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Smart and Inclusive
Solutions for a Better
Life in Urban Districts
Innovationswettbewerb
(Open Call) zu sensorbasierten
Lösungen im EU-Projekt
Smarter Together
Version: 1.0
This project has received funding from the
European Union’s Horizon 2020 research and
innovation programme under grant agreement
No 691876
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 2
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage München .................................................................................................................. 4 1.
1.1 Smarter Together – Gemeinsam an der Zukunft bauen .......................................................... 4
1.2 Smarte Lösungen Technologie ................................................................................................ 5
1.3 Rahmenparameter, Ziele des Teilprojekts ............................................................................... 6
Reallabore und Sensoren ................................................................................................................ 8 2.
2.1 Reallabore ............................................................................................................................... 8
2.1.1 Münchner Sonderlichtmast LM10SC ............................................................................... 8
2.1.2 Münchner Sonderlichtmast LM3SC (Stufe 2: Grünzug) ................................................... 9
2.2 Datensammlung der Messwerte ............................................................................................. 9
2.2.1 Datenübertragung über JSON-REST-Schnittstelle ............................................................ 9
2.2.2 Datenübertragung über MQTT-Export-Tool .................................................................. 10
2.3 Sensorbasierte Lösungen und Ausbaustufen......................................................................... 11
Rahmenparameter und Nutzungsbedingungen ............................................................................ 13 3.
3.1 Rahmenparameter für die Anbringung der Sensoren ............................................................ 13
3.2 Nutzungsbedingungen Sonderlichtmaste .............................................................................. 14
Nutzung der erhobenen Daten/Informationen ............................................................................. 18 4.
4.1 Messungen und geforderte Datenübertragung in die SDP .................................................... 18
4.2 Ergebnisdarstellung .............................................................................................................. 19
4.2.1 Auswertung und Ergebnisdarstellung auf Standard-Devices (Mobile Endgeräte (Android,
iOS und übliche Standardwebbrowser) ......................................................................................... 19
4.2.2 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der Smart Data Platform................................. 19
4.2.3 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der SmartCityApp (WebApp) .......................... 19
Betrieb und Wartung der angebotenen Lösung ............................................................................ 20 5.
5.1 Aufstellung und Inbetriebnahme .......................................................................................... 20
5.2 Beschreibung der Schnittstellen zur Kommunikation ............................................................ 20
5.2.1 Drahtgebundene Netzwerkschnittstelle („LAN“) gemäß IEEE 802.3 („Ethernet“) .......... 20
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 3
5.2.2 Drahtlose Netzwerkschnittstelle („WLAN“) gemäß IEEE 802.11n/ac ............................. 21
5.2.3 Sicherheitseinstellungen ............................................................................................... 21
5.2.4 Server Hosting oder direkt in die SDP oder Cloud-Lösung ............................................. 22
5.2.5 Option zur Integration der sensorbasierten Lösung in die SmartCityApp ...................... 22
5.3 Monitoring und Betrieb ........................................................................................................ 22
5.4 Wartung, laufende Kosten und Aufwände ............................................................................ 22
5.5 Schutzmechanismen ............................................................................................................. 23
5.6 Abbau, Entsorgung ................................................................................................................ 23
Kommerzieller Teil ........................................................................................................................ 24 6.
6.1 Mengengerüst / Aufstellungsplan ......................................................................................... 24
6.2 Bereitstellungskosten der Lösung ......................................................................................... 24
6.3 Betriebskosten der Lösung .................................................................................................... 24
6.4 Sonstige Dienstleistungen ..................................................................................................... 24
6.5 Optionen ............................................................................................................................... 24
Ablauf des Ausschreibungsverfahrens .......................................................................................... 25 7.
7.1 Durchführung der öffentlichen Ausschreibung ..................................................................... 25
7.2 Projektdauer und Zeitschiene ............................................................................................... 28
7.3 Sonstige Rahmenbedingungen .............................................................................................. 28
7.4 Kontaktdaten ........................................................................................................................ 28
Anlagen ........................................................................................................................................ 29 8.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 4
Ausgangslage München 1.
1.1 Smarter Together – Gemeinsam an der Zukunft bauen1
Intelligente und nachhaltige Lösungen für ein besseres Leben in städtischen
Quartieren
Die EU-Kommission hat München zusammen mit GrandLyon und Wien ausgewählt, um
richtungsweisende Smart City Lösungen zu erproben. In das Projektgebiet Neuaubing-
Westkreuz/Freiham mit seinen rund 30.000 Einwohnern werden bis Anfang 2019
innovative Ideen für die Stadt von Morgen konzipiert und realisiert und weitere 2 Jahre
beobachtet und analysiert. Der flächenmäßig größte und gleichzeitig am dünnsten
besiedelte Stadtteil Münchens ist das größte Stadtteil-Entwicklungsgebiet
Deutschlands. Im Rahmen des Projekts Smarter Together arbeitet die
Landeshauptstadt München gemeinsam mit zahlreichen Partnern aus Wirtschaft und
Wissenschaft an Lösungen für die lebenswerte Stadt der Zukunft.
Das Ziel ist, mit Hilfe neuester Technologie und intelligent genutzter Daten Antworten
auf die Zukunftsfragen der Stadtentwicklung zu finden. Dabei soll die Lebensqualität
der Bewohner verbessert, die Energieeffizienz von Wohnraum gesteigert und vernetzte
Mobilitätsangebote geschaffen werden. Die magische Zahl für München lautet „20“:
Die Maßnahmen des Münchner Smarter Together Projekts sollen mehr als 20 Prozent
CO2 einsparen, mehr als 20 Prozent erneuerbare Energien nutzen und die
Energieeffizienz um mehr als 20 Prozent steigern. Bis 2050 will München in Neuaubing-
Westkreuz sogar CO2-Neutralität erreichen.
Labor für die Zukunft der europäischen Stadt
Die Bewohnerinnen und Bewohner sind in einem breit aufgestellten Ko-
Gestaltungsprozess beteiligt, begleiten ausgewählte Maßnahmen im Quartier und
tragen durch Vorschläge und Ideen zu deren Verbesserung bei. In Workshops sollen
alltagstaugliche Anwendungen entstehen, die sich am Bedarf der Bürger orientieren
und ihre Lebensqualität verbessern. Dabei möchte die Stadt die richtige Balance
zwischen smarten Technologien und praktikablen Lösungen für den Alltag der
Menschen einhalten.
1 https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Arbeit-und-Wirtschaft/Europa/Smart-
Cities/Leuchtturm-Smarter-Together.html
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 5
Drei Handlungsfelder: Energie, Mobilität, Technologie
Neben der energetischen Sanierung von Wohnanlagen sind im Rahmen von Smarter
Together unter anderem intelligente Lichtmasten, multimodale 2 Mobilitätsangebote
und multifunktionale Quartiersboxen geplant sowie eine eigene smarte Quartiers-App,
die Angebote und Dienste im Quartier intelligent verknüpft und auf mobilen
Endgeräten nutzbar macht.
In den drei Handlungsfeldern Energie, Mobilität und Technologie ist Experimentieren
ausdrücklich erlaubt, ja sogar gewünscht: Sowohl die Landeshauptstadt München als
auch die im Projekt unterstützend bereitgestellten EU-Fördergelder sind Basis um Neues
auszuprobieren und diejenigen Ideen weiter auszubauen, die sich in der Praxis
bewähren (Motto „Stadt neu denken“). Diese Ideen können anschließend sowohl in
weiteren Stadtteilen Münchens als auch in anderen europäischen Städten –
insbesondere in den weiteren Partnerstädten des Projekts Venedig, Santiago de
Compostella und Sofia – umgesetzt werden.
1.2 Smarte Lösungen Technologie
Smart Data statt Big Data
Im Bereich Technologie steht die intelligente Nutzung von Informationen im
Mittelpunkt. Smart Data statt Big Data ist die Devise, also Klasse statt Masse. Die
Lösungen und dazu erforderliche Daten stehen im Zentrum.
Deshalb werden nur solche Daten gesammelt, ausgewertet und zur Verfügung
gestellt, die einen unmittelbaren Nutzen für die Bewohner oder die Stadt als Ganzes
haben. Datenschutz und Datensicherheit haben höchste Priorität. Ein
Anwendungsbeispiel sind intelligente Lichtmasten (Reallabore): Diese können über
Sensoren beispielsweise Informationen aus der Umwelt, Wetter, Infrastruktur oder auch
Verkehr erfassen.
Die Daten sind mögliche Basis für verschiedene Anwendungen und mobile Dienste –
auch in Echtzeit. Damit sollen Planungsaufgaben möglichst optimiert werden und
generell die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger ausgebaut werden.
Eine zentrale Maßnahme im Projekt Smarter Together ist die Entwicklung einer mobilen
Anwendung, die so genannte SmartCity App München, über die Informationen und
Angebote im Stadtteil bequem abgerufen werden können. Diese Plattform ermöglicht
2 Ein Verkehrssystem wird als multimodal bezeichnet, wenn den Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmern für ihre konkreten Mobilitätsbedürfnisse mindestens zwei Verkehrsmittelalternativen
zur Verfügung stehen.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 6
die Integration sowohl bestehender Anwendungen aus dem Bereich Mobilität, Online-
Dienste der Verwaltung (E-Government) und interessante Informationen aus dem
Quartier, soll aber auch zur Integration neu entwickelter smarter Dienste wie z.B. die
Nutzung der Quartiersbox dienen. Mittelfristig sollen Funktionalitäten zur
Authentisierung der Nutzer und Online-Bezahlmöglichkeiten ergänzt werden, um
weiter integrierte, personalisierte Dienste zu bieten.
1.3 Rahmenparameter, Ziele des Teilprojekts
Motivation „innovative Lösungen mit Sensorik / Aktorik am intelligenten Lichtmasten“
Die LHM ist aktuell dabei, wie bereits im vorigen Abschnitt dargestellt, bestimmte
Bereiche der Straßenbeleuchtung im Projektgebiet, sogenannte Reallabore, mit
verschiedenen intelligenten Lichtmasten und weiteren smarten Bauteilen stufenweise
auszustatten. Unter Reallaboren werden dabei Straßenabschnitte oder Bereiche
verstanden, in denen die Lichtmasten inkl. der notwendigen Infrastruktur aufgebaut
werden. Dazu wurde im Vorfeld die bestehende Lichtmastfamilie der LHM
(konventioneller Lichtmast München mit 3m Höhe (LM3) und konventioneller Lichtmast
München mit 10m Höhe (LM10)) durch das Baureferat konstruktiv mit weiteren
Betriebsräumen, inklusive einer von der Beleuchtung unabhängigen
Spannungsversorgung erweitert. So sind diese für zusätzliche smarte Funktionen
vorbereitet, bieten öffentliches WLAN (M-WLAN) für die Bewohner vor Ort aber auch
als drahtlose Kommunikationsmöglichkeit z.B. für Sensorik zur Sammlung von Umwelt-
und Umgebungsdaten.
Im Rahmen dieses Teilprojekts werden Bieter innovativer Lösungen gesucht, die diese
mit den Reallaboren und der von der LHM zur Verfügung gestellten Infrastruktur unter
Einsatz von Sensorik und/oder Aktorik für zukünftige städtische Services aufbauen und
erproben. Diese sind Beispiele für smarte Lösungen im Hinblick auf Einsatz, Nutzung,
Praxistauglichkeit und Replizierbarkeit für die LHM, Projektpartner, aber auch andere
Städte. Neben den aufgeführten Sensoren können durch den Bieter auch weitere
Komponenten angeboten werden, um die bestehende Lichtmast-Infrastruktur zu
optimieren. Der Betrieb der Lösungen ist beschränkt auf den Projektzeitraum oder
einen vom Bieter benannten und mit der LHM abgestimmten kürzeren Zeitraum. Am
Ende der Realisierungsphase und einem angemessenen Zeitraum zu Monitoring und
Bewertung, sollen die Lösungen durch den Bieter entsprechend einer gemeinsamen
Planung abgebaut werden. Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Einsatz sollen
sowohl dem Projekt Smarter Together bereitgestellt als auch vom Bieter zur
Optimierung der Lösungen genutzt werden.
Geplanter Projektstart für die vom Bieter zu liefernden Lösungen und der dafür
eingesetzten Komponenten ist November 2017. Das Ende der Aufbauphase ist für
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Januar 2019 geplant, anschließend erfolgt das Monitoring und die weitere Erprobung
der smarten Lösungen bis maximal zum Projektende des EU-Projekts Smarter Together –
also Januar 2021. Die Ausgestaltung innerhalb der Projektlaufzeit ist variabel und soll
vom Bieter im Rahmen des Angebots benannt werden. So können z.B. auch
Laufzeiten für die Aufstellung von Sensoren bzw. Aktoren sowie zugehöriger
Backendsysteme im Lichtmast als auch im Hintergrund via Internet bereitgestellt
zeitlich befristet für kürzere Laufzeiten z.B. nur für 1 Jahr vereinbart werden.
Bild: 1 Zeitplan Reallabore
Da im Rahmen dieses Teilprojekts das Experimentieren ausdrücklich erlaubt bzw.
erwünscht ist, können mehrere Lösungen (maximal 2 pro Los) z.B. für eine Umwelt- und
Schadstoffdatensammlung zeitgleich implementiert werden, um so einen Vergleich
z.B. über den Reifegrad der Lösungen zu ermöglichen. Prinzipiell ist dabei keine
komplette Neuentwicklung gefordert, sondern es ist auch die Verwendung existenter
Komponenten möglich, welche eben innovativ kombiniert werden sollen. Die
angebotene Lösung soll nachvollziehbar beschrieben werden und auf die im
Folgenden beschriebenen Anforderungen eingehen.
Neben dem Beginn und der Dauer des Einsatzes der Lösungen spielt auch die
räumliche Verortung in den Reallaboren, also den spezifischen Lichtmasten, eine
wichtige Rolle. So soll in der vom Bieter beschriebenen Lösung auch der Einsatz und
die Anzahl der vor Ort genutzten Lichtmasten beschrieben und begründet werden.
Die im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens angebotenen Lösungen werden gegen
die im Folgenden beschriebenen Kriterien und Anforderungen bewertet. Eine Jury von
Expertinnen und Experten aus dem Projekt Smarter Together bei der LHM vergleichen
und beurteilen die Angebote und wählen sie für die exemplarische Umsetzung im
Projektgebiet Bodenseestraße aus.
Es ist geplant nach diesem vorliegenden ersten Beteiligungsverfahren noch Ende 2017
Anfang 2018 eine weitere Beteiligung mit angepasster Themenstellung durchzuführen.
Weitere Details sind den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen.
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Reallabore und Sensoren 2.
2.1 Reallabore
Die bestehende Lichtmastgruppe für München LM10 und LM3 wurde für den Smarter
Together Einsatz funktional erweitert um die Masttypen LM10SC (wahlweise mit und
ohne Ausleger) sowie LM3SC. Beide können optional mit adaptiver Beleuchtung
ausgestattet sein, welche jedoch nicht Teil dieses Verfahrens ist. Die technischen
Ausführungen inkl. der Einbaugrößen und sonstiger Maße sind den Anhängen 3 bis 12
zu entnehmen.
2.1.1 Münchner Sonderlichtmast LM10SC
Der Standard Lichtmast mit 10m Länge (LM10) in der SmartCity-Ausführung (LM10SC)
wurde neben dem Betriebsraum (1) für die Beleuchtung um zwei weitere
Betriebsräume (2 und 3) erweitert. Dabei steht der untere Betriebsraum, Masttür 1 mit
eigenem Schließsystem, ausschließlich für die Belange der Straßenbeleuchtung zur
Verfügung. Der mittlere Betriebsraum, Masttür 2, ist für die Ausrüstung des Masten mit
Stromversorgung und M-WLAN vorgesehen. Der obere Betriebsraum, Masttür 3, ist für
die Kommunikationstechnik belegt und steht ggfs. für den Einbau von Sensoren bzw.
zusätzlich benötigter Komponenten zur Verfügung. Die Gestaltung der Betriebsräume
2 und 3 kann in begründeten Fällen angepasst werden. Die Details z.B. zu Türgrößen,
Platzangebot im Lichtmast etc. sind den technischen Zeichnungen in der Anlage zu
entnehmen. Zusätzlich zu den Einbaumöglichkeiten im Mast besteht die Möglichkeit
an verschiedenen Stellen des Masten, an sogenannten Fixturen (vgl. Anlage 9),
weitere Sensoren / Aktoren in Abstimmung mit dem Baureferat der LHM anzubringen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind dabei einzuhalten.
Die Spannungsversorgung für die Sensoren / Aktoren im Mast wird durch die Einbauten
im zweiten Betriebsraum sichergestellt bzw. kann auch batteriebetrieben ausgeführt
werden. Durch die Stadtwerke München (SWM) erfolgt die WLAN Ausstattung für Teile
des Projektgebiets über Access-Points mit dem Internet verbunden basierend auf dem
städtischen Angebot M-WLAN (http://www.muenchen.de/leben/wlan-hotspot.html).
Die Datenübertragung der Messwerte kann drahtgebunden (an ausgewählten
Lichtmasten per Switch) oder per M-WLAN über ein durch LHM vorinstalliertes Modul
erfolgen. Hierzu werden spezifische Nutzeraccounts vergeben, welche den Lösungen
dezidiert zugeordnet sind und hinterlegt werden.
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2.1.2 Münchner Sonderlichtmast LM3SC (Stufe 2: Grünzug)
Der Standard Lichtmast mit 3m Länge (LM3) in der SmartCity-Ausführung (LM3SC)
wurde neben dem Betriebsraum (1) für die Beleuchtung um einen weiteren
Betriebsraum (2) erweitert. Dabei steht der erste Betriebsraum, Masttür 1 mit eigenem
Schließsystem, ausschließlich für die Belange der Straßenbeleuchtung zur Verfügung.
Der zweite Betriebsraum, Masttür 2, ist für die Ausrüstung des Masten mit
Stromversorgung vorgesehen. Kundenspezifische Einbauten von geeigneten
Betriebsmitteln sind im Betriebsraum 2 nach Absprache möglich. Die Details z.B. zu
Türgrößen, Platzangebot im Lichtmast etc. sind den technischen Zeichnungen in der
Anlage zu entnehmen. Zusätzlich zu den Einbaumöglichkeiten im Mast besteht die
Möglichkeit an verschiedenen Stellen des Masten, an sogenannten Fixturen, weitere
Sensoren / Aktoren, in Absprache mit dem Baureferat der LHM, anzubringen.
Die Spannungsversorgung für die Sensoren / Aktoren im Mast wird durch die Einbauten
im zweiten Betriebsraum sichergestellt bzw. kann auch batteriebetrieben ausgeführt
werden. Durch die SWM erfolgt die M-WLAN Ausstattung für Teile des Projektgebietes
über Access-Points mit dem Internet verbunden (derzeit geplant 1 Accesspoint im
Grünzug).
Die Datenübertragung der Messwerte kann drahtgebunden (an ausgewählten
Lichtmasten per Switch) oder per M-WLAN über ein durch LHM vorinstalliertes Modul im
Bodentank erfolgen.
2.2 Datensammlung der Messwerte
Die erhobenen Daten im Projekt können für die Lösung des BietersAnbieters
verwendet werden, darüber hinaus erfolgt auch eine Sammlung / Übertragung der
Daten in eine zentrale Datenplattform. Bei der Datenübertragung erfolgt eine
Integration der Sensordaten in die projekteigene Smart Data Platform (nachfolgend
SDP). Idealerweise sollen die übertragenen Daten als OpenData in der SDP zur
Verfügung stehen. Zur sicheren Datenübertragung werden seitens der Smart Data
Platform zwei mögliche Schnittstellen zur Verfügung gestellt, die nachfolgend kurz
beschrieben werden.
Sollte die angebotene Lösung ein anderes Kommunikationsverfahren zur Smart Data
Platform benötigen, ist dies durch den Bieter im Angebot auszuführen. Insbesondere ist
hierbei auch die sichere Datenübertragung durch den Bieter zu gewährleisten.
2.2.1 Datenübertragung über JSON-REST-Schnittstelle
Für die Datenübertragung steht eine JSON-REST-Schnittstelle zur Verfügung, die sich für
eine Backend-Backend-Kommunikation eignet. Hierbei werden über POST-Requests
die aktuellen Sensordaten als JSON-Datensatz vom Backend des Sensorbetreibers an
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 10
die Smart Data Platform geschickt. Hierfür stellt die Smart Data Platform einen
Endpoint bereit. Um die Kommunikation abzusichern, muss bei jeder Übertragung der
Sensordaten ein gültiger Access-Token mitgeschickt werden. Diesen Token erhält man
über einen mit Nutzername und Passwort abgesicherten POST-Request auf einen
zweiten Endpoint. Der Token muss in einem festen Intervall erneuert werden.
Das JSON-Datenformat für Sensordaten ist vordefiniert, kann aber bezüglich der
Datenfelder im Einvernehmen zwischen dem Bieter und der LHM modifiziert werden.
2.2.2 Datenübertragung über MQTT-Export-Tool
Bei diesem Übertragungsweg wird eine direkte Kommunikation zwischen Sensor und
Smart Data Platform hergestellt. Die Übertragung der Daten erfolgt über eine
Anwendung, die seitens des Betreibers der Smart Data Platform zur Verfügung gestellt
wird und lokal auf der Kommunikationseinheit des Sensors installiert wird. Das in einem
Ordner zur Verfügung gestellte Export-Tool umfasst die Anwendung zum JSON-Export,
die benötigte Java-Version sowie vorkonfigurierte Zertifikate zur sicheren
Datenübertragung. Die abgesicherte Datenübertragung wird von dem Export-Tool
automatisiert selbst vorgenommen.
Über das Kommunikationsprotokoll MQTT (Message Queue Telemetry Transport)
werden durch das Datenexport-Tool in einem konfigurierbaren Intervall die jeweils
aktuellen Datensätze (JSON) aus einem Export-Ordner an die Smart Data Platform
übertagen. Nach Versenden des JSON-Datensatzes wird dieser aus dem Export-
Ordner automatisch gelöscht. MQTT ist ein offenes Nachrichtenprotokoll für Machine-
to-Machine-Kommunikation (M2M), welches sich derzeit noch im
Standardisierungsprozess (OASIS) für das Internet der Dinge (IoT) befindet.
Das JSON-Datenformat für Sensordaten ist vordefiniert, kann aber bezüglich der
Datenfelder im Einvernehmen zwischen dem Bieter und der LHM modifiziert werden.
Zusatzinfo 1: Zusätzlich zum Einsatz der Sensorik / Aktorik erfolgt die Erprobung der
adaptiven Beleuchtung durch die LHM; so ist die Ausstattung der Bodenseestrasse mit
LED-Leuchten ausgelegt. In der Limesstrasse sind konventionelle Leuchten im Einsatz.
Die Erprobung der adaptiven Beleuchtung ist nicht Bestandteil dieser Anfrage.
Zusatzinfo 2: Zusätzlich wird durch die SWM ein LoRa-Netzwerk aufgebaut (LoRa basiert
auf der Low Range Netzwerk-Spezifikation der LoRa Alliance), welches jedoch erst in
späteren Phasen genutzt werden kann. Die Verwendung des LoRa-Netzwerks ist nicht
Bestandteil dieser Anfrage.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 11
2.3 Sensorbasierte Lösungen und Ausbaustufen
Die Umsetzung der Reallabore erfolgt als 2-stufiges Verfahren, welche in separaten
Losen ausgeschrieben werden. Der BieterAnbieter kann sich für ein oder mehrere Lose
bewerben. Inhalt dieser Anfrage ist ausschließlich die Ausbaustufe 1. Ausbaustufe 2 ist
zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit der Verfügbarkeit des Reallabors in der
Limesstrasse denkbar.
In der ersten Stufe erfolgt die Aufstellung der Lichtmasten für den Bereich
Bodenseestrasse mit den Schwerpunkten Umwelt und ggfs. Verkehr (geplanter
Zeitraum Oktober 2017). Ab diesem Zeitpunkt können durch den Bieter die
entsprechenden Sensorlösungen installiert sowie die Gesamtlösung inkl. Anbindung an
die Smart Data Platform der LHM integriert werden.
Themen der Sensorbasierten Lösungen:
Umweltdaten (Schadstoffe, Feinstaub, Pollen, Temperatur Luftdruck
Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit/-richtung, Lärmpegel, etc.).
Verkehrsdatenerfassung (Verkehrszählung, Klassifizierung, Verkehrsfluss,
Geschwindigkeit) z.B. für die Verbesserung der Planungsprozesse bzw. zur
Nutzung für Echtzeitanwendungen für verschiedene Verkehrsteilnehmer (KFZ,
Radfahrer, Fußgänger, etc.).
Als Basis der gesuchten sensorbasierten Lösungen sind nachstehend exemplarische
Themen zur Messung gefordert:
Stufe 1- Bodenseestrasse - geplant ab Oktober 2017:
Los 1: Sensorbasierte Lösungen Schwerpunkt Umwelt und Klimadaten
o Geräuschpegel
o Wetterdaten wie beispielsweise Temperatur, Luftfeuchtigkeit,
Niederschlagsart, Windgeschwindigkeit und Windrichtung
o etc.
Los 2: Sensorbasierte Lösungen Schwerpunkt Schadstoffe
o Stickoxide (NOx)
o Feinstaub
o SO2, CO – Konzentrationen
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 12
o etc.
Los 3: Sensorbasierte Lösungen Schwerpunkt Reizstoffe wie z.B.
o Ozon (O3)
o Pollen
o etc.
Die Mengengerüste sind der Anlage 10 zu entnehmen.
Angebote für mehrere Lose sowie Nebenangebote sind zulässig.
Sofern Sensoren verwendet werden, die es potentiell ermöglichen, individuell
zuordnungsfähige Informationen über Personen oder Gegenstände, die sich in der
Reichweite der Sensoren befinden auszulesen, zu interpretieren oder
personenbezogen auszuwerten und somit den Vorgaben des Datenschutzes
verletzen könnten, sind durch den Bieter entsprechende Maßnahmen zur Wahrung
des Datenschutzes darzustellen und im Rahmen des Projekts nachprüfbar umzusetzen.
Beispiele hierzu sind Videosensoren mit der Möglichkeit einer Gesichtserkennung,
Nummernschilderkennung, oder Sensoren, die individuelle bzw. anwenderbezogene
Daten aus z.B. Mobilgeräten, Laptops, Fahrzeugen o.ä. auslesen können.
Ausgenommen hiervon sind Lösungen, bei denen die Nutzer explizit und wirksam in die
Datennutzung eingewilligt haben.
Detaildaten zu den angebotenen / verwendeten Sensoren sind in die
entsprechenden Datenblätter (siehe Anlage 13 einzutragen sowie formlos in einer
separaten Beschreibung (max. 1 DinA 4 Seite pro Lösung) darzustellen.
Stufe 2 – Schwerpunkt Limesstrasse /Wiesentfelder Strasse, Grünzug Freiham - geplant
ab 2018:
In der geplanten zweiten Stufe erfolgt die Ausstattung der Lichtmasten im Bereich
Limesstrasse voraussichtlich mit den folgenden Schwerpunkten:
Analyse der Parkraumsituation
Weitere Umweltsensorbasierte Systeme z.B. für die Oberflächenbeschaffung der
Fahrbahn (z.B. Glatteiserkennung, Beschädigungen, Verschmutzungen)
Anwendung M-WLAN für weitere zukunftsorientierte Smart City Lösungen
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 13
Einsatz von Aktoren3 zu innovativen Lösungen
Im Rahmen der Erfahrungen und Angebote aus der Stufe 1 werden potentiell weitere
Themengebiete identifiziert und als weiterer Innovationswettbewerb im Rahmen einer
freihändigen Vergabe mit Losen ausgeschrieben; dazu können z.B. Lösungen im
Bereich Sicherheit, Gamification oder einem Einsatz von Aktoren zählen. Die
geplanten Mengengerüste sind der Anlage 11 und 12 zu entnehmen.
Rahmenparameter und Nutzungsbedingungen 3.
3.1 Rahmenparameter für die Anbringung der Sensoren
Grundsätzlich erfolgt die Montage der Sensorik, soweit definiert, gemäß den
gesetzlichen Vorgaben siehe z.B. Bundesimmissionsgesetz. Insbesondere gelten die
Nutzungsbedingungen Kap. 3.2 dieses Dokuments, die einen projektkonformen
Aufbau und Betrieb der Lösung sicherstellen.
Für die Anbringung der Sensoren sind grundsätzlich die beschriebenen „Fixturen“ am
der Leuchte zu verwenden. Ziel ist es jedoch, dass die Sensoren an geeigneter Stelle
angebracht werden, um bestmögliche, objektive und ggfs. vergleichbare Messwerte
zu liefern. Sofern Abweichungen notwendig sind z.B. die Anbringung auf einer
bestimmten Höhe oder die Anbringung direkt am Mast, sind der gewünschte Standort
mitzuteilen und der Sensor zu beschreiben. Falls notwendig ist dem Angebot eine
technische Skizze beizulegen siehe Anlage 13 „Datenblatt Sensorik“ sowie
geforderte Beschreibungen.
Die bereitgestellte Sensortechnik soll gegen Vandalismus geschützt werden und
möglichst in die Infrastruktur und Gestaltung (z.B. Form, Größe, Farbgebung) gut
integrierbar sein. Entsprechende Beschreibungen sind dem Angebot zur Beurteilung
beizufügen.
Es ist wünschenswert bei einer lokaler Messung von Umweltdaten, parallel einen
baugleichen Sensor (der in einer vergleichbarer Position eingebaut wird) in der
unmittelbaren Nähe einer geeichten / zugelassenen Messstation, z.B. städtische
Messpunkte oder des Bayrischen Landesamts für Umwelt, zu platzieren. Hierdurch kann
prinzipiell die Messgenauigkeit bzw. Korrelation der eingesetzten Lichtmastsensoren mit
den kalibrierten Sensoren des Bayrischen Landesamts für Umwelt überprüft werden.
3 Aktoren oder Aktuatoren sind Antriebselemente, die elektrische Signale und Strom in mechanische
Bewegung transformieren z.B. Umwandlung von Impulsen des SmartPhones in Bewegung ( Rolladen
hebt sich / Licht geht an)
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 14
Im Rahmen des Angebots soll die angebotene Lösung durch ein Projektkonzept
beschrieben werden, welches Inhalt und Nutzen darstellt und auf die bisherigen
Rahmenbedingungen angemessen eingeht.
Für jeden angebotenen Sensor / Aktor sind die Daten in die entsprechenden
Datenblätter (siehe Anlage 13) einzutragen sowie formlos in einer separaten
Beschreibung (max. 1 Din A4 Seite pro Lösung) darzustellen. Entsprechende Schema /
Konstruktionszeichnungen für den Ein- und Anbau inkl. aller notwendigen
Komponenten bezogen auf die Darstellung der Mastinfrastruktur (Anlage 6 - 9) sind
beizulegen.
Hinweis:
Aufgrund des Pilotcharakters kann die LHM eine durchgängige und störungsfreie
Verfügbarkeit der Stromversorgung und Datenverbindung nicht sicherstellen. Aus
diesem Grund sind Lösungen mit selbsttätigem Wiederanlauf nach eintretenden
Spannungsausfällen oder –schwankungen erforderlich. Die Umsetzung dieser
Anforderung ist im Angebot dazustellen, ebenfalls darzustellen ist wie der autonome Wiederanlauf gewährleistet wird.
Abweichungen
Eventuelle Abweichungen von den Vorgaben der LHM sind explizit zu benennen und
zu begründen. Bei Alternativen Konzepten erfolgt eine technische Klärung im Nachgang durch das Projektteam / die Jury.
Eventuelle Messabweichungen zu Normen o.ä. müssen durch den Bieter explizit
genannt werden.
3.2 Nutzungsbedingungen Sonderlichtmaste
N1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen
N1.1 Die LHM unterhält in der Bodenseestraße, der Limesstraße und der Grünanlage
im neuen Stadtquartier Freiham Nord (sogenannter „Grünfinger“) 58
Sonderlichtmasten. Die Lage der Sonderlichtmasten, die technischen Details
und die Sonderlichtmastnummern sind in den beigefügten Plänen, welche
Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen sind, verzeichnet (siehe Anlage
10, 11, 12)
N1.2 Die LHM gestattet dem Bieter eine noch zu vereinbarende Anzahl der
Sonderlichtmasten im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit zu nutzen und
darin Fremdgeräte (z.B. Sensorik) zu installieren.
N1.3 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Verantwortlichkeiten für den Einbau,
den Betrieb und den Unterhalt der Fremdgeräte.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 15
N1.4. Die technischen Anforderungen gemäß den beigefügten Anforderungen
T3_TA_1 (Technische Anforderungen für den Netzanschluss von Fremdgeräten
an Sonderlichtmasten) und T3_TA_2 (Technische Anforderungen für die Nutzung
von Sonderlichtmasten) sind vom Bieter einzuhalten (Anlagen, Nr. 1, T3_TA_1,Nr.
2, T3_TA_2 ).
N2 Auflagen
N2.1 Der Bieter verpflichtet sich, die auf seine Kosten zu installierenden Fremdgeräte
gemäß den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen in ihrer jeweils
gültigen Fassung sowie unter Beachtung der Auflagen, Bedingungen und
Anordnungen des Baureferates-Hauptabteilung Tiefbau, T3
Straßenbeleuchtung ordnungsgemäß zu betreiben und zu unterhalten.
N2.2 Vor Beginn und nach Abschluss jeder baulichen oder technischen Maßnahme
in Bezug auf einen Sonderlichtmast, ist mit dem Baureferat, T3 ein Ortstermin zu
vereinbaren.
N2.3 Der Bieter sichert zu, dass sich das Fremdgerät während der gesamten Zeit der
Installation am Sonderlichtmast in einem (betriebs-)sicheren Zustand befindet
und dass der Bieter auf seine Kosten alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
dieses Zustands gemäß der aktuell gültigen Vorschriften (VDE, DGUV etc.)
selbständig einleitet und ggf. festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt.
N2.4 Die Verkehrssicherungspflicht für die Fremdgeräte obliegt dem Bieter. Er hat für
die sichere Anbringung/ Installation der Fremdgeräte am Sonderlichtast zu
sorgen und diese während der gesamten Betriebszeit regelmäßig zu prüfen und
ggf. abzusichern oder wiederherzustellen.
N2.5 Schäden an den Sonderlichtmasten sind der LHM zu melden. Die LHM benennt
hierfür einen Ansprechpartner.
N3 Umfang der Nutzung
N3.1 Das Recht zur Nutzung der Sonderlichtmasten besteht ausschließlich in dem in
der Ausschreibung festgelegten und für die vereinbarte Zusammenarbeit
erforderlichen Umfang. Jede Änderung der Nutzung ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Baureferates, T3 zulässig.
N3.2 Soweit der LHM durch die Errichtung, den Bestand, die Instandsetzung, den
Unterhalt oder die Beseitigung der Fremdgeräte zusätzliche Kosten entstehen
(z.B. bei Austausch, Versetzen oder Entfernen des Beleuchtungs- oder
Abspannmasten), hat der Auftragnehmer diese Kosten der LHM zu ersetzen. Die
LHM wird dem Auftragnehmer im Vorfeld ihrer Maßnahmen die Möglichkeit
einräumen, binnen einer von der LHM gesetzten angemessenen Frist, das
Fremdgerät selbst zu entfernen, um das Entstehen zusätzlicher Kosten zu
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 16
vermeiden. Dies gilt jedoch nicht soweit die Maßnahmen der LHM rechtlich
oder tatsächlich keinen Aufschub dulden bzw. Gefahr im Verzug besteht.
N3.3 Die LHM kann die Sonderlichtmasten weiterhin uneingeschränkt selbst nutzen
oder durch Dritte nutzen lassen.
N3.4 Der Bieter ist bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses verpflichtet, das
Fremdgerät auf seine Kosten zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand der
Sonderlichtmasten wiederherzustellen.
N3.5 Die LHM behält sich das Recht vor, die Fremdgeräte selbst zu beseitigen, sofern
diese von dem Bieter pflichtwidrig nicht entfernt werden, bis zu vier Wochen zur
Abholung bereitzuhalten und anschließend nach den geltenden Vorschriften
die Entsorgung zu veranlassen. Anfallende Kosten werden dem Bieter in
Rechnung gestellt.
N4 Nutzungsentgelt
Ein Benutzungsentgelt wird während der Laufzeit des Projektes „Smarter
Together“, maximal bis Endzeitpunkt Januar 2021, nicht erhoben.
N5 Laufzeit, Kündigung
N5.1 Die Nutzungsdauer wird individuell mit dem Bieter vereinbart. Der Bieter kann
das Nutzungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
N5.2 Die LHM behält sich die Kündigung des Nutzungsverhältnisses vor Ablauf der
vereinbarten Laufzeit insbesondere für den Fall vor, dass öffentliche,
gemeindliche Belange oder Gründe des Gemeinwohles dies notwendig
machen oder der Bieter gegen die in diesen Nutzungsbedingungen oder den
beigefügten technischen Anforderungen genannten Regelungen verstößt. Die
Kündigungsfrist bestimmt die LHM unter Abwägung der öffentlichen Belange
und der berechtigten Interessen des Bieters.
N5.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
N5.4 Der Bieter hat bei Beendigung der Nutzung kein Recht, eine Entschädigung
oder Schadenersatz zu verlangen.
N6 Schäden an der Anlage
Die LHM ist nicht verpflichtet für Schäden und Mehraufwendungen an den
Fremdgeräten aufzukommen, die sich infolge von Maßnahmen der LHM oder
von ihr Beauftragter oder zugelassener Dritter, z.B. bei Arbeiten an der
Beleuchtungseinrichtung, ergeben.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 17
Ausgenommen sind jedoch Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch
einen städtischen Bediensteten oder einen Beauftragten der LHM verursacht
wurden. Der Bieter hat das Verschulden zu beweisen.
Ansprüche des Bieters gegenüber Dritten bleiben hiervon unberührt.
N7 Änderung der Nutzungsbedingungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser
Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht
auf das Schriftformerfordernis.
N8 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der
Nutzungsbedingungen oder der beigefügten technischen Anforderungen an
den Bieter lässt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
Die LHM und der Bieter sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die
unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken der
Nutzungsbedingungen.
Anlagen zu den Nutzungsbedingungen
- Pläne: Bodenseestraße, Limesstraße und Grünfinger (Anlagen 10,11,12)
- T3_TA_1 Technische Anforderungen für den Netzanschluss von Fremdgeräten
an Sonderlichtmasten (Anlage 1)
- T3_TA_2 Technische Anforderungen für die Nutzung von Sonderlichtmasten
(Anlage 2)
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 18
Nutzung der erhobenen Daten/Informationen 4.
4.1 Messungen und geforderte Datenübertragung in die SDP
Im Rahmen dieser Anfrage können sowohl sensorbasierte Lösungen für die
Weiterverarbeitung in der SDP angeboten werden als auch von der SDP unabhängige
Lösungen z.B. im Rahmen einer lokalen Standortinformation oder Gamification-
Komponente. Der Bieter muss die Verwendung der erhobenen Daten darstellen. Für
jeden angebotenen Sensor ist vom Bieter vollständig darzustellen, was und wie
gemessen und welche Daten / Ergebnisse in welcher Form übertragen werden
können unter Angabe u.a. der möglichen Formate, Intervalle der Messungen.
Weiterhin ist vom Bieter darzustellen, wo die Daten der Lösungen gespeichert werden,
ggfs. mit einer kurzen Architekturbeschreibung, fachlich/technisch mit der Bewerbung
(z.B. Bereitstellung auf Smart Data Platform, Speicherort, Einsatz von Cloud-Diensten).
Datenschutzmechanismen, Gewährleistung Datensicherheit
Vom Bieter sind die verfügbaren Sicherheitsmechanismen der angebotenen Lösung
(z.B. public key/private key, intrusion detection, Zugriffsschutz) darzustellen. Dies betrifft
insbesondere die Backendsysteme und / oder die Sensorinfrastruktur.
Grundsätzlich müssen die Daten in einem gesicherten Modus von den Erfassungs-
Sensoren in die Smart Data Platform übertragen werden. Die Definition der dabei
genutzten Schnittstellen, der Datenformate sowie die angewendeten Übertragungs-
Sicherungsmechanismen müssen in enger technischer Abstimmung mit dem Betreiber
der Smart Data Platform erfolgen. Sollte es notwendig sein, die erfassten Rohdaten vor
der Speicherung und Analyse in der SDP vorab, z.B. beim Hersteller zu speichern, zu
interpretieren oder mit weiteren Daten anzureichern, so ist seitens des Bieters zu
gewährleisten, dass die im Rahmen des Projekts erfassten und aufbereiteten Daten
vom Erfasser der Daten nicht ohne Zustimmung der LHM an Dritte außerhalb des
Projekts Smarter Together weitergegeben werden dürfen. Eine Nutzung der Daten zu
eigenen Zwecken unter Beachtung des Datenschutzes ist erlaubt.
Es ist wünschenswert alle erfassten bzw. aufbereiteten Daten im Rahmen des Smarter
Together Projekts als open data über das OpenData-Portal der LHM (Lizenzmodell
angelehnt an Deutschlandlizenz 2.0:
https://www.opengov-muenchen.de/pages/nutzungsbedingungen) der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Angebots soll dazu durch
den Bieter Stellung bezogen werden.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 19
4.2 Ergebnisdarstellung
Zur Integration der Lösung in das Gesamtprojekt sind die Benutzeroberfläche (GUI)
sowie die Ergebnisdarstellungen in deutscher Sprache bereitzustellen, ergänzend
zudem in Englisch und weitere Sprachen sind optional. Gefordert wird nicht nur die
Darstellung der Messwerte als Rohwerte, sondern in Kombination mit dem jeweils
gültigen Grenzwert (siehe auch entsprechende Beispiele unter www.bayern.lfu.de)
sowie in einer leicht verständlichen App/Web-darstellbaren Form, die von Laien-
Anwendern lesbar und sinnvoll nutzbar ist. Die Darstellung soll grafisch die Ergebnisse
und Grenzwerte über einen geeigneten Zeitverlauf (z.B. Tagesverlauf, Monatsverlauf
etc.) darstellen. Ziel dieser Darstellung ist es, die gemessenen Daten (oder einen Teil
davon) als Feedback bzw. Orientierungs-Information z.B. im Rahmen einer City-App
der lokalen Bevölkerung zurück zu spiegeln. Die Darstellung der Messwerte muss „fair“
nach den vorgegebenen Regel bzw. wissenschaftlichen Notwendigkeiten der
jeweiligen Messgrößen erfolgen, um beispielsweise nicht einzelne gemessene Peak-
Werte zur Interpretation der aktuellen Schadstoffkonzentration in einem Gebiet
hernehmen zu können (bspw. Unterscheidung Jahresmittelwert, Tagesmittelwert und
Stundenwert).
Ziel ist hierbei v.a. die Aufklärung der Bevölkerung inkl. Erläuterung wirksamer
Maßnahmen zur Gegensteuerung
4.2.1 Auswertung und Ergebnisdarstellung auf Standard-Devices (Mobile
Endgeräte (Android, iOS und übliche Standardwebbrowser)
Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Darstellung der Messergebnisse auf dem oder
denjenigen Standard-Devices aufzuzeigen, z.B. Darstellung am Gerät, an der
WebSeite, der App.
4.2.2 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der Smart Data Platform
Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Darstellung der Messergebnisse in der Smart
Data Platform aufzuzeigen.
4.2.3 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der SmartCityApp
(WebApp)
Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Einbindung der angebotenen Lösung in der im
Projekt „Smarter Together“ geplanten SmartCityApp aufzuzeigen. (Integration z.B. als
Smart Service, CI Rahmen, Verfahren zur Integration (Link)).
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 20
Betrieb und Wartung der angebotenen Lösung 5.
5.1 Aufstellung und Inbetriebnahme
Bei Zuschlag gelten die Nutzungsbedingungen aus Kap. 3.2.
Nach erfolgtem Zuschlag wird ein gemeinsamer Workshop für die Bieter durch die LHM
durchgeführt, in welchem die Registrierung der Sensorik erfolgt für die Stufe 1. In
späteren Phasen des Projekts können ggfs. zusätzliche Sensoren über einen Online-
Kanal registriert.
Zwischen der LHM und dem Bieter wird ein Vertrag über die konkrete Erbringung der
Leistungen abgeschlossen.
Für den Betrieb gelten die unter Kapitel 3.2. aufgeführten Nutzungsbedingungen für
den Sonderlichtmasten, die integraler Bestandteil des abzuschließenden Vertrags
werden.
Weitere Festlegungen können zwischen Bieter und LHM festgelegt werden und
bedürfen der Schriftform.
5.2 Beschreibung der Schnittstellen zur Kommunikation
Zur Datenübertragung der Sensoren stehen folgende Kommunikationsmöglichkeiten
zur Verfügung:
Drahtgebundene Netzwerkschnittstelle („LAN“) gemäß IEEE 802.3
(„Ethernet“)
Drahtlose Netzwerkschnittstelle („WLAN“) gemäß IEEE 802.11n/ac
Zukünftig: Long Range Wide Area Network („LoRaWAN”)
Alternative Kommunikationstechniken (z.B. GSM) sind im Angebot dediziert
darzustellen und auf möglicherweise zusätzlich entstehende Kosten hinzuweisen.
5.2.1 Drahtgebundene Netzwerkschnittstelle („LAN“) gemäß IEEE 802.3 („Ethernet“)
Die drahtgebundene Kommunikation erfolgt über TCP/IP. Pro LAN-Lichtmast stehen in
der Bodenseestraße maximal 4 Netzwerkanschlüsse (sogenannte „Ports“) zur
Verfügung, in der Limesstraße lediglich 3 Ports. Diese Ports sind als RJ-45 Anschlüsse
ausgeführt.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 21
Alle Ports unterstützen Übertragungsgeschwindigkeiten von 10Mbit/s, 100Mbit/s oder 1
Gigabit/s und können ggf. eine Stromversorgung gemäß 802.3at (PoE+) zur Verfügung
stellen.
Zur Authentifizierung am Port wird der Standard 802.1X „Port-Access Control“
verwendet. Als Authentifizierungsverfahren wird das Verfahren EAP-TLS eingesetzt,
alternativ wäre auch PEAP oder EAP-MD5 möglich.
Bei Netzwerkgeräten, die den Standard 802.1X oder die oben genannten Verfahren
nicht unterstützen, wäre auch eine Authentifizierung über die MAC-Adresse des Geräts
möglich („MAC-Authentication-Bypass“).
5.2.2 Drahtlose Netzwerkschnittstelle („WLAN“) gemäß IEEE 802.11n/ac
Die drahtlose Kommunikation erfolgt über Access-Points, die an bestimmten
Lichtmasten mit der Bezeichnung „WLAN-Mast“ (siehe auch Anlage 12 – 14 IT-Pläne)
montiert sind. Die Örtlichkeit der Sensoren ist damit unabhängiger als bei der
drahtgebundenen Variante, allerdings muss die Reichweite der WLAN Übertragung
berücksichtigt werden.
Die WLAN Kommunikation erfolgt gemäß 802.11n/ac und nutzt Kanäle in den
Frequenzen 2,4GHz und 5 GHz.
Zur Authentifizierung kommt der Standard 802.1X in Kombination mit dem WPA2-
Enterprise (EAP-TLS oder PEAP) Verfahren zum Einsatz. Endgeräte die diese Verfahren
nicht unterstützen können mittels WPA2-PSK („Pre-Shared-Key“) am Netzwerk
authentifiziert werden.
Eine WLAN Kommunikation ohne Authentifizierung und Verschlüsselung ist nicht
vorgesehen.
Darüber hinaus existiert ein von der SWM bereitgestelltes M-WLAN, welches jedoch für
die Datenübertragung der Sensoren aus Datenschutzgründen nicht verwendet
werden darf.
5.2.3 Sicherheitseinstellungen
Um den Schutz des Sensornetzwerkes zu gewährleisten werden nur bestimmte
Protokolle zur Kommunikation zugelassen, diese werden mittels Firewall Technologien
in einem „White-List-Verfahren“ eingestellt. Folgende Protokolle sind zugelassen:
MQTT
http
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 22
Andere Protokolle können ggfs. nach Absprache mit der LHM in Anwendung
kommen.
5.2.4 Server Hosting oder direkt in die SDP oder Cloud-Lösung
Für Anwendungen, die neben der reinen Sensor-Datenkommunikation weitere
Systeme (Server, Subsysteme, usw.) benötigen, kann ein entsprechender Platz im
Rechenzentrum der SWM in einer dedizierten DMZ angeboten werden.
Die Details hierzu sind separat zu vereinbaren.
5.2.5 Option zur Integration der sensorbasierten Lösung in die
SmartCityApp
Vom BieterAnbieter sind die Möglichkeiten zur Integration der sensorbasierten Lösung
in die SmartCityApp aufzuzeigen (Integration z.B. als Smart Service, CI Rahmen.
Verfahren zur Integration (Link)).
5.3 Monitoring und Betrieb
Vom Bieter ist das geplante Monitoring inkl. Möglichkeiten der predictive
maintanance sowie die notwendigen Leistungen im Rahmen des Betriebs inkl. der
anfallenden Kosten für die angebotene Lösung darzustellen. Die LHM legt dabei Wert
auf die Verwendung möglichst wartungsarmer Komponenten, um die dadurch
entstehenden Kosten möglichst gering zu halten.
Wünschenswert ist eine Integration des Monitorings in die Smart Data Platform der
LHM, um eine möglichst zentrale Durchführung des Monitorings zu ermöglichen.
5.4 Wartung, laufende Kosten und Aufwände
Vom Bieter sind die sonstigen geplanten Wartungsarbeiten inkl. der dabei anfallenden
Kosten für die angebotene Lösung darzustellen. Die LHM legt dabei Wert auf die
Verwendung möglichst wartungsarmer Komponenten, um die dadurch entstehenden
Kosten möglichst gering zu halten.
Für die Projektphase benennt der Bieter verbindliche Ansprechpartner und stellt,
soweit möglich, eine technische Hotline für den Schadensfall zur Verfügung. Falls
notwendig können mit dem Bieter Reaktionszeiten und SLA (Service Level
Agreements) vereinbart werden. Es gelten die unter Kapitel 3.2. aufgeführten
Nutzungsbedingungen des Sondermasten.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 23
5.5 Schutzmechanismen
Vom Bieter sind die implementierten Schutzmechanismen für die angebotene Lösung
darzustellen.
5.6 Abbau, Entsorgung
Die vom Bieter implementierten Lösungen werden nach der vereinbarten Laufzeit,
jedoch spätestens nach Projektende rückgebaut. Im Ausnahmefall kann auch ein
möglicher vorzeitiger Abbau der Lösungen z.B. bei Außerbetriebnahme eines smarten
Lichtmastes erforderlich sein. Es gelten die unter Kapitel 3.2. aufgeführten
Nutzungsbedingungen des Sondermasten.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 24
Kommerzieller Teil 6.Um eine objektive Vergleichbarkeit der Angebote zu erhalten, sollen primäre Kosten
wie Dienstleistungsanteil, Geräte etc., aber auch Nebenkosten wie Reiseaufwände
etc. berücksichtigt sein.
6.1 Mengengerüst / Aufstellungsplan
Vom Bieter ist das erforderliche Mengengerüst in Verbindung mit einer
Aufstellungsskizze beizulegen.
6.2 Bereitstellungskosten der Lösung
Die Bereitstellungskosten sind vom Bieter darzustellen.
6.3 Betriebskosten der Lösung
Die durch die Lösung anfallenden Kosten pro Monat z.B. auch Lizenzkosten, ggfs.
Übertragungsgebühren sind vom Bieter darzustellen.
6.4 Sonstige Dienstleistungen
Die sonstigen Dienstleistungen sind vom Bieter darzustellen.
6.5 Optionen
Der Bieter kann hier weitere Optionen seiner Lösung darstellen.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 25
Ablauf des Ausschreibungsverfahrens 7.
7.1 Durchführung der öffentlichen Ausschreibung
Ablauf der Bewerbung und Auswahl
Für die ausgeschriebenen Sensoren / Aktoren / sonstigen Lösungen können sich
ausschließlich Bieter bewerben, die den gesetzlichen Bestimmungen des
Ausschreibungsverfahrens genügen. Zudem ist ein Angebot nur für die Stufe 1
möglich.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft für ihre Lösung
zusammenschließen (Gemeinschaftsbewerbung, vgl. Anlage 14).
Das Angebot ist in deutscher Sprache zu erstellen. Ggfs. können weitere Informationen
z.B. Produktblätter in englischer Sprache abgegeben werden.
Daneben sind für die Bewerbung ausschließlich die als Anlagen beigefügten
Angebotsvordrucke abzugeben. Alle in den Formularen vorgesehenen Erklärungen
sind auszufüllen und erforderliche Anlagen beizulegen.
Die schriftliche Bewerbung muss bis spätestens Freitag, den 03.11.2017, 24.00 Uhr bei
folgender Adresse eingegangen sein:
Landeshauptstadt München
Direktorium
D-III-GB1-eoGov
Marsstraße 22, Zimmer 301, 80335 München
Eine persönliche Abgabe der Bewerbung im Dienstgebäude ist am o.g. letzten
Abgabetag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.
Bewerbungen, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr
berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der
ausschreibenden Stelle (Direktorium, HAIII-GB1-eoGov) an.
Pflichtangaben zur Bewerbung
Die Angebote müssen an die vorgenannte Adresse adressiert und in einem
verschlossenen, deutlich mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Terminsache – Sensorbasierte
Lösungen –Bodenseestrasse“ gekennzeichneten Umschlag an die vorgenannte
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 26
Adresse gesendet oder dort abgegeben werden. Bitte verwenden Sie für den
Umschlag den Adressvordruck, der dem jeweiligen Angebotsvordruck beiliegt.
Bewertungskriterien / Vergabekriterien / Ausschlusskriterien
Vom weiteren Vergabeverfahren werden ausgeschlossen:
Angebote, deren Umschlag nicht, wie im vorstehenden Absatz aufgeführt,
gekennzeichnet wurde und deshalb im Rahmen der Postzustellung von den Post-
Eingangsstellen der Landeshauptstadt München geöffnet wurde.
Angebote, die per E-Mail oder Fax zu geleitet wurden.
Angebote, die zur Fristwahrung vorab per E-Mail oder Fax gesendet wurden und
anschließend ordnungsgemäß im verschlossenen Umschlag eingegangen sind. Dies
gilt auch, wenn die postalische Zusendung noch vor Ablauf der Abgabefrist erfolgt.
Diese Arten der Angebotsabgabe verstoßen gegen den Grundsatz der
Nichtöffentlichkeit des Verfahrens und dürfen daher im Vergabeverfahren nicht
berücksichtigt werden.
Das Angebot/ die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
Name des Bieters und Benennung eines geschäftsführungsbefugten Mitglieds der
Baugemeinschaft, das den Bieter gegenüber der Landeshauptstadt München
rechtsverbindlich vertritt sowie Angabe einer zustellfähigen Korrespondenzadresse;
Anerkennung der zwingenden Vergabekriterien;
Aussagen zu den Auswahlkriterien (vgl. Kapitel 2) mit ggf. erforderlichen Konzepten,
Referenzen etc.;
Zusagen bezüglich der Auswahlkriterien.
Die vorgenannten Angaben sind zwingend. Das Fehlen auch einzelner Angaben bzw.
das fehlende Anerkenntnis von einzelnen zwingenden Kriterien führt zum Ausschluss
vom Ausschreibungsverfahren.
Hinweise:
Die im Rahmen des Angebots der Bietergemeinschaft getroffenen Aussagen sind
verbindlich und werden inhaltlich in den Vertrag aufgenommen. Die Nichterfüllung
zugesicherter Kriterien wird mit entsprechenden Vertragsstrafen geahndet.
Die mit der Bewerbung zusammenhängenden Aufwendungen trägt die
Bietergemeinschaft.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 27
Zusammensetzung der Jury
Die Jury besteht aus Expertinnen und Experten der LHM mit Bezug zu dem Projekt
Smarter Together und den vorgesehenen Maßnahmen.
Zuschlagskriterien
wirtschaftlich günstigstes Angebot entsprechend der nachstehenden Kriterien:
Preis 30 Punkte
Leistungsbeschreibung (Innovationsgrad, Funktionalität): 50 Punkte
Firmenprofil / Referenzen 20 Punkte
Zeitlicher Ablauf für Beteiligungsverfahren, Projektstufen gesamt / Weiterer Ablauf des
Verfahrens
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Prüfung der Bewerbungen hinsichtlich der
Einhaltung der formellen und inhaltlichen Anforderungen. Danach werden die
Angebote für jedes Angebot gesondert mittels einer Bewertungsmatrix ausgewertet.
Nach der vorgegebenen Bewertungsmatrix können maximal 100 Punkte erreicht
werden. Den Zuschlag erhält der Bieter, der die höchste Punktzahl erreicht. Erreichen
mehrere Angebote im Gleichrang eine höchste Punktzahl, entscheidet unter den
Bestgeboten die jeweils höhere Punktzahl beim Kriterium Preis. Sollte auch dann noch
ein Gleichrang gegeben sein, entscheidet die höhere Gesamtpunktzahl bei den
funktionalen Kriterien und bei weiter bestehender Punktegleichheit das Firmenprofil.
Die LHM behält sich vor im Falle weiterer besonders innovativer Angebote in einem Los
auch einem zweiten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Des Weiteren behält sich die LHM
vor, bei ungeeigneten Angeboten in einzelnen Losen dafür keinen Zuschlag zu
erteilen.
Nach erfolgtem Zuschlag wird zwischen der LHM und dem Bieter ein Vertrag
angelehnt an den EVB-IT über die zu erbringenden Leistungen abgeschlossen.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 28
7.2 Projektdauer und Zeitschiene
Die angebotenen Leistungen werden zeitlich befristet. Die Bieter verpflichten sich zur
Geheimhaltung innerhalb des Projekts. Ausstiegsklauseln können ggfs. vereinbart
werden, Die Beendigung des Vertrags wird schriftlich geregelt.
Bindefrist:
Die Anbieter sind bis mindestens 31.12.2017 an ihr Angebot gebunden. Die Vergabe
der ausgeschriebenen Leistungen ist bis Ende 2017 geplant.
Weitere Angaben zur Vertragsgestaltung, Verfahren, Finanzierungsoptionen entfallen.
7.3 Sonstige Rahmenbedingungen
Vom Bieter sind hier, soweit notwendig weitere Rahmenbedingungen zu nennen,
7.4 Kontaktdaten
Kontaktangaben für Fragen
Landeshauptstadt München Herr Glock
Direktorium Tel. (089) 233 – 8 24 10
D-HA III-GB1-eoGov (9.00 bis 15.00 Uhr)
Marsstraße 22 Fax (089) 233 – 2 80 78
80335 München [email protected]
Hinweis: Es ist geplant zeitnah nach Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen
eine Bieterveranstaltung durchzuführen.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 29
Anlagen 8.
Nr. Dokument
1 T3_TA_1 Technische Anforderungen für den Netzanschluss von Fremdgeräten an
Sonderlichtmasten
2 T3_TA_2 Technische Anforderungen für die Nutzung von Sonderlichtmasten (siehe
hierzu auch Kapitel 3.2. Nutzungsbedingungen Sonderlichtmaste)
3 Tabellen: Bodenseestraße :Bearbeitungsstand 18.07.2017
1.Listen der Einbauten am Masten und Schematische Darstellungen
2.Anschlusssituation
3.Spannungsversorgungen für Smart City Applikationen
4 Tabellen: Limesstraße :Bearbeitungsstand 18.07.2017
1.Listen der Einbauten am Masten und Schematische Darstellungen
2.Anschlusssituation
3.Spannungsversorgungen für Smart City Applikationen
5 Tabellen: Grünfinger: Bearbeitungsstand 18.07.2017
1.Listen der Einbauten am Masten und Schematische Darstellungen
2.Anschlusssituation
3.Spannungsversorgungen für Smart City Applikationen
6 Technische Zeichnungen LM10_SC mit Mastfuß, LM10_SC; LM3_SC
7 Technische Zeichnung Masttüröffnungen LM3_SC und LM10_SC mit Mastfuß und LM
10_SC
8 Technische Zeichnung Montageplatte mit Angaben zu Größe und Gewicht der
Fremdgeräte
9 Fixture für zwei verschiedene Leuchtengrößen (2x)
10 Plan der Bodensee mit der Nummerierung der Sonderlichtmasten
11 Plan der Limesstraße mit der Nummerierung der Sonderlichtmasten
12 Plan der Grünfinger mit der Nummerierung der Sonderlichtmasten
13 Datenblatt Sensorik
14 Bietergemeinschaftserklärung
15 Scientology-Erklärung
16 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-VOL)
17 Angebot für Leistungen (Ang-VOL)
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call) sensorbasierte Lösungen V1.0, 26.09.2017 30
Zusatzangaben Sensor und erforderliche Infrastruktur der Lösung
Zusätzlich zur Anlage 15 “Datenblatt Sensorik” ist für jede Sensorlösung auf ca. 1 DinA 4
Seite anzugeben:
Kurze Produktbeschreibung des Sensors, Funktionalitäten, Erfassungsbereiche,
Messbereiche, Messprinzip, Lageabhängigkeit, etc. sowie, falls notwendig,
weitere spezielle Kenndaten zur Funktionalität des Sensors
Montage (Montagehöhe, Montagelage, auf Platform, am Mast, Art der
Befestigung)
Betriebsbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Stromversorgung und
Kommunikation)
Gehäuse (Art, Abmessung (Breite, Höhe, Tiefe), Material, Farbe etc.)
Weitere benötigte Komponenten für die Lösung
Vorliegende Prüf- und Kennzeichen (z.B. CE…)
Kennzeichnung der für die Lösung vorgesehen Sonderlichtmasten im Lageplan / IT-
Pläne
Hier erfolgt zu Planungszwecken die Angabe der Standorte für die jeweiligen Sensoren
durch den Bieter. Die geplanten Installationen für die Sensorlösungen sind in den
beigefügten IT-Plänen einzuzeichnen (Ort und Anzahl, siehe Anlagen, 10, 11, 12) oder
als Liste mit Mastnummern beizulegen. Die Darstellung möglicher Alternativen zur
geplanten Ausstattung und Standorte wären wünschenswert.