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TBD Seite 01 © 02/2002 pbe TREMPEL & ASSOCIATES BERLIN Investitionen und Kooperationsmöglichkeiten nach dem WTO-Beitritt Der chinesische Bau-, Planungs- und Servicemarkt TREMPEL & ASSOCIATES 特特特特特特特特特特特特特 Alexander Ahrens Eberhard J. Trempel 特特 特特特 特特特特特 特特特特特特特 Lawyers & Tax Advisors, Accountants, Certified Tax Lawyers

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TREMPEL & ASSOCIATES BERLIN

Investitionen und Kooperationsmöglichkeiten nach dem WTO-Beitritt

Der chinesische Bau-, Planungs- und Servicemarkt

TREMPEL & ASSOCIATES特兰勃律师税务师联合事务所

Alexander Ahrens Eberhard J. Trempel律师   会计师   企业审计师   专业税务法律师

Lawyers & Tax Advisors, Accountants, Certified Tax Lawyers

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TREMPEL & ASSOCIATES BERLIN

OPERATION CHINA

Die „Mannschaft in China“

(von links nach rechts) Rechtsanwälte  WEN, Jianzhao - CAO, Jun - POHLIT, Patrick - AHRENS, Alexander - FU, Lin - TREMPEL, Eberhard (Executive Vice President APFB)  - ZHANG, Xiaoyong (stellv. Justizminister) - WANG, Jun - XIE, Min (stellv. Vorsitzende der Rechtsanwaltskammer Sichuans)

- WANG, Jin - ZHANG, Jiayong 

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Baubezogene Projekte + Mandate

David Chipperfields Architects (London/Berlin)

ÖTEC-Haustechnik GmbH

CTA Anlagenbau GmbH

Sinolog Services (München/Xiamen)

Sino New Road Trading GmbH

China North Industries (NORINCO)

China National Mashine Tools Corp.

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Initialzündung: Beijing 2008 Shanghai EXPO 2010

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Bevölkerungsdichte 人口密度 :

< 100 EW/qkm100 - 200 EW/qkm200 - 400 EW/qkm400 - 600 EW/qkm600 - 800 EW/qkm> 800 EW/qkm

Sichuan

Tianjin

Guangdong

Fujian

JiangsuShandong

Liaoning

Jilin

Shan’xiHenan

Hubei

Hunan

Yunnan

Beijing

ShanghaiChongqing

Hainan

Heilongjiang

Inner Mongolia

HebeiShanxiNingxia

Gansu

Qinghai

Tibet

Xinjiang

Anhui

ZhejiangJiangxi

Guizhou

GuangxiTaiwan

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China: 22 Provinzen, 5 autonome Regionen und 4 regierungsunmittelbare Städte

TREMPEL & ASSOCIATES - NETWORK

• Markt der Tausend Märkte

• Unabhängigkeit auf regionaler und lokaler Ebene

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2003

(Quelle: IMF, Banken)

2004 2005 2006 2007 2008

7,5% 7,5% 7,5% 7,0% 7,0% 7,0%5

10

0

%

Weiterhin positive Entwicklung mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von ca. 7% in den kommenden 5-10 Jahren

Fazit:

Prognose der Wachstumsrate (BIP) 2008 到 2008年的国民经济增长率

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Ausländische Direktinvestitionen in China

0

100

200

300

400

500

600

1980 1985 1990 1995 2000 2001 2002 2003

in Mrd. $

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In 2003 überholt China die USA als das Land mit den meisten Direktinvestitionen pro Jahr (53 Mrd. $). Spitzenreiter bleibt Luxemburg mit ca. 150 Mrd. $

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China´s Innovationskraft China´s Innovationskraft wächstwächst

Jährlicher Zuwachs an Chinesen mit UniversitätsabschlussJährlicher Zuwachs an Chinesen mit Universitätsabschluss

+3.000.000 Diplomanten / 3 Mio. Schüler

+360.000 Doktoranden

+1.000 Im Ausland ausgebildete Doktoranden

Dennoch: Qualifiziertes Personal im Mittelstand fehlt; Managementdefizite „Marketing und Vertrieb“ sowie Services. Der Faktor „Ausbildung“ als Wirtschaftsfaktor ist erheblich.

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WTO-Beitrittsfolgen

schrittweise Marktöffnung

Gleichbehandlung

Transparenz

Stärkung des Patent-, IP- und know how – Schutzes

Öffnung des Dienstleistungssektors: Handel, Beratung, Services, Media, Marketing

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Marktöffnung

Chinas Kapitalbedarf und die Furcht der Chinas Kapitalbedarf und die Furcht der Partei vor einer Dominanz westlicher Partei vor einer Dominanz westlicher Medienkonzerne auf den Medienmärkten dieser Medienkonzerne auf den Medienmärkten dieser Welt zwingt zur langsamen Anpassung und Welt zwingt zur langsamen Anpassung und Öffnung.Öffnung.

Gründung von chinesischen Konzernen imGründung von chinesischen Konzernen imMedienbereichMedienbereich

kontrollierte und schrittweise Öffnungkontrollierte und schrittweise Öffnung USA machen Druck und erzwingen die ÖffnungUSA machen Druck und erzwingen die Öffnung

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Gleichbehandlung

Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach den WTO-Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach den WTO-Bestimmungen verpflichtet China, ausländische Unternehmen Bestimmungen verpflichtet China, ausländische Unternehmen nicht zu diskriminieren oder lokale Unternehmen zu nicht zu diskriminieren oder lokale Unternehmen zu bevorzugen. bevorzugen.

Der gesamte Gesetzes- und Verordnungsbestand ist Der gesamte Gesetzes- und Verordnungsbestand ist danach anzupassen. Eine wirkliche Gleichbehandlung in der danach anzupassen. Eine wirkliche Gleichbehandlung in der Praxis wird wie in Europa auch schwer zu erreichen sein.Praxis wird wie in Europa auch schwer zu erreichen sein.

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Transparenzgebot Altes chinesisches Sprichwort: Altes chinesisches Sprichwort: „ „Es ist gut, die geschriebenen Gesetze zu kennen. Es ist gut, die geschriebenen Gesetze zu kennen.

Es ist wichtiger die geschriebenen und Es ist wichtiger die geschriebenen und nicht veröffentlichten Gesetze zu kennen. nicht veröffentlichten Gesetze zu kennen. Noch besser ist es aber, die ungeschrieben Gesetze zu kennen.“Noch besser ist es aber, die ungeschrieben Gesetze zu kennen.“

Nach den Bestimmungen der WTO sind die MitgliederNach den Bestimmungen der WTO sind die Mitgliederverpflichtet ihr gesamtes Regelwerk offen zu legen und für verpflichtet ihr gesamtes Regelwerk offen zu legen und für jedermann jedermann überprüfbar zu machen. Der lokale oder regionale Widerstand überprüfbar zu machen. Der lokale oder regionale Widerstand gegen alles, was von außen kommt, bleibt davon unberührt.gegen alles, was von außen kommt, bleibt davon unberührt.

Aber: „Die Macht des Kaisers endet am Dorfeingang“Aber: „Die Macht des Kaisers endet am Dorfeingang“

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.TREMPEL & ASSOCIATES BERLIN

WTO und DienstleistungRestriktionen:Geschäftsfeld Investitionsform Anteil %

TelekomMehrwertdienste: eMail, Sprachspeichersystem und elektronischer Datenaustausch erlaubt

Nicht mehr als 50% vor dem 11.12.2003

Normale Dienste: Funkruf erlaubt

Nicht mehr als 49%

Mobilanruf und Datenübertragung erlaubt

Nicht mehr als 35%

Werbung Joint-Venture Nicht mehr als 49% Aktienmehrheit vor dem 11.12.2003 erlaubt; Reines Auslandskapital ab 11.12.2005

Kinos erlaubt nicht mehr als 49%

Ausführliche Angaben sind unter www.moftec.gov.cn oder Chinaproject.de erhältlich

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GestaltungsansätzeIn China vom Gesetz nicht ausdrücklich anerkannte Konstruktionen der Zusammenarbeit oder Kooperation leiden aufgrund der Formenstrenge des Gesetzes ungeachtet einer praktischen Anerkennung oder Registrierung an einem entscheidenden Mangel und Risiko:

Dem Risiko der Unwirksamkeit und den damit verbundenen Fragen der nachträglich erforderlichen Rückabwicklung.

Mit anderen Worten: Selbst genehmigte, registrierte, oder öffentlich anerkannte Projekte können sich später als gesetzwidrig herausstellen, was bei einer Gestaltung besondere Vorsicht erfordert.

Nicht selten werden nichtige Projekte ganz gezielt geduldet, um das Verhalten zu prüfen oder die Entwicklung zu begleiten.

Zu den typischen Gestaltungsansätzen im Medienbereich später…

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HilfskonstruktionenChinesische Partner sind erfindungsreich, wenn es um die Suche nach Gestaltungsspielräumen geht, deren Grenzen nicht immer sicher und sich nicht selten als problematisch herausstellen.

Beliebt ist die Umgebung der Kapitalbeschränkungen durch die Einschaltung von Strohmännern aus Hongkong, die über Treuhandverträge verdeckt weitere Anteile für den ausländischen Investor halten.

Neu sind auch Holdingkonstruktionen, in denen der staatliche chinesische Partner die Mehrheit hat, der ausländische Partner dagegen in einer Tochtergesellschaft die Bereiche bearbeitet, die ihm an sich verwehrt sind.

Egal, welche Struktur infrage steht: Die Rechtslage ist nicht sicher und Vorsorge in jeder Hinsicht zu treffen.

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Ten Golden Business Rules for China

Assemble the right team, train locals

Know the market and operating environment

China is not one but eight distinctly different market-regions

Look for multiple points of entry

Observe market developments and changes

„Seek truth from fact“ (Business records, statistics, statements etc.)

Know how to benefit from the information network and develop allies

Be ceative and flexible – lilke driving in China. „Grope one´s way, stone by stone, across the river“

Have patience and keep options open – final offers are the first stage of negotiations

Remember: You are in China to make money!

Quelle: FIDUCIA

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Fazit des Erfolgs im China-Geschäft

Glück

Persönichkeit: FaktorMensch

fachliche Qualifikation

Der Faktor Mensch bestimmt auch in China den Erfolg eines Projekts. Er kann die professionelle Markterschließung allein aber nicht ausgleichen

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Planungsrisiko: UnternehmensplanungAn die Unternehmensplanung sind hohe Anforderungen zu stellen. Gleiches gilt für das Controlling und Riskmanagement.

Hohen Investitionen steht auf dem Markt seit Jahren ein Preisverfall gegenüber, der auf dem Hintergrund des Wettbewerbsdrucks Umsatz- und Planzahlen sowie Erlöse strapaziert.

Stichwort: Preisverfall und Deflationsgefahr bei gleichbleibendem Wettbewerbsdruck = hohe Investitionen bringen sinkende Erlöse und Umsatzrenditen hervor

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Gemeinschaftsunternehmen – joint venture

Die Gemeinschaftsunternehmen nach den Bestimmungen des Joint Venture Gesetzes sind Kapitalgesellschaften, die in der Regel dem Einstimmigkeitszwang in wesentlichen Fragen unterliegen, wenn die Einzelheiten nicht bereits im Vertrag geregelt worden sind. JV sind in den Sperrbereichen oft die einzige Betätigungsform.

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Kooperation – contractual joint venture

Diese Form der Kooperation ist flexibel und erlaubt sowohl eine vertragliche als auch gesellschaftsvertragliche Zusammenarbeit in oder außerhalb einer Kapitalgesellschaft.

Es handelt sich um eine sehr flexible Kooperationsform mit vielen Einzelverträgen und Gegenständen sowie Möglichkeiten:

• Lizenzvertrag

• Kapitalgesellschaft

• Offene Handelsgesellschaft, Kooperation

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BOT-Projekte

BOT-Projekte – „Build – Operate – Transfer“– sind im Medienbereich nicht ohne weiteres zu erwarten.

Denkbar sind Gestaltungen im Bereich Multiplex-Kino, digitale Theater, Medienzentren, Gewerbeparks für Großveranstaltungen etc.

Die Gesetzeslage ist mit Rücksicht auf die Festlegung fester Preise zur Sicherung der Refinanzierung komplex.

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Lizenzabkommen- und verträge

Lizenzverträge und sonstige Verträge wie Management oder Beratungsverträge sind eine weitere Form der möglichen Kooperation im Mediensektor.

Problematisch ist die Frage der Honorierung in Devisen seit dem Inkrafttreten des neuen Aussenhandelsrechts zum 1.07.2004 nicht mehr, wenn der chinesische Partner über die erforderliche „Business Licence“ verfügt.

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Erfolgsfaktoren deutsch-chinesischer

Kooperationen professionelle Vorbereitung (Due Diligence)

eigenes strategisches Konzept

richtiges „China-Team“ und gute Mitarbeiter

richtige Partnerwahl (Vor-Checking)

Vermeidung von Vertragsleichtsinn

realistische Planung

Ausstiegsszenario

Risikomanagement

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外商在中国进行施工、规划、建筑和其他外商在中国进行施工、规划、建筑和其他相关咨询业务的合同法律基础相关咨询业务的合同法律基础

Vertragsgrundlagen bei Projekten in China: Vertragsgrundlagen bei Projekten in China: Bauen, Planen, Architektur, Beratender DienstleistungBauen, Planen, Architektur, Beratender Dienstleistung

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法律规制体系法律规制体系

GesetzessystemGesetzessystem

Vertragsrechtliche Gesetze

Joint-Venture Gesetze, Foreign-Capital Enterprise Gesetze

Baugesetz, Stadtleitplanungsgesetz, Verwaltungsrechtliche Bestimmungen,

Verordnungen über Marktzugänglichkeit für ausländische Geschäftspartner

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统一合同法统一合同法 Einheitliches Vertragsgesetz seit 1.10.1999Einheitliches Vertragsgesetz seit 1.10.1999

Ein Denkmal in der Gesetzgebungsgeschichte in China,

dessen Entwurfsvorschlag als der erste von

professionellen Juristen verfasste Entwurf gilt.

(Die drei alten vertragsbezogenen Gesetze enthielten etwa

150 Klauseln, das neue Vertragsgesetz besteht aus 428

Klauseln. )

.TREMPEL & ASSOCIATES BERLIN

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有关涉外合同的特殊规则有关涉外合同的特殊规则Bezugnahme auf ausländische VertragspartnerBezugnahme auf ausländische Vertragspartner

• Vertragsauslegung: nach dem Vertragszweck bei gleichermaßen wirksamen Ausfertigungen (in der Praxis, immer bevorzugte Sprache festlegen)

• Rechtswahl: Vereinbarung ausländischen Rechts ist möglich• Streitbeilegung • Verjährung bei internationalen Verträgen: 4 Jahre (Beginn

mit Kenntnisnahme des Käufers von der Vertragswidrigkeit der Ware) im übrigen 1 oder 2 Jahre

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Allgemeine Geschäfts- oder LeistungsbestimmungenAllgemeine Geschäfts- oder Leistungsbestimmungen

• VOB/A, B + C weitgehend unbekannt• Internationale FIDIC-Bestimmungen gelten weitgehend

entsprechend je nach Vereinbarung• Ausschreibungsrecht beachten: Schadensersatz selten

durchsetzbar

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有关建设工程合同有关建设工程合同

Kapitel: BauleistungsverträgeKapitel: Bauleistungsverträge

• Hierin wird das Verhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Besteller geregelt: Der Unternehmer führt Bauleistungen durch, der Besteller zahlt den Preis dafür.

• Arten: Voruntersuchungs-, Bauplanungs- und Bauausführungsverträge

• Soweit sich in diesem Kapitel keine Vorschriften finden, werden die einschlägigen Vorschriften für den Werkvertrag angewandt.

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三资企业法律规制三资企业法律规制Joint-Venture Gesetze, Joint-Venture Gesetze,

Foreign - Capital Enterprise GesetzForeign - Capital Enterprise Gesetz

Form des Unternehmens mit ausländischer Beteiligung:• Equity Joint-Venture• Contractual Joint-Venture• Foreign-Capial Unternehmen

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中外合资经营企业法中外合资经营企业法Equity Joint-Venture Gesetz Equity Joint-Venture Gesetz (novelliert am 15.5.2001)(novelliert am 15.5.2001)

• Form: GmbH• Mindestanteil der ausländischen Partei: 25% (Soll-klausel)• genehmigungspflichtig• zuständige Behörde: National Foreign Trade and Economic

Administration o. A.• Gewinn- und Verlustverteilung nach dem Anteil der Beteiligung

• immer chinesisches Recht anwenden

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中外合作经营企业法中外合作经营企业法Contractual Joint-Venture Gesetz Contractual Joint-Venture Gesetz

(novelliert am 31.10.2000)(novelliert am 31.10.2000)

• Form: GmbH (juristische Person) oder andere• genehmigungspflichtig• zuständige Behörde: National Foreign Trade and Economic

Administration o. A.• Gewinn- und Verlustverteilung nach dem Joint-Venture Vertrag

• immer chinesisches Recht anwenden

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外资企业法外资企业法 Foreign-Capial Unternehmensgesetz Foreign-Capial Unternehmensgesetz

(novelliert am 31.10.2000)(novelliert am 31.10.2000)

• 100% ausländische Beteiligung • Form: GmbH (juristische Person) oder andere• genehmigungspflichtig• zuständige Behörde: National Foreign Trade and Economic

Administration o. A.• immer chinesisches Recht anwenden

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外资准入市场外资准入市场Aber - Marktzugang für Ausländer?Aber - Marktzugang für Ausländer?

Die Geschäftsfelder, die Unternehmen mit ausländischer Beteiligung haben dürfen, unterliegen zahlreichen Verwaltungsvorschriften und –bestimmungen.

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外商投资建筑业企业外商投资建筑业企业Bauunternehmen mit ausländischer BeteiligungBauunternehmen mit ausländischer Beteiligung

(seit 1.12.2002)(seit 1.12.2002)

• Form: Joint-Venture (Equity od. Contractual) & 100prozentige Foreign Capital Unternehmen

• Formale Voraussetzungen: - Genehmigung des Außenwirtschaftsministeriums - Handelsregistrierung - Qualifizierungsurkunde für Bautätigkeit• Mindestanteil der chin. Partei bei Joint-Venture

Bauunternehmer 25%

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外商投资建筑业企业 外商投资建筑业企业 ((续续 ))Bauunternehmen mit ausländischer Beteiligung Bauunternehmen mit ausländischer Beteiligung (fortfahrend)(fortfahrend)

• 100prozentige Foreign Capital Unternehmen, nur für solche

Bauprojekte möglich - die vollständig durch ausl. Investitionen finanziert sind - die über Kredite internationaler Finanzinstitute finanziert

und über internationale Ausschreibungen realisiert werden - chin.-ausl. Co-construction Projekt mit mindest 50% ausl.

Investition - die für ein chin. Bauunternehmer schwer zu realisieren sind

(hierbei ist weniger als 50% ausl. Investition bzw. eine reine chin. Finanzierung möglich

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外商投资建筑业企业 外商投资建筑业企业 ((续续 ))Bauunternehmen mit ausländischer Beteiligung Bauunternehmen mit ausländischer Beteiligung (fortfahrend)(fortfahrend)

• Für Joint-Venture Bauunternehmer keine Einschränkung• Mindeststammkapital (bisher) - für Klasse 1 beträgt 10 Mio. US Dollar - für Klasse 2 beträgt 5 Mio. US Dollar - für Klasse 3 beträgt 1,6 Mio. US Dollar Die neue Regelung enthalten dazu keine Angaben.

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外商投资建设工程设计企业外商投资建设工程设计企业Architekturunternehmen mit ausländischer BeteiligungArchitekturunternehmen mit ausländischer Beteiligung

(seit 1.12.2002)(seit 1.12.2002)

• Form: Joint-Venture (Equity od. Contractual) & 100prozentige Foreign Capital Unternehmen

• Formale Voraussetzungen: - Genehmigung des Außenwirtschaftsministeriums - Handelsregistrierung - Qualifizierungsurkunde für Bautätigkeit• Mindestanteil der chin. Partei bei Joint-Venture

Bauunternehmen 25%

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外商投资建设工程设计企业 外商投资建设工程设计企业 ((续续 ))Architekturunternehmen mit ausländischer BeteiligungArchitekturunternehmen mit ausländischer Beteiligung

(fortfahrend)(fortfahrend)

• Bei Tochtergesellschaften muss mindestens 1/4 aller

Ingenieure und Architekten vom ausl. Investor entsandt sein.• Für Joint-Venture gilt eine Mindestquote von 1/8.• Diese Architekten, Ingenieure und andere Technikkader

müssen sich mindestens 6 Monate pro Person pro Jahr in China aufhalten.

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外商投资建设工程设计企业 外商投资建设工程设计企业 ((续续 ))Architekturunternehmen mit ausländischer BeteiligungArchitekturunternehmen mit ausländischer Beteiligung

(fortfahrend)(fortfahrend)

• Mindeststammkapital (bisher) - für Klasse 1 beträgt 2 Mio. US Dollar - für Klasse 2 beträgt 1,5 Mio. US Dollar - für Klasse 3 beträgt 600.000 US Dollar Die neue Regelung enthalten dazu keine Angaben.

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外商投资城市规划服务企业外商投资城市规划服务企业Stadtplanungsunternehmen mit ausländischer BeteiligungStadtplanungsunternehmen mit ausländischer Beteiligung

(seit 1.5.2003)(seit 1.5.2003)

• Form: Joint-Venture (Equity od. Contractual) & 100prozentige Foreign Capital Unternehmen

• Formale Voraussetzungen: - Genehmigung des Außenwirtschaftsministeriums - Handelsregistrierung - Qualifizierungsurkunde für Stadtplanungsdienstleistung• Stadtplanungsdienstleistung ist Erstellung- und

Beratungstätigkeit im Stadtplanungsbereich außer Gesamtstadtplanung.

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外商投资外商投资城市规划服务城市规划服务 企业 企业 ((续续 ))Stadtplanungsunternehmen mit ausländischer Beteiligung Stadtplanungsunternehmen mit ausländischer Beteiligung

(fortfahrend) (fortfahrend)

• Konkrete Voraussetzungen: - Die ausl. Partei hat entsprechende Qualifikation im Heimatland - Fachpersonal (Stadtplanung, Bauwesen, Straßenverkehr,

Begrünung usw.) mindestens 20 Personen - Anteil des ausl. Fachpersonals muss mind. ¼ betragen - Im jeden Fachbereich muss mindest 1 Person als ausl.

Fachpersonal eingestellt sein - entsprechende techn. Ausrüstung und Räumlichkeit

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TREMPEL & ASSOCIATES BERLIN

24.09.2003 Berlin

Spichernstraße 15 – 10777 BerlinTel. 030-21 24 86-0Fax. 030 218 54 32eMail: [email protected]: www.trempel.de / www.chinaproject.de

Kontaktinformation

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TREMPEL & ASSOCIATES BERLIN

Geschäftsfelder Trempel & Associates Wirtschaftsrecht, Steuerrecht,

Betriebswirtschaft, Sanierung

Medienrecht + Marketing

Urheber- und Schutzrechte, IT, Domain Patentschutz, Imaging, Branding

Spezialgebiete: Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

Biotechnologie, start up, Reorganisation + Insolvenz

Financial Planning

betriebswirtschaftliche Beratung: „Runder Tisch“, Vermögensschutz

Markterschließung: Profil, Konzept, Partnersuche, Vertragsgestaltung

Arbitrage

Steuerstrafrecht

Regierungsberatung, Handel, Investment

Projektentwicklung für Länder, Kommunen und Unternehmen - Baltic Sea Forum (Rostock) - Olympiabewerbung 2008 China - Olympiabewerbung 2012 Rostock - Klinikprojekte, Hotelanlagen, Ferien- wohnungen

Trade Development z.B. China, Thailand, Indonesien

Berlin: Asien-Pazifik-Wochen

Markterschließung z.B. Brasilien, China, Mongolei

Entwicklung von Projektseiten, Netzwerken wie „Deutsch-Chinesisches Bauforum, „Sino-Bau“, Biotechnologie

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TREMPEL & ASSOCIATES BERLIN

Die Kosten für einen Markteintritt nach China sind verglichen mit anderen Märkten sehr hoch. Üblich sind Stunden bzw. Tagessätze.

Kosten in China a2 x y34 ./. 2,4 x 5 ? = 100 Punkte ?

Kosten in Deutschland

Ausländische*), chinesische, deutsche Kanzleien oder sonstige Dienstleister ?

Wir wachsen mit Ihnen und Ihrem Erfolg. Daher bieten wir maßgeschneiderte Lösungen. Nicht nur für China !

Kostenfaktor China

*) amerikanische oder Großkanzleien geben Stundensätze ab 600.- € an, verschweigen aber nicht selten, dass sie mehrere Mitarbeiter benötigen, um den Auftrag abzuarbeiten, was die Kosten leicht explodieren läßt. Die Qualität ist dann auch noch eine Frage.

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衷 心 感 谢 您 的 关 注 衷 心 感 谢 您 的 关 注Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitVielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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24.09.2003 Berlin