Together ist die Entwicklung einer mobilen

Anwendung, die so genannte SmartCity App München, über die Informationen und

Angebote im Stadtteil bequem abgerufen werden können. Diese Plattform ermöglicht

2 Ein Verkehrssystem wird als multimodal bezeichnet, wenn den Verkehrsteilnehmerinnen und

Verkehrsteilnehmern für ihre konkreten Mobilitätsbedürfnisse mindestens zwei Verkehrsmittelalternativen

zur Verfügung stehen.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 6

die Integration sowohl bestehender Anwendungen aus dem Bereich Mobilität, Online-

Dienste der Verwaltung (E-Government) und interessante Informationen aus dem

Quartier, soll aber auch zur Integration neu entwickelter smarter Dienste wie z.B. die

Nutzung der Quartiersbox dienen. Mittelfristig sollen Funktionalitäten zur

Authentisierung der Nutzer und Online-Bezahlmöglichkeiten ergänzt werden, um

weiter integrierte, personalisierte Dienste zu bieten.

1.3 Rahmenparameter, Ziele des Teilprojekts

Motivation „innovative Lösungen mit Sensorik / Aktorik am intelligenten Lichtmasten“

Die LHM ist aktuell dabei, wie bereits im vorigen Abschnitt dargestellt, bestimmte

Bereiche der Straßenbeleuchtung im Projektgebiet, sogenannte Reallabore, mit

verschiedenen intelligenten Lichtmasten und weiteren smarten Bauteilen stufenweise

auszustatten. Unter Reallaboren werden dabei Straßenabschnitte oder Bereiche

verstanden, in denen die Lichtmasten inkl. der notwendigen Infrastruktur aufgebaut

werden. Dazu wurde im Vorfeld die bestehende Lichtmastfamilie der LHM

(konventioneller Lichtmast München mit 3m Höhe (LM3) und konventioneller Lichtmast

München mit 10m Höhe (LM10)) durch das Baureferat konstruktiv mit weiteren

Betriebsräumen, inklusive einer von der Beleuchtung unabhängigen

Spannungsversorgung erweitert. So sind diese für zusätzliche smarte Funktionen

vorbereitet, bieten öffentliches WLAN (M-WLAN) für die Bewohner vor Ort aber auch

als drahtlose Kommunikationsmöglichkeit z.B. für Sensorik zur Sammlung von Umwelt-

und Umgebungsdaten.

Im Rahmen dieses Teilprojekts werden Bieter innovativer Lösungen gesucht, die diese

mit den Reallaboren und der von der LHM zur Verfügung gestellten Infrastruktur unter

Einsatz von Sensorik und/oder Aktorik für zukünftige städtische Services aufbauen und

erproben. Diese sind Beispiele für smarte Lösungen im Hinblick auf Einsatz, Nutzung,

Praxistauglichkeit und Replizierbarkeit für die LHM, Projektpartner, aber auch andere

Städte. Neben den aufgeführten Sensoren können durch den Bieter auch weitere

Komponenten angeboten werden, um die bestehende Lichtmast-Infrastruktur zu

optimieren. Der Betrieb der Lösungen ist beschränkt auf den Projektzeitraum oder

einen vom Bieter benannten und mit der LHM abgestimmten kürzeren Zeitraum. Am

Ende der Realisierungsphase und einem angemessenen Zeitraum zu Monitoring und

Bewertung, sollen die Lösungen durch den Bieter entsprechend einer gemeinsamen

Planung abgebaut werden. Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Einsatz sollen

sowohl dem Projekt Smarter Together bereitgestellt als auch vom Bieter zur

Optimierung der Lösungen genutzt werden.

Geplanter Projektstart für die vom Bieter zu liefernden Lösungen und der dafür

eingesetzten Komponenten ist November 2017. Das Ende der Aufbauphase ist für

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 7

Januar 2019 geplant, anschließend erfolgt das Monitoring und die weitere Erprobung

der smarten Lösungen bis maximal zum Projektende des EU-Projekts Smarter Together –

also Januar 2021. Die Ausgestaltung innerhalb der Projektlaufzeit ist variabel und soll

vom Bieter im Rahmen des Angebots benannt werden. So können z.B. auch

Laufzeiten für die Aufstellung von Sensoren bzw. Aktoren sowie zugehöriger

Backendsysteme im Lichtmast als auch im Hintergrund via Internet bereitgestellt

zeitlich befristet für kürzere Laufzeiten z.B. nur für 1 Jahr vereinbart werden.

Bild: 1 Zeitplan Reallabore

Da im Rahmen dieses Teilprojekts das Experimentieren ausdrücklich erlaubt bzw.

erwünscht ist, können mehrere Lösungen (maximal 2 pro Los) z.B. für eine Umwelt- und

Schadstoffdatensammlung zeitgleich implementiert werden, um so einen Vergleich

z.B. über den Reifegrad der Lösungen zu ermöglichen. Prinzipiell ist dabei keine

komplette Neuentwicklung gefordert, sondern es ist auch die Verwendung existenter

Komponenten möglich, welche eben innovativ kombiniert werden sollen. Die

angebotene Lösung soll nachvollziehbar beschrieben werden und auf die im

Folgenden beschriebenen Anforderungen eingehen.

Neben dem Beginn und der Dauer des Einsatzes der Lösungen spielt auch die

räumliche Verortung in den Reallaboren, also den spezifischen Lichtmasten, eine

wichtige Rolle. So soll in der vom Bieter beschriebenen Lösung auch der Einsatz und

die Anzahl der vor Ort genutzten Lichtmasten beschrieben und begründet werden.

Die im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens angebotenen Lösungen werden gegen

die im Folgenden beschriebenen Kriterien und Anforderungen bewertet. Eine Jury von

Expertinnen und Experten aus dem Projekt Smarter Together bei der LHM vergleichen

und beurteilen die Angebote und wählen sie für die exemplarische Umsetzung im

Projektgebiet Bodenseestraße aus.

Es ist geplant nach diesem vorliegenden ersten Beteiligungsverfahren noch Ende 2017

Anfang 2018 eine weitere Beteiligung mit angepasster Themenstellung durchzuführen.

Weitere Details sind den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 8

Reallabore und Sensoren 2.

2.1 Reallabore

Die bestehende Lichtmastgruppe für München LM10 und LM3 wurde für den Smarter

Together Einsatz funktional erweitert um die Masttypen LM10SC (wahlweise mit und

ohne Ausleger) sowie LM3SC. Beide können optional mit adaptiver Beleuchtung

ausgestattet sein, welche jedoch nicht Teil dieses Verfahrens ist. Die technischen

Ausführungen inkl. der Einbaugrößen und sonstiger Maße sind den Anhängen 3 bis 12

zu entnehmen.

2.1.1 Münchner Sonderlichtmast LM10SC

Der Standard Lichtmast mit 10m Länge (LM10) in der SmartCity-Ausführung (LM10SC)

wurde neben dem Betriebsraum (1) für die Beleuchtung um zwei weitere

Betriebsräume (2 und 3) erweitert. Dabei steht der untere Betriebsraum, Masttür 1 mit

eigenem Schließsystem, ausschließlich für die Belange der Straßenbeleuchtung zur

Verfügung. Der mittlere Betriebsraum, Masttür 2, ist für die Ausrüstung des Masten mit

Stromversorgung und M-WLAN vorgesehen. Der obere Betriebsraum, Masttür 3, ist für

die Kommunikationstechnik belegt und steht ggfs. für den Einbau von Sensoren bzw.

zusätzlich benötigter Komponenten zur Verfügung. Die Gestaltung der Betriebsräume

2 und 3 kann in begründeten Fällen angepasst werden. Die Details z.B. zu Türgrößen,

Platzangebot im Lichtmast etc. sind den technischen Zeichnungen in der Anlage zu

entnehmen. Zusätzlich zu den Einbaumöglichkeiten im Mast besteht die Möglichkeit

an verschiedenen Stellen des Masten, an sogenannten Fixturen (vgl. Anlage 9),

weitere Sensoren / Aktoren in Abstimmung mit dem Baureferat der LHM anzubringen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind dabei einzuhalten.

Die Spannungsversorgung für die Sensoren / Aktoren im Mast wird durch die Einbauten

im zweiten Betriebsraum sichergestellt bzw. kann auch batteriebetrieben ausgeführt

werden. Durch die Stadtwerke München (SWM) erfolgt die WLAN Ausstattung für Teile

des Projektgebiets über Access-Points mit dem Internet verbunden basierend auf dem

städtischen Angebot M-WLAN (http://www.muenchen.de/leben/wlan-hotspot.html).

Die Datenübertragung der Messwerte kann drahtgebunden (an ausgewählten

Lichtmasten per Switch) oder per M-WLAN über ein durch LHM vorinstalliertes Modul

erfolgen. Hierzu werden spezifische Nutzeraccounts vergeben, welche den Lösungen

dezidiert zugeordnet sind und hinterlegt werden.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 9

2.1.2 Münchner Sonderlichtmast LM3SC (Stufe 2: Grünzug)

Der Standard Lichtmast mit 3m Länge (LM3) in der SmartCity-Ausführung (LM3SC)

wurde neben dem Betriebsraum (1) für die Beleuchtung um einen weiteren

Betriebsraum (2) erweitert. Dabei steht der erste Betriebsraum, Masttür 1 mit eigenem

Schließsystem, ausschließlich für die Belange der Straßenbeleuchtung zur Verfügung.

Der zweite Betriebsraum, Masttür 2, ist für die Ausrüstung des Masten mit

Stromversorgung vorgesehen. Kundenspezifische Einbauten von geeigneten

Betriebsmitteln sind im Betriebsraum 2 nach Absprache möglich. Die Details z.B. zu

Türgrößen, Platzangebot im Lichtmast etc. sind den technischen Zeichnungen in der

Anlage zu entnehmen. Zusätzlich zu den Einbaumöglichkeiten im Mast besteht die

Möglichkeit an verschiedenen Stellen des Masten, an sogenannten Fixturen, weitere

Sensoren / Aktoren, in Absprache mit dem Baureferat der LHM, anzubringen.

Die Spannungsversorgung für die Sensoren / Aktoren im Mast wird durch die Einbauten

im zweiten Betriebsraum sichergestellt bzw. kann auch batteriebetrieben ausgeführt

werden. Durch die SWM erfolgt die M-WLAN Ausstattung für Teile des Projektgebietes

über Access-Points mit dem Internet verbunden (derzeit geplant 1 Accesspoint im

Grünzug).

Die Datenübertragung der Messwerte kann drahtgebunden (an ausgewählten

Lichtmasten per Switch) oder per M-WLAN über ein durch LHM vorinstalliertes Modul im

Bodentank erfolgen.

2.2 Datensammlung der Messwerte

Die erhobenen Daten im Projekt können für die Lösung des BietersAnbieters

verwendet werden, darüber hinaus erfolgt auch eine Sammlung / Übertragung der

Daten in eine zentrale Datenplattform. Bei der Datenübertragung erfolgt eine

Integration der Sensordaten in die projekteigene Smart Data Platform (nachfolgend

SDP). Idealerweise sollen die übertragenen Daten als OpenData in der SDP zur

Verfügung stehen. Zur sicheren Datenübertragung werden seitens der Smart Data

Platform zwei mögliche Schnittstellen zur Verfügung gestellt, die nachfolgend kurz

beschrieben werden.

Sollte die angebotene Lösung ein anderes Kommunikationsverfahren zur Smart Data

Platform benötigen, ist dies durch den Bieter im Angebot auszuführen. Insbesondere ist

hierbei auch die sichere Datenübertragung durch den Bieter zu gewährleisten.

2.2.1 Datenübertragung über JSON-REST-Schnittstelle

Für die Datenübertragung steht eine JSON-REST-Schnittstelle zur Verfügung, die sich für

eine Backend-Backend-Kommunikation eignet. Hierbei werden über POST-Requests

die aktuellen Sensordaten als JSON-Datensatz vom Backend des Sensorbetreibers an

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 10

die Smart Data Platform geschickt. Hierfür stellt die Smart Data Platform einen

Endpoint bereit. Um die Kommunikation abzusichern, muss bei jeder Übertragung der

Sensordaten ein gültiger Access-Token mitgeschickt werden. Diesen Token erhält man

über einen mit Nutzername und Passwort abgesicherten POST-Request auf einen

zweiten Endpoint. Der Token muss in einem festen Intervall erneuert werden.

Das JSON-Datenformat für Sensordaten ist vordefiniert, kann aber bezüglich der

Datenfelder im Einvernehmen zwischen dem Bieter und der LHM modifiziert werden.

2.2.2 Datenübertragung über MQTT-Export-Tool

Bei diesem Übertragungsweg wird eine direkte Kommunikation zwischen Sensor und

Smart Data Platform hergestellt. Die Übertragung der Daten erfolgt über eine

Anwendung, die seitens des Betreibers der Smart Data Platform zur Verfügung gestellt

wird und lokal auf der Kommunikationseinheit des Sensors installiert wird. Das in einem

Ordner zur Verfügung gestellte Export-Tool umfasst die Anwendung zum JSON-Export,

die benötigte Java-Version sowie vorkonfigurierte Zertifikate zur sicheren

Datenübertragung. Die abgesicherte Datenübertragung wird von dem Export-Tool

automatisiert selbst vorgenommen.

Über das Kommunikationsprotokoll MQTT (Message Queue Telemetry Transport)

werden durch das Datenexport-Tool in einem konfigurierbaren Intervall die jeweils

aktuellen Datensätze (JSON) aus einem Export-Ordner an die Smart Data Platform

übertagen. Nach Versenden des JSON-Datensatzes wird dieser aus dem Export-

Ordner automatisch gelöscht. MQTT ist ein offenes Nachrichtenprotokoll für Machine-

to-Machine-Kommunikation (M2M), welches sich derzeit noch im

Standardisierungsprozess (OASIS) für das Internet der Dinge (IoT) befindet.

