start-up im e-commerce- rechtliche fallstricke beachten!
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Intellectual Property in Information Technology
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Start-Up im E-Commerce- Rechtliche Fallstricke beachten! -
3. eCommerce BreakfastLeipzig
03. November 2010Rechtsanwalt Rolf Albrecht
Intellectual Property in Information Technology
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Sie wollen wissen wer ich bin?• Rolf Albrecht• Rechtsanwalt• Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
• Wettbewerbsrecht• Markenrecht• Patentrecht/Designrecht
• Fachanwalt für Informationstechnologierecht• EDV-Recht• Softwarerecht
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Kanzlei volke2.0®Parkstraße 1644532 Lünen
T +49 (0) 2306 756 84-0F +49 (0) 2306 756 84-11
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„Erfolg besteht darin, dass man genau dieFähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind.“
(Henry Ford)
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Erfolgsfaktor E-Commerce
• Fakt ist, dass E-Commerce die Zukunft ist.• Fakt ist auch, dass der Bereich E-Commerce
sowohl für bestehende Handelsunternehmen eine Chance bietet als auch für Newcomer zur Gründung einer eigenen Existenz.
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Erfolgsfaktor E-Commerce
• Neben den wirtschaftlichen Fragen der Gründung und der Frage des konkreten Angebotes ist auch die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich.
• Oftmals zahlen StartUps hier „Lehrgeld“ für Abmahnungen.
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Erfolgsfaktor E-Commerce
• Viele Mitbewerber nutzen die Möglichkeit, gegen „Newcomer“ wegen Rechtsverstößen vorzugehen.
• Dieser Vortrag zeigt rechtliche Fallstricke auf, die im Zusammenhang mit einem Start-Up im E-Commerce auftreten können.
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Rechtliche Fallstricke
• Punkt 1: Rechtliche Vorgaben bei Planung berücksichtigen– Wahl der Domain
• Rechte Dritter prüfen
– Viele Produkte erfordern produktspezifische Vorgaben– Allgemeine gesetzlichen Vorgaben können sich nach
konkreten Angebot richten• Widerrufsrecht/Rückgaberecht• PAngV
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Rechtliche Fallstricke
• Punkt 2: Rechte abklären– Markenrechte
• Nutzung von Marken im Angebot
– Produktfotos• Nutzungsvereinbarung!• Nicht „Copy & Paste“
– Gefahr der Abmahnung– Neben Unterlassung droht Schadensersatz
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Rechtliche Fallstricke
• Punkt 3: Rechtstexte anpassen– Grundstruktur eines jeden Onlineshops
• Impressum• Datenschutzerklärung• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)• Widerrufsbelehrung/Rückgabebelehrung• Produkttexte• Werbeaussagen
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Rechtliche Fallstricke
• Punkt 3: Rechtstexte anpassen– Fallstricke:
• Widerrufsrecht nicht vernachlässigen– Veraltete Belehrung– Unvollständige Belehrung– Unzulässige Ergänzungen
• Preisangabenverordnung– Grundpreise
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SO GEHT ES NICHT !
Auszug: www.vitagio.eu
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SO NACH BGH RICHTIG!
Auszug: www.schlecker.com
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SO NACH BGH RICHTIG!
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Rechtliche Fallstricke
• Punkt 3: Rechtstexte anpassen– Fallstricke:
• Allgemeine Geschäftsbedingungen– Veraltete Bedingungen– „Copy & Paste“ vermeiden– Falsche Bedingungen
» Differenzierung B2B und B2C -Verträge
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Rechtliche Fallstricke
• Punkt 4: Abläufe prüfen– Bestellvorgang
• Auch hier müssen Rechtstexte enthalten sein– AGB– Widerrufsrecht– Firmenangaben
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Rechtliche Fallstricke
• Punkt 5: Werbung I– E-Mail-Werbung– Affiliate-Marketing
• Haftung beachten, wenn eigenes Programm aufgelegt wird
– Werbender haftet für Handlungen des Affiliates
• Aktualisierung erforderlich
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Rechtliche Fallstricke
• Punkt 6: Werbung II– Suchmaschinenmarketing
• AdWords– Markenrechte beachten– „Verletzung wird angenommen, wenn bei unbefangenem Nutzer der
Eindruck entsteht, die angepriesenen Waren/Dienstleistungen stünden mit Markeninhaber in Verbindung.“
– Daher:– Buchung einer fremden Marke als KeyWord zulässig, wenn
» Anzeige keine Verbindung zur Marke aufweist und» Eigene Marke/Bezeichnung in Anzeige hervorgehoben wird
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Rechtliche Fallstricke
• Punkt 6: Werbung II– Suchmaschinenmarketing
• AdWords– Inhalte der Werbeanzeigen beachten
» Wettbewerbsrecht gilt» Daher sollten die Aussagen inhaltlich zutreffend sein» Höchstrichterliche Klärung steht noch aus
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Rechtliche Fallstricke
• Punkt 6: Werbung II– Fallstricke:
• Werbeaussagen– Garantie nicht ohne Garantiebedingungen– Gewährleistung und sonstige Rechte nicht bewerben
• Werbeaussagen sind veraltet• Preisdarstellung
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SO GEHT ES NICHT !
Auszug: www.tinten-toner-service.vom
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Rechtliche Fallstricke
• Punkt 7: Marke schaffen & etablieren!– Vermeiden Sie, in der Masse der Angebot
unterzugehen– Daher:
• Wahl der richtigen Domain– Muss kein Bezug zu Produkten haben
• Markenanmeldung– Logo des Shops in Verbindung mit Domain
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FAZIT
• E-Commerce bietet große Chancen.• Ständige Prüfung und ggf. Anpassung der
rechtlichen Vorgaben sollte beachtet werden.• Neben einem guten Steuerberater gehört
auch guter (fachkundiger) Rechtsanwalt zum Beratungsspektrum eines E-Commerce-Unternehmens.
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Vielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit
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