Das JSON-Datenformat für Sensordaten ist vordefiniert, kann aber bezüglich der

Datenfelder im Einvernehmen zwischen dem Bieter und der LHM modifiziert werden.

Zusatzinfo 1: Zusätzlich zum Einsatz der Sensorik / Aktorik erfolgt die Erprobung der

adaptiven Beleuchtung durch die LHM; so ist die Ausstattung der Bodenseestrasse mit

LED-Leuchten ausgelegt. In der Limesstrasse sind konventionelle Leuchten im Einsatz.

Die Erprobung der adaptiven Beleuchtung ist nicht Bestandteil dieser Anfrage.

Zusatzinfo 2: Zusätzlich wird durch die SWM ein LoRa-Netzwerk aufgebaut (LoRa basiert

auf der Low Range Netzwerk-Spezifikation der LoRa Alliance), welches jedoch erst in

späteren Phasen genutzt werden kann. Die Verwendung des LoRa-Netzwerks ist nicht

Bestandteil dieser Anfrage.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 11

2.3 Sensorbasierte Lösungen und Ausbaustufen

Die Umsetzung der Reallabore erfolgt als 2-stufiges Verfahren, welche in separaten

Losen ausgeschrieben werden. Der BieterAnbieter kann sich für ein oder mehrere Lose

bewerben. Inhalt dieser Anfrage ist ausschließlich die Ausbaustufe 1. Ausbaustufe 2 ist

zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit der Verfügbarkeit des Reallabors in der

Limesstrasse denkbar.

In der ersten Stufe erfolgt die Aufstellung der Lichtmasten für den Bereich

Bodenseestrasse mit den Schwerpunkten Umwelt und ggfs. Verkehr (geplanter

Zeitraum Oktober 2017). Ab diesem Zeitpunkt können durch den Bieter die

entsprechenden Sensorlösungen installiert sowie die Gesamtlösung inkl. Anbindung an

die Smart Data Platform der LHM integriert werden.

Themen der Sensorbasierten Lösungen:

Umweltdaten (Schadstoffe, Feinstaub, Pollen, Temperatur Luftdruck

Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit/-richtung, Lärmpegel, etc.).

Verkehrsdatenerfassung (Verkehrszählung, Klassifizierung, Verkehrsfluss,

Geschwindigkeit) z.B. für die Verbesserung der Planungsprozesse bzw. zur

Nutzung für Echtzeitanwendungen für verschiedene Verkehrsteilnehmer (KFZ,

Radfahrer, Fußgänger, etc.).

Als Basis der gesuchten sensorbasierten Lösungen sind nachstehend exemplarische

Themen zur Messung gefordert:

Stufe 1- Bodenseestrasse - geplant ab Oktober 2017:

Los 1: Sensorbasierte Lösungen Schwerpunkt Umwelt und Klimadaten

o Geräuschpegel

o Wetterdaten wie beispielsweise Temperatur, Luftfeuchtigkeit,

Niederschlagsart, Windgeschwindigkeit und Windrichtung

o etc.

Los 2: Sensorbasierte Lösungen Schwerpunkt Schadstoffe

o Stickoxide (NOx)

o Feinstaub

o SO2, CO – Konzentrationen

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 12

o etc.

Los 3: Sensorbasierte Lösungen Schwerpunkt Reizstoffe wie z.B.

o Ozon (O3)

o Pollen

o etc.

Die Mengengerüste sind der Anlage 10 zu entnehmen.

Angebote für mehrere Lose sowie Nebenangebote sind zulässig.

Sofern Sensoren verwendet werden, die es potentiell ermöglichen, individuell

zuordnungsfähige Informationen über Personen oder Gegenstände, die sich in der

Reichweite der Sensoren befinden auszulesen, zu interpretieren oder

personenbezogen auszuwerten und somit den Vorgaben des Datenschutzes

verletzen könnten, sind durch den Bieter entsprechende Maßnahmen zur Wahrung

des Datenschutzes darzustellen und im Rahmen des Projekts nachprüfbar umzusetzen.

Beispiele hierzu sind Videosensoren mit der Möglichkeit einer Gesichtserkennung,

Nummernschilderkennung, oder Sensoren, die individuelle bzw. anwenderbezogene

Daten aus z.B. Mobilgeräten, Laptops, Fahrzeugen o.ä. auslesen können.

Ausgenommen hiervon sind Lösungen, bei denen die Nutzer explizit und wirksam in die

Datennutzung eingewilligt haben.

Detaildaten zu den angebotenen / verwendeten Sensoren sind in die

entsprechenden Datenblätter (siehe Anlage 13 einzutragen sowie formlos in einer

separaten Beschreibung (max. 1 DinA 4 Seite pro Lösung) darzustellen.

Stufe 2 – Schwerpunkt Limesstrasse /Wiesentfelder Strasse, Grünzug Freiham - geplant

ab 2018:

In der geplanten zweiten Stufe erfolgt die Ausstattung der Lichtmasten im Bereich

Limesstrasse voraussichtlich mit den folgenden Schwerpunkten:

Analyse der Parkraumsituation

Weitere Umweltsensorbasierte Systeme z.B. für die Oberflächenbeschaffung der

Fahrbahn (z.B. Glatteiserkennung, Beschädigungen, Verschmutzungen)

Anwendung M-WLAN für weitere zukunftsorientierte Smart City Lösungen

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 13

Einsatz von Aktoren3 zu innovativen Lösungen

Im Rahmen der Erfahrungen und Angebote aus der Stufe 1 werden potentiell weitere

Themengebiete identifiziert und als weiterer Innovationswettbewerb im Rahmen einer

freihändigen Vergabe mit Losen ausgeschrieben; dazu können z.B. Lösungen im

Bereich Sicherheit, Gamification oder einem Einsatz von Aktoren zählen. Die

geplanten Mengengerüste sind der Anlage 11 und 12 zu entnehmen.

Rahmenparameter und Nutzungsbedingungen 3.

3.1 Rahmenparameter für die Anbringung der Sensoren

Grundsätzlich erfolgt die Montage der Sensorik, soweit definiert, gemäß den

gesetzlichen Vorgaben siehe z.B. Bundesimmissionsgesetz. Insbesondere gelten die

Nutzungsbedingungen Kap. 3.2 dieses Dokuments, die einen projektkonformen

Aufbau und Betrieb der Lösung sicherstellen.

Für die Anbringung der Sensoren sind grundsätzlich die beschriebenen „Fixturen“ am

der Leuchte zu verwenden. Ziel ist es jedoch, dass die Sensoren an geeigneter Stelle

angebracht werden, um bestmögliche, objektive und ggfs. vergleichbare Messwerte

zu liefern. Sofern Abweichungen notwendig sind z.B. die Anbringung auf einer

bestimmten Höhe oder die Anbringung direkt am Mast, sind der gewünschte Standort

mitzuteilen und der Sensor zu beschreiben. Falls notwendig ist dem Angebot eine

technische Skizze beizulegen siehe Anlage 13 „Datenblatt Sensorik“ sowie

geforderte Beschreibungen.

Die bereitgestellte Sensortechnik soll gegen Vandalismus geschützt werden und

möglichst in die Infrastruktur und Gestaltung (z.B. Form, Größe, Farbgebung) gut

integrierbar sein. Entsprechende Beschreibungen sind dem Angebot zur Beurteilung

beizufügen.

Es ist wünschenswert bei einer lokaler Messung von Umweltdaten, parallel einen

baugleichen Sensor (der in einer vergleichbarer Position eingebaut wird) in der

unmittelbaren Nähe einer geeichten / zugelassenen Messstation, z.B. städtische

Messpunkte oder des Bayrischen Landesamts für Umwelt, zu platzieren. Hierdurch kann

prinzipiell die Messgenauigkeit bzw. Korrelation der eingesetzten Lichtmastsensoren mit

den kalibrierten Sensoren des Bayrischen Landesamts für Umwelt überprüft werden.

3 Aktoren oder Aktuatoren sind Antriebselemente, die elektrische Signale und Strom in mechanische

Bewegung transformieren z.B. Umwandlung von Impulsen des SmartPhones in Bewegung ( Rolladen

hebt sich / Licht geht an)

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 14

Im Rahmen des Angebots soll die angebotene Lösung durch ein Projektkonzept

beschrieben werden, welches Inhalt und Nutzen darstellt und auf die bisherigen

Rahmenbedingungen angemessen eingeht.

Für jeden angebotenen Sensor / Aktor sind die Daten in die entsprechenden

Datenblätter (siehe Anlage 13) einzutragen sowie formlos in einer separaten

Beschreibung (max. 1 Din A4 Seite pro Lösung) darzustellen. Entsprechende Schema /

Konstruktionszeichnungen für den Ein- und Anbau inkl. aller notwendigen

Komponenten bezogen auf die Darstellung der Mastinfrastruktur (Anlage 6 - 9) sind

beizulegen.

Hinweis:

Aufgrund des Pilotcharakters kann die LHM eine durchgängige und störungsfreie

Verfügbarkeit der Stromversorgung und Datenverbindung nicht sicherstellen. Aus

diesem Grund sind Lösungen mit selbsttätigem Wiederanlauf nach eintretenden

Spannungsausfällen oder –schwankungen erforderlich. Die Umsetzung dieser

Anforderung ist im Angebot dazustellen, ebenfalls darzustellen ist wie der autonome Wiederanlauf gewährleistet wird.

Abweichungen

Eventuelle Abweichungen von den Vorgaben der LHM sind explizit zu benennen und

zu begründen. Bei Alternativen Konzepten erfolgt eine technische Klärung im Nachgang durch das Projektteam / die Jury.

Eventuelle Messabweichungen zu Normen o.ä. müssen durch den Bieter explizit

genannt werden.

3.2 Nutzungsbedingungen Sonderlichtmaste

N1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen

N1.1 Die LHM unterhält in der Bodenseestraße, der Limesstraße und der Grünanlage

im neuen Stadtquartier Freiham Nord (sogenannter „Grünfinger“) 58

Sonderlichtmasten. Die Lage der Sonderlichtmasten, die technischen Details

und die Sonderlichtmastnummern sind in den beigefügten Plänen, welche

Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen sind, verzeichnet (siehe Anlage

10, 11, 12)

N1.2 Die LHM gestattet dem Bieter eine noch zu vereinbarende Anzahl der

Sonderlichtmasten im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit zu nutzen und

darin Fremdgeräte (z.B. Sensorik) zu installieren.

N1.3 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Verantwortlichkeiten für den Einbau,

den Betrieb und den Unterhalt der Fremdgeräte.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 15

N1.4. Die technischen Anforderungen gemäß den beigefügten Anforderungen

T3_TA_1 (Technische Anforderungen für den Netzanschluss von Fremdgeräten

an Sonderlichtmasten) und T3_TA_2 (Technische Anforderungen für die Nutzung

von Sonderlichtmasten) sind vom Bieter einzuhalten (Anlagen, Nr. 1, T3_TA_1,Nr.

2, T3_TA_2 ).

N2 Auflagen

N2.1 Der Bieter verpflichtet sich, die auf seine Kosten zu installierenden Fremdgeräte

gemäß den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen in ihrer jeweils

gültigen Fassung sowie unter Beachtung der Auflagen, Bedingungen und

Anordnungen des Baureferates-Hauptabteilung Tiefbau, T3

Straßenbeleuchtung ordnungsgemäß zu betreiben und zu unterhalten.

N2.2 Vor Beginn und nach Abschluss jeder baulichen oder technischen Maßnahme

in Bezug auf einen Sonderlichtmast, ist mit dem Baureferat, T3 ein Ortstermin zu

vereinbaren.

N2.3 Der Bieter sichert zu, dass sich das Fremdgerät während der gesamten Zeit der

Installation am Sonderlichtmast in einem (betriebs-)sicheren Zustand befindet

und dass der Bieter auf seine Kosten alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung

dieses Zustands gemäß der aktuell gültigen Vorschriften (VDE, DGUV etc.)

selbständig einleitet und ggf. festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt.

N2.4 Die Verkehrssicherungspflicht für die Fremdgeräte obliegt dem Bieter. Er hat für

die sichere Anbringung/ Installation der Fremdgeräte am Sonderlichtast zu

sorgen und diese während der gesamten Betriebszeit regelmäßig zu prüfen und

ggf. abzusichern oder wiederherzustellen.

N2.5 Schäden an den Sonderlichtmasten sind der LHM zu melden. Die LHM benennt

hierfür einen Ansprechpartner.

N3 Umfang der Nutzung

N3.1 Das Recht zur Nutzung der Sonderlichtmasten besteht ausschließlich in dem in

der Ausschreibung festgelegten und für die vereinbarte Zusammenarbeit

erforderlichen Umfang. Jede Änderung der Nutzung ist nur mit vorheriger

schriftlicher Zustimmung des Baureferates, T3 zulässig.

N3.2 Soweit der LHM durch die Errichtung, den Bestand, die Instandsetzung, den

Unterhalt oder die Beseitigung der Fremdgeräte zusätzliche Kosten entstehen

(z.B. bei Austausch, Versetzen oder Entfernen des Beleuchtungs- oder

Abspannmasten), hat der Auftragnehmer diese Kosten der LHM zu ersetzen. Die

LHM wird dem Auftragnehmer im Vorfeld ihrer Maßnahmen die Möglichkeit

einräumen, binnen einer von der LHM gesetzten angemessenen Frist, das

Fremdgerät selbst zu entfernen, um das Entstehen zusätzlicher Kosten zu

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 16

vermeiden. Dies gilt jedoch nicht soweit die Maßnahmen der LHM rechtlich

oder tatsächlich keinen Aufschub dulden bzw. Gefahr im Verzug besteht.

N3.3 Die LHM kann die Sonderlichtmasten weiterhin uneingeschränkt selbst nutzen

oder durch Dritte nutzen lassen.

N3.4 Der Bieter ist bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses verpflichtet, das

Fremdgerät auf seine Kosten zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand der

Sonderlichtmasten wiederherzustellen.

N3.5 Die LHM behält sich das Recht vor, die Fremdgeräte selbst zu beseitigen, sofern

diese von dem Bieter pflichtwidrig nicht entfernt werden, bis zu vier Wochen zur

Abholung bereitzuhalten und anschließend nach den geltenden Vorschriften

die Entsorgung zu veranlassen. Anfallende Kosten werden dem Bieter in

Rechnung gestellt.

N4 Nutzungsentgelt

Ein Benutzungsentgelt wird während der Laufzeit des Projektes „Smarter

Together“, maximal bis Endzeitpunkt Januar 2021, nicht erhoben.

N5 Laufzeit, Kündigung

N5.1 Die Nutzungsdauer wird individuell mit dem Bieter vereinbart. Der Bieter kann

das Nutzungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

N5.2 Die LHM behält sich die Kündigung des Nutzungsverhältnisses vor Ablauf der

vereinbarten Laufzeit insbesondere für den Fall vor, dass öffentliche,

gemeindliche Belange oder Gründe des Gemeinwohles dies notwendig

machen oder der Bieter gegen die in diesen Nutzungsbedingungen oder den

beigefügten technischen Anforderungen genannten Regelungen verstößt. Die

Kündigungsfrist bestimmt die LHM unter Abwägung der öffentlichen Belange

und der berechtigten Interessen des Bieters.

N5.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

N5.4 Der Bieter hat bei Beendigung der Nutzung kein Recht, eine Entschädigung

oder Schadenersatz zu verlangen.

N6 Schäden an der Anlage

Die LHM ist nicht verpflichtet für Schäden und Mehraufwendungen an den

Fremdgeräten aufzukommen, die sich infolge von Maßnahmen der LHM oder

von ihr Beauftragter oder zugelassener Dritter, z.B. bei Arbeiten an der

Beleuchtungseinrichtung, ergeben.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 17

Ausgenommen sind jedoch Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch

einen städtischen Bediensteten oder einen Beauftragten der LHM verursacht

wurden. Der Bieter hat das Verschulden zu beweisen.

Ansprüche des Bieters gegenüber Dritten bleiben hiervon unberührt.

N7 Änderung der Nutzungsbedingungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser

Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht

auf das Schriftformerfordernis.

N8 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der

Nutzungsbedingungen oder der beigefügten technischen Anforderungen an

den Bieter lässt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

Die LHM und der Bieter sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die

unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem

wirtschaftlichen Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt.

Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken der

Nutzungsbedingungen.

Anlagen zu den Nutzungsbedingungen

- Pläne: Bodenseestraße, Limesstraße und Grünfinger (Anlagen 10,11,12)

- T3_TA_1 Technische Anforderungen für den Netzanschluss von Fremdgeräten

an Sonderlichtmasten (Anlage 1)

- T3_TA_2 Technische Anforderungen für die Nutzung von Sonderlichtmasten

(Anlage 2)

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 18

Nutzung der erhobenen Daten/Informationen 4.

4.1 Messungen und geforderte Datenübertragung in die SDP

Im Rahmen dieser Anfrage können sowohl sensorbasierte Lösungen für die

Weiterverarbeitung in der SDP angeboten werden als auch von der SDP unabhängige

Lösungen z.B. im Rahmen einer lokalen Standortinformation oder Gamification-

Komponente. Der Bieter muss die Verwendung der erhobenen Daten darstellen. Für

jeden angebotenen Sensor ist vom Bieter vollständig darzustellen, was und wie

gemessen und welche Daten / Ergebnisse in welcher Form übertragen werden

können unter Angabe u.a. der möglichen Formate, Intervalle der Messungen.

Weiterhin ist vom Bieter darzustellen, wo die Daten der Lösungen gespeichert werden,

ggfs. mit einer kurzen Architekturbeschreibung, fachlich/technisch mit der Bewerbung

(z.B. Bereitstellung auf Smart Data Platform, Speicherort, Einsatz von Cloud-Diensten).

Datenschutzmechanismen, Gewährleistung Datensicherheit

Vom Bieter sind die verfügbaren Sicherheitsmechanismen der angebotenen Lösung

(z.B. public key/private key, intrusion detection, Zugriffsschutz) darzustellen. Dies betrifft

insbesondere die Backendsysteme und / oder die Sensorinfrastruktur.

Grundsätzlich müssen die Daten in einem gesicherten Modus von den Erfassungs-

Sensoren in die Smart Data Platform übertragen werden. Die Definition der dabei

genutzten Schnittstellen, der Datenformate sowie die angewendeten Übertragungs-

Sicherungsmechanismen müssen in enger technischer Abstimmung mit dem Betreiber

der Smart Data Platform erfolgen. Sollte es notwendig sein, die erfassten Rohdaten vor

der Speicherung und Analyse in der SDP vorab, z.B. beim Hersteller zu speichern, zu

interpretieren oder mit weiteren Daten anzureichern, so ist seitens des Bieters zu

gewährleisten, dass die im Rahmen des Projekts erfassten und aufbereiteten Daten

vom Erfasser der Daten nicht ohne Zustimmung der LHM an Dritte außerhalb des

Projekts Smarter Together weitergegeben werden dürfen. Eine Nutzung der Daten zu

eigenen Zwecken unter Beachtung des Datenschutzes ist erlaubt.

Es ist wünschenswert alle erfassten bzw. aufbereiteten Daten im Rahmen des Smarter

Together Projekts als open data über das OpenData-Portal der LHM (Lizenzmodell

angelehnt an Deutschlandlizenz 2.0:

https://www.opengov-muenchen.de/pages/nutzungsbedingungen) der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Angebots soll dazu durch

den Bieter Stellung bezogen werden.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 19

4.2 Ergebnisdarstellung

Zur Integration der Lösung in das Gesamtprojekt sind die Benutzeroberfläche (GUI)

sowie die Ergebnisdarstellungen in deutscher Sprache bereitzustellen, ergänzend

zudem in Englisch und weitere Sprachen sind optional. Gefordert wird nicht nur die

Darstellung der Messwerte als Rohwerte, sondern in Kombination mit dem jeweils

gültigen Grenzwert (siehe auch entsprechende Beispiele unter www.bayern.lfu.de)

sowie in einer leicht verständlichen App/Web-darstellbaren Form, die von Laien-

Anwendern lesbar und sinnvoll nutzbar ist. Die Darstellung soll grafisch die Ergebnisse

und Grenzwerte über einen geeigneten Zeitverlauf (z.B. Tagesverlauf, Monatsverlauf

etc.) darstellen. Ziel dieser Darstellung ist es, die gemessenen Daten (oder einen Teil

davon) als Feedback bzw. Orientierungs-Information z.B. im Rahmen einer City-App

der lokalen Bevölkerung zurück zu spiegeln. Die Darstellung der Messwerte muss „fair“

nach den vorgegebenen Regel bzw. wissenschaftlichen Notwendigkeiten der

jeweiligen Messgrößen erfolgen, um beispielsweise nicht einzelne gemessene Peak-

Werte zur Interpretation der aktuellen Schadstoffkonzentration in einem Gebiet

hernehmen zu können (bspw. Unterscheidung Jahresmittelwert, Tagesmittelwert und

Stundenwert).

Ziel ist hierbei v.a. die Aufklärung der Bevölkerung inkl. Erläuterung wirksamer

Maßnahmen zur Gegensteuerung

4.2.1 Auswertung und Ergebnisdarstellung auf Standard-Devices (Mobile

Endgeräte (Android, iOS und übliche Standardwebbrowser)

Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Darstellung der Messergebnisse auf dem oder

denjenigen Standard-Devices aufzuzeigen, z.B. Darstellung am Gerät, an der

WebSeite, der App.

4.2.2 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der Smart Data Platform

Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Darstellung der Messergebnisse in der Smart

Data Platform aufzuzeigen.

4.2.3 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der SmartCityApp

(WebApp)

Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Einbindung der angebotenen Lösung in der im

Projekt „Smarter Together“ geplanten SmartCityApp aufzuzeigen. (Integration z.B. als

Smart Service, CI Rahmen, Verfahren zur Integration (Link)).

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 20

Betrieb und Wartung der angebotenen Lösung 5.

5.1 Aufstellung und Inbetriebnahme

Bei Zuschlag gelten die Nutzungsbedingungen aus Kap. 3.2.

Nach erfolgtem Zuschlag wird ein gemeinsamer Workshop für die Bieter durch die LHM

durchgeführt, in welchem die Registrierung der Sensorik erfolgt für die Stufe 1. In

späteren Phasen des Projekts können ggfs. zusätzliche Sensoren über einen Online-

Kanal registriert.

Zwischen der LHM und dem Bieter wird ein Vertrag über die konkrete Erbringung der

Leistungen abgeschlossen.

Für den Betrieb gelten die unter Kapitel 3.2. aufgeführten Nutzungsbedingungen für

den Sonderlichtmasten, die integraler Bestandteil des abzuschließenden Vertrags

werden.

Weitere Festlegungen können zwischen Bieter und LHM festgelegt werden und

bedürfen der Schriftform.

5.2 Beschreibung der Schnittstellen zur Kommunikation

Zur Datenübertragung der Sensoren stehen folgende Kommunikationsmöglichkeiten

zur Verfügung:

Drahtgebundene Netzwerkschnittstelle („LAN“) gemäß IEEE 802.3

(„Ethernet“)

Drahtlose Netzwerkschnittstelle („WLAN“) gemäß IEEE 802.11n/ac

Zukünftig: Long Range Wide Area Network („LoRaWAN”)

Alternative Kommunikationstechniken (z.B. GSM) sind im Angebot dediziert

darzustellen und auf möglicherweise zusätzlich entstehende Kosten hinzuweisen.

5.2.1 Drahtgebundene Netzwerkschnittstelle („LAN“) gemäß IEEE 802.3 („Ethernet“)

Die drahtgebundene Kommunikation erfolgt über TCP/IP. Pro LAN-Lichtmast stehen in

der Bodenseestraße maximal 4 Netzwerkanschlüsse (sogenannte „Ports“) zur

Verfügung, in der Limesstraße lediglich 3 Ports. Diese Ports sind als RJ-45 Anschlüsse

ausgeführt.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 21

Alle Ports unterstützen Übertragungsgeschwindigkeiten von 10Mbit/s, 100Mbit/s oder 1

Gigabit/s und können ggf. eine Stromversorgung gemäß 802.3at (PoE+) zur Verfügung

stellen.

Zur Authentifizierung am Port wird der Standard 802.1X „Port-Access Control“

verwendet. Als Authentifizierungsverfahren wird das Verfahren EAP-TLS eingesetzt,

alternativ wäre auch PEAP oder EAP-MD5 möglich.

Bei Netzwerkgeräten, die den Standard 802.1X oder die oben genannten Verfahren

nicht unterstützen, wäre auch eine Authentifizierung über die MAC-Adresse des Geräts

möglich („MAC-Authentication-Bypass“).

5.2.2 Drahtlose Netzwerkschnittstelle („WLAN“) gemäß IEEE 802.11n/ac

Die drahtlose Kommunikation erfolgt über Access-Points, die an bestimmten

Lichtmasten mit der Bezeichnung „WLAN-Mast“ (siehe auch Anlage 12 – 14 IT-Pläne)

montiert sind. Die Örtlichkeit der Sensoren ist damit unabhängiger als bei der

drahtgebundenen Variante, allerdings muss die Reichweite der WLAN Übertragung

berücksichtigt werden.

Die WLAN Kommunikation erfolgt gemäß 802.11n/ac und nutzt Kanäle in den

Frequenzen 2,4GHz und 5 GHz.

Zur Authentifizierung kommt der Standard 802.1X in Kombination mit dem WPA2-

Enterprise (EAP-TLS oder PEAP) Verfahren zum Einsatz. Endgeräte die diese Verfahren

nicht unterstützen können mittels WPA2-PSK („Pre-Shared-Key“) am Netzwerk

authentifiziert werden.

Eine WLAN Kommunikation ohne Authentifizierung und Verschlüsselung ist nicht

vorgesehen.

Darüber hinaus existiert ein von der SWM bereitgestelltes M-WLAN, welches jedoch für

die Datenübertragung der Sensoren aus Datenschutzgründen nicht verwendet

werden darf.

5.2.3 Sicherheitseinstellungen

Um den Schutz des Sensornetzwerkes zu gewährleisten werden nur bestimmte

Protokolle zur Kommunikation zugelassen, diese werden mittels Firewall Technologien

in einem „White-List-Verfahren“ eingestellt. Folgende Protokolle sind zugelassen:

MQTT

http

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 22

Andere Protokolle können ggfs. nach Absprache mit der LHM in Anwendung

kommen.

5.2.4 Server Hosting oder direkt in die SDP oder Cloud-Lösung

Für Anwendungen, die neben der reinen Sensor-Datenkommunikation weitere

Systeme (Server, Subsysteme, usw.) benötigen, kann ein entsprechender Platz im

Rechenzentrum der SWM in einer dedizierten DMZ angeboten werden.

Die Details hierzu sind separat zu vereinbaren.

5.2.5 Option zur Integration der sensorbasierten Lösung in die

SmartCityApp

Vom BieterAnbieter sind die Möglichkeiten zur Integration der sensorbasierten Lösung

in die SmartCityApp aufzuzeigen (Integration z.B. als Smart Service, CI Rahmen.

Verfahren zur Integration (Link)).

5.3 Monitoring und Betrieb

Vom Bieter ist das geplante Monitoring inkl. Möglichkeiten der predictive

maintanance sowie die notwendigen Leistungen im Rahmen des Betriebs inkl. der

anfallenden Kosten für die angebotene Lösung darzustellen. Die LHM legt dabei Wert

auf die Verwendung möglichst wartungsarmer Komponenten, um die dadurch

entstehenden Kosten möglichst gering zu halten.

Wünschenswert ist eine Integration des Monitorings in die Smart Data Platform der

LHM, um eine möglichst zentrale Durchführung des Monitorings zu ermöglichen.

5.4 Wartung, laufende Kosten und Aufwände

Vom Bieter sind die sonstigen geplanten Wartungsarbeiten inkl. der dabei anfallenden

Kosten für die angebotene Lösung darzustellen. Die LHM legt dabei Wert auf die

Verwendung möglichst wartungsarmer Komponenten, um die dadurch entstehenden

Kosten möglichst gering zu halten.

Für die Projektphase benennt der Bieter verbindliche Ansprechpartner und stellt,

soweit möglich, eine technische Hotline für den Schadensfall zur Verfügung. Falls

notwendig können mit dem Bieter Reaktionszeiten und SLA (Service Level

Agreements) vereinbart werden. Es gelten die unter Kapitel 3.2. aufgeführten

Nutzungsbedingungen des Sondermasten.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 23

5.5 Schutzmechanismen

Vom Bieter sind die implementierten Schutzmechanismen für die angebotene Lösung

darzustellen.

5.6 Abbau, Entsorgung

Die vom Bieter implementierten Lösungen werden nach der vereinbarten Laufzeit,

jedoch spätestens nach Projektende rückgebaut. Im Ausnahmefall kann auch ein

möglicher vorzeitiger Abbau der Lösungen z.B. bei Außerbetriebnahme eines smarten

Lichtmastes erforderlich sein. Es gelten die unter Kapitel 3.2. aufgeführten

Nutzungsbedingungen des Sondermasten.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 24

Kommerzieller Teil 6.Um eine objektive Vergleichbarkeit der Angebote zu erhalten, sollen primäre Kosten

wie Dienstleistungsanteil, Geräte etc., aber auch Nebenkosten wie Reiseaufwände

etc. berücksichtigt sein.

6.1 Mengengerüst / Aufstellungsplan

Vom Bieter ist das erforderliche Mengengerüst in Verbindung mit einer

Aufstellungsskizze beizulegen.

6.2 Bereitstellungskosten der Lösung

Die Bereitstellungskosten sind vom Bieter darzustellen.

6.3 Betriebskosten der Lösung

Die durch die Lösung anfallenden Kosten pro Monat z.B. auch Lizenzkosten, ggfs.

Übertragungsgebühren sind vom Bieter darzustellen.

6.4 Sonstige Dienstleistungen

Die sonstigen Dienstleistungen sind vom Bieter darzustellen.

6.5 Optionen

Der Bieter kann hier weitere Optionen seiner Lösung darstellen.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 25

Ablauf des Ausschreibungsverfahrens 7.

7.1 Durchführung der öffentlichen Ausschreibung

Ablauf der Bewerbung und Auswahl

Für die ausgeschriebenen Sensoren / Aktoren / sonstigen Lösungen können sich

ausschließlich Bieter bewerben, die den gesetzlichen Bestimmungen des

Ausschreibungsverfahrens genügen. Zudem ist ein Angebot nur für die Stufe 1

möglich.

Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft für ihre Lösung

zusammenschließen (Gemeinschaftsbewerbung, vgl. Anlage 14).

Das Angebot ist in deutscher Sprache zu erstellen. Ggfs. können weitere Informationen

z.B. Produktblätter in englischer Sprache abgegeben werden.

Daneben sind für die Bewerbung ausschließlich die als Anlagen beigefügten

Angebotsvordrucke abzugeben. Alle in den Formularen vorgesehenen Erklärungen

sind auszufüllen und erforderliche Anlagen beizulegen.

Die schriftliche Bewerbung muss bis spätestens Freitag, den 03.11.2017, 24.00 Uhr bei

folgender Adresse eingegangen sein:

Landeshauptstadt München

Direktorium

D-III-GB1-eoGov

Marsstraße 22, Zimmer 301, 80335 München

Eine persönliche Abgabe der Bewerbung im Dienstgebäude ist am o.g. letzten

Abgabetag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.

Bewerbungen, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr

berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der

ausschreibenden Stelle (Direktorium, HAIII-GB1-eoGov) an.

Pflichtangaben zur Bewerbung

Die Angebote müssen an die vorgenannte Adresse adressiert und in einem

verschlossenen, deutlich mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Terminsache – Sensorbasierte

Lösungen –Bodenseestrasse“ gekennzeichneten Umschlag an die vorgenannte

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 26

Adresse gesendet oder dort abgegeben werden. Bitte verwenden Sie für den

Umschlag den Adressvordruck, der dem jeweiligen Angebotsvordruck beiliegt.

Bewertungskriterien / Vergabekriterien / Ausschlusskriterien

Vom weiteren Vergabeverfahren werden ausgeschlossen:

Angebote, deren Umschlag nicht, wie im vorstehenden Absatz aufgeführt,

gekennzeichnet wurde und deshalb im Rahmen der Postzustellung von den Post-

Eingangsstellen der Landeshauptstadt München geöffnet wurde.

Angebote, die per E-Mail oder Fax zu geleitet wurden.

Angebote, die zur Fristwahrung vorab per E-Mail oder Fax gesendet wurden und

anschließend ordnungsgemäß im verschlossenen Umschlag eingegangen sind. Dies

gilt auch, wenn die postalische Zusendung noch vor Ablauf der Abgabefrist erfolgt.

Diese Arten der Angebotsabgabe verstoßen gegen den Grundsatz der

Nichtöffentlichkeit des Verfahrens und dürfen daher im Vergabeverfahren nicht

berücksichtigt werden.

Das Angebot/ die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

Name des Bieters und Benennung eines geschäftsführungsbefugten Mitglieds der

Baugemeinschaft, das den Bieter gegenüber der Landeshauptstadt München

rechtsverbindlich vertritt sowie Angabe einer zustellfähigen Korrespondenzadresse;

Anerkennung der zwingenden Vergabekriterien;

Aussagen zu den Auswahlkriterien (vgl. Kapitel 2) mit ggf. erforderlichen Konzepten,

Referenzen etc.;

Zusagen bezüglich der Auswahlkriterien.

Die vorgenannten Angaben sind zwingend. Das Fehlen auch einzelner Angaben bzw.

das fehlende Anerkenntnis von einzelnen zwingenden Kriterien führt zum Ausschluss

vom Ausschreibungsverfahren.

Hinweise:

Die im Rahmen des Angebots der Bietergemeinschaft getroffenen Aussagen sind

verbindlich und werden inhaltlich in den Vertrag aufgenommen. Die Nichterfüllung

zugesicherter Kriterien wird mit entsprechenden Vertragsstrafen geahndet.

Die mit der Bewerbung zusammenhängenden Aufwendungen trägt die

Bietergemeinschaft.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 27

Zusammensetzung der Jury

Die Jury besteht aus Expertinnen und Experten der LHM mit Bezug zu dem Projekt

Smarter Together und den vorgesehenen Maßnahmen.

Zuschlagskriterien

wirtschaftlich günstigstes Angebot entsprechend der nachstehenden Kriterien:

Preis 30 Punkte

Leistungsbeschreibung (Innovationsgrad, Funktionalität): 50 Punkte

Firmenprofil / Referenzen 20 Punkte

Zeitlicher Ablauf für Beteiligungsverfahren, Projektstufen gesamt / Weiterer Ablauf des

Verfahrens

Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Prüfung der Bewerbungen hinsichtlich der

Einhaltung der formellen und inhaltlichen Anforderungen. Danach werden die

Angebote für jedes Angebot gesondert mittels einer Bewertungsmatrix ausgewertet.

Nach der vorgegebenen Bewertungsmatrix können maximal 100 Punkte erreicht

werden. Den Zuschlag erhält der Bieter, der die höchste Punktzahl erreicht. Erreichen

mehrere Angebote im Gleichrang eine höchste Punktzahl, entscheidet unter den

Bestgeboten die jeweils höhere Punktzahl beim Kriterium Preis. Sollte auch dann noch

ein Gleichrang gegeben sein, entscheidet die höhere Gesamtpunktzahl bei den

funktionalen Kriterien und bei weiter bestehender Punktegleichheit das Firmenprofil.

Die LHM behält sich vor im Falle weiterer besonders innovativer Angebote in einem Los

auch einem zweiten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Des Weiteren behält sich die LHM

vor, bei ungeeigneten Angeboten in einzelnen Losen dafür keinen Zuschlag zu

erteilen.

Nach erfolgtem Zuschlag wird zwischen der LHM und dem Bieter ein Vertrag

angelehnt an den EVB-IT über die zu erbringenden Leistungen abgeschlossen.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 28

7.2 Projektdauer und Zeitschiene

Die angebotenen Leistungen werden zeitlich befristet. Die Bieter verpflichten sich zur

Geheimhaltung innerhalb des Projekts. Ausstiegsklauseln können ggfs. vereinbart

werden, Die Beendigung des Vertrags wird schriftlich geregelt.

Bindefrist:

Die Anbieter sind bis mindestens 31.12.2017 an ihr Angebot gebunden. Die Vergabe

der ausgeschriebenen Leistungen ist bis Ende 2017 geplant.

Weitere Angaben zur Vertragsgestaltung, Verfahren, Finanzierungsoptionen entfallen.

7.3 Sonstige Rahmenbedingungen

Vom Bieter sind hier, soweit notwendig weitere Rahmenbedingungen zu nennen,

7.4 Kontaktdaten

Kontaktangaben für Fragen

Landeshauptstadt München Herr Glock

Direktorium Tel. (089) 233 – 8 24 10

D-HA III-GB1-eoGov (9.00 bis 15.00 Uhr)

Marsstraße 22 Fax (089) 233 – 2 80 78

80335 München [email protected]

Hinweis: Es ist geplant zeitnah nach Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen

eine Bieterveranstaltung durchzuführen.

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 29

Anlagen 8.

Nr. Dokument

1 T3_TA_1 Technische Anforderungen für den Netzanschluss von Fremdgeräten an

Sonderlichtmasten

2 T3_TA_2 Technische Anforderungen für die Nutzung von Sonderlichtmasten (siehe

hierzu auch Kapitel 3.2. Nutzungsbedingungen Sonderlichtmaste)

3 Tabellen: Bodenseestraße :Bearbeitungsstand 18.07.2017

1.Listen der Einbauten am Masten und Schematische Darstellungen

2.Anschlusssituation

3.Spannungsversorgungen für Smart City Applikationen

4 Tabellen: Limesstraße :Bearbeitungsstand 18.07.2017

1.Listen der Einbauten am Masten und Schematische Darstellungen

2.Anschlusssituation

3.Spannungsversorgungen für Smart City Applikationen

5 Tabellen: Grünfinger: Bearbeitungsstand 18.07.2017

1.Listen der Einbauten am Masten und Schematische Darstellungen

2.Anschlusssituation

3.Spannungsversorgungen für Smart City Applikationen

6 Technische Zeichnungen LM10_SC mit Mastfuß, LM10_SC; LM3_SC

7 Technische Zeichnung Masttüröffnungen LM3_SC und LM10_SC mit Mastfuß und LM

10_SC

8 Technische Zeichnung Montageplatte mit Angaben zu Größe und Gewicht der

Fremdgeräte

9 Fixture für zwei verschiedene Leuchtengrößen (2x)

10 Plan der Bodensee mit der Nummerierung der Sonderlichtmasten

11 Plan der Limesstraße mit der Nummerierung der Sonderlichtmasten

12 Plan der Grünfinger mit der Nummerierung der Sonderlichtmasten

13 Datenblatt Sensorik

14 Bietergemeinschaftserklärung

15 Scientology-Erklärung

16 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-VOL)

17 Angebot für Leistungen (Ang-VOL)

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 30

Zusatzangaben Sensor und erforderliche Infrastruktur der Lösung

Zusätzlich zur Anlage 15 “Datenblatt Sensorik” ist für jede Sensorlösung auf ca. 1 DinA 4

Seite anzugeben:

Kurze Produktbeschreibung des Sensors, Funktionalitäten, Erfassungsbereiche,

Messbereiche, Messprinzip, Lageabhängigkeit, etc. sowie, falls notwendig,

weitere spezielle Kenndaten zur Funktionalität des Sensors

Montage (Montagehöhe, Montagelage, auf Platform, am Mast, Art der

Befestigung)

Betriebsbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Stromversorgung und

Kommunikation)

Gehäuse (Art, Abmessung (Breite, Höhe, Tiefe), Material, Farbe etc.)

Weitere benötigte Komponenten für die Lösung

Vorliegende Prüf- und Kennzeichen (z.B. CE…)

Kennzeichnung der für die Lösung vorgesehen Sonderlichtmasten im Lageplan / IT-

Pläne

Hier erfolgt zu Planungszwecken die Angabe der Standorte für die jeweiligen Sensoren

durch den Bieter. Die geplanten Installationen für die Sensorlösungen sind in den

beigefügten IT-Plänen einzuzeichnen (Ort und Anzahl, siehe Anlagen, 10, 11, 12) oder

als Liste mit Mastnummern beizulegen. Die Darstellung möglicher Alternativen zur

geplanten Ausstattung und Standorte wären wünschenswert